mini|François Villon (Darstellung aus Grand Testament de Maistre François Villon, 1489)
François Villon (* 1431 in Paris; † nach 1463; sein eigentlicher Name war vermutlich François de Montcorbier oder François des Loges) gilt als bedeutendster Dichter des französischen Spätmittelalters.
In seinen beiden parodistischen Testamenten und in zahlreichen Balladen verarbeitet er die Erlebnisse seines abenteuerlichen Lebens, in dem er als Scholar und Vagant wiederholt mit den Gesetzen in Konflikt geriet. Während zu seiner Zeit vermutlich vor allem die satirischen Strophen auf zeitgenössische Pariser Honoratioren von Interesse waren, schätzt man ihn seit der Romantik wegen seiner eindringlichen Gestaltung der stets aktuellen Themen Liebe, Hoffnung, Enttäuschung, Hass und Tod, besonders im ersten Teil des Großen Testaments.
Leben und Schaffen Jugend und Studium Über seine Kindheit und die Jugendjahre informieren lediglich seine eigenen spärlichen Angaben in seinem Hauptwerk Le Testament sowie zwei zweifelsfrei ihn betreffende Begnadigungsurkunden von 1455 und zwei vermutlich ihn betreffende Eintragungen in Universitätslisten. Hiernach kam er offenbar 1431 als François de Montcorbier oder François des Loges in Paris zur Welt, als Sohn mittelloser Eltern. Sein Vater starb anscheinend früh, jedenfalls kam François jung in die Obhut des Stiftsherrn und Rechtsgelehrten Guillaume de Villon. Dessen Namen nahm er um 1455 an, und im Testament bezeichnet er ihn mit „meinen mehr als ein Vater“. Nach vorbereitenden Studien an der Artistenfakultät der Pariser Universität erlangte er vermutlich 1449 den Grad eines Bakkalaureus, 1452 den eines Magister artium. Ein weiterführendes Studium, eher wohl Theologie als Kanonisches Recht oder Medizin, hat er nach eigener Aussage zwar begonnen, aber nicht beendet (vgl. Testament, V. 201 ff.).
Abgleiten in die Kriminalität Weshalb Villon sein Studium abbrach, ist nicht bekannt. Möglicherweise spielte aber der fast einjährige Streik der Pariser Professoren 1453 bis 1454 eine Rolle, den die Studenten mit allerlei (nicht nur harmlosem) Unfug überbrückten. Villon glitt ab in das akademische Proletariat der Stadt und schloss sich vermutlich der in fast ganz Nordfrankreich operierenden Gaunermafia der Coquillards an. Diese war eine der kriminellen Banden, die in den Wirren des Hundertjährigen Krieges entstanden waren.
Im Juni 1455 brachte er einem ebenfalls messerbewaffneten Priester im Streit eine tödliche Wunde bei. Unklar bleibt, ob das Opfer, das auf dem Sterbebett „aus bestimmten Gründen“ auf eine Strafverfolgung des Täters verzichtete, selbst kriminell war. Villon zog es jedenfalls vor, aus Paris zu verschwinden, nachdem er sich unter falschem Namen von einem Barbier die Wunde an den Lippen hatte verbinden lassen, die er selbst beim Kampf davongetragen hatte. Schon Anfang 1456 konnte er zurückkehren, dank zweier Begnadigungsurkunden von König Karl VII., in denen der Tathergang eingehend geschildert und als Fall von Notwehr hingestellt wird. Hierbei heißt er in der ersten Urkunde „François des Loges, auch Villon genannt“ und in der zweiten „Françoys de Monterbier“. Letzteres gilt als Abschreibfehler für „Montcorbier“, den Namen, unter dem in Pariser Studentenlisten von 1449 und 1452 ein „Franciscus de Moultcorbier“ bzw. „de Montcorbier“ figuriert, der vom Alter her mit ihm identisch sein könnte. Wer ihm die Begnadigungsurkunden verschafft hat, geht nicht aus ihnen hervor. Eventuell half ihm bei der ersten sein Ziehvater Guillaume, dessen Namen „Villon“ er hier womöglich zum ersten Mal benutzte. Im Testament (V. 1030 ff.) gibt Villon außerdem an, „sein“ Anwalt Fournier (ein Stiftskollege von Guillaume) habe ihm mehrfach aus der Patsche geholfen.
Wahrscheinlich schrieb er in diesem Jahr 1456 sein erstes relativ sicher datierbares Werk, die Ballade des Contre-Vérités, die er im Refrain mit dem Akrostichon V-I-L-L-O-N signiert. Dieser parodistische Text, der eine lyrische Lobpreisung der Tugend von Alain Chartier in Ratschläge für Gauner verkehrt, richtete sich offensichtlich an ein Publikum gebildeter Krimineller, das heißt das unmittelbare Umfeld des Autors. Auch könnten einige der später (1461/1462) ins Testament eingestreuten Balladen schon um 1455 entstanden sein.
Dass er in dieser Phase seines Lebens oder auch später in Pariser Kneipen oder anderswo selbst gedichtete Lieder vorgetragen habe, ist weder durch entsprechende Aussagen Villons noch durch erhaltene Texte oder sonstige Zeugnisse belegt. Die rund 25 Balladen, die von ihm bekannt sind, eignen sich vom Inhalt her nicht für eine Vertonung und folgen hierin der Entwicklung dieser lyrischen Gattung, die sich gegen 1400 von der Musik gelöst hatte.
Flucht und Wanderjahre Kaum ein Jahr zurück in Paris, wurde Villon erneut straffällig: In der Nacht vor Weihnachten 1456 plünderte er mit vier Komplizen einen 500 Goldkronen enthaltenden Tresor in der Sakristei der Kapelle des Collège de Navarre. Wenig später, wohl noch im Winter, entfernte er sich aus der Stadt, nicht ohne den Kumpanen zur Belustigung sein erstes längeres Werk, das Lais (= Legat) oder Kleine Testament, zu hinterlassen.
Im Lais hatte Villon (bzw. das dort sprechende Ich) behauptet, er „gehe fort nach Angers“ (V. 43). Diese Angabe wird gestützt durch die in einem Polizeiprotokoll erhaltene Aussage eines Komplizen vom Einbruch, wonach Villon dorthin aufgebrochen sei, um für die Bande einen Raub an einem reichen Mönch auszukundschaften. Ob der Coup je versucht wurde, ist unbekannt. Dass Villon, wie manche Biographen vermutet haben und fast als Faktum hinstellen, in Angers den dichtenden Herzog René d’Anjou als Mäzen habe gewinnen wollen, ist eine bloße Hypothese, die durch keine weitere Information gedeckt ist.
Im Herbst 1457 saß Villon aus unbekannten Gründen in Blois im Kerker und wurde im letzten Moment vor der Hinrichtung durch eine Amnestie gerettet, die der Herzog und Dichter Charles d’Orléans anlässlich der Geburt seiner Tochter Marie am 19. Dezember erließ. So gibt es Villon in einem Lobgedicht auf die Neugeborene an, das ihm Zutritt zum herzoglichen Hof verschaffte. Hierfür wiederum bedankte er sich mit einer Doppelballade, die er anschließend in das Lobgedicht einfügte, als er dieses persönlich in ein Sammelmanuskript des Herzogs eintragen durfte.
Als er nach der Teilnahme an einem höfischen Dichterwettstreit seinen Beitrag, die Ballade des contradictions („Ballade der Widersprüche“), wiederum selbst in das genannte Sammelmanuskript eintrug, fügte er aus dem Stegreif ein lateinisch-französisches Spottgedicht auf einen gelegentlich dichtenden Günstling des Herzogs hinzuzu, der wohl ebenfalls anwesend war. Daraufhin wurde er seinerseits, wenn auch ohne Namensnennung, vom Herzog und einem seiner Pagen in zwei Gedichten getadelt, also vor die Tür gewiesen.
Dass er von Blois aus oder auch später nach Moulins ging und dort Gast des Herzogs von Bourbon war, wie der apokryphe Titel einer Bettelballade von 1461 (s. u.) suggeriert, ist eher unwahrscheinlich. Die betreffende Ballade war aller Wahrscheinlichkeit nach nicht an Bourbon gerichtet, sondern an Charles d’Orléans.
Sicherer (wenn auch in der Literatur bisher kaum erwähnt) ist, dass Villon Anfang Oktober 1458 in Vendôme mit zwei Balladen versucht hat, Herzog Charles, der wegen eines Prozesses dort weilte, versöhnlich zu stimmen. Nachdem die erste, die Ballade des proverbes („Sprichwörter-Ballade“), durch eine ähnliche Ballade eines Höflings harsch zurückgewiesen worden war, scheint ihm die zweite, die Ballade des menus-propos („Banalitäten-Ballade“), ein Geldgeschenk des Herzogs eingebracht zu haben.
Die von manchen Biographen fast als Faktum dargestellte Vermutung, Villon habe im Sommer 1460 in der Stadt Orléans in Haft gesessen, beruht auf einer Fehldeutung des oben genannten Lobgedichts auf das Töchterchen von Charles d’Orléans und wird durch keine weitere Information gestützt.
Villon wird erst wieder greifbar im Sommer 1461. Diesen verbrachte er, wie er zu Beginn des Testament angibt, in Meung-sur-Loire im Kerker des Bischofs von Orléans, Thibaut d’Aussigny, den er als hart und ungerecht darstellt, ohne jedoch Gründe zu nennen oder den Anlass seiner Haft anzugeben. Seine Versuche, den Bischof mit der Épître aux amis („Brief an die Freunde“) und dem Dialoggedicht Débat du cœur et du corps de Villon („Zwiegespräch Villons mit seinem Herzen und Leib“) gnädig zu stimmen, schlugen fehl. Er kam erst frei durch den Zufall, dass am 2. Oktober 1461 der neugekrönte König Louis XI. auf seinem Weg in die Touraine in Meung Station machte und ihn begnadigte, vielleicht auf Fürbitte des mitreisenden Herzogs Charles, der über die Präsenz Villons in Meung informiert gewesen sein könnte.
Dieser kehrte zurück nach Paris bzw., da ihm die Stadt selbst wegen der noch ungesühnten Einbruchsaffäre verschlossen war, in die nähere Umgebung. Von hier aus versuchte er wohl schriftlich, wieder Anschluss an seinen Ziehvater Guillaume und dessen Kreise zu finden. Ein solcher Versuch ist offenbar die scheinbar an junge Kriminelle gerichtete Ballade de bon conseil („Ballade vom guten Rat“) oder die scheinbar an die Schicksalsgöttin gerichtete zerknirschte Ballade de Fortune („Fortuna-Ballade“), in der das Autor-Ich sich nebenbei als von harter Arbeit „verschlissener“ Gipsbrenner präsentiert.
Als diese Annäherungsversuche misslangen, begann Villon mit der Niederschrift des Testament („Das große Testament“). Es wurde vom Umfang her, aber auch dank der Vielfalt und Vielschichtigkeit der behandelten Themen, sein Hauptwerk, in das er zudem rund 20 teils wohl schon vorher, überwiegend sicher aber zeitgleich verfasste Balladen einfügte. Wo genau das Testament entstand, ob irgendwo nahe Paris oder eher in einem Versteck in der Stadt, ist nicht bekannt. Offenbar wurde es schon im Laufe des Sommerhalbjahres 1462 beendet.
Erneute Haft und erneute Verurteilung in Paris Nach dem Scheitern seines Versuchs, ein neues Leben zu beginnen, scheint Villon sich aus Enttäuschung und Not wieder dem Kriminellenmilieu angeschlossen und mehr oder weniger im Pariser Untergrund gelebt zu haben. Vermutlich stammen aus dieser Zeit, d. h. 1462, seine schwer verständlichen Balladen im Gaunerjargon, in denen er in der Rolle eines Gauners zu den Pariser Gaunern spricht, vielleicht um sich so endgültig mit ihnen zu identifizieren.
Gemäß einer erhaltenen Aktennotiz saß er Anfang November 1462 wegen eines offenbar geringfügigen Diebstahls im Pariser Stadtgefängnis und sollte schon freigelassen werden, als die Geschädigten des Einbruchs von 1456 im Collège de Navarre von seiner Verhaftung erfuhren. Villon musste sich vor der Freilassung verpflichten, 120 Taler, d. h. seinen Anteil der Beute, zurückzuerstatten. Offenbar hatte Guillaume de Villon für ihn gebürgt, denn dieser nahm ihn wieder bei sich auf.
Eines Abends im November oder Dezember wurde Villon von Kumpanen in ein Handgemenge mit den Angestellten eines Notars und diesem selbst verwickelt. Obgleich er sich offenbar herauszuhalten versucht hatte und rasch zu Guillaume heimgekehrt war, wurde er am nächsten Tag inhaftiert und anschließend zum Tode verurteilt,Der Richter war der Prévôt de Paris Jacques de Villiers de L’Isle-Adam (siehe dort) nicht ohne gefoltert worden zu sein, wenn man der Ballade an Garnier (s. u.) glaubt.
Wohl in der Todeszelle schrieb er mit Galgenhumor den berühmt gewordenen Vierzeiler:
Je suis Françoys, dont il me poise, Ich bin François, was mir Kummer macht, Né de Paris emprès Pontoise, gebürtig aus Paris bei Pontoise, Et de la corde d’une toise und von dem Strick einer Elle [Länge] Sçaura mon col que mon cul poise. wird mein Hals erfahren, was mein Hintern wiegt.
Vermutlich in derselben Zeit und Situation entstand die Ballade des pendus („Ballade der Gehenkten“).