Muhammad ibn ʿAbd al-Wahhāb (, geboren 1702/3 in al-ʿUyaina im Nadschd; gestorben 20. Juli 1792) war ein islamischer Gelehrter hanbalitischer Lehrrichtung, der eine religiöse Lehre begründete, die streng an Koran und Sunna orientiert und auf die Verwirklichung des Tauhīd („Monotheismus“, „Ein-Gott-Glauben“) ausgerichtet ist. Diese Lehre gewinnt heute, vor allem von der Arabischen Halbinsel ausgehend, zunehmend Einfluss auf die gesamte islamische Welt. Auf seinen Namen geht der Begriff Wahhabismus zurück.

Die Lehren Ibn ʿAbd al-Wahhābs bilden die Grundlage für die totalitär-fundamentalistische Auslegung des Islams als Staatsreligion in Saudi-Arabien. Zahlreiche dschihadistische Organisationen wie der Islamische Staat führen ihre ideologischen Grundlagen ebenfalls auf Ibn ʿAbd al-Wahhāb zurück. Leben Muhammad Ibn ʿAbd al-Wahhāb wurde als Sohn eines Richters in der Oase al-ʿUyaina im Nadschd geboren. Er stammte aus einer angesehenen Familie hanbalitischer Rechtsgelehrter. Seine Familie gehörte zum Stamm der Banu Khalid, deren Mitglieder in verschiedenen Oasen im Nadsch sesshaft waren. Im Alter von zehn Jahren, so die Chronisten, hatte er den Koran auswendig gelernt und war Vorbeter (Imam). Mit elf Jahren unternahm er eine erste Pilgerreise nach Mekka, der sich ein zweimonatiger Aufenthalt in Medina anschloss. Nach seiner Rückkehr studierte er Hadith, Koranexegese, Fiqh und islamische Dogmatik (uṣūl ad-dīn). Zu einer nicht bekannten Zeit begann er, in seiner Heimatregion zu predigen, wobei das Prinzip des Tauhīd, des unbedingten Ein-Gott-Glaubens im Zentrum seiner Predigt stand.N. J. Delong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 17–20.

Die Radikalität der Predigten Ibn ʿAbd al-Wahhābs, der eine Abwendung von allen nicht-islamischen Praktiken forderte, wurde von den lokalen Stammesoberhäuptern als eine Bedrohung ihrer Autorität wahrgenommen, so dass diese ihn dazu drängten, die Region zu verlassen und erneut auf Wallfahrt zu gehen. Ibn ʿAbd al-Wahhāb gab ihrem Drängen nach und ließ sich nach Vollzug der Wallfahrt in Medina nieder, wo er den Unterricht zweier prominenter Hadith-Gelehrter besuchte. Einer von ihnen war ʿAbdallāh ibn Ibrāhīm ibn Sayf aus dem Nadschd, der andere der Inder Muhammad Hayyā al-Sindī. Beide waren sie Bewunderer des hanbalitischen Gelehrten Ibn Taimīya und verwendeten seine Schriften in ihrem Unterricht.N. J. Delong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 20–21.

Von Medina aus begab sich Ibn ʿAbd al-Wahhāb nach Basra, wo er bei dem Gelehrten Muhammad al-Madschmūʿī Hadith und Fiqh hörte und seine Lehre vom Tauhīd verkündete, wobei er sich gegen die Anbetung von Steinen und Bäumen, die Missachtung der Regeln des Korans sowie Ausschweifungen der Bevölkerung richtete. So verdammte er auch berauschende Getränke, Tabak, Tanz, Musik und jeglichen Luxus. Durch seine Ermahnungen machte er sich bald unbeliebt und wurde aus der Stadt verbannt.N. J. Delong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 22. Wahhabitische Quellen heben hervor, dass sein Aufenthalt in Basra ausschlaggebend für Ibn ʿAbd al-Wahhābs weitere Entwicklung war. So hätte er hier durch den Kontakt mit Schiiten seine Lehren – vor allem seinen radikalen Monotheismus (tauḥīd) und das Wettern gegen „unerlaubte Erneuerungen“ (bidʿa) – entwickelt.

Nach Zwischenaufenthalten in az-Zubair und al-Ahsa kehrte er in den Nadschd zurück, begab sich aber diesmal nach Huraimilāʾ, wo sein Vater lebte. Hier verfasste Ibn ʿAbd al-Wahhāb sein wichtigstes Werk, das „Buch des Ein-Gott-Glaubens“ (Kitāb at-Tauhīd). Dieses Buch verbreitete sich schnell durch Abschreiben innerhalb und außerhalb des Nadschd. Da sein Vater jedoch seine Lehre missbilligte, verzichtete Ibn ʿAbd al-Wahhāb bis zu dessen Tod im Jahre 1740 darauf, öffentlich zu predigen. Danach gab er diese Zurückhaltung jedoch auf. Nachdem es ihm gelungen war, einige Anhänger um sich zu scharen, unternahmen Gegner einen Mordanschlag auf ihn, der ihn zur Abreise veranlasste.N. J. DeLong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 23.

Hierauf zog er in seinen Geburtsort al-ʿUyaina zurück, der inzwischen von dem neuen Emir ʿUthman aus dem Hause Muʿammar beherrscht wurde. Dieser gab Ibn ʿAbd al-Wahhāb seine Tochter zur Frau und schloss mit ihm einen Handel ab: Er sagte ihm Unterstützung für seine religiöse Lehre zu, verlangte aber dafür seine Bestrebung zur Erweiterung seiner Herrschaft auf die gesamte arabische Halbinsel. Nach Ibn ʿAbd al-Wahhābs Zustimmung ließ der Emir symbolisch auf seinem Territorium einen heiligen Baum fällen, ein Heiligengrab zerstören und eine Ehebrecherin steinigen. Der Emir musste aber schließlich Ibn ʿAbd al-Wahhāb auf Druck der mächtigen Anführer der Banū Chālid von al-Hasa ausweisen.N. J. DeLong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 23–33. Diese befahlen ʿUthman eigentlich, Ibn ʿAbd al-Wahhāb zu töten, da sie sich von dessen Lehre bedroht fühlten und die weitere Ausbreitung dieser verhindern wollten. Allerdings wollte ʿUthman das Risiko, seine Untergebenen zu spalten und Unruhe zu verursachen, nicht eingehen.

Muhammad ließ sich nun in Diriyya nieder, wo er die Unterstützung des Emirs Muhammad ibn Saud erhielt. Im Jahre 1744 schlossen die beiden einen Pakt, der einen gegenseitigen Treueid (baiʿa) einschloss. Dieser Pakt, der dem zuvor geschlossenen Bündnis mit dem Muʿammar-Emir ähnelte und auf die Errichtung eines Staates abzielte, sah vor, dass sich Ibn ʿAbd al-Wahhāb als Imam um die religiösen Angelegenheiten kümmern sollte, während Ibn Saʿūd für die militärischen und politischen Angelegenheiten verantwortlich sein sollte. Ibn Saʿūd unterstützte in der Folgezeit die Verbreitung von Ibn ʿAbd al-Wahhābs Lehre unter den Beduinen Arabiens, wobei die militärische Unterwerfung des Nadschd und die Bekehrung der Stämme zur Lehre der Wahhabiten Hand in Hand gingen. Durch die Verbindung von Glauben und Macht wurde die Herrschaft der Āl Saʿūd religiös legitimiert.N. J. DeLong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 34f.

Muhammad ibn ʿAbd al-Wahhāb war durch die Heirat mit einer Tochter Muhammad ibn Saʿūds auch mit dem Herrscher verschwägert. Das Verhältnis war allerdings nicht immer ganz spannungsfrei. Nach dem Tod von Muhammad ibn Saʿūd 1765 und dem Machtantritt seines Sohns Abd al-Aziz ibn Muhammad verstärkten sich die Spannungen, denn der neue Herrscher brachte den religiösen Lehren Ibn ʿAbd al-Wahhābs nur wenig Interesse entgegen. Nach seiner Eroberung Riads im Jahre 1773 zog sich Muhammad ibn ʿAbd al-Wahhāb von der Position des Imams zurück und widmete sich ganz dem Studium, der Lehre und dem Gottesdienst.N. J. DeLong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 39.

Am 20. Juli 1792 starb Muhammad ibn Abd al-Wahhāb und wurde in einem unmarkierten Grab begraben.Daniel Benjamin, Steven Simon: The Age of Sacred Terror Er hinterließ vier Söhne, die sich alle als Religionsgelehrte betätigten.N. J. DeLong-Bas: Wahhabi Islam. 2004, S. 40. Seine Nachkommen aus der Familie Al asch-Schaich besetzen bis in die Gegenwart bedeutende religiöse Ämter in Saudi-Arabien (z. B. Scheich Abd al-Aziz bin Abdullah Al asch-Schaich) und festigen ihr Bündnis mit den Al Saud durch Ehen. So war unter anderem König Faisal von Saudi-Arabien ein Nachkomme Ibn ʿAbd al-Wahhābs.

Lehre Tauhīd-Verständnis Grundlegend für Ibn ʿAbd al-Wahhābs Lehre war sein spezielles Verständnis des Tauhīd, des Bekenntnisses zur Einheit Gottes. Wie alle sunnitischen Dogmatiker vor ihm, betrachtete er den Tauhīd als bedeutendste Pflicht des Menschen sowie als Voraussetzung dafür, dass er zum Muslim wird. Anders als die sunnitischen Gelehrten seiner Zeit meinte er jedoch, dass das Aussprechen der Schahāda allein nicht ausreiche, um diese Pflicht zum Tauhīd zu erfüllen. Dies rechtfertigte er mit einer Unterscheidung zwischen zwei Arten von Tauhīd: tauhīd ar-rubūbīya („Bekenntnis zur Einheit des Herrn“) und tauhīd al-ulūhīya („Bekenntnis zur Einheit Gottes“). Der tauhīd ar-rubūbīya ist nach seiner Definition ein ausschließlich passives Bekenntnis zur Einheit Gottes, nämlich das Bekenntnis, dass Gott allein der allmächtige Schöpfer und Lenker, der Herr der Welt ist. Der tauhīd al-ulūhīya dagegen ist ein aktives Bekenntnis, das der Gläubige allein durch sein eigenes Handeln, durch den Dienst an Gott allein, in die Tat umsetzt. Erst die Erfüllung des tauhīd al-ulūhīya macht nach seiner Lehre den Menschen zum Muslim und unterscheidet ihn vom Ungläubigen.E. Peskes: Muḥammad b. ʿAbdalwahhāb (1703-92). 1993, S. 20–23.

Zerstört wird der tauhīd al-ulūhīya durch jegliche Form von Schirk, „Beigesellung“. Hierbei war es allerdings von großer Bedeutung, dass er den Schirk erheblich weiter definierte als die sunnitischen Gelehrten seiner Zeit. Zum Schirk gehörten für ihn nicht nur die Verehrung von Steinen und Bäumen, sondern auch die Verehrung von Heiligen (Walī) und der Brauch des Gräberbesuchs (Ziyāra), die zu seiner Zeit im sunnitischen und schiitischen Islam gepflegt wurden. Da Gräberkult einherging mit Bittgebeten, in denen der Gläubige den Heiligen in seinem Grab um Hilfe anrief, mit der Bitte um Vermittlung zwischen Gott und sich selbst (tawassul), mit der Darbringung von Weihegaben (naḏr) für den Heiligen, außerdem mit Gefühlen wie Furcht, Hoffnung, Hinwendung und Vertrauen, stellte er nach seiner Lehre nach eindeutig den Tatbestand des Schirk dar und zerstörte damit eben auch den tauhīd al-ulūhīya.E. Peskes: Muḥammad b. ʿAbdalwahhāb (1703-92). 1993, S. 25–26.

Die Konsequenz aus dieser Lehre war, dass Ibn ʿAbd al-Wahhāb und diejenigen, die ihm folgten, den Großteil der Muslime für Ungläubige hielten. Das Wissen um den richtigen Tauhīd erforderte aus seiner Sicht außerdem das Eintreten dafür in Wort und Tat und damit zwingend verbunden auch die Distanzierung von denjenigen, die Schirk betrieben. Jeder gesellschaftliche Kontakt mit diesen Personen, verbal oder schriftlich geäußerte Anerkennung für sie ließen eine Person, auch wenn in ihrem Verhalten selbst keinerlei Schirk zutage trat, zum Kāfir (Ungläubigen) werden. Um den richtigen Tauhīd zu erfüllen und weiter Muslim zu bleiben, sollten Personen, die in einem Gebiet leben, das von Muschrikūn dominiert wird, dieses verlassen, sich auf das von richtigen Muslimen beherrschte Territorium begeben und den Kampf gegen die Manifestationen des Schirk aufnehmen.E. Peskes: Muḥammad b. ʿAbdalwahhāb (1703-92). 1993, S. 27–32.

Madhhab-Kritik Mit seinem speziellen Tauhīd-Verständnis geriet Ibn ʿAbd al-Wahhāb in Widerspruch zur Tradition der sunnitischen Madhāhib und zum Konsens der Gelehrten (Idschma), denn diese betrachteten den Tauhīd mit der Schahāda als abgegolten. Mit dem Argument, dass die Madhāhib in der Frage des Tauhīd zu einer Beurteilung gelangt seien, die der Lehre des Koran und der Sunna hinsichtlich des Glaubensverhaltens des Muslims widerspreche, forderte Ibn ʿAbd al-Wahhāb die Lösung aus der Tradition der Madhāhib.E. Peskes: Muḥammad b. ʿAbdalwahhāb (1703-92). 1993, S. 33–35. Der Gläubige sollte sich nicht der Autorität der Madhāhib und der Gelehrten beugen, sondern sein Handeln allein nach den Vorschriften von Koran und Sunna ausrichten. Er selbst betonte, dass er nicht zu einem bestimmten Madhhab aufrufe, sondern allein „zu Gott, der keine Teilhaber hat“ und „zur Sunna des Propheten, die er dem Ersten und dem Letzten seiner Umma zur Pflicht gemacht hat“.Zit. nach E. Peskes: Muḥammad b. ʿAbdalwahhāb (1703-92). 1993, S. 38.

In seiner kritischen Haltung hinsichtlich der Rechtsschulen und seiner alleinigen Ausrichtung an Koran und Sunna sah sich Ibn ʿAbd al-Wahhāb bestätigt durch das Vorbild früherer Gelehrter, die eine ähnliche Haltung eingenommen hatten. Dazu gehörten Ahmad ibn Hanbal, Ibn Taimīya, Ibn Qaiyim al-Dschauzīya, Ibn Radschab, adh-Dhahabī und Ibn Kathir.E. Peskes: Muḥammad b. ʿAbdalwahhāb (1703-92). 1993, S. 40.