Als Unterbaum bezeichnet man:
einen Teil des Berliner Zollbaums, siehe Oberbaum ein Bauteil des Webstuhls oder Wirkrahmens zum Aufwickeln des Gewebes (Zeugbaum, bes. Leinwand- od. Tuchbaum, Warenbaum)
in der Graphentheorie einen Teilbaum eines Baums
Siehe auch Niederbaum