mini|hochkant|Stammwappen derer von Wallbrunn Die Herren von Wallbrunn (urkundlich zunächst auch als Herren von Ramstadt) gehören zum hessischen und rheinischen Uradel und hatten ihr Stammhaus in Nieder-Ramstadt bei Darmstadt. Jahrhundertelang waren sie ein niederes Ministerialengeschlecht im Dienste der Herren von Dornberg und der Grafen von Katzenelnbogen. Von 1440 bis 1722 war ihr Herrschaftssitz die Burg Ernsthofen (später Schloss Ernsthofen) im heutigen Modautal. Hans IV. von Wallbrunn stieg zunächst in den Diensten der Grafen von Katzenelnbogen, später der Landgrafen von Hessen auf. Die Wallbrunner waren maßgeblich für die Verwüstung der Reichsstadt Friedberg in der Wetterau im Jahre 1447 mitverantwortlich.

Ersterwähnung Das Geschlecht erscheint erstmals 1190 mit Cunradus de Ramestat, Zeuge für das Wormser St.-Andreas-Stift. Derselbe erscheint 1194 ein weiteres Mal.Heinrich Boos (Hrsg.): Urkundenbuch der Stadt Worms. Bd. 1 (627-1300). In: Quellen zur Geschichte der Stadt Worms I. Theil, 1886, Urkunden Nr. 91 und 95. 1222 wird ein Hinricus de Ramestat erwähnt.K. Rossel: Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, 1, Wiesbaden 1862, Nr. 229Karl E. Demandt (Bearb.): Die Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Band 1: 1060-1418. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau ; 11,1, 1953, Urkunde 74. Im Jahr 1280 wurden die von Wallbrunn durch Eberhard von Katzenelnbogen mit einem Forstamt in Klappach (nahe Bessungen) belehnt.Geschichte von Hessen insbesondere Geschichte des Grossherzogthums Hessen und bei Rhein, Hrsg. von H. Künzel, Friedberg, 1856, S. 180 Die sichere Stammreihe beginnt mit dem Wäppner und Mitherren auf Nieder Ramstadt Gotzo von Ramstadt (1355 †), dessen Sohn Hermann Wallbrunn genannt von Ramstadt (urkundlich 1354) mit dem späteren Familiennamen auftritt.

Die Linie der Herren von Wallbrunn zu Ernsthofen Hans IV. von Wallbrunn Hans IV. von Wallbrunn (* vor 1410; † 6. August 1484) war Begründer der eigenen Herrschaft der Herren von Wallbrunn in Ernsthofen. Wie und ob die in Ernsthofen 1444/55 Hans Walbrun gen(annt) Gans (möglicherweise Hans IV.) und 1463 Conrad Gans von Wallbrun gen(annt) Sorge und 1545 Wilhelm Gans gen(annt) Walbrun zu den Wallbrunnern zu zählen sind, ist ungeklärt. Möglicherweise besteht eine Verbindung zur niederadligen Familie der Gans von Otzberg. Zu bemerken ist, dass die Beinamen der Adligen zur Familienidentifikation in jener Zeit noch nicht gefestigt waren und je nach Wohn- und Besitzort wechseln und selbst ortsunabhängige Beinamen nicht immer familientypisch vorkommen.vgl. Müller, Wilhelm: Hessisches Ortsnamenbuch, Band 1; Arbeiten der Historischen Kommission für den Volksstaat Hessen, Darmstadt 1937

Beruflicher Aufstieg Sein Vater war Burgmann auf verschiedenen Katzenelnbogischen Burgen sowie auf der Burg Friedberg in der Wetterau.Scior, S. 26 Die Burgmannen von Friedberg lebten in ständiger Spannung mit der Stadt Friedberg. Im Sommer 1435 begleitete Hans IV. seinen Vater auf einem Zug gegen die Herren von Frankenstein. Der Zug wurde unterwegs überfallen, der Vater von Hans IV. und einige seiner Vettern wurden erschlagen. Auf dem im August 1435 folgenden Schiedstag in Frankfurt am Main bezichtigte Hans IV. die Stadt Friedberg des Anschlages und behauptete, in dem Anführer der Wegelagerer den Friedberger Stadthauptmann erkannt zu haben. Die Friedberger bestritten ihre Schuld und verlangten eine Untersuchung durch ein kaiserliches oder kurfürstliches Gericht. Hans IV. lehnte das ab und erklärte die Stadt Friedberg noch auf dem Frankfurter Schiedstag zum Feind.

Ein Jahr später, im August 1436, trieben Frankfurter Söldner Hans von Wallbrunn und seine Helfer unter dem Vorwand, sie hätten ihn nicht erkannt, in die Burg Vilbel. Dort wurde er festgesetzt und kam erst wieder frei, nachdem sich Graf Johann IV. von Katzenelnbogen für ihn eingesetzt hatte.Scior, S. 26, nach Usener: Beitrag zur Geschichte der Ritterburgen und Bergschlösser in der Umgegend von Frankfurt am Main, 1858, S. 112. Vermutlich war Hans seinem Vater in die katzenelnbogischen Ämter gefolgt. Johann IV., Sohn Diethers VIII. von Katzenelnbogen, hatte 1402 durch Heirat die jüngere und ältere Linie der Grafschaft Katzenelnbogen wieder vereint und war somit neben den Besitztümern im nahe gelegenen Reinheim Herrscher über das gesamte Katzenelnbogische Herrschaftsgebiet, das bis nach St. Goar reichte. Bereits 1439 wurde Hans IV. gräflicher Amtmann in Auerbach.Rudolf Kunz: Stammtafeln der Herren von Wallbrunn, IN: 50 Jahre hessische familiengeschichtliche Vereinigung, Darmstadt, 1971, S. 150.

mini|Schloss Ernsthofen heute. Es ist in Privatbesitz und kann nicht besichtigt werden

Aufbau einer eigenen Herrschaft Mit seinem beruflichen Aufstieg mehrte Hans IV. auch seinen persönlichen Besitz. Um 1440 kaufte er mit Einwilligung des Lehnsherren Konrad von Bickenbach die Burg und das Dorf Ernsthofen von Weiprecht und Konrad Rabenholt und begründete damit eine eigene Herrschaft. 1444 verkaufte Philipp Rabenhold von Tannenberg seinen Teil des Dorfes Hoxhohl an Hans IV. und dessen erste Frau, Adelheid vom Hofe zu Limburg, und 1445 kauften die Eheleute Wallbrunn den Kucheschen Hof in Nieder-Modau.

Verwüstung von Friedberg Die Fehde gegen die Stadt Friedberg hielt an. Im Jahr 1444 sind weitere Kampfhandlungen mit Friedberg verzeichnet, die 1447 ihren Höhepunkt fanden: Hans von Wallbrunn und seine Knechte drangen in der Nacht vom 10. Dezember 1447 unbemerkt in die Stadt ein und legten an mehreren Stellen gleichzeitig Feuer. Dabei sollen sie von einem Helfer namens Gärtner Hen unterstützt worden sein. Dieffenbach schreibt über ihn und diese Nacht:

„Sonntags Nacht nach unserer Frauen Tag streute er an verschiedenen Orten ‚gepulverte Wicken‘ aus, die hier und da, besonders bei den Augustinern zündeten und endlich eine solche Feuersbrunst herbeiführten, daß dadurch an 700 Gebäude eingeäschert worden sein sollen. Nachdem er die Tat begangen, rettete er sich an einem Knebel über die See-Mauer“Scior, S. 27 nach: Dieffenbach: Geschichte der Stadt und der Burg Friedberg in der Wetterau, 1857, S. 134 f.

Auch wenn die Zahl von 700 Gebäuden sicher übertrieben ist, hat sich Friedberg von dem Feuer jahrelang nicht erholt.

Aufstieg zum Amtmann und Rat Die Streitigkeiten und Fehden führten zu gesteigertem Ansehen und politischen Einfluss von Hans IV. Er wurde zum Ratgeber und Vertrauten des Grafen Philipp I., dem Älteren, Sohn Johanns IV., und nahm höchste Staatsämter ein, die denen des späteren Oberamtmanns der Obergrafschaft Katzenelnbogen entsprachen. Als höchster Beamter der Obergrafschaft war er häufig auf Reisen, um auf Schiedstagen Streitigkeiten des Adels zu schlichten. Wiederholt war er Zeuge für Philipp I. (z. B. als dieser seinem Sohn Philipp dem Jüngeren am 14. Juni 1449 einige Städte und Dörfer zur eigenen Hofhaltung überließ). Bereits in dieser Urkunde wird Hans als Amtmann geführt.Findbuch Demandt: Urkunden der Grafschaft Katzenelnbogen (Obergrafschaft), In Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, HStAD Best. B 3 Nr. 452

mini|Kirche von Ernsthofen

Ausdehnung des Herrschaftsgebiets Um 1453 belehnte Graf Philipp der Ältere von Katzenelnbogen Hans IV. von Wallbrunn mit dem Dorf Klein-Bieberau. Da Klein-Bieberau zu den Dörfern gehörte, die Philipp der Ältere seinem Sohn Philipp 1449 zur eigenen Hofhaltung überlassen hatte, ist wahrscheinlich, dass Hans von Wallbrunn nach dem Tod Philipps des Jüngeren mit Klein-Bieberau belehnt wurde. 1459 kaufte Hans IV. von Henne von Buches die Hälfte der Vogtei und des Landgerichts zu Asbach. 1461 lieh Hans IV. dem Mainzer Erzbischof 1200 Gulden und 1463 nochmals 1600 Gulden, wofür er jährlich 80 Gulden Zinsen erhalten sollte. Außerdem dehnte er seine Besitztümer im Hessischen Ried aus. Kaufverträge über Höfe, Güter und Kirchensätze in Gernsheim, Bickenbach, Biebesheim, Biblis, Goddelau, Pfungstadt, Zwingenberg, Eschollbrücken, Eich, Hahn (beide heute Stadtteile von Pfungstadt), Griesheim und Eberstadt, sind für die Jahre 1446–1483 zu finden.

Gleichzeitig entwickelt sich das Gebiet um den Otzberg zu einem weiteren Schwerpunkt seines Hof- und Grundbesitzes. Schon 1450 erwarb er in Nieder-Klingen den ehemaligen Rabenholdschen Hof. Ab 1470 war er im Besitz von sechs Höfen in Nieder-Klingen, zwei Höfen in Ober-Klingen, einem Gütchen in Lengfeld, einem Mühlenzins und einem Drittel eines Hofes in Wiebelsbach, Burglehen zu Otzberg sowie Grundbesitz in Hering und Hassenroth. Dieser Grundbesitz war fuldisches (bzw. pfälzisches) Lehen des Hammann Waltmann, der dieses an Hans von Wallbrunn veräußert hatte. Nach dem kinderlosen Tod Waltmanns um 1477 belehnte Pfalzgraf Friedrich damit Hans IV.

Von 1470 bis 1473 ist eine Fehde zwischen Hans von Wallbrunn und Graf Wilhelm I. zu Breuberg (Graf von Wertheim der jüngeren Linie) und ein Rechtstag zur Beilegung vor dem Hofgericht des Pfalzgrafen urkundlich belegt. In den Urkunden ist auch das Lied vom falschen Hans durch den Schreiber Niclaus Haas verzeichnet.Landesarchiv Baden-Württemberg Staatsarchiv Wertheim: Archivalieneinheit G-Rep. 102 Nr. 1384

Das Ende der Katzenelnbogener Der steile Aufstieg von Hans IV. von Wallbrunn war eng mit Philipp I. dem Älteren verbunden. Als dieser 1470 seinem Schwiegersohn, Landgraf Heinrich III. von Hessen, der 1458 Philipps Tochter Anna geheiratet hatte, die Obergrafschaft übertrug, und als Philipp I. 1479 starb, tat dies der Stellung von Hans IV. keinen Abbruch. Nach dem Tod Philipps bestätigte Landgraf Heinrich III. von Hessen Hans IV. von Wallbrunn als Amtmann in Butzbach und Ziegenberg. Der treuen Dienste wegen, die Hans von Wallbrunn auch ihm geleistet habe, versprach er, ihn auf Lebenszeit in dieser Amtmannschaft zu belassen. Nach dem Tode Hans von Wallbrunns sollten diese Ämter auch einem seiner Söhne verbleiben, falls er diesen urkundlich bezeichnen würde.

Frauen und Kinder Hans IV. war dreimal verheiratet und hatte insgesamt 26 Kinder. Mit seiner ersten Ehefrau, Adelheid vom Hofe (von Limburg) († 1450), die er 1437 heiratete, hatte er zwölf Kinder: drei Söhne und neun Töchter. Nachdem Adelheid um 1450 gestorben war, heiratete er 1451 Margarethe von Bellersheim († 1453), mit der er bis 1453 verheiratet war. Diese Ehe blieb kinderlos. In dritter Ehe war er ab 1454 mit Lucia von Reifenberg († 22. Januar 1482) verheiratet, mit der er vierzehn Kinder hatte. Drei Kinder, die im frühen Kindesalter verstarben, sechs Töchter, von denen vier in Klöster eintraten, und fünf Söhne. Die Eheschließung mit Lucia am 25. Dezember 1454 brachte Hans IV. das Haus und den elterlichen Garten Burg Reifenberg in Zwingenberg als Heiratsgut und Wittum seiner Frau ein. Außerdem sicherte es ihm die Benutzung der Burg Reifenberg im Kriegsfall zu. Seine letzten Lebensjahre verbrachte Hans IV. in diesem Haus in Zwingenberg, wo er am 6. August 1484 verstarb.

Hans V. Hans V. von Wallbrunn (genannt der Ritter) (* um 1438; † 9. Oktober 1498) war der älteste Sohn aus der ersten Ehe von Hans IV. Er wurde von seinem Vater in dessen Testament als Familienoberhaupt bestimmt und erhielt den Hauptteil des Familienbesitzes und der Lehen.

Werdegang Ab 1461 diente er Kurfürst Friedrich I. als Burggraf von Alzey und führte hier u. a. 1462 die Streitmacht des Oberamts Alzey während der Mainzer Stiftsfehde in der siegreichen Schlacht bei Seckenheim (nahe Mannheim). Kurfürst Friedrich kämpfte damals auf der Seite des von der römischen Kurie abgesetzten Mainzer Erzbischofs Dieter von Isenburg gegen dessen Nachfolger Adolf von Nassau. Noch vor dieser Schlacht hatte Hans V. von Kurfürst Friedrich I. den Ritterschlag erhalten.

Ab 1473 ist Hans V. als Burgmann der Reichsburg Friedberg nachweisbar. 1476 wurde Hans V. zu einem der adligen Mitglieder des Hofgerichts berufen, das Friedrich I. 1472 zur Schlichtung von Streitfällen unter der kurpfälzischen Ritterschaft eingerichtet hatte.