Die kirchliche Heraldik beschäftigt sich mit der Gestaltung und Nutzung von Wappen, die von Geistlichen oder von kirchlichen Körperschaften geführt werden. Typisch für die persönlichen Wappen von katholischen Geistlichen in der Gegenwart sind die nach Weihegrad und Amt unterschiedlichen Kopfbedeckungen, die als Hut über dem Wappenschild dargestellt werden.

Geschichte Frühzeit Wappen kamen in Nordwesteuropa im 12. Jahrhundert auf; die ersten Belege stammen aus dem Hochadel im heutigen Nordfrankreich und England. Relativ schnell wurden Wappen aber auch von anderen Gruppen genutzt, insbesondere von Kommunen, Niederadeligen und in der Kirche. Viele mittelalterliche Bischöfe und Äbte waren Adelige, die wie andere Adelige auch eigene Wappen führten. Das älteste belegte persönliche Wappen eines Bischofs ist das des Guillaume de Joinville auf einer unter seiner Herrschaft 1210 geprägten Münze. Spätestens im 13. Jahrhundert kamen aber auch eigene Wappen der Bistümer bzw. Hochstifte auf. Die Zürcher Wappenrolle (ca. 1340) zeigt Banner zahlreicher Bistümer, die mit den später belegten Wappen übereinstimmen. Das hohe Alter von Bistumswappen wird auch durch ihre einfache Gestaltung (oft nur ein Kreuz) nahegelegt. mini|Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII. zum König. Unter den Kurfürsten, durch die Wappen über ihren Köpfen kenntlich, sind, von links nach rechts, die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier. Bilderchronik des Kurfürsten Balduin von Trier, Trier um 1340. (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 1 C Nr. 1 fol. 3b)

Spätmittelalter Im weiteren Spätmittelalter differenzierte sich die Wappenführung in der Kirche aus. Neben Hochstiften führten auch Domkapitel, Klöster, Ritterorden, Universitäten und andere geistliche Körperschaften eigene Wappen. Diese hatten zwar teils auch eine militärische Funktion (Aufgebot), zunehmend wichtiger war aber die Nutzung als Hoheitszeichen, die sich in der Darstellung auf Siegeln, Münzen und Grenzmarkierungen (Burgtore, Mauern, Grenzsteine) niederschlug. Als Anspruchswappen konnten sie dabei auch bestimmte Herrschaftsansprüche ausdrücken, wie im Fall des Würzburger Bischofs, der den Fränkischen Rechen und das sogenannte Rennfähnlein als Ausdruck der fränkischen Herzogswürde im Wappen führte.

Die Darstellung der Wappen von Geistlichen und kirchlichen Körperschaften war unterschiedlich. Für Bischöfe und Äbte entwickelte sich der Brauch, dass sie das eigene Wappen mit dem ihres Bistums bzw. Klosters ähnlich wie bei einem Allianzwappen kombinierten und entweder beide Wappen einander zugeneigt darstellten oder gleich in ein neues Wappen kombinierten (z. B. durch Vierung). Analog wurde das Wappen eines Papstes oft zusammen mit dem Wappen der römischen Kirche dargestellt. Im 15. Jahrhundert wurde es für einzelne Geistliche üblich, ihr persönliches Wappen entsprechend ihrem Weihegrad oder Amt durch entsprechende Prachtstücke darzustellen, z. B. eine Mitra anstatt eines Helms bei Bischöfen (und einigen Äbten) oder ein Kardinalshut bei Kardinälen, oder ein Patriarchenkreuz hinter dem Schild bei Patriarchen. Auch Wappen von kirchlichen Körperschaften wurden ähnlich markiert, z. B. hochstiftische Wappen mit Mitra als Hut sowie Bischofsstab und Schwert im Hinterwappen als Ausdruck der geistlichen und weltlichen Herrschaft.

Frühe Neuzeit mini|Wappen des Fürstbischofs Damian von Schönborn-Buchheim am Schloss Bruchsal (1726) Die Reformation bedeutete teilweise einen Einschnitt in der kirchlichen Heraldik. In den evangelischen Kirchen nahm die Bedeutung der Wappen langfristig deutlich ab. Nur die wenigen evangelischen Hochstifte (namentlich das Hochstift Lübeck) und einige Ordensgemeinschaften (z. B. das Kraichgauer Adelige Damenstift) führten dauerhaft ihre vorreformatorischen Wappen fort. In der anglikanischen Kirche entwickelte sich eine eigenständige heraldische Tradition (siehe unten).

In der römisch-katholischen Kirche hingegen nahm die Bedeutung von Wappen im Lauf der Frühen Neuzeit deutlich zu. Viele Domkapitel nahmen nur Kandidaten auf, die Adelsproben vorweisen konnten, die in Form wappengeschmückter Stammbäume angefertigt wurden. Im Umfeld dieser Domkapitel entstanden oft sehr aufwändige Wappendarstellungen z. B. auf Wohnhäusern, in eigenen Wappenkalendern und auf vielen anderen Objekten. Geistliche Fürsten, die oft aus dem hohen Adel stammten, kombinierten in der Darstellung ihrer Wappen oft die Wappen ihrer Herkunftsfamilien mit denen ihrer teils zahlreichen geistlichen Ämtern und Würden („Pfründenkumulation“), was insbesondere zu sehr zahlreichen Prunkstücken und teils vielfach geteilten Wappen führte. Daneben blieben Wappen für alle Hochstifte und andere kirchlichen Körperschaften mit Hoheitsrechten ein wichtiges Hoheitszeichen, das auf Siegeln, Münzen, Grenzmarkierungen, an und in Gebäuden (Kirchen, Festungen, Paläste) sowie in zahlreichen anderen Kontexten dargestellt wurde.

mini|Vollständiges Wappen des Damian von Schönborn-Buchheim nach Siebmachers Wappenbuch (Band 1, Abt. 5, Tafel 138; Nürnberg 1881)

19. und 20. Jahrhundert Mit der Säkularisation verloren die meisten kirchlichen Institutionen Anfang des 19. Jahrhunderts ihre Herrschaftsrechte. Die meisten Bistümer führten und führen in Deutschland bis heute die Wappen der ehemaligen Hochstifte fort; in den Ordensgemeinschaften ist die Wappenführung weniger wichtig geworden.

Im 19. Jahrhundert wurden zunehmend häufig auch Männer Bischöfe, die zuvor kein eigenes Wappen führten. Für sie wurde es üblich, sich bei Amtsantritt ein neues Wappen zuzulegen. Diese nehmen oft die historischen Wappen der jeweiligen Bistümer und christliche Symbole auf. Päpste führten ihre bischöflichen Wappen fort oder variierten diese noch einmal, wenn sie ihr Papstwappen festlegen. Die Wappen höherer katholischer Geistlicher weichen dadurch stärker als früher auch im Schild von weltlichen Wappen ab. Ein Beispiel ist die Aufnahme von Buchstaben wie das ‚M‘ (für Maria) im Wappen Johannes Pauls II.

Die kirchliche Heraldik der katholischen Kirche wurde nie im Corpus Iuris Canonici geregelt, aber im Laufe des 20. Jahrhunderts durch mehrere Päpste zunehmend reglementiert. Insbesondere Angelo Roncalli, der spätere Papst Johannes XXIII., und dessen Freund und Mitarbeiter Erzbischof Bruno Bernhard Heim engagierten sich für die Erneuerung der kirchlichen Heraldik. Insgesamt wurde das kirchliche Wappenwesen im 20. Jahrhundert stark vereinfacht; die Zahl der Prunkstücke wurde reduziert, Farben und andere Details der Darstellung vereinheitlicht und allgemein ein schlichter heraldischer Stil gefordert.

Heraldik in der Römisch-katholischen Kirche heute Während es für die Gestaltung des Schildes keine spezifischen Vorgaben gibt, ist die Nutzung bestimmter Prachtstücke durch Gewohntheit und teilweise rechtliche Regeln der Kirche festgelegt. Diese Prachtstücke sind vor allem die Hüte und die Hinterwappen, deren Art, Ausgestaltung und Farbgebung jeweils nach Weihegrad und Amt des Trägers bestimmt wird.

Wichtige Prachtstücke Hinterwappen Kreuz einfaches Vortragekreuz – Bischof, Erzbischof (ehrenhalber) doppeltes Vortragekreuz (oft auch „Patriarchenkreuz“ genannt) – Erzbischof eines (Titular-)Erzbistums dreifaches Vortragekreuz – päpstliches Kreuz Krummstab mit (auch ohne) Pannisellus – Äbte und Äbtissinnen Schlüssel – Papst, bei Sedisvakanz: Kardinalkämmerer Pallium mit roten Kreuzen – Papst (erstmals: Benedikt XVI.) mit schwarzen Kreuzen – Metropolit (Vorsteher einer Kirchenprovinz), gelegentlich auch anderen (Erz-)Bischöfen verliehen Hüte und ihre Ausgestaltung Tiara (eine Mitra mit drei angedeuteten Kronreifen) – Papst, Patriarch von Lissabon Galero („Klerikerhut“) – alle Kleriker (Diakone, Priester und Bischöfe) außer dem Papst Quasten (fiocchi) in unterschiedlicher Anzahl und Farbgebung, sie bestimmen maßgeblich den Rang Ombrellino: Kardinalkämmerer während der Sedisvakanz über dem Hut

Regeln der Nutzung der Prachtstücke in persönlichen Wappen Der Papst ist der einzige kirchliche Würdenträger, dem das Recht zusteht, die Tiara in seinem persönlichen Wappen zu führen. Er setzt sie auf oder über seinen Wappenschild. In der Zeit der Sedisvakanz, der Zeit zwischen dem Tod eines Papstes und der Einsetzung eines Nachfolgers, führt ein Kardinal als Camerlengo (auch Kardinalkämmerer genannt) die vatikanischen Staatsgeschäfte. Während dieser Zeit ist es ihm gestattet, als Zeichen seiner weltlichen Macht, einen Ombrellino (das ist ein runder geschmückter Schirm) mit beiden Schlüsseln des Petrus und den Rangabzeichen eines Kardinals in seinem Wappen zu führen.

Fast alle anderen Geistliche führen als Teil ihres persönlichen Wappens den breitkrempigen Galero (‚Prälatenhut‘), dazu gegebenenfalls den Hirtenstab mit oder ohne Pannisellus, ein Pallium und/oder ein Vortragekreuz. Der Hut zeigt durch Farbe und Ausstattung mit Quastenschnüren den Rang des Wappenträgers in der kirchlichen Hierarchie an. So darf ein Kardinal einen roten Hut mit beiderseits je 15 roten Quasten (fiocchi) im Wappen tragen, wie es 1832 erstmals festgelegt wurde.Bruno Bernhard Heim: Heraldry in the Catholic Church. Van Duren, Gerrads Cross 1978, S. 69. Ein Patriarch hat stattdessen einen grünen Hut und ebenfalls beiderseits je 15 Quasten in Grün, die unter Umständen mit Gold durchflochten sind, um sie von den Insignien eines Erzbischof-Primas (nur in Grün) zu unterscheiden (ein eher theoretischer Unterschied, da die Primatenwappen heutzutage nur wie die der Erzbischöfe timbriert werden, und viele Patriarchen des lateinischen Ritus zugleich auch Kardinäle sind und als solche ihre Wappen tragen). Der Primas Germaniae, der Erzbischof von Salzburg, führt als Legatus Natus Legatenpurpur in seinem erzbischöflichen Wappen. Ein Erzbischof führt einen grünen Hut mit beiderseits je 10 Quasten, ein Bischof, ein Abt einer Territorialabtei oder ein Prälat einer Territorialprälatur ebenfalls einen grünen Hut, jedoch nur mit beiderseits je sechs Quasten.

Die Apostolischen Protonotare timbrieren es mit einem violetten Galero, der an karminroten Schnüre beiderseits je sechs ebensolche Quasten aufweist, die Titular-Protonotare (das sind vor allem alle Generalvikare, welche noch nicht mit dem Titel eines Ehrenprälaten ausgezeichnet wurden) führen einen schwarzen Hut mit beiderseits je sechs schwarzen Quasten an ebensolchen Schnüren. Ehrenprälaten tagen einen violetten Hut mit beiderseits je sechs violetten Quasten, den Ehrenkaplänen Seiner Heiligkeit („Monsignore“) steht ein schwarzer Hut mit beiderseits je sechs violetten Quasten an ebensolchen Schnüren zu.

Der Säkularklerus auf Diözesanebene setzt dieses System – allerdings gänzlich in Schwarz – fort. Pröpste, Domkapitulare und andere Kanoniker, bisweilen auch General- oder Erzdechanten, tragen einen schwarzen Galero mit beiderseits je drei Quasten, Dechanten (in manchen Gegenden auch die Pfarrer) den Galero mit beiderseits je zwei Quasten.

In der Ordensgeistlichkeit tragen die Generaloberen – so wie die Titular-Protonotare – einen schwarzen Galero mit beiderseits je sechs Quasten, die Provinziale einen mit beiderseits je drei Quasten, die örtlichen Oberen (Priore etc.) einen mit beiderseits je zwei Quasten.

Die Wappen der Erzäbte, Äbte sowie der Pröpste mit Benediktion tragen einen schwarzen oder in der Ordensfarbe gehaltenen Galero mit beiderseits je drei Quasten samt Abtsstab oder zuweilen auch statt des Galeros die Mitra über dem Wappenschild, ein Generalabt oder Abtprimas einen Galero mit beiderseits je sechs Quasten und hinter dem Schild einen Hirtenstab mit Schweißtuch. Eine Äbtissin stellt hinter den Wappenschild den Krummstab oft mit Pannisellus.

Alle übrigen Priester (und unter Umständen auch Diakone) führen einen schwarzen Galero mit beiderseits je einer schwarzen Quaste.

Wappen von Körperschaften Der Heilige Stuhl und der Staat der Vatikanstadt führen je ein eigenes Wappen, siehe Wappen des Heiligen Stuhls bzw. Wappen der Vatikanstadt.