Als Zweite Polnische Republik () wird die Wiedergründung und die Geschichte Polens in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs bezeichnet. Die Republik wurde als der Nachfolger des Regentschaftskönigreichs Polen gegründet. Der 11. November wurde zu einem festlich begangenen Tag in der Republik, dem Tag der Unabhängigkeit. Sein Gedenken galt der Übergabe des Oberbefehls vom Regentschaftsrat an Józef Piłsudski am 11. November 1918. Allerdings trat das Dekret über die vorläufige oberste Vertretungsbehörde der Republik Polen erst am 29. Dezember 1918 in Kraft; verfassungsrechtlich war der 11. November daher kein Gründungstag der Zweiten Polnischen Republik.

Geografische Lage Nach der erfolgten Konsolidierung der Grenzen zu den Nachbarstaaten im Jahr 1922 umfasste das Staatsterritorium 388.634 km². Die Staatsfläche blieb bis zum Jahr 1938 konstant und vergrößerte sich gering auf 389.720 km² durch die Annexion des Olsagebiets (805 km²) und der Gebiete von Orava und der Zips (284 km²) von der Tschechoslowakei am 1. Oktober 1938 bzw. Ende November 1938 infolge des Münchner Abkommens. Damit war Polen Anfang der 1920er Jahre der flächenmäßig sechstgrößte Staat Europas (nach der Sowjetunion, Frankreich, Spanien, Deutschland und Schweden) und stand mit einer Bevölkerungszahl von etwas mehr als 27 Millionen Einwohnern an sechster Stelle (nach der Sowjetunion, Deutschland, dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Italien). Die damalige Bevölkerungsdichte von etwa 70 Einwohnern pro Quadratkilometer entsprach ungefähr der Bevölkerungsdichte Frankreichs (71 Ew./km²), lag aber deutlich unter den Werten der Staaten Mitteleuropas, des Vereinigten Königreichs und der Beneluxstaaten.

Geografisch erstreckte sich das Staatsgebiet von der Danziger Bucht im Norden bis zu den Karpaten im Süden. Im Westen und nach Norden zu Ostpreußen und der Freien Stadt Danzig gab es keine naturräumlichen Begrenzungen, sondern die Grenzen waren historisch gewachsen, und das Staatsgebiet ging nahtlos in das nordostdeutsche Tiefland über. Im Osten wurde die Grenze zur Sowjetunion zum Teil durch kleinere Flüsse markiert: den Sbrutsch, einen Nebenfluss des Dnister in Südosten, sowie Nebenflüsse des Prypjat. Im Einzugsgebiet des letzteren befanden sich ausgedehnte Sumpflandschaften.

Die Gesamtlänge der Grenze Polens betrug 5534 Kilometer (Stand: 1934). Außer 140 Kilometer Küstenlänge (2,5 %) gab es Landgrenzen zur folgenden Nachbarstaaten: Deutschland 1912 km (34,5 %) – davon Ostpreußen 607 km –, Sowjetunion 1412 km (25,5 %), Tschechoslowakei 984 km (17,8 %), Litauen 507 km (9,2 %), Rumänien 349 km (6,3 %), Freie Stadt Danzig 121 km (2,2 %), Lettland 109 km (2,0 %).

Geschichte Vorgeschichte und Erster Weltkrieg mini|20 Złoty Goldmünze von 1925 mit dem damaligen Wappen Die polnisch-litauische Wahlmonarchie und Adelsrepublik (Rzeczpospolita) wurde von 1772 bis 1795 in drei Schritten zwischen dem russischen Zarenreich, der Habsburgermonarchie und Preußen aufgeteilt. Für mehr als ein Jahrhundert gab es keinen selbstständigen polnischen Staat mehr.

Nach dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs bemühten sich alle drei Teilungsmächte, die Polen für ihre Kriegsanstrengungen zu gewinnen. Hintergrund war auch die Überlegung, polnische Soldaten für die eigene Sache rekrutieren zu können. Zar Nikolaus II. proklamierte als Kriegsziel die Vereinigung aller Polen unter der russischen Zarenherrschaft und stellte eine regionale Selbstverwaltung in Aussicht. Von österreichischer Seite wurden Konzepte für eine mögliche „austro-polnische Lösung“ entwickelt. Nach den russischen Niederlagen der ersten beiden Kriegsjahre war fast ganz Kongresspolen (in offizieller amtlicher russischer Lesart die Weichselgouvernements) unter deutsche Militärbesatzung gekommen. Im November 1916 proklamierten die Mittelmächte Deutschland und Österreich-Ungarn die Gründung eines selbstständigen Königreiches Polen aus zuvor russischen Gebieten, das sogenannte Regentschaftskönigreich Polen. Im Friedensvertrag von Brest-Litowsk musste Sowjetrussland die staatliche Unabhängigkeit Polens von Russland anerkennen. Die Grenzen des proklamierten Königreichs Polen und sein genaues staatsrechtliches Verhältnis zu Österreich-Ungarn und zum Deutschen Reich blieben jedoch unbestimmt, und eben aus diesen Gründen weigerten sich führende nationalpolnische Politiker wie Józef Piłsudski, mit den Mittelmächten aktiv zusammenzuarbeiten. Neue Hoffnung für nationalbewusste Polen brachte das am 8. Januar 1918 proklamierte 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten Wilson, das einen unabhängigen polnischen Staat forderte, „der die von zweifellos polnischer Bevölkerung bewohnten Gebiete einschließen müsste“ und „freien Zugang zum Meer“ (Ostsee) haben sollte.

Im Brotfrieden zwischen dem Deutschen Reich und Österreich-Ungarn sowie der Ukrainischen Volksrepublik war den Verfechtern einer ukrainischen Unabhängigkeit das Gouvernement Cholm zugesichert worden, welches auch von den Polen beansprucht wurde. Daraufhin kam es zu Protesten und Streiks, am 18. Februar etwa ein landesweiter Streik in Galizien und eine Brigade der österreichisch-ungarischen Armee wechselte zum Gegner über. Daraufhin erklärte das Außenministerium in Wien, dass Bestimmungen des Brotfriedens nicht sofort in Kraft treten und von einer Kommission geprüft würden. Erst als sich an der Westfront die militärische Niederlage der Mittelmächte im Herbst 1918 deutlich abzuzeichnen begann und Russland schon seit einem Jahr im Chaos des Bürgerkriegs versunken war, erlangten ethnische Polen – auch durch die politische Unterstützung der Westmächte – volle Souveränität in einem eigenen Staat zurück.

Staatsgründung mini|hochkant|Józef Piłsudski, der Marschall der Zweiten Polnischen Republik in der Zwischenkriegszeit mini|hochkant|Roman Dmowski, führender Politiker der Nationaldemokraten und erbitterter Gegenspieler Piłsudskis Am 7. Oktober 1918 proklamierte der Regentschaftsrat in Warschau einen unabhängigen polnischen Staat und übernahm fünf Tage später die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Das allgemeine aktive und passive Frauenwahlrecht wurde gleichzeitig mit dem entsprechenden Recht für Männer eingeführt.Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: Introduction: Transition to Modernity, the Conquest of Female Suffrage and Women’s Citizenship. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 1–46, S. 46. Dies geschah mit dem Dekret vom 28. November 1918 über das Wahlverfahren für den Sejm kurz nach der Neugründung des polnischen Staates. Artikel 1 garantierte das aktive, Artikel 7 das passive Wahlrecht.Malgorzata Fuszara: Polish Women’s Fight for Suffrage. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 143–157, S. 150.Mart Martin: The Almanac of Women and Minorities in World Politics. Westview Press Boulder, Colorado, 2000, S. 310.

Bereits im November 1918 hatte der aus der Magdeburger Festungshaft entlassene Józef Piłsudski in Warschau als „vorläufiges Staatsoberhaupt“ die Macht übernommen. Seine Entlassung war auf Bitten polnischer Unabhängigkeitsverfechter geschehen, die andernfalls auf Grund der schlechten Lebensbedingungen einen Aufstand in Polen befürchteten. Ein solcher hätte die deutschen Truppen im Osten abgetrennt, so dass die Verhinderung des Aufstands ebenso im Interesse Deutschlands war. Piłsudski ließ am 26. Januar 1919 den Verfassunggebenden Sejm wählen, der eine demokratische Verfassung ausarbeiten und verabschieden sollte.

Nach den Bestimmungen des Versailler Vertrags wurde Polen 1919 eine international anerkannte und unabhängige Republik. Nachdem es in mehreren Städten zu teilweise pogromähnlichen antisemitischen Ausschreitungen gekommen war, musste Polen auf Druck amerikanisch-jüdischer Vertreter am 28. Juni 1919 einen Minderheitenschutzvertrag unterzeichnen.N. Pease: „This Troublesome Question“: The United States and the „Polish Pogroms“ of 1918–1919. In: M. B. B. Biskupski (Hrsg.): Ideology, Politics, and Diplomacy in East Central Europe. University of Rochester Press, 2004, ISBN 1-58046-137-9, S. 58 ff. Dies führte auf polnischer Seite zu Protesten, da weder die Triple Entente noch Deutschland (mit Ausnahme jedoch für Oberschlesien in Form des deutsch-polnischen Genfer Abkommens von 1922) eine solche Vereinbarung unterzeichnen mussten. Im Sejm stimmten aber 286 zu 41 Abgeordnete für den Vertrag.

Am 17. März 1921 nahm der Sejm die neue Verfassung Polens an. Diese sah zwei parlamentarische Kammern vor, dabei sollte der Sejm mit 444 Abgeordneten die eigentliche Macht ausüben, der Senat als Kontrollinstanz mit Einspruchsrecht fungieren. Der katholischen Kirche war zwar eine Vorrangstellung eingeräumt worden, sie war aber keine Staatsreligion. Mitte 1923 wollte der Sejm die Macht des Engen Kriegsrates (Ścisła Rada Wojenna), und damit Piłsudskis, beschneiden, woraufhin Piłsudski verärgert seine militärischen Ämter niederlegte. Er war aber weiterhin in engem Kontakt mit Militär und Politik.

Konflikte mit den Nachbarn Die Grenze im Westen war durch den Vertrag von Versailles bestimmt, in dem die beiden westlichen Mächte der Teilungen Polens, Österreich und Preußens Nachfolger Deutschland, als unterlegene Kriegsparteien territoriale Zugeständnisse machen mussten. Im Osten war Polens Grenze jedoch ungeklärt und umstritten. Einige Verfechter eines Wiedererstehens des Landes in den alten Grenzen ergriffen unter Führung Marschall Piłsudskis die militärische Initiative gegenüber seinen Nachbarstaaten. Zunächst fiel die polnische Armee Ende November 1918 in die erst wenige Wochen zuvor gegründete Westukrainische Volksrepublik ein und löste so den Polnisch-Ukrainischen Krieg aus, der im Mai 1919 mit dem Gewinn Ostgaliziens endete. Ebenfalls noch 1918 begann der Polnisch-Sowjetische Krieg mit Kämpfen um die Stadt Wilna (heute litauisch Vilnius), da Sowjetrussland völkerrechtliche Zugeständnisse an Polen abgelehnt hatte.

Am 21. April 1920 erkannte Polen die Ukrainische Volksrepublik unter Symon Petljura an. Damit verbunden war die Idee, einen Verbündeten und Pufferstaat gegen Russland zu haben. In einem Zusatzabkommen verzichtete die Ukraine zugunsten Polens auf Ostgalizien und Wolhynien, die beide eine überwiegend ukrainische Bevölkerung hatten, um im Gegenzug Unterstützung für den Kampf gegen die Rote Armee zu erhalten, welche die Ukraine besetzt hatte. Polen marschierte daraufhin in die ukrainischen Gebiete ein und besetzte Kiew. Die sich anschließende Gegenoffensive der Roten Armee führte diese bis kurz vor Warschau. Die Rote Armee erhielt, wie zuvor die polnische in der Ukraine, entgegen ihrer Erwartung keine Unterstützung durch die Bevölkerung. Durch die stark ausgedehnte Front war sie geschwächt und wurde bei einem Gegenangriff neu formierter Truppen unter Piłsudski entscheidend militärisch besiegt und bis zu einer Linie, die etwa der deutsch-russischen Front von 1916 entsprach, zurückgedrängt. Der polnische Gegenangriff und Sieg bei Warschau wurde als „Wunder an der Weichsel“ zum Gründungsmythos der polnischen Republik. 1921 endete der Krieg mit dem Frieden von Riga. Nach diesem Friedensvertrag verlief die polnische Ostgrenze etwa 200 Kilometer östlich der 1919 vom damaligen britischen Außenminister als Ostgrenze Polens vorgeschlagenen Curzon-Linie.

Mit der ebenfalls nach dem Ersten Weltkrieg neu gegründeten Tschechoslowakei kam es 1918/19 zu bewaffneten Grenzkonflikten, die später vertraglich beigelegt wurden. Jedoch blieb das polnisch-tschechoslowakische Verhältnis dauerhaft angespannt.