Als Unterbaum bezeichnet man:

einen Teil des Berliner Zollbaums, siehe Oberbaum ein Bauteil des Webstuhls oder Wirkrahmens zum Aufwickeln des Gewebes (Zeugbaum, bes. Leinwand- od. Tuchbaum, Warenbaum)

in der Graphentheorie einen Teilbaum eines Baums

Siehe auch Niederbaum