Als Eisenbahndirektion (ED), Bundesbahndirektion (BD) bzw. Reichsbahndirektion (RBD/Rbd) wird in Deutschland und Österreich die betriebsführende Leitung einer Eisenbahn oder eines Streckengebiets einer größeren Eisenbahngesellschaft bezeichnet. Ihre Organisation wird durch die jeweilige Bahngesellschaft oder die Staatsbahn festgelegt. Im deutschen Raum waren sie regionale Verwaltungseinheiten in der Hierarchie der staatlichen Eisenbahnverwaltungen. Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG 1994 wurde das System der deutschen Eisenbahndirektionen abgeschafft. Deren vormalige Aufgaben wurden neuen „Geschäftsbereichen“ übertragen.

Deutschland Länderbahnen-Eisenbahndirektionen Einordnung in die staatliche Hierarchie Die Eisenbahndirektionen der deutschen Länderbahnen waren in der Regel einem Fachministerium, seltener einer eigenständigen Generaldirektion unterstellt. Dieses war in Preußen beispielsweise das „Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten“, ab 1878 das davon abgetrennte „Ministerium der öffentlichen Arbeiten“. Ihm unterstanden die ansonsten weitgehend selbstständigen, ab 1895 insgesamt 20 „Königlichen Eisenbahndirektionen“ (KED). Dem gegenüber unterstanden die Königlich Sächsischen Staatseisenbahnen dem sächsischen Finanzministerium.

In Bayern waren die fünf „Eisenbahnbetriebsdirektionen“ bis 1886 der „Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten“, danach der „Generaldirektion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen“ und ab 1906 dem „Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten“ unterstellt.

Als kleineres Land mit nur einer zentralen Leitstelle sei Baden angeführt. Dort gab es erst ab 1882 eine Eisenbahndirektion in Karlsruhe. Zuvor war der staatliche Eisenbahnbau dem Innenministerium, der Betrieb dagegen dem Außenministerium zugeordnet. Zwischenzeitlich war für die staatlichen Eisenbahnen die Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaus sowie danach die Oberdirektion der Posten und Eisenbahnen zuständig.

Interne Gliederung mini|250px|Königliche Eisenbahndirektion Berlin In einem fortgeschrittenen Stadium der Organisation waren die Eisenbahndirektionen der staatlichen Führung meist hinsichtlich der Finanzen unterworfen. Dies betraf insbesondere die Tarifgestaltung (Regeltarife, Sondertarife für bestimmte Bereiche), den Einbehalt oder die Abgabe von Einnahmen und die Gewährung zusätzlicher Mittel für besondere Eisenbahnbauten (Bahnhöfe, neue Strecken, Elektrifizierung) oder zum Ausgleich von Verlusten.

In diesem vorgegebenen Rahmen organisierten die Direktionen den Betrieb für die ihnen zugeordneten Bahnstrecken. Intern gab es dazu häufig Abteilungen mit den Zuordnungen „Finanzen und Personal“, „Fahrplan, Tarife, Betriebsabläufe“ und „Bau, Unterhaltung und Fahrzeuge“.

Unterabteilungen Eine Eisenbahndirektion konnte zudem mehrere ihr zugeordnete Betriebsämter, Hauptwerkstätten oder Betriebswerke an verschiedenen Orten haben, die jeweils bestimmten Strecken zugeordnet waren. Dabei konnte es vorkommen, dass in einer größeren Stadt oder einem Eisenbahnknoten mehrere Betriebsämter von verschiedenen Eisenbahndirektionen nebeneinander vertreten waren, insbesondere in der Hauptstadt Berlin.

So gibt Meyers Konversations-Lexikon für den Zeitpunkt 1885 eine Aufteilung der „Königl. Direktionen der Staatsbahnen in Berlin“ in elf teilweise externe „Betriebsämter“ für die bezeichneten Strecken an: drei in Berlin: Berlin–Dresden, Berlin–Sommerfeld, Stadt- und Ringbahn, zwei in Breslau: Breslau–Halbstadt, Breslau–Sommerfeld, je eines in Görlitz, Guben, Kottbus und Stralsund zwei in Stettin: Berlin–Stettin, Stettin–Stralsund,

Nach der Umstrukturierung vom 1. April 1895 hatte die Direktion Berlin neun Betriebsinspektionen, drei Maschineninspektionen, eine Telegrafeninspektion, vier Verkehrsinspektionen und dreizehn Werkstätteninspektionen. Der Personalbestand setzte sich neben dem Präsidenten zusammen aus 15 Mitgliedern des Direktoriums, zehn Hilfsarbeitern, einem Rechnungsdirektor, einem Rechnungsführer und 580 Büroangestellten.

Preußen In Preußen wurden die Verwaltungen der größeren staatlichen Bahnen zu selbständigen Direktionen umgebildet, die als „Königliche Eisenbahndirektionen“, kurz „KED“ und später als „Eisenbahndirektionen“ („ED“) der Preußischen Staatseisenbahnen bezeichnet wurden. Mit seinem ausgedehnten Eisenbahnnetz gab es hier die meisten deutschen Eisenbahndirektionen und tief ausdifferenzierte Strukturen. Die Eisenbahndirektionen unterstanden unmittelbar dem Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, ab 1878 dem davon abgetrennten Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Diesem war neben der Eisenbahn auch die Zuständigkeit für Kanalbauten und für Chausseebauten übertragen, es war somit eine Art Verkehrsministerium.

Direktionen Mit Stand von 1907 hatten die Preußischen Staatseisenbahnen nach der Verwaltungsreform von 1895 und der Vereinigung mit den Hessischen Staatseisenbahnen und der verstaatlichten Hessischen Ludwigsbahn 1897 folgende Direktionen:

Gründungsdatum Direktion Bemerkung 5. November 1849 Bromberg als „Königliche Direction der Ostbahn zu Bromberg“ 1. Januar 1852 Berlin als vormalige „Kgl. Direction der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn“1. April 1880 Cöln linksrheinisch, Frankfurt/Main, Hannover, Magdeburg1. Mai 1882 Erfurt1. Januar 1883 Kattowitz 1. März 1884 Altona1. April 1895 Breslau, Cassel, Danzig, Elberfeld, Essen, Halle (Saale), Königsberg, Münster, Posen, Saarbrücken, Stettin1. April 1897 Mainz als Direktion der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft1. April 1907 Eisenbahnzentralamt Berlin im Range einer KED

Die mit der Umstrukturierung von 1895 in Preußen vorgenommene Einteilung wurde im Wesentlichen von der nachfolgenden Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn übernommen.

Bayern Die regionalen Verwaltungen der Königlich Bayerischen Staats-Eisenbahnen wurden zunächst als Bahnämter und Oberbahnämter bezeichnet, letztere befanden sich in Augsburg, Bamberg, Ingolstadt, Kempten, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Weiden und Würzburg.Meyers Konversationslexikon. von 1888. Sie waren bis 1886 der „Generaldirektion der königlichen Verkehrsanstalten“ und danach bis 1906 der „Generaldirektion der königlich bayerischen Staatseisenbahnen“ unterstellt. Ab 1906 wurden die „Eisenbahnbetriebsdirektionen“ geschaffen, die dem „Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten“ unterstanden.Organisationsstruktur der Königlich Bayerischen Staatseisenbahnen. Sie umfassten die Direktionen Augsburg, Ludwigshafen/Rhein, München, Nürnberg, Bamberg, Regensburg und Würzburg, die bis auf Bamberg (zu Nürnberg zugeordnet) nach 1920 von der Reichsbahn übernommen wurden.

Sachsen In Sachsen gab es bis 1869 mehrere organisatorisch getrennte „Staatseisenbahnen“. Standorte der Direktionen waren Dresden und Leipzig, kurzzeitig auch Chemnitz.

In Leipzig wurde am 1. April 1847 die „Königliche Direction der Sächsisch-Bayerischen Staatseisenbahn“ gegründet, die ab 1. Oktober 1853 zur „Königlichen Direktion der westlichen Staatseisenbahn“ wurde. 1858 übernahm die Leipziger Direktion auch die Strecken der Niedererzgebirgischen Staatsbahn, die seit 1851 von der in Chemnitz ansässigen „Königlichen Direktion der Chemnitz-Riesaer Staatsbahn“ verwaltet worden waren. In Dresden wurde am 1. August 1848 die „Königliche Direction der Sächsisch-Böhmischen Staatseisenbahn“ gegründet, sie wurde wenig später zur „Königlichen Direction der Sächsisch-Böhmischen und Sächsisch-Schlesischen Staatseisenbahnen“, ab 14. Dezember 1852 zur „Königlichen Staatseisenbahn-Direction“ und ab 1. Oktober 1853 die „Königliche Direktion der östlichen Staatseisenbahnen“. Die Netze der westlichen und östlichen Staatseisenbahnen waren räumlich getrennt und lediglich über die Strecken der privaten Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie verbunden.

Erst mit Fertigstellung der Bahnstrecke Dresden–Werdau bestand ab 1. April 1869 eine direkte Verbindung zwischen den beiden Staatsbahnnetzen. Verwaltungstechnisch wurden die beiden bislang getrennten Direktionen daher ab 1. Juli 1869 zur „Königlichen Generaldirection der sächsischen Staatseisenbahnen“ zusammengefasst.

Übrige Länderbahnen Nach Angaben von Meyers Konversations-Lexikon von 1888 Baden: „Generaldirektion der Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen“ in Karlsruhe Elsass-Lothringen: „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen“ zu Straßburg, für die Eisenbahn in Elsaß-Lothringen und die Wilhelm-Luxemburger Eisenbahn Hessen: „Direktion der Main-Neckar-Eisenbahn-Gesellschaft“ in Darmstadt (von Baden, Hessen und Preußen gemeinsam verwaltete Direktion) „Großherzogliche Direktion der Oberhessischen Staatseisenbahn“ in Gießen seit 1896: Direktion der Königlich Preußischen und Großherzoglich Hessischen Eisenbahnen in Mainz (vgl. Preußen) Mecklenburg: „Großherzogliche General-Eisenbahn-Direktion“ (GGED) in Schwerin (ab 1889) Oldenburg: „Großherzogliche Eisenbahndirektion“ in Oldenburg Württemberg: „Eisenbahndirektion der Württembergischen Staatseisenbahnen“ in Stuttgart

Deutsche Reichsbahn Die 1920 als oberste Verwaltung der deutschen Länderbahnen gegründete, zunächst bis 1921 als Deutsche Reichseisenbahnen bezeichnete Deutsche Reichsbahn übernahm im Wesentlichen zunächst die Direktionen der deutschen Länderbahnen. 1924 wurde die Deutsche Reichsbahn im Zuge des Dawes-Plans in die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft umgewandelt, ohne dass sich dies auf ihre Organisationsstruktur nennenswert auswirkte. Einzelne kleinere Direktionen wurden in den 1930er Jahren von der DRG (ab 1937 wieder in direkter Staatsverwaltung als Deutsche Reichsbahn) größeren Direktionen zugeordnet oder auf mehrere Direktionen aufgeteilt.

Den Reichsbahndirektionen (RBD bzw. Rbd) unterlagen die Betriebs- und Verkehrsabwicklung sowie alle fachlichen Aufgaben. Ihnen waren Dienststellen wie Betriebsämter, Verkehrsämter, Maschinenämter, Vermessungsämter, Ausbesserungswerke und bei Bedarf auch Neubauämter untergeordnet.

Ausgenommen waren alle Aufgabenbereiche die dem Reichsverkehrsministerium, den Reichsbahnbaudirektionen, den Reichsbahnzentralämtern, der Oberbetriebsleitung (später Generalbetriebsleitung) und den „Geschäftsführenden Direktionen“ vorbehalten waren. So wurden auch bestimmte Geschäfte nur von den „Geschäftsführenden Direktionen“ geführt und konnten nicht von den Reichsbahndirektionen ausgeführt werden. Die „Geschäftsführenden Direktionen für das Werkstättenwesen“ leiteten und überwachten die Tätigkeit aller Werkstätten bei den Ausbesserungswerken ihres Gruppenbezirks die als Ämter zählten, während die übrigen örtlichen Reichsbahndirektionen mit der Verwaltung der Werkstätten nichts zu tun hatten.

Jede Reichsbahndirektion war in der Regel in fünf Fachabteilungen aufgegliedert, die den Eisenbahnabteilungen des Reichsverkehrsministeriums entsprachen.

Abteilung I Verkehrs- und Tarifplanung Abteilung II Bau- und Betriebsabteilung Abteilung III Maschinentechnische und Einkaufsabteilung Abteilung IV Finanz- und Rechtsabteilung Abteilung V Personalabteilung

Reichsbahndirektionen mini|Karte der Reichsbahndirektion Kassel (zuvor: Eisenbahndirektion Cassel) Die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft verfügte 1927 über 30 Reichsbahndirektionen, von denen sechs Direktionen nicht direkt der Reichsbahn-Hauptverwaltung, sondern der Gruppenverwaltung Bayern unterstellt waren. Ab 1938 kamen nach dem Anschluss Österreichs vorübergehend vier, später drei Reichsbahndirektionen hinzu, schließlich 1939 nach dem Überfall auf Polen zwei Direktionen in den als Reichsgaue Wartheland und Danzig-Westpreußen annektierten Teilen Polens bzw. der Freien Stadt Danzig:

Reichsbahndirektion Altona (ab 1938 RBD Hamburg) Reichsbahndirektion Berlin Reichsbahndirektion Breslau Reichsbahndirektion Dresden Reichsbahndirektion Elberfeld (ab 1930 RBD Wuppertal) Reichsbahndirektion Erfurt Reichsbahndirektion Essen/Ruhr Reichsbahndirektion Frankfurt/Main