mini|Gerichtsgebäude (2010) Das Landgericht Mönchengladbach gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eines von sechs Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Gerichtssitz und -bezirk Das Landgericht hat seinen Sitz zusammen mit dem Amtsgericht Mönchengladbach im selben denkmalgeschützten Gebäudekomplex in Mönchengladbach. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Mönchengladbach, Grevenbroich, Jüchen, Erkelenz, Hückelhoven, Wegberg und Viersen sowie die Gemeinden Schwalmtal, Niederkrüchten und Rommerskirchen.
Über- und nachgeordnete Gerichte Dem Landgericht Mönchengladbach ist im Instanzenzug das Oberlandesgericht Düsseldorf übergeordnet. Nachgeordnet sind die Amtsgerichte Mönchengladbach, Mönchengladbach-Rheydt, Viersen, Erkelenz und Grevenbroich.
Geschichte Am 23. April 1906 beschloss der preußische Landtag die Errichtung eines Landgerichtes in Mönchengladbach. Am 16. September 1906 nahm es seine Arbeit auf. Ihm waren die Amtsgerichte Mönchengladbach, Rheydt, Odenkirchen, Grevenbroich, Erkelenz und Wegberg.Gesetz, betreffend die Errichtung eines Landgerichts in München-Gladbach. Vom 23. April 1906 (Gesetz-Sammlung f. d. Königl. Preuß. Staaten, Nr. 22, S. 174) Digitalisat Seinen Sitz hatte es zunächst im Amtsgericht Mönchengladbach, bevor das neue Gebäude errichtet wurde.100 Jahre Oberlandesgericht Düsseldorf, Festschrift, 2006, ISBN 9783830512301, S. 431 f., Digitalisat.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen
Weblinks Offizielle Website
Einzelnachweise
Kategorie:Organisation (Mönchengladbach) Monchengladbach Landgericht Kategorie:Gerichtsgründung 1906