Als Ausbildungsreife wird der Entwicklungsstand junger Menschen bezeichnet, die für eine Berufsausbildung in Bezug auf ihre geistige und soziale Entwicklung bereit sind. Diese kognitive und soziale Reife beinhaltet die Kompetenz, den Anforderungen der Ausbildung und der Berufswelt gewachsen zu sein. Unklar ist, wem die Beurteilungsbefugnis darüber zustehen soll, ob ein junger Mensch „ausbildungsreif“ ist oder nicht, wie groß die Grauzone zwischen „Ausbildungsreifen“ und „Nicht-Ausbildungsreifen“ ist und wie flexibel die Bewertungskriterien sind.
Die Bundesagentur für Arbeit definierte 2006 den Begriff Ausbildungsreife folgendermaßen:
Der Zustand der fehlenden Ausbildungsreife ist umfassender als der der bloßen Nicht-Eignung für einen bestimmten Beruf. Die Diagnose „fehlende Ausbildungsreife“ beschreibt die Unfähigkeit des so Bewerteten, irgendeinen Beruf zu erlernen.
Konkrete Kriterien der Ausbildungsreife In dem 2004 abgeschlossenen Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland wurde ein Kriterienkatalog aufgestellt, der Schulen und Fachkräften wie z. B. den Berufsberatern der Agenturen für Arbeit zur Beurteilung der Ausbildungsreife behilflich sein soll. Die Kriterien gelten als Mindeststandards für die Aufnahme einer Berufsausbildung:
Schulische Basiskenntnisse (z. B. lesen, schreiben, mathematische und wirtschaftliche Grundkenntnisse) Psychologische Leistungsmerkmale (z. B. Sprachvermögen, logisches Denken, Merkfähigkeit, Bearbeitungsgeschwindigkeit, räumliches Vorstellungsvermögen) Physische Merkmale (z. B. altersgerechter Entwicklungsstand und gesundheitliche Voraussetzungen) Psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit (z. B. Durchhaltevermögen und Frustrationstoleranz, Kommunikations-, Kritik- und Konfliktfähigkeit, Selbständigkeit) Berufswahlreife (z. B. Selbsteinschätzungs- und Informationskompetenz)
Diese Kriterien werden durch Merkmale und Indikatoren näher bestimmt und mit Verfahren zur Feststellung ergänzt, um die Ausbildungsreife von Jugendlichen erkennen zu können. So wird im Kriterienkatalog beispielsweise der Bereich Psychologische Merkmale des Arbeitsverhaltens und der Persönlichkeit wie folgt näher bestimmt:
Neben dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs haben auch die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen Kriterien festgelegt, anhand derer die Ausbildungsreife bestimmt werden kann und bezeichnen diese als fachliche Kompetenz, soziale Kompetenz und persönliche Kompetenz
Als Ausbildungsreife werden also Fähigkeiten und Tugenden bezeichnet, die berufsunspezifisch alle Jugendlichen für eine Ausbildung mitbringen sollen, die also vorab vorhanden sein müssen. Nimmt man eine strenge Unterscheidung zwischen Ausbildungsreife und beruflicher Eignung vor, so können die Kriterien der Ausbildungsreife auf soziale und persönliche Kompetenzen beschränkt werden. Diese sind i. d. R. unter dem Begriff Schlüsselqualifikationen subsumiert. Es wird also erwartet, dass die Jugendlichen diese Fähigkeiten und Kompetenzen für eine Ausbildung mitbringen und diese demzufolge bereits in der Schule und im privaten Umfeld erlernt haben sollen. Den Schulen kommt hierbei eine zentrale Rolle zu; vor allem sie gelten als verantwortlich dafür, wenn Jugendliche nicht ausreichend auf das Berufsleben vorbereitet sind.
Übergang Schule – Ausbildung Schulabgänger, die keinen Ausbildungsplatz haben und/oder als nicht ausbildungsreif betrachtet werden, können bzw. müssen, sofern sie die Schulpflicht nicht erfüllt haben und keine andere weiterführende Schule besuchen, das Übergangssystem in Anspruch nehmen und ein Berufsvorbereitungsjahr absolvieren. Vorrangig ist hierzu das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ; in Baden-Württemberg wird dieses ab dem Schuljahr 2007/2008 in Verbindung mit einer konzeptuellen Neuausrichtung Berufseinstiegsjahr genannt). Die Agenturen für Arbeit bieten darüber hinaus eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) an, die seit 2004 auf Grundlage des „Fachkonzepts für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach § 61 SGB III“ (Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung) ausgerichtet ist. Kernelemente dieses Konzeptes sind verschiedene Stufen, die die Jugendlichen zu durchlaufen haben:
Eignungsanalyse (Stärken-/Schwächenanalyse) Grundstufe (Berufsorientierung/Berufswahl) Förderstufe (Berufliche Grundfertigkeiten) Übergangsqualifizierung (berufs- und betriebsorientierte Qualifizierung)
Neben der Förderung der beruflichen Handlungsfähigkeit können auch formale Hürden wie ein fehlender Schulabschluss oder mangelnde Sprachkenntnisse behoben werden. Eine sozialpädagogische Begleitung sowie eine Bildungsbegleitung koordinieren und dokumentieren die Qualifizierungsverläufe der Jugendlichen. Die Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen wird als Querschnittsaufgabe verstanden, die berufsübergreifend gefördert werden sollen. Ziel ist die Vermittlung von erforderlichen Fähigkeiten, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung als notwendig betrachtet werden sowie die nachhaltige Integration in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt.
Historischer Kontext des Reifediskurses In der Mitte der 2000er Jahre schlugen arbeitgebernahe Kreise Alarm, indem sie die angebliche „Ausbildungsunreife“ vieler Schulabgänger kritisierten:
Diese Kritik wurde zu dem Zeitpunkt vorgetragen, an dem es in Deutschland eine Rekord-Arbeitslosenzahl gab und auch eine große Zahl Jugendlicher (nicht nur „ausbildungsunreifer“ Jugendlicher) keinen Ausbildungsplatz fand. Nicht zufällig begannen zu dieser Zeit auch die unter dem Sammelbegriff Agenda 2010 bekannt gewordenen Reformen des Arbeitsmarkts und des Sozialstaats.
Der zentrale Paradigmenwechsel der damaligen Reformen bestand darin, von der Idee wegzukommen, es gehe in erster Linie darum, sozial Schwache dauerhaft zu versorgen. Vielmehr müsse an ihre Eigenverantwortung appelliert werden im Sinne eines Systems des Förderns und Forderns.
Im Kontext der Agenda 2010 wurde allerdings streng („binär“) zwischen Erwerbsfähigen und Erwerbsunfähigen unterschieden. So wurde und wird das Konzept des Förderns und Forderns durch Aufnahme in das Übergangssystem nicht auf Personen angewendet, die als so schwer „behindert“ eingestuft wurden, dass sie die Möglichkeit bekamen, als „Menschen mit voller Erwerbsminderung“ in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) oder in Tagesförderstätten aufgenommen zu werden, wo sie mangels Vermittelbarkeit auf dem Ersten Arbeitsmarkt nicht arbeitslos werden konnten (und bis heute vor Arbeitslosigkeit geschützt sind). Noch 2021 bezeichnete die Bundesagentur für Arbeit unter Berufung auf Abs. 1 Satz 3 SGB IX – dem zufolge nur „geeigneten“ Personen die Chance gegeben werden solle, sich für den allgemeinen Arbeitsmarkt zu qualifizieren – hierfür „ungeeignete“ Personen als „werkstattbedürftig“.
Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2018 argumentierte, dass „bei Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, […] die Dauerhaftigkeit der vollen Erwerbsminderung erst nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs durch den Fachausschuss der WfbM festgestellt werden könne“ und deshalb kein Anspruch auf Zahlung einer Grundsicherung wegen Erwerbsminderung bestehe, entschied das Sozialgericht Gießen am 18. April 2018, dass auch bei Personen, die den Eingangs- und Berufsbildungsbereich einer WfbM durchlaufen, vom Vorliegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung auszugehen sei.. Pressestelle des Sozialgerichts Gießen. 8. Mai 2018.
Kritik Unklare bzw. irreführende Begriffsbedeutung Die Bundesagentur für Arbeit kritisierte bereits 2006, dass sie mit der Klage vieler Betriebe, keine „geeigneten Bewerber“ finden zu können, oft nichts anfangen könne: Es werde nicht deutlich, „weshalb die Jugendlichen ‚nicht geeignet‘ sind – ob es an der mangelnden Ausbildungsreife, an der fehlenden Eignung für den jeweiligen Beruf oder an den spezifischen Anforderungen des Betriebes für die konkrete Stelle oder an sonstigen, nicht eignungsabhängigen Vermittlungshemmnissen liegt.“Bundesagentur für Arbeit: Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland – Kriterienkatalog zur Ausbildungsreife. Nürnberg 2006, S. 12f.
Falsche Gleichsetzung der Attribute „unbrauchbar“ und „unreif“ Rolf Dobischat u. a. kritisieren: „Es geht nicht (nur) um die Feststellung, was Jugendliche können, über welche Kompetenzen sie (nicht) verfügen, wenn sie das System Schule verlassen haben, sondern was hier (vor allem auch) festgestellt wird, ist die Auskunft der Unternehmen, dass ein erheblicher Teil der Schüler im Beschäftigungssystem von ihnen aktuell nicht gebraucht wird, was dann als generell ‚mangelnde Brauchbarkeit‘ dieser jungen Menschen bezeichnet wird.“Rolf Dobischat / Gertrud Kühnlein / Robert Schurgatz: Ausbildungsreife – Ein umstrittener Begriff beim Übergang Jugendlicher in eine Berufsausbildung. Hans-Böckler-Stiftung. 2012, S. 18–21 (17–20).
Abnahme der Leistungsfähigkeit und der psychischen Reife junger Menschen Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat im Jahr 2005 eine Befragung unter 500 Experten zum Thema Mangelnde Ausbildungsreife durchgeführt, die unterschiedliche Meinungen und Thesen hervorbrachte. Die Annahme, der Anteil ausbildungsunreifer Schulabgänger nehme zu, ist weit verbreitet. Der umstrittene Jugendpsychiater Michael Winterhoff behauptete 2018 sogar, dass Kinder und Jugendliche generell „psychisch nicht mehr so reif“ seien, „wie sie es vom Alter her sein müssten – mit drei Jahren nicht mehr kindergartenreif, mit sechs Jahren nicht mehr schulreif und mit 16 nicht mehr ausbildungsreif.“Wir sind dabei, die Zukunft zu verspielen. Ein Streitgespräch zwischen dem Jugendpsychiater Michael Winterhoff und dem Investor Frank Thelen. „Der Stern“. Ausgabe 20/2018. 9. Mai 2018, S. 110. Die soziale Reife trete in westlichen Ländern in der Gegenwart mit zeitlicher Verzögerung ein. Die US-amerikanische Psychologin Jean Twenge sieht 2018 in ihrem Buch Me, My Selfie and I die Hauptursache hierfür im ständigen Umgang mit Smartphones in der von ihr so genannten „iGeneration“. 18-Jährige verhielten sich heute wie früher 15-Jährige, 13-Jährige wie früher 10-Jährige. Sie gingen seltener ohne ihre Eltern aus, sie tränken weniger Alkohol, sie hätten später und weniger Sex.Fest im Griff. Der Spiegel (Printausgabe). Heft 41/2018. 6. Oktober 2018, S. 47. Twenge führt die Entwicklungsverzögerungen vor allem darauf zurück, dass junge Menschen, die viel Zeit mit dem Smartphone verbrächten, zu wenige Erfahrungen im analogen Leben sammelten.
Bereits 2005 wurde aber kritisiert, dass „es keine ausreichende empirische Evidenz für eine gesunkene Ausbildungsreife gibt. Ebenso lässt sich nicht durch die arbeitgeberseitigen Untersuchungen auf generelle Leistungsdefizite schließen, da sie Kompetenzerweiterungen in anderen Feldern nicht berücksichtigen“.Achim Gilfert: Ausbildungsreife – Eine ganzheitliche Betrachtung im Spannungsfeld zwischen Theorie und Praxis. BIBB. 2013, S. 5.
Kritiker verweisen auf die enorm gestiegene Komplexität der Arbeitswelt, wodurch die Anforderungen in den Ausbildungsberufen und die Ansprüche der Betriebe gegenüber den Jugendlichen gewachsen seien. Es werde erwartet, dass Arbeitgeber die Jugendlichen ihrem Entwicklungsstand entsprechend abholen und auf den Beruf vorbereiten. Ruth Enggruber verwies 2006 auf Forschungsergebnisse, die besagen, dass eine inklusive Berufsausbildung, bei der auch ausbildungsinteressierte Jugendliche mit schwachen Schulabschlüssen unmittelbar nach Schulende eine Berufsausbildung aufnehmen, meistens mit günstigeren Bildungsverläufen verbunden sei als ein vorgeschalteter Besuch im Übergangsbereich.Ruth Enggruber: „Inklusive Berufsausbildung“ – ein Schlüssel für bessere Bildungswege von Jugendlichen mit Hauptschulabschluss. In: Sozialer Fortschritt. 2006.
Problematik des „Reife“-Begriffs