Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (kurz BMEIA) ist das Außenministerium der Republik Österreich. Dem Ressort der Bundesregierung sind die Außenpolitik, die Vertretung Österreichs gegenüber anderen Staaten (Diplomatie) und aktuelle Fragen der Immigrationsfolgen übertragen. Das Bundesministerium wird seit dem 3. März 2025 von Bundesministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) geleitet. mini|Beate Meinl-Reisinger, Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten mini|Österreichisches Außenministerium am Minoritenplatz 8
Das ursprünglich als Bundesministerium für Auswärtige Angelegenheiten (BMAA) und ab 1. April 1987 () Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten (BMaA) bezeichnete Bundesministerium wurde unter der Bundesregierung Gusenbauer und deren Außenministerin Ursula Plassnik (ÖVP) mit Wirkung vom 1. März 2007 () in Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (kurz: BMeiA bzw. BMEIA) umbenannt, um den Aspekt als Europaministerium zu betonen und aus EU-politischen Gründen, damit die anderen EU-Mitgliedstaaten in diesem Namen nicht unter Ausland subsumiert, sondern eigens erwähnt werden. Nach der Bildung der Bundesregierung Faymann II erfolgte am 1. März 2014 () eine Umbenennung zum Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Das Außenministerium führt die Bezeichnung Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten erneut seit dem 29. Jänner 2020 (), als die Agenden des Integrationsministeriums auf das Bundeskanzleramt übertragen wurden.
Bundesminister
Das Ressort für Äußeres war in der Republik seit 1918 nicht immer ein eigenständiges Ministerium, sondern zeitweise Teil des Bundeskanzleramtes, an dessen heutigem Sitz sich das Ministerium lange vor dem Kanzleramt befand.
Seit 3. März 2025 leitet Beate Meinl-Reisinger (NEOS) als 22. Außenministerin der Zweiten Republik (seit 1945) das Ministerium.
Kompetenzen
Gemäß Bundesministeriengesetz obliegen dem BMEIA „auswärtige Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen“.
Aufgelistet werden insbesondere: Auswärtige Angelegenheiten, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen. Angelegenheiten der Außenpolitik in allen Bereichen der staatlichen Vollziehung Angelegenheiten des Völkerrechts Verhandlung von Staatsverträgen Unbeschadet Art. 65 Abs. 1 B-VG Vertretung der Republik Österreich gegenüber ausländischen Staaten und sonstigen Völkerrechtssubjekten einschließlich internationaler Organisationen sowie der Verkehr mit diesen Sonstige Angelegenheiten internationaler Organisationen Angelegenheiten der ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich und ihrer Funktionäre sowie der österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland Angelegenheiten der Diplomatenpässe Angelegenheiten des zwischenstaatlichen Zeremoniells Angelegenheiten des Auszeichnungswesens, soweit es Ausländer oder ausländische Auszeichnungen und Titel betrifft Schutz österreichischer Staatsbürger und ihres Vermögens im Ausland und gegenüber dem Ausland Vermittlung von Rechts- und Amtshilfe Angelegenheiten der wirtschaftlichen Integration Allgemeine Angelegenheiten des Rechts der Europäischen Union mit Ausnahme der Vertretung der Republik Österreich vor dem Gerichtshof der Europäischen Union. Mitwirkung bei der Koordination in Angelegenheiten der Europäischen Union und Vertretung der österreichischen Interessen in der Europäischen Union. Angelegenheiten der Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten und den Staaten der Gemeinschaft der unabhängigen Staaten. Angelegenheiten der Internationalen Atomenergie-Organisation Angelegenheiten der OECD und der in ihrem Rahmen errichteten Organisationen, Einrichtungen und Unternehmungen sowie des Verkehrs mit diesen, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen. Dazu gehören auch die Angelegenheiten der österreichischen Delegation bei der OECD in Paris. Angelegenheiten der kulturellen Auslandsbeziehungen Angelegenheiten der Diplomatischen Akademie Angelegenheiten der Konsulargebühren Verwaltung aller Bauten und Liegenschaften der dem BMEIA unterstehenden österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie Koordination der internationalen Entwicklungspolitik Angelegenheiten der Zusammenarbeit mit dem UNHCR und dem IKRK Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Bundesministerien fallen. Koordination in Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung. Beiräte und Expertengruppen in Angelegenheiten der Deregulierung und Entbürokratisierung.
Organisation Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist wie folgt gegliedert (Stand: März 2025).Geschäftseinteilung Oberster Beamter des Ressorts ist der Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Nikolaus Marschik.
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Kabinett der Bundesministerin Stabsstelle Strategie und Planung Staatssekretär Büro des Staatssekretärs Generalsekretär für auswärtige Angelegenheiten Generalinspektorat: Innere Revision Datenschutzbeauftragte/r gem. Art. 37 ff DSGVO bzw. § 5 DSG Büro des Generalsekretärs Abteilung I.2: Sicherheitsangelegenheiten Abteilung I.3: Presse und Information Sektion I: Zentrale Angelegenheiten Abteilung I.1: Protokoll Abteilung I.2: Sicherheitsangelegenheiten Abteilung I.3: Presse und Information Abteilung I.4: Amtssitz und Staatenkonferenzen Gruppe I./A: Völkerrechtsbüro Abteilung I.5: Allgemeines Völkerrecht Abteilung I.6: Europarecht Abteilung I.7: Menschenrechte, Volksgruppenangelegenheiten Sektion II: Politische Angelegenheiten Abteilung II.1: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) Abteilung II.2: Sicherheitspolitische Angelegenheiten (militärische, zivile und hybride Bedrohungen) Abteilung II.3: Russische Föderation; Osteuropa und Südkaukasus; Östliche Partnerschaft; Türkei und Zentralasien Abteilung II.4: Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE); Europarat (EuR) Abteilung II.5: Vereinte Nationen und andere internationale Organisationen Abteilung II.6: Naher und Mittlerer Osten; Südliche Nachbarschaftspolitik der EU Abteilung II.7: Afrika südlich der Sahara; Afrikanische Union (AU) Abteilung II.8: Asien und Pazifik Abteilung II.9: Amerika Abteilung II.10: Abrüstung, Rüstungskontrolle, Non-Proliferation Sektion III: Europa und Wirtschaft Abteilung III.1: Grundsatzfragen Europas Abteilung III.2: EU-Koordination Abteilung III.3: Südtirol und Südeuropa Abteilung III.4: Außenwirtschafts- und Handelsdiplomatie; Wirtschaftliche Versorgungssicherung Abteilung III.5: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD); Wirtschafts- und Umweltdimension der OSZE Abteilung III.6: Südosteuropa und EU-Erweiterung; Twinning und TAIEX Abteilung III.7: Mittel-, West- und Nordeuropa Abteilung III.8: Unternehmensservice Abteilung III.9: Nachhaltigkeit, Konnektivität und Innovation Sektion IV: Konsularische Angelegenheiten Abteilung IV.1: Bürgerservice, operatives Krisenmanagement im Ausland, Erstauskunftsstelle für konsularische Anfragen Abteilung IV.2: Visa-, Grenz-, Aufenthalts- und Asylangelegenheiten; Migration; Bekämpfung des Menschenhandels Abteilung IV.3: Büro für Auslandsösterreicher:innen und digitale Anwendungen in der konsularischen Bürger:innenbetreuung Abteilung IV.4: Rechtsschutz; Rechts- und Amtshilfe; allgemeine Rechtsangelegenheiten Sektion V: Internationale Kulturangelegenheiten Abteilung V.1: Grundsatz- und Rechtsfragen, Kulturabkommen, Koordination, Kulturbudget und Evaluierung Abteilung V.2: Durchführung kultureller und wissenschaftlicher Veranstaltungen im Ausland Abteilung V.3: Wissenschaftliche Zusammenarbeit; Dialog der Kulturen und Religionen Abteilung V.4: Angelegenheiten der multilateralen Kulturpolitik und Sportangelegenheiten Sektion VI: Management Abteilung VI.1: Personalangelegenheiten Abteilung VI.2: Personaldienstleistungen, Strukturfragen, Wissensmanagement Abteilung VI.3: Budgetangelegenheiten, Controlling Abteilung VI.6: Administratives Rechtswesen, Sektionskoordination, Archivwesen Gruppe VI.A: Infrastruktur Abteilung VI.4: Immobilienangelegenheiten Abteilung VI.5: Bau- und Ausstattungsangelegenheiten Abteilung VI.7: IKT Sektion VII: Entwicklung Abteilung VII.1: Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Union und Vereinten Nationen Abteilung VII.2: Themen und Entwicklungsfinanzierung Abteilung VII.3: Humanitäre Hilfe und Nahrungsmittelhilfe Abteilung VII.4: Dreijahresprogramm; Zielgruppenbetreuung; Evaluierung Abteilung VII.5: Bilaterale und regionale Planungs- und Programmangelegenheiten
Das Österreichische Kulturforum ist nachgeordnete Dienststelle der Sektion V. Für die Organisation der Außenwirtschaft Österreich der Wirtschaftskammer Österreich besorgt das Ministerium die Akkreditierungen, womit die Leiter der früheren Handelsdelegationen die Rechte genießen, die österreichisches Botschaftspersonal im betreffenden Staat hat.
Dem Ministerium ist außerdem die Ständige Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union unterstellt.
Folgende ausgegliederte Einrichtungen sind dem Ressortbereich zuzuordnen: Austrian Development Agency GmbH (ADA) Diplomatische Akademie Wien Österreich Institut GmbH
Budget Das Budget des BMEIA für 2018 beträgt 502,6 Mio. Euro (Finanzierungsvorschlag) und für 2019 508,4 Mio. Euro (Finanzierungsvorschlag). Dies entspricht rund 0,64 % des Bundesgesamtbudgets oder rund 0,13 % des Bruttoinlandprodukts.
2018 werden 234 Mio. Euro auf operative Verwaltung aufgewendet, 263,6 Mio. auf Transferzahlungen und 44,9 Mio. Euro auf Investitionen. Die Transferzahlungen schließen insbesondere die Leistungen an die internationalen Organisationen ein.
2018 und 2019 sind 107,5 Mio. Euro bzw. 117,5 Mio. Euro für die Entwicklungszusammenarbeit budgetiert.
Historische Entwicklung Die Geschichte internationaler Diplomatie ist insgesamt eng mit der Stadt Wien verbunden. Die erste einheitliche Klassifikation von Diplomaten erfolgte anlässlich des Wiener Kongresses 1815 und durch das Aachener Protokoll 1818. Als unter dem Dach der Vereinten Nationen die Usancen internationaler Beziehungen in einen völkerrechtlichen Rahmen gegossen wurden, fanden die entsprechenden Konferenzen in Wien statt und gipfelten sowohl im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (1961) als auch im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (1963).
Als Geburtsstunde des selbstständigen österreichischen diplomatischen Dienstes gilt das Jahr 1720, als Kaiser Karl VI. als Landesherr die Verwaltung der auswärtigen Beziehungen der Habsburgermonarchie dem Ersten Hofkanzler Philipp Ludwig Wenzel von Sinzendorf als dirigirenden Minister der auswärtigen Geschäfte übertrug. Nach seinem Tod 1742 wurde die Staatskanzlei (ab 1848 k.k. Ministerium des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußern) von der Hofkanzlei getrennt. Im 1804 proklamierten Kaisertum Österreich und in der Doppelmonarchie Österreich-Ungarn, in der Außenpolitik zu den gemeinsamen Angelegenheiten beider Reichsteile gehörte, blieb das Äußere bis 1918 Prärogative des Monarchen und des von ihm berufenen Ministers. Dem ab 1861 berufenen bzw. gewählten Reichsrat bzw. nach dem „Ausgleich“ von 1867 mit Ungarn den Parlamenten beider Reichshälften stand Kritik am Außenminister, aber nicht Mitentscheidung zu.
Internationale Bekanntheit erwarb sich als kaiserlicher Außenpolitiker des Biedermeiers Staatskanzler Klemens Wenzel Lothar von Metternich, der den Ballhausplatz, wo er neben der Hofburg residierte, als Synonym für ein europäisches Machtzentrum erscheinen ließ.