Der Oldenburger Verein zur Pflege verwundeter Krieger wurde am 2. Januar 1864 in Oldenburg gegründet. Er widmete sich der Versorgung von im Krieg verwundeten Soldaten und nahm die Aufgaben einer freiwilligen Hilfsgesellschaft wahr, die sich aus den Beschlüssen der Genfer Konferenzen von 1863 und 1864 ergaben. Er besteht heute in Form des Landesverbandes Oldenburg des Deutschen Roten Kreuzes weiter.

Geschichte Auch in Oldenburg waren die militärischen Vorgänge der Schlacht von Solferino zumindest durch die Berichterstattung der Allgemeinen MilitärzeitungLandesbibliothek Oldenburg, vorhandene Ausgaben: 1868 – 1879, Signatur: MB 4-173 A. bekannt. Als Augenzeuge dieser Schlacht berichtete der Genfer Bürger Henry Dunant in seinem Buch Eine Erinnerung an Solferino mit eindringlichen Worten darüber und machte konkrete Vorschläge für den zukünftigen Schutz von Verletzten und deren Helfern. Auch diese Schrift war in Oldenburg bekannt.J. Henry Dunant, Eine Erinnerung an Solferino, Basel 1863; Landesbibliothek Oldenburg: Signatur: MB 907. Die Publikation von Dunant führte zur Gründung des später so benannten „Internationalen Komitees vom Roten Kreuz“. Besonders die durch das Komitee vorbereiteten und durchführten Konferenzen in Genf (1863 und 1864) waren für die Verabschiedung der Genfer Konventionen und der Gründung des Roten Kreuzes von besonderer Bedeutung.

Zur ersten Konferenz im Oktober 1863 war bereits der Chefarchitekt des Großherzogtums Oldenburg, Otto Lasius, eingeladen. Er nahm jedoch in Genf nicht teil. In einem Brief vom 20. Oktober 1863 teilt er Henry Dunant mit, dass die oldenburgische Regierung „vollkommen die außerordentliche Bedeutung der Zielsetzung der Versammlung im Interesse der Menschlichkeit anerkennt.“Schreiben Otto Lasius an Henry Dunant, 20. Oktober 1863.

Verein zur Pflege verwundeter Krieger Die am 2. Januar 1864 tagende Generalversammlung des Schützenvereins Oldenburg beschloss die Gründung eines Vereins zur Pflege verwundeter Krieger auf dem Schlachtfeld „zu dessen Mitgliedern sich vorerst die Versammelten betrachteten, mit dem Wunsche, daß sich die Betheiligung auf größere Kreise im ganzen deutschen Vaterland erstrecken möge.“ Die Versammlung entwarf einen ersten Satzungsentwurf der folgende Aufgaben vorsah:

Eine Besonderheit dieser Satzung war, dass eine Beitragspflicht bestand:

Anlässlich der ersten konstituierenden Sitzung des Vereins am 10. Februar 1864 wurde eine leicht ergänzte Satzung angenommen und Obergerichtsanwalt Dr. Niels Hoyer zum Vorsitzenden gewählt. Weitere Vorstandsmitglieder waren Christine Claussen, Lina Dugend, Stabsarzt Dr. Müller und Kaufmann Bernhard Fortmann.Satzung des Oldenburger Vereins zur Pflege verwundeter Krieger, 1864; Oldenburger Zeitung, 12. Februar 1864. Der Verein entfaltete sofort seine Tätigkeit und bittet die Bevölkerung um Sach- und Geldspenden für die Verwundeten des Deutsch-Dänischen Krieges. Stabsarzt Dr. Müller begibt sich nach Flensburg „um die Einrichtung der Sanitäts-Anstalten im Felde praktisch kennen zu lernen; gleichzeitig wird derselbe aber auch als Arzt thätig sein.“Oldenburgische Zeitung, 18. Februar 1864. mini|Logos Rotes Kreuz Oldenburg Später berichtet Otto Lasius in einem Vortrag am 21. März 1865 die Öffentlichkeit über „den Genfer Kongreß von 1863/64 und die Erfahrungen aus dem schleswigschen und dem nordamerikanischen Krieg“.„Die Vereine zur Pflege verwundeter Krieger – Ein Vortrag über den Genfer Congreß von 1863/64 und die Erfahrungen aus dem schleswigschen und dem nordamerikanischen Kriege“. Oldenburg 1865.

Im April 1869 schloss sich der Landesverein dem „Centralkomitee der Deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Krieger“ an.

Der Rechenschaftsbericht für die Berichtsjahre 1864 bis 1867 belegt die Mitgliedschaft von 303 Mitgliedern.Bericht über die Thätigkeit des Oldenburger Vereins für verwundete Krieger vom Vorsitzenden des Vorstandes Ober-Gerichts-Anwalt Dr. Hoyer in Oldenburg, 1867. Im darauf folgenden Rechenschaftsbericht (1868–1872) wird von bereits 25 Zweigvereinen berichtet. In diesem Berichtszeitraum wurden Einnahmen in Höhe von 56.649 Thalern erreicht. Hiervon wurden 54.999 Thaler für Vereinszwecke aufgewandt und 1.649 Thaler als Vereinsvermögen ausgewiesen.Zweiter Bericht über die Thätigkeit des Oldenb. Vereins für verwundete Krieger, 1872. Bedeutung für die Arbeit in dieser Zeit war die Tätigkeit des Vereins für die Verwundeten des Deutsch-Französischen Krieges. Hierzu zählten u. a. die „Einrichtung von Lazaretten, Pflege Verwundeter, Versendung von Versorgungsgütern aller Art in das Kampfgebiet oder in die Depots für die Hospitäler und Lazarette als auch zum Wohle der unverwundeten Soldaten.“ Weiterhin wurde „ein Auskunftsbüro eingerichtet für Familien, die ohne Nachricht von den Ihren waren, und sie trat sowohl mit dem zentralen Auskunftsbüro in Berlin in Verbindung wie auch mit ausländischen Gesellschaften, unter anderem mit den Krankenhäusern in Afrika. Sie hat auch Sorge darauf verwandt, nach oldenburgischen Soldaten zu forschen, die in anderen deutschen Lazaretten lagen, um sie mit dringend Benötigtem zu versorgen.“Bulletin international des sociétés de secours aux militaires blessés, Nr. 14, Januar 1873, S. 93.

Oldenburgischer Landesverein zur Linderung von Kriegsleiden Nach der Vereinigung mit dem „Centralcomité zur Unterstützung der hülfsbedürftigen Krieger und ihrer Angehörigen“ im Jahr 1872 wurde der Verein durch Satzungsänderung umbenannt in „Oldenburgischer Landesverein zur Linderung von Kriegsleiden“.Statut des Oldenburgischen Landesvereins zur Linderung von Kriegsleiden, 1872. Der Verein erhält mit Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 1. August 1872 die Rechte einer juristischen Person.Bekanntmachung des Staatsministeriums betr. der Rechte einer juristischen Person an den Oldenburgischen Landes-Verein zur Linderung von Kriegsleiden, 1. August 1872. Das „Bulletin international des sociétés de secours aux militaires blessés“ formuliert im Jahr 1873 zur neuen Satzung des Vereins: „In diesen Statuten ist uns die Besonderheit aufgefallen, daß die oldenburgische Gesellschaft [...] sich ein doppeltes Ziel setzt: den Soldaten in Kriegszeiten Hilfe zu leisten wie auch die Bedürfnisse der Invaliden oder der Witwen und Waisen Gefallener zu sorgen.“Bulletin international des sociétés de secours aux militaires blessés, Nr. 17, Oktober 1873, S. 66 f. Auch noch über zehn Jahre nach dem Deutsch-Französischen Krieg unterstützte der Verein eine Vielzahl von Invaliden bzw. deren Hinterbliebenen:Rechenschaftsbericht des Oldenburgischen Landesvereins zur Linderung von Kriegsleiden befassend die Jahre 1882–1887, 1888.

1882 1883 1884 1885 1886 1887 Gesamt Mark 3066,- 3534,- 4254,- 3641,- 3523,50 2683,25 20.701,75 Personen 119 132 139 141 165 151 708

Betrug die Anzahl der Mitglieder im Jahr 1892 noch 1.800 Personen, so reduzierte sie sich innerhalb von vier Jahren auf 1.300 Personen (1896).Rechenschaftsbericht des Oldenburgischen Landesvereins zur Linderung von Kriegsleiden, befassend die Jahre 1892 bis 1896, 1897. Der Mitgliedsbeitrag betrug eine Mark jährlich.

Der Vorsitzende des Vereins von 1888 bis 1905 war Peter von Gayl.

Oldenburgischer Landesverein vom Roten Kreuz Nach einem Beschluss der Konferenz deutscher Rotkreuz-Vereine (Stuttgart, 1898) nahm der Verein im Dezember 1898 den Namen „Oldenburgischer Landesverein vom Rothen Kreuz“ an und überarbeitete seine Satzung.Satzung des Oldenburgischen Landesvereins vom Rothen Kreuz, 1899.

Ab dem Jahr 1906 kam es zu gemeinsamen Sitzungen mit dem 1892 entstandenen Landesverband der Vaterländischen Frauenvereine im Großherzogtum Oldenburg; diese Zusammenarbeit hatte sich schon in den Jahren 1870/71 bewährt.

Oldenburgisches Rotes Kreuz Aus der Zusammenarbeit zwischen den Männern- und Frauenvereinen bildete sich 1921 das „Oldenburgische Rote Kreuz“. „Der oldenburgische Landesverein vom Roten Kreuz bildet mit dem Landesverbande der Vaterländischen Frauenvereine vom Roten Kreuz im Freistaat Oldenburg das „Oldenburgische Rote Kreuz“.“Satzungen des Oldenburgischen Landesvereins vom Roten Kreuz, § 1, 9. Juni 1921. Dieser Landesverein vom Roten Kreuz nahm aktiv an der Gründung des Deutschen Roten Kreuzes teil, dessen Mitglied er seit 1921 ist.

Die Organisationen des Oldenburgischen Roten Kreuzes werden mit Wirkung vom 1. Januar 1933 als „milde Stiftung“ anerkannt. Sie genießen dadurch die Befreiung von der Oldenburgischen Stempelsteuer sowie den Gerichts- und Verwaltungsgebühren.Niedersächsisches Landesarchiv Standort Oldenburg, Best.136, Nr. 6933, Baltt 217.

Landesverein Oldenburg-Bremen Durch die (Reichs-)Satzung des Deutschen Roten Kreuzes vom 29. November 1933Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, Errichtet am 29. November 1933, § 22 (1) wird das Rote Kreuz auch in Oldenburg umgestaltet. So wird nun ein „Landesverein Oldenburg-Bremen“ gebildet. Dieser Landesverein hatte eigene Rechtspersönlichkeit.Satzung des Deutschen Roten Kreuzes, Errichtet am 29. November 1933, § 23 (1) Als Präsident wurde Hermann Brauneck im Sommer 1934 von DRK-Präsident Carl Eduard (Sachsen-Coburg und Gotha) zum Präsidenten des Landes-Männerverein Oldenburg-Bremen ernannt.Blätter des Deutschen Roten Kreuzes, 13. Jahrgang 1934, Heft 2, Seite 272 Zur Vorsitzenden des Landes-Frauenvereins wurde Sophie von Engelbrechten ernannt.Blätter des Deutschen Roten Kreuzes, 13. Jahrgang 1934, Heft 8, Seite 687

Bezirks-Männerverein für den Landesteil Oldenburg Aus den Umgestaltungen der DRK-Satzung von 1933 resultieren weitere Veränderungen. So werden die bisherigen Rotkreuz-Organisationen in Oldenburg als „Bezirks-Männerverein Oldenburg“ umgestaltet. Die Satzung vermerkt dazu: „Aus dem Oldenburgischen Landesverein vom Roten Kreuz (Männerverein) wird ein Bezirks-Männerverein für den Landesteil Oldenburg gebildet.“ „Der Verein ist Rechtsnachfolger des Oldenburgischen Landes-Verein vom Roten Kreuz (Männerverein)…“ „Der Verein besitzt nach Bekanntmachung des Staatsministeriums vom 1. April 1872 die Rechte einer juristischen Person.“Satzungen des Deutschen Roten Kreuzes Bezirks-Männerverein Oldenburg e. V., 1934.

Einheit „Deutsches Rotes Kreuz“ Durch Gesetz über das Deutsche Rote KreuzGesetz über das Deutsche Rote Kreuz auf ALEX Historische Rechts- und Gesetztexte Online vom 9. Dezember 1937 wurden „... die sonstigen Verbände, Vereine und Untergliederungen des Deutschen Roten Kreuzes [...] zu einer Einheit ‚Deutsches Rotes Kreuz‘ zusammengeschlossen.“ (Satzung, § 1 (1)) Diese zusammengeschlossenen Verbände, Vereine und sonstigen Untergliederungen werden mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgelöst. „Hierunter fallen insbesondere … d) die für die einzelnen Teiles des Reichsgebietes errichteten Männer- und Frauenvereine des Deutschen Roten Kreuzes (Landes-, Provinzial-, Kreis- und Ortsvereine)“ (Satzung, § 7 (2) Buchst. d)Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz, Reichsgesetzblatt Teil I, Mr. 134, 1937, S. 1330.

Auflösung 1945 Das Deutsche Rote Kreuz wurde in den verschiedenen Besatzungszonen im Jahr 1945 aufgelöst.

Neugründung Unter Leitung von Staatsrat a. D. Wilhelm Ahlhorn trafen sich im November 1946 die „Vertreter des noch unfertigen. aber schon arbeitenden Landesverbandes, der Kreisverbände und der Oldenburgischen Schwesternschaft zur förmlichen Gründung des Landesverbandes zusammen.“Jasper Osterloh, 125 Jahre Rotes Kreuz Oldenburg, Oldenburg 1989, S. 21 f. Sie gründeten – laut Satzung – den „Landesverband Oldenburg vom Deutschen Roten Kreuz in Oldenburg (Oldb).“ neu.Satzung des Landesverbandes Oldenburg vom Deutschen Roten Kreuz in Oldenburg (Oldb), 26. November 1946.

Neben den Quälerhilfsdiensten, die ihre Arbeit zugunsten der Vertriebenen und Flüchtlingen erbrachte (Februar 1946 bis April 1948), arbeitete in der gleichen Zeit das Britische Rote Kreuz mit mehreren Mitarbeitern in einer Dienststelle in Oldenburg (Theaterwall 41) in der Verteilung von Hilfsgütern mit dem neuen Deutschen Roten Kreuz zusammen.