mini|Silhouette Grüningens vor 1800Dieses um 1800 entstandene Bild eines unbekannten Malers gibt noch die Proportionen der im 13. Jahrhundert erweiterten und später stagnierenden Stadt wieder. mini|Wappen und Helmzier der Grafenhäuser von Grüningen und Württemberg mit Reichssturmfahne mini|Am steinernen Untergeschoss des Markgröninger Pfarrhauses findet sich das vermutlich älteste in Stein gemeißelte Wappen der Württemberger (13. Jhdt.) mini|hochkant|Mauerrelikt des ehemaligen Herrenhofes der Grafen von Grüningen mit Wappen mini|hochkant|Der Neubau der Grüninger Bartholomäuskirche wurde von Hartmann II. veranlasst. Sie war als Grablege für seine Dynastie gedacht und damals der größte Sakralbau Württembergs
Hartmann I. (nur lt. Fendrich: II.) von Grüningen (erstmals genannt 1237; † 4. Oktober 1280 in Gefangenschaft auf dem Hohenasperg, begraben in der Bartholomäuskirche in Markgröningen) war ein württembergischer Graf, der als Reichssturmfähnrich („Signifer Imperii“) mit Burggrafschaft und Stadt Grüningen, heute Markgröningen, belehnt war. Zusammen mit Ulrich I. von Württemberg hatte er sich in den Dienst des Papstes und der Gegenkönige gestellt, um den Staufern die schwäbische Herzogswürde und ihre Königsgüter im schwäbischen Unterland abzunehmen. Das von den Staufern zur Reichsstadt erhobene Grüningen wollte er zu seiner fürstlichen Residenzstadt ausbauen. Ulrich verfolgte dasselbe Ziel mit Stuttgart.Der Ausbau der beiden Städte erfolgte nach demselben Grundmuster, wie die alten Stadtpläne belegen. Und beide Grafen initiierten einen großen Sakralbau: die Bartholomäuskirche in Grüningen und die Stiftskirche in Stuttgart.
Hartmann I. oder Hartmann I. + Hartmann II. + Hartmann III. ? Es gab den Vater Hartmann I. (urk. ab 1237), den Sohn Hartmann II. (urk. ab 1265) und den Enkel Hartmann III. von Grüningen (urk. 1284). Nur Fendrich (2016) vertritt die Hypothese, dass drei Personen von der modernen Geschichtsforschung fälschlich zu einer Person, dem Vater Hartmann I. von Grüningen, zusammengefasst worden seien. Der vorliegende Artikel über Hartmann II. steht daher im Widerspruch zu dem Artikel über Hartmann I. von Grüningen. Ebenfalls auf Fendrichs Hypothese beruht der Artikel über Hartmann III. von Grüningen.
Herkunft und Ansprüche Traditioneller Anspruch auf Grüningen Das Vorstreitrecht, die Reichssturmfahne und das damit verknüpfte Grüninger Königslehen (Burggrafschaft und Kommune) sollen seit Karl dem Großen schwäbischen Gefolgsleuten vorbehalten und vererbbar gewesen sein. Amt und Lehen schienen prominent genug, dass sich beispielsweise die Grafen von Maden danach benannten, obwohl sie andernorts weit mehr Besitz hatten: Von Graf Werner IV. von Grüningen, der ein naher Verwandter des ersten nachweisbaren Württembergers Konrad von Württemberg war und 1121 ohne Nachkommen verstarb, leiteten die Württemberger Grafen offenbar den stets mit großer Energie verfolgten Anspruch auf Reichssturmfahne, Burg und Stadt Grüningen ab.
1139 hielt Staufer-König Konrad III. in der Grüninger Königspfalz einen Hoftag ab und urkundete für das Kloster Denkendorf. Unter den Zeugen befanden sich die Grafen Ludwig und Emicho von Württemberg. An einen der beiden hatte Konrad möglicherweise das zuvor von ihm selbst bekleidete Amt des Reichssturmfähnrichs abgegeben. So findet sich danach ein weiteres württembergisches Brüderpaar im Tross der Staufer: die Grafen Hartmann I. und Ludwig II. von Württemberg. Unter deren Nachkommen fällt Konrad von Württemberg besonders auf, weil er sich offenbar nach Erhalt des Grüninger Reichslehens in „Graf Konrad von Grüningen“ umbenannteDie Herleitung des Titels von einem gleichnamigen Dorf bei Riedlingen lässt sich widerlegen. Siehe unten und Abschnitt „Abwertung durch Historiker“ bei Stadtgeschichte von Grüningen. und als erster bekannter Württemberger die Veringer Hirschstangen im Wappen führte. Er begleitete Kaiser Friedrich II. auf dessen Kreuzzug und urkundete 1228 in Akkon zugunsten des Deutschordens.Graf Konrad von Grüningen schenkt am 15. September 1228 in Akkon seinen Hof Marbach in der Pfarrei Ertingen, in der Diözese Konstanz, an das Hospital zur heiligen Maria der Deutschen in Jerusalem. Siehe WUB online Mangels weiterer Urkunden geht man davon aus, dass er nicht aus dem „Heiligen Land“ zurückkehrte. An seiner Stelle erscheint sein Sohn Hartmann I. von Grüningen vermutlich als Reichssturmfähnrich im Gefolge des Kaisers. Er wird 1237 zusammen mit seinem Großvater Hartmann I. von „Warteberch“ (Württemberg) im Feldlager bei Augsburg erstmals urkundlich genannt.
Eigengut in Grüningen Die Württemberger Grafen von Grüningen verfügten als Kirchherren und Besitzer des „Herrenhofes“ neben der Kirche aber auch über Eigengut in Grüningen.Nach dem Verlust des Reichslehens verkauft Konrad II. von Grüningen das hauseigene Grüninger „Dominium“ an den König. Siehe Ludwig Friedrich Heyd: Geschichte der vormaligen Oberamts-Stadt Markgröningen mit besonderer Rücksicht auf die allgemeine Geschichte Württembergs, größtenteils nach ungedruckten Quellen verfasst. Stuttgart 1829, 268 S., Faksimileausgabe zum Heyd-Jubiläum, Markgröningen 1992, S. 8f. Davon zeugt das vermutlich älteste in Stein gehauene Württemberger Wappen „der alten Grafen“ am erhaltenen Sockel des ehemaligen „Steinhauses“,Nach Martin Crusius bei Ludwig Friedrich Heyd: Geschichte der vormaligen Oberamts-Stadt Markgröningen mit besonderer Rücksicht auf die allgemeine Geschichte Württembergs, größtenteils nach ungedruckten Quellen verfasst. Stuttgart 1829, S. 9): „Im Schloss, wo einst die alten Grafen residiert haben, wohnt anitzo der Stadtpfarrer“ (Steinhaus ist eine mittelalterliche Bezeichnung für Stadtschloss). an dessen Stelle im 16. Jahrhundert das Pfarrhaus errichtet wurde.
Ein jüngerer Hartmann von Grüningen im Jahr 1246? Ein nur schwacher Hinweis auf einen jüngeren Grafen Hartmann (II.) stammt vom 30. September 1246, als Graf Hartmann I. von Grüningen ein einziges Mal „der Ältere“ genannt wird.„Graf Hartmann von Grüningen (in nur einer Fassung der Urkunde: der Ältere) vereinigt sich, nachdem er Altshausen mit dem dortigen Kirchenpatronate an den Kämmerer Heinrich von Biegenburg käuflich abgetreten, hinsichtlich des Rechtes auf gewisse Eigenhörige in Altshausen und Veringen zu einem Tausche mit dem Käufer.“ Siehe Karl Pfaff: Der Ursprung und die früheste Geschichte des Wirtenbergischen Fürstenhauses: Kritisch untersucht und dargestellt. Mit sieben Beilagen, drei Stammtafeln und einer historisch-geographischen Karte. 111 S., Stuttgart 1836, S. 70, und Württ. Urkundenbuch. Band IV., Nr. 1079, S. 140–141 + Nr. 1080, S. 141–142 WUB online Diese Urkunde ist allerdings in zwei Fassungen überliefert, das Wort „senior“ ist nur in der einen Fassung enthalten, während es in der anderen fehlt. Allein aus dieser Urkunde lässt sich also nicht schlüssig beweisen, dass es um diese Zeit bereits einen jüngeren Hartmann von Grüningen gab. Ein Sohn des Älteren könnte er ohnehin nicht gewesen sein, weil Hartmann I. erst seit 1237/39 auftrat, damals noch zusammen mit seinem Großvater Graf Hartmann I. von Württemberg. Und als Vetter Hartmanns I. von Grüningen (d. h. als Bruder Graf Ulrichs I. von Württemberg) ist auch kein Hartmann (II.) nachweisbar.
Hartmann I. von Grüningen verkaufte im April 1243 in Capua die „Grafschaft im Albgau“ nebst der Burg Eglofs mit Leuten, Besitzungen und allem Zubehör an Kaiser Friedrich II. Der in Raten zu zahlende Kaufpreis von 3200 Mark Silber – oder die als Pfand dienende Stadt Esslingen – sollte im Falle seines vorzeitigen Ablebens oder falls er zum Zeitpunkt der Zahlung nicht in Deutschland sei, an seine Neffen (nepotibus suis), die Grafen von Württemberg, erfolgen.Siehe Böhmer: Regesta Imperii. 5,1. S. 586, und Württ. Urkundenbuch. Band IV., Nr. 1004, S. 54. WUB online Schon Christoph Friedrich von Stälin hat festgestellt, dass der Wortlaut der Urkunde weder besagt, dass Hartmann I. damals kinderlos war, noch, dass die Grafen von Württemberg seine Erben waren. Sondern die Zahlung sollte nur ersatzweise an seine Verwandten von Württemberg erfolgen und diese sollten dem Kaiser für die Zahlung volle Kaution leisten, d. h. das Geld dem Grafen Hartmann oder seinen Erben wieder herausgeben (wären die Württemberger Hartmanns Erben gewesen, wäre keine Kaution erforderlich gewesen).Christoph Friedrich von Stälin: Wirtembergische Geschichte, Teil 2, Stuttgart und Tübingen 1847, S. 476. Die Urkunde zeigt also, dass Hartmann I. im Jahr 1243 nicht erbenlos war, aber seine Kinder waren sicherlich noch minderjährig.
Bei den erbberechtigten Neffen (das lateinische Wort Nepos bedeutete im Mittellateinischen außer Neffe oder Enkel auch allgemein Vetter oder Verwandter)Edwin Habel und Friedrich Gröbel (Hrsg.): Mittellateinisches Glossar, 2. Aufl., Paderborn / München / Wien / Zürich 1989, Spalte 253. handelt es sich sicherlich um die Brüder Ulrich und Eberhard von Württemberg, die zuvor gemeinsam urkundetenAm 2. Februar 1241 schenkten Ulrich und Eberhard dem Kloster Heiligkreuztal einen Hof in Langenenslingen. Siehe Württ. Urkundenbuch. Band IV., Nr. 965, S. 11–12 WUB online. Am 17. Juli bestätigten Eberhard und Ulrich einen Kauf desselben Klosters WUB online. Hartmann I. von Grüningen übernahm nach dem Tod Ulrichs I. von Württemberg die Vormundschaft für dessen Söhne Eberhard und Ulrich. Dies deshalb, weil damals kein Bruder Ulrichs I. mehr am Leben war und Hartmann als Ulrichs I. direkter Vetter dessen gradnächster männlicher Verwandter war.
Die meisten Historiker bezeichnen Hartmann I. von Grüningen und Ulrich I. von Württemberg als Vettern, ein jüngerer Hartmann in derselben Generation ist nirgendwo belegt. Eine allein auf der o. g. Urkunde von 1246 beruhende Unterscheidung von Hartmann I. und einem Hartmann II. von Grüningen in diesem Jahr wirkt bemüht und lässt sich in keiner Weise verifizieren oder auch nur wahrscheinlich machen, weshalb die maßgeblichen historischen und genealogischen Nachschlagewerke, insbesondere Lorenz (1997) und Schwennicke (1984), keine solche Unterscheidung vornehmen.Sönke Lorenz, Dieter Mertens und Volker Press (Hrsg.): Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Kohlhammer, Stuttgart u. a. 1997; Online-Version: https://www.leo-bw.de/fr/themen/biographisches-lexikon-des-hauses-wurttemberg/mitte-des-13.-jahrhunderts-bis-1417/grafen-von-gruningen-landau
Expansion Seitenwechsel im Thronstreit