miniatur|Der Eingang zum ehemaligen Konzentrationslager Fuhlsbüttel: Altes Torhaus – heute Gedenkstätte (2007) Das Konzentrationslager Fuhlsbüttel, auch Kola-Fu genannt, wurde ab März 1933 innerhalb des Gebäudekomplexes der Strafanstalt Fuhlsbüttel in Hamburg errichtet und bestand bis zum April 1945, also über die gesamte Zeit des Nationalsozialismus. Es wird als einer der zentralen Orte in Hamburg benannt, „an denen sich Unterdrückung und Terror der faschistischen Herrschaft manifestierten“.Ludwig Eiber: Kola-Fu. Konzentrationslager und Gestapogefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel 1933–1945. herausgegeben vom Museum für Hamburgische Geschichte, Hamburg Porträt Heft 18/1983. In den ersten Monaten zur Unterbringung von Schutzhaftgefangenen genutzt, wurde es ab dem 4. September 1933 der SS-Bewachung unterstellt und förmlich zum KZ erklärt. Mitte 1936 ordnete Heinrich Himmler die Umbenennung zum Polizeigefängnis an, da es unter der Verwaltung der Gestapo stand. Unter diesem Namen wurde es bis zu seiner Evakuierung Mitte April 1945 weiter genutzt, es fanden dabei jedoch mehrmals Verlegungen innerhalb des Gebäudekomplexes statt.
Hinzu kam vom 25. Oktober 1944 bis zum 15. Februar 1945 die Einrichtung eines Außenlagers des Konzentrationslager Neuengamme in einem weiteren Gebäudeteil. Die Haftanstalt Fuhlsbüttel mit Gefängnis und Zuchthaus für Männer existierte über den gesamten Zeitraum parallel und wird seit 1945 als Justizvollzugsanstalt weitergeführt. 1987 wurde im ehemaligen Torhaus am Suhrenkamp eine Gedenkstätte eingerichtet, die seit 2003 eine Dauerausstellung zur Geschichte des KZ und der Lebenswege verschiedener Opfer zeigt.
Einrichtung von März bis September 1933 Am Abend nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 besetzten die Nationalsozialisten das Rathaus, ernannten den SA-Standartenführer Alfred Richter zum Reichskommissar für die Hamburger Polizei und übernahmen die Polizeigewalt in der Stadt. Der offene Terror gegen die politischen Gegner setzte noch in derselben Nacht ein, auf der Grundlage der nach dem Reichstagsbrand erlassenen Verordnung zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 und dem damit geschaffenen Instrument der Schutzhaft kam es zu Massenverhaftungen. Allein im März 1933 wurden 552 Personen, zumeist aus dem KPD-Umfeld und insbesondere deren leitenden Funktionäre, festgenommen. Einher ging dies mit der umgehenden Umgestaltung und Gleichschaltung der Polizei, dem Einsatz von SA-Hilfspolizisten und der Einrichtung eines Kommando z. b. V. (zur besonderen Verwendung), das der Staatspolizei unterstand und sich aus SA- und SS-Mitgliedern rekrutierte.Detlef Garbe: Institutionen des Terrors und der Widerstand der Wenigen. In: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich. Göttingen 2005, ISBN 3-89244-903-1, S. 519. + Gefangenenzahlen März bis Dezember 1933Henning Timpke (Hrsg.): Dokumente zur Gleichschaltung des Landes Hamburg 1933. Veröffentlichungen der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg, Hamburg 1983, ISBN 3-7672-0811-3, S. 266. 1933 Fuhlsbüttel Wittmoor Verhaftungen März 48 - 552 April 478 20 763 Mai 571 100 435 Juni 623 100 244 Juli 579 110 407 August 414 124 197 September 479 140 123 Oktober 732 110 320 November 820 - 280 Dezember 725 - 103
Die Inhaftierten wurden zunächst im Hauptquartier der Staatspolizei (ab 1935 in der Staatspolizeileitstelle der Gestapo) im Stadthaus verhört und in den meisten Fällen brutal misshandelt. Anschließend brachte man sie in der Untersuchungshaftanstalt Hamburg unter, aus Platzmangel bald schon provisorisch auf dem Dachboden, oder im Polizeigefängnis Hütten. Die Kapazitäten waren schnell erschöpft, so dass man bereits Ende März dazu überging, Schutzhäftlinge in einem leerstehenden und zum Abriss vorgesehenen Gebäudeteil der Strafanstalt Fuhlsbüttel einzuweisen, zunächst im ehemaligen Zuchthaus für Männer und dem gegenüberliegenden Werkhaus im sogenannten Sternenbau im östlichen Teil des Geländes.
Am 31. März 1933 verfügte der inzwischen zum Polizeisenator ernannte Alfred Richter die Einrichtung des Konzentrationslagers Wittmoor auf dem Gelände einer Torfverwertungsfabrik im Norden Hamburgs, doch die Anlage bewährte sich nicht, sie wurde bereits im Oktober 1933 wieder aufgelöst. Die verbliebenen Häftlinge überstellte man nach Fuhlsbüttel. Die dortigen Bedingungen und Örtlichkeiten betrachtete die NS-Führung als geeigneter und ausbaufähig.
Unter SA-Kommandantur bis Juli 1934 Die Bewachung der Häftlinge in Fuhlsbüttel unterstand in den ersten Monaten den Beamten des Strafvollzugsdienstes, die Haftbedingungen entsprachen den üblichen, die Gefangenen wurden nicht misshandelt, zudem gab es kaum Arbeitsmöglichkeiten, so dass innerhalb nationalsozialistischer Kreise Beschwerden laut wurden, ihre Gegner führten auf Kosten des Staates eine „angenehme Haft“.Rede des Präsidenten des Strafvollzugsamtes, Max Lahts, am 4. September 1933; zitiert nach Henning Timpke (Hrsg.): Dokumente zur Gleichschaltung des Landes Hamburg 1933. Veröffentlichungen der Forschungsstelle für die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg, Hamburg 1983, S. 248 f. Am 3. August 1933 inspizierte Gauleiter Karl Kaufmann die Einrichtungen in Fuhlsbüttel sowie in Wittmoor und war empört über die vorgeblich nachlässigen Zustände. Er drängte darauf, die „Konzentrationshäftlinge“ unter eine einheitliche und straffe Verwaltung in Fuhlsbüttel zu stellen. Die Umsetzung erfolgte am 4. September 1933 mit der Einsetzung seines Adjutanten und Vertrauten, des SA-Führers Paul Ellerhusen, als Lagerkommandanten sowie der Ablösung der Strafvollzugsbeamten durch ein SS-Kommando unter der Leitung des SS-Sturmführers Willi Dusenschön.
Zudem erfolgte die Verlegung der Häftlinge aus dem Sternenbau in das ebenfalls zum Abbruch vorgesehene ehemalige Frauengefängnis Fuhlsbüttel im südlichen Teil des Geländes, in dem auch die Wachmannschaft untergebracht wurde. Die Misshandlungen setzten unmittelbar ein. Schon beim ersten Antritt zum Appell wurde den Häftlingen eine unerbittliche und harte Behandlung angekündigt und sogleich von der SS-Wachmannschaft Kolbenstöße und Fußtritte ausgeteilt. Die Gefangenen wurden in drei Gruppen unterschiedlich strenger Haftbedingungen eingestuft: die erste Gruppe sollte bei einwandfreier Führung normale Verpflegung, einmal im Monat Post und Schreiberlaubnis sowie Raucherlaubnis in der Freistunde erhalten. Die zweite Gruppe bekam keine „Vergünstigungen“ wie Post-, Schreib- und Raucherlaubnis, und umfasste diejenigen, die gegen die Anstaltsordnung verstoßen hatten oder wegen der Schwere ihrer „Vortat“ hier eingeordnet wurden. Die dritte Gruppe, die der „Aufsässigen“, kamen in Einzelhaft und nur jeden dritten Tag „warmes Essen und weiches Nachtlager“. Eine zusätzliche Verschärfung konnte durch Dunkelhaft verhängt werden.
Zum 1. Dezember 1933 wurde der Justizbehörde die Aufsicht über das Konzentrationslager entzogen und der Hamburger Staatspolizei unter deren Leiter Bruno Streckenbach unterstellt. Zu diesem Zeitpunkt begann im Kola-Fu ein Regime des Terrors. Willkürliche Misshandlungen und Schikanen waren alltäglich. Das Hamburger Konzentrationslager galt zu dieser Zeit als eines der brutalsten Lager im Deutschen Reich.Herbert Diercks: Hamburg-Fuhlsbüttel. München 2005, ISBN 3-406-52962-3, S. 118. Das Hamburger Landgericht stellte 1962 in seinem Urteil gegen Dusenschön fest: „Die Häftlinge mussten stundenlang in strammer Haltung auf dem Hof stehen, sie wurden […] ins Gesicht geschlagen oder ins Gesäß getreten. […] Man ging aber auch dazu über, einzelne Häftlinge unter den entwürdigsten Umständen mit Peitschen, Ochsenziemern, Koppeln und Stuhlbeinen in viehischer Weise zu misshandeln, manchmal, bis sie bewusstlos zusammenbrachen. […] Von sogenannten Rollkommandos wurden Gefangene nachts aus den Zellen geholt und dort wüst zusammengeschlagen.“Henning Timpke: Das KL Fuhlsbüttel. In: Martin Broszat (Hrsg.): Studien zur Geschichte der Konzentrationslager. Stuttgart 1970, S. 15/16. miniatur|Die Taschenuhr von Fritz Solmitz mit den darin verborgenen Aufzeichnungen; heute Exponat in der Gedenkstätte Fuhlsbüttel Bei einer Belegung zwischen 732 und 820 Häftlingen, starben zehn Personen im letzten Quartal des Jahres 1933. In vielen Fällen wurde Selbstmord als Todesursache angegeben. Entgegen den geltenden Bestimmungen wurde bei dieser Todesursache der Leichnam sofort dem Krematorium zur Verbrennung übergeben, um Untersuchungen zu verhindern. So wurde der Tod von Fritz Solmitz, Redakteur der sozialdemokratischen Tageszeitung Lübecker Volksbote, am 19. September 1933 als „Selbstrichtung“ bekanntgegeben, doch sind nach Aushändigung an die Witwe in seiner Taschenuhr verborgene Aufzeichnungen gefunden worden, in denen die systematischen Folterungen dokumentiert sind.abgedruckt bei Henning Timpke: Das KL Fuhlsbüttel. S. 26–28.
Umbrüche in den Jahren 1934 und 1935 Die Zustände im Konzentrationslager blieben der Öffentlichkeit nicht verborgen. Ende 1933 erhielten Richter, Rechtsanwälte und Pastoren anonyme Rundschreiben zugestellt, in denen ein ehemaliger Häftling die Übergriffe schilderte. Im März 1934 erstattete ein Arzt Anzeige, weil ein misshandeltes Opfer im Lazarett starb. Da es sich hier um ein Mitglied der NSDAP handelte, der wegen seiner Homosexualität inhaftiert worden war, wurde der Fall nicht vertuscht, das Verfahren jedoch auf Geheiß des Gauleiters Karl Kaufmann im Herbst 1934 niedergeschlagen.Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich. 3. verb. Aufl. München 2001, ISBN 3-486-53833-0, S. 374–379. Die Beschuldigten, der Kommandant Ellerhusen und der SS-Sturmführer Dusenschön, hatten sich bereits im Sommer 1934 versetzen lassen. Dusenschön war später unter anderem bei der Wachmannschaft im KZ Esterwegen und KZ Sachsenhausen tätig.
Im Juli 1934 wurde Kriminalsekretär Johannes Rode als Lagerkommandant eingesetzt. Rode gehörte der Hamburger Politischen Polizei an, die ab 1935 offiziell unter dem Namen Gestapo geführt wurde. Unter seiner Führung setzten sich die Misshandlungen, wenn auch in eingeschränktem Maße, fort. Die teilweise in der Literatur vertretene Auffassung, mit dem Kommandantenwechsel sei „den brutalen Gewalttätigkeiten ein Ende gesetzt gewesen“, wird durch die hohe Todesrate sowie zahlreiche Häftlingserinnerungen widerlegt.Detlef Garbe: Institutionen des Terrors und der Widerstand der Wenigen. In: Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg (Hrsg.): Hamburg im Dritten Reich. Göttingen 2005, ISBN 3-89244-903-1, S. 530 und 755 f. (Fn. 14) Von 1935 bis September 1939 sind 59 Todesfälle dokumentiert, damit weist Fuhlsbüttel die höchste Todesrate der Vorkriegslager auf. Insbesondere Rodes persönlicher Hass auf Zuhälter, Homosexuelle und wegen „Rassenschande“ verfolgter Juden führte zu schweren Übergriffen.
Polizeigefängnis von 1935 bis 1945 Fuhlsbüttel kam im System der Konzentrationslager ab 1934 eine Sonderstellung zu, da es nicht dem „Inspekteur der Konzentrationslager“, Theodor Eicke, als eigenständiges und abgeschirmtes KZ unterstellt wurde, sondern der Hamburger Staatspolizei weiterhin als „eine Art Polizeigefängnis zur Verwahrung der Schutzhäftlinge bis zur Zuführung an die Gerichte oder Überweisung an ein preußisches Konzentrationslager“ diente.Henning Timpke: Das KL Fuhlsbüttel. S. 24. Der Anspruch der Justizverwaltung auf Herausgabe der genutzten Gebäude, da diese durch die ebenfalls steigende Anzahl der Strafgefangenen benötigt würden, konnte sich gegenüber der Gestapo nicht durchsetzen. Nach einer Anweisung von Heinrich Himmler im Sommer 1936 wurde das Lager unter der offiziellen Bezeichnung „Polizeigefängnis Fuhlsbüttel“ geführt, im allgemeinen Sprachgebrauch hingegen blieb es bei Kola Fu, so dass 1940 ein weiterer Erlass mit dem Hinweis erging, die Bezeichnung Konzentrationslager sei für Fuhlsbüttel nicht zulässig.