mini|Logo der PVS Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS) ist die Bezeichnung für eine ärztliche Gemeinschaftseinrichtung, die das privatärztliche Honorarmanagement im Auftrag ihrer Mitglieder übernimmt. Sie erstellt Rechnungen für die Behandlung von Privatpatienten und gesetzlich oder privat versicherten Patienten im Rahmen der Selbstzahlerleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Geschichte Der erste Zusammenschluss von niedergelassenen Ärzten zur Abrechnung wurde 1922 in Gauting bei München gegründet, weitere Verrechnungsstellen folgten schnell. 1952 wurde aus einer Arbeitsgemeinschaft der Verrechnungsstellen, die seit 1949 bestand, der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen. Bereits vor dem Zweiten Weltkrieg hatte es eine erste Arbeitsgemeinschaft der Privatärztlichen Verrechnungsstellen gegeben, die 1925 auf dem Ärztetag in Leipzig durch die Initiative von Dr. Pursche (Stuttgart) ins Leben gerufen worden war. Im Gegensatz zu gewerblichen Verrechnungsstellen sind die im PVS Verband organisierten Verrechnungsstellen berufsständische Gemeinschaftseinrichtungen.

Gliederung Es gibt in Deutschland 13 regionale Privatärztliche Verrechnungsstellen, die als eingetragene oder wirtschaftliche Vereine oder als Genossenschaft organisiert sind. Ihre Mitglieder sind niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und leitende Krankenhausärzte.

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der Privatärztlichen Verrechnungsstellen.Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Verband. Abgerufen am 29. Juni 2026. Dort sind als ordentliche Mitglieder zusammengeschlossen:Ordentliche Mitglieder. pvs.de, abgerufen am 29. Juni 2026.

Privatärztliche Verrechnungsstelle Baden-Württemberg eG Privatärztliche Verrechnungsstelle der Ärzte und Zahnärzte Bremen e. V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Karlsruhe e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Kurpfalz e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Limburg-Lahn e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Mosel-Saar e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle der Ärzte in Niedersachsen rkVrkV steht für rechtsfähig kraft Verleihung im Sinne des BGB Privatärztliche Verrechnungsstelle Rhein-Ruhr/Berlin-Brandenburg e. V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Sachsen e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Schleswig-Holstein·Hamburg rkV Privatärztliche Verrechnungsstelle Südbaden e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Westfalen-Nord e.V. Privatärztliche Verrechnungsstelle Westfalen-Süd rkV

Der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages eingetragen,Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e.V. Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung, abgerufen am 29. Juni 2026. da er auch berufspolitische Interessen seiner Mitglieder vertritt.

Privatabrechnung mittels Datenträger Bereits 1987 führte der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen eine Schnittstelle zum Austausch von Behandlungsdaten zwischen Praxis-Computer und Verrechnungsstelle ein. Es handelte sich dabei um eine Datei im ASCII-Format mit einer festen Satzlänge von 128 Bytes unter Verwendung des damals weit verbreiteten DOS-Zeichensatzes (Codepage 437 oder 850). Wegen der frühen Konzeptionierung und der führenden Rolle der Privatärztlichen Verrechnungsstellen im Bereich der Privatliquidation hat sich die PAD-Schnittstelle zum De-facto-Standard entwickelt. Die hohe Stabilität der Schnittstelle (nur zwei Versionen seit 1987, die letzte aus 12/2003) unterstützt die Akzeptanz bei den Softwareanbietern.

2009 entwickelte der PVS-Verband eine neue Schnittstelle im XML-Format namens „PADneXt“, mit der detailliertere Abrechnungsdaten übermittelt werden können. Die Veröffentlichung dieses neuen Standards fand im Jahr 2010 statt.

Zur Übertragung der Abrechnungsdaten und anderer Dienste, stellen die PVSn verschiedene Portale zur Verfügung. Die Abkürzung PAD stand in den ersten Jahren für „Privatabrechnung auf Diskette“. Heute wird das Kürzel PAD für „PrivatAbrechnung Digital“ verwendet.

Alle Angehörigen privatärztlicher Verrechnungsstellen unterliegen der strafrechtlich geschützten Verschwiegenheitspflicht gem. Abs. 1 Nr. 7 StGB.

Gewerbliche Verrechnungstellen Neben den PVS gibt es gewerbliche Unternehmen, die externe Abrechnungsdienstleistungen anbieten und den Einzug privatärztlicher Honorarforderungen als eigenes Geschäft betreiben. Sie tragen zum Teil ähnliche Namen wie „Ärztliche Verrechnungsstelle“, „medizinischer Abrechnungsdienst“, „Abrechnungsservice“, „Abrechnungsstelle“, „Privatliquidationsstelle“, „PVS dental“ etc., sind aber keine ärztlichen Gemeinschaftseinrichtungen. Ein solches Forderungsmanagement gehört zu den Inkassodienstleistungen gem. Abs. 2 RDG.Unbezahlte Rechnungen: Lösung medizinisches Inkassobüro? journalmed.de, 14. Juli 2021.Vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Urteil vom 4. Februar 2016 - 5 U 7/15

Einzelnachweise

Kategorie:Interessenverband Kategorie:Schuldrecht (Deutschland) Kategorie:Berufsrecht der medizinischen Berufe (Deutschland)