Als Querulant (von – „vor Gericht klagen“) wurde ursprünglich in der Rechtsprechung ein Mensch bezeichnet, der trotz geringer Erfolgsaussicht besonders unbeirrbar und zäh einen Rechtskampf führte. Dabei steht ein geringfügiger oder vermeintlicher Anlass kaum noch in einem angemessenen Verhältnis zum rechthaberischen, misstrauischen, fanatischen und unbelehrbaren Vorgehen der so bezeichneten Menschen.

Begriffsverwendung Auch Personen, die bei Behörden oder vor Gericht zum wiederholten Male unbegründete Anträge stellen, werden als Querulanten bezeichnet. Später wurde der Begriff von der Psychiatrie aufgegriffen und entweder als eigenes, wahnhaftes, oft paranoides Krankheitsbild, als Persönlichkeitsstörung oder als begleitendes Symptom anderer psychischer Störungen beschrieben. Die Anwendung des Begriffs ist rechtlich problematisch, steht doch beim Vorliegen einer derartigen Störung die Prozessfähigkeit in Frage. Dadurch kann ein Betroffener effektiv an der missbräuchlichen Nutzung von Klagen und Rechtsbehelfen, aber auch an der Durchsetzung tatsächlicher Rechte gehindert werden. Eine gesetzliche Definition des Querulanten fehlt, weshalb auch missbräuchliche oder fehlerhafte Verwendungen des Begriffs diskutiert werden.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurden Personen, die vor Behörden oder Gerichten von der NS-Ideologie abweichende Ziele erstreiten wollten, ebenfalls als Quengler oder Querulanten bezeichnet und daraufhin in „Schutzhaft“ genommen, später auch in Arbeits- und Konzentrationslager verbracht.

Bildungssprachlich abwertend bezeichnet Querulant jemanden, der sich unnötigerweise beschwert und dabei starrköpfig auf sein zum Teil vermeintliches Recht pocht.Querulant. In: duden.de, abgerufen am 3. Juni 2013. Die Eigenschaft einer solchen Person wird als Querulanz bezeichnet.

Begriffsgeschichte

Der Psychiater Gerhard Möllhoff hat die Querulanz und psychogene Wahnbildungen unter medizinhistorischen, psychodynamischen und psychiatrischen Aspekten auch im Hinblick auf Begutachtungsfragen detailliert erörtert. Dem Begriff Querulant begegne er bereits im römischen und normannischen Recht. Dort habe dieser seinen Ursprung und auch bereits eine besondere Ausformung erfahren. Queror de injuriis wurde schon früh als quaerimonia (Ausdruck des Schmerzes über tatsächlich erlittenes Unrecht und Leid) von der querela (Betroffenheit von vermeintlich erlittenem Unrecht) unterschieden. Querula criminalis levis sive gravis und querulia possessionis bezeichneten straf- und zivilrechtliche Anklagen und Anträge, die auch als Berufungen (querela de protracta institutia) zu den Obergerichten gelangen konnten, wenn Rechtsfehler der unteren Instanzen gerügt wurden. Querulus ist seit dem Mittelalter der nörgelnde und quengelnde Antragsteller, der objektiv grundlos Ämter und Gerichte belästige.Gerhard Möllhoff: Querulanten – Anmerkungen zu einem unerschöpflichen Thema in der forensischen Psychiatrie. In: Hans Binder: Macht und Ohnmacht des Aberglaubens. Verlag Hohe Warte von Bebenburg, Pähl 1992, ISBN 3-88202-343-0, S. 182–199. Heinrich von Kleist hat das Schicksal eines „Querulanten“ in der Gestalt des Kaufmanns Hans Kohlhase in freier Ausgestaltung in seiner Novelle Michael Kohlhaas eindrucksvoll übermittelt.

Eine verbindliche rechtliche Definition eines (Rechts-)Querulanten gibt es bis heute nicht. Orientierung bieten nur Gesetzeskommentare wie etwa der Kommentar zur Zivilprozessordnung von Baumbach, Lauterbach, Albers und Hartmann, der typisch-querulatorische Verhaltensweisen und deren Folgen beschreibt und weiche Kriterien aufstellt, bei denen ein Richter sinnlose Eingaben „nach vorheriger sachlicher Bescheidung und Verwarnung künftig unbeachtet zu den Akten nimmt“. Allerdings wird bei „schuldlos unsachlichem Vortrag“ dennoch die Achtung des Anspruchs auf rechtliches Gehör gefordert.Zitiert nach Hanno Kühnert: Querulanten: Ein Phantombild. In: Die Zeit, Nr. 3, 11. Januar 1991, S. 36. Im selben Gesetzeskommentar wird der Jurist und Kriminologe Joachim Hellmer zitiert, der 1980 dafür plädierte, den Begriff „Querulanz“ aus dem Vokabular der Sachverständigen zu streichen. Querulanz sei „weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozess- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Missstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen, gewiss oft überzogen und eskalierend bis zum Exzess“.Joachim Hellmer: Gutachten als Waffe gegen Querulanten. In: Süddeutsche Zeitung, 16. August 1980.

Querulanz in der Psychiatrie

Die erste Bezeichnung von Menschen als „Wahnsinnige aus Rechthaberei“ erfolgte Mitte des 19. Jahrhunderts durch den Rechtsmediziner Johann Ludwig Casper. Später spezifizierten die Psychiater Emil Kraepelin und Eduard Hitzig in der Kraepelin–Hitzigschen These Querulanz als Krankheit, zunächst unter dem Oberbegriff der Paranoia. Anfang des 20. Jahrhunderts unterschied Kraepelin dann zwischen echter Querulanz als Symptom einer Psychose und Pseudoquerulanz als Teil bestimmter Psychopathien. Carl Wernicke dagegen ging von Querulanz als klar abgrenzbare, eigene Wahnerkrankung aus, während Kurt Kolle eine wahnhafte Herleitung verneinte.Detlef E. Dietrich, Bastian Claassen: Querulantenwahn. In: Petra Garlipp, Horst Haltenhof (Hrsg.): Seltene Wahnstörungen. Psychopathologie – Diagnostik – Therapie, Springer, 2010, S. 133–139.

Die medizinisch-psychiatrischen Klassifikationssysteme ICD-10 und DSM-IV unterscheiden noch heute zwischen dem Querulantenwahn und der Querulatorischen Persönlichkeitsstörung, jeweils als untergeordnete Ausprägung anderer Störungen. Beiden Störungsbildern gemeinsam ist ein rechthaberisches, unbelehrbares, fanatisches Verhalten bei Menschen, die eine sensible, leicht kränkbare Disposition aufweisen (übertriebene Empfindlichkeit bei Rückschlägen und Zurückweisung). Epidemiologische Daten und Statistiken zu querulatorischem Verhalten liegen kaum vor, entsprechende Diagnosen gelten heute als sehr selten. Das Wissen über Querulanten beruht darum überwiegend auf Fallbeschreibungen.

Querulatorische Persönlichkeitsstörung Als Kriterium zur Diagnose einer querulatorischen Persönlichkeitsstörung als Ausprägung der paranoiden Persönlichkeitsstörung gilt das zunehmende Leiden des Umfeldes unter der Rücksichtslosigkeit des Betroffenen. Beginnend mit einer typischerweise bagatellhaften Auseinandersetzung entspinnt sich ein umfangreicher Kampf, der sich bald vom ursprünglichen Anlass und von der Suche nach einer konkreten Lösung, etwa einer realistischen finanziellen Entschädigung, entfernt. Es kommt zu weiteren Klagen und Beschwerden, Gegenklagen, umfangreichem Schriftverkehr und auch zu Beleidigungen. Mitunter entwickelt sich im Kampf um „das Recht an sich“ ein vom herrschenden Verständnis teilweise oder ganz abgekoppeltes Verständnis von Gerechtigkeit, das verbissen durchgesetzt werden soll.

Querulatorischer Wahn Die Grenze zum querulatorischen Wahn, auch QuerulantenwahnJulius Raecke: Der Querulantenwahn. Springer-Verlag, 2013, ISBN 3662344300 (). oder Michael-Kohlhaas-Syndrom genannt, zeigt sich durch die gänzlich fehlende Möglichkeit des Betroffenen, einen „Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner eigenen Position und des eigenen Verhaltens“ zu hegen.Zitat in Dittrich/Claassen unter Bezug auf Rainer Tölle, Klaus Windgassen, Reinhart Lempp: Psychiatrie: einschließlich Psychotherapie, Springer, Berlin/Heidelberg/New York 2006, ISBN 3-540-25512-5. Er unterstellt seiner Umwelt in weiten Teilen feindliche, verwerfliche Motive und ist von Verschwörungen zu seinen Ungunsten überzeugt. Auch eine Lösung vom ursprünglichen Prozessgegner oder Schädiger, verbunden mit der Ausweitung der Auseinandersetzung auf alle, die den Querulanten in seinem Kampf um Gerechtigkeit behindern, oder gar auf die ganze Gesellschaft, ist eine wahntypische Entwicklung, ebenso wie das Bestehen auf unverhältnismäßigen bis absurden Sanktionen und Rechtsfolgen. Kommt es zu einer Ausrichtung der gesamten Lebensumstände auf den „Kampf um Gerechtigkeit“, können Betroffene ihr soziales und familiäres Umfeld verlieren.

Querulanz als Syndrom Neuere Publikationen führen Querulanz seltener auf eine eigene Diagnose zurück, sondern beschreiben sie als Syndrom, das unterschiedlich ausgeprägt bei verschiedenen psychiatrischen Störungen auftreten kann. Detlef E. Dietrich und Bastian Claassen (2012) empfehlen die Betrachtung querulatorischen Verhaltens als Spektrum mit fließendem Übergang „vom Gesunden bis zum Patienten mit ausgeprägtem Wahn“, wobei die diagnostischen Kodierungsmöglichkeiten als Verankerung für krankhafte Zustände genutzt werden sollen. Zu einer Verortung zwischen einer eher wahnhaften oder aus Paranoider Persönlichkeitsstörung resultierenden Querulanz müssten weitere Symptome und die Lebensgeschichte eines Patienten betrachtet werden. Auch der Schweizer Psychiater Franz Caduff betrachtet Querulanz als ein Verhaltensmerkmal zwischen „einfühlbarer Rechtsuche über krankhafte, das Leben bestimmende Rechthaberei bis zum psychotischen Wahn“.F. Caduff: Querulanz – ein verschwindendes psychopathologisches Verhaltensmuster? In: Fortschritte der Neurologie · Psychiatrie. 63, Ausgabe 12, 1995, doi:10.1055/s-2007-1000673, S. 504–510 Was man als querulatorisch bezeichnet, unterscheide sich nicht nur von Kultur zu Kultur, sondern ändere sich auch innerhalb einer Gesellschaft mit der Zeit. So stellt er fest, dass die Querulanz seit den 1960er Jahren aus dem klinisch-psychiatrischen Interesse nahezu verschwunden ist. Als Grund für die zurückgehende Diagnosestellung vermutet er auch die frühere, abwertende Verwendung des Begriffs, der daher heute auch bei klar querulatorischem Verhalten nicht mehr verwendet würde.

Behandlung und Vorbeugung Betroffene erleben sich in ihrem Kampf um Gerechtigkeit selten als behandlungsbedürftig, eher führen leidende Angehörige oder eine Aufforderung zur Begutachtung zum Kontakt mit einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Literatur bietet weder große Hoffnung noch vielfältige Ansätze für eine erfolgreiche Behandlung querulatorischer Störungen. Wahntypische Symptome können etwa mit atypischen Neuroleptika, die auch eine stimmungsstabilisierende Wirkung haben, behandelt werden. Ein Infragestellen des Gerechtigkeitsstrebens eines Patienten im Rahmen einer Psychotherapie gilt nicht als empfehlenswert, ebenso wie Diskussionen um einzelne Forderungen und Klagen. Eher sei er in seinem Bestreben nach Gesichtswahrung, persönlicher Rehabilitierung und Anerkennung ernst zu nehmen, wobei mit ihm dazu außergerichtliche Wege zu entwickeln wären. Auch das Herausarbeiten der Entbehrungen, die er sich und seinen Angehörigen zumutet, kann zielführend sein.

Ansätze zur Vorbeugung einer querulatorischen Entwicklung ergeben sich aus der Betrachtung der auslösenden Unrechtserlebnisse als soziale Faktoren: Rein formale, bürokratische und verständnislose Reaktionen von Behörden und anderen Institutionen auf Beschwerden und Anliegen können die Entwicklung und Eskalation querulatorischen Verhaltens auslösen und vorantreiben. Dagegen helfen allgemeinverständliche, verständnisvolle, auf den Einzelfall und auf Alternativlösungen eingehende Texte selbst in ablehnenden Bescheiden, derartige Fehlentwicklungen zu vermeiden.Rainer Tölle, Klaus Windgassen, Reinhart Lempp: Psychiatrie: einschließlich Psychotherapie, 2006, S. 188.

Auffälligkeiten bei schriftlichen Äußerungen