Die Widerrufsbelehrung ist eine Belehrung über das Widerrufsrecht von Verbrauchern bei bestimmten Verbraucherverträgen. Ihre formalen Anforderungen wurden mit der EU-Verbraucherrechterichtlinie zum 13. Juni 2014 EU-weit vereinheitlicht. Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit der zur BGB-InfoV herausgegebenen Muster-Widerrufsbelehrung der Bundesregierung gehört seitdem der Vergangenheit an.vgl. beispielsweise LG Halle, Urteil vom 13. Mai 2005 – 1 S 28/05 Unwirksamkeit der Musterwiderrufsbelehrung nach § 14 BGB-InfoV.Christian Solmecke, KG: Widerrufsbelehrung schafft Unsicherheit bei Onlinehändlern. MMR 2007, S. X–XII.
Bedeutung Verbraucher verfügen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (Online-Handel) über ein Widerrufsrecht nach BGB, über das Unternehmer ihre Privatkunden bzw. Verbraucher informieren müssen ( § 1 Abs. 2 EGBGB).
Die Informationspflicht erstreckt sich insbesondere auf die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts sowie die Kosten, die Verbraucher im Widerrufsfall für die Rücksendung der Waren zu tragen haben.
Unternehmer können diese Pflichten erfüllen, indem sie das in der Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung den Verbrauchern zutreffend ausgefüllt in Textform übermitteln Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen, BGBl. I 2013, S. 3663–3664. und vor Vertragsschluss in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.
Rechtsfolgen Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Ware, jedoch nicht vor Belehrung über das Widerrufsrecht ( Abs. 2 und 3 BGB). In diesem Fall setzt erst der Zugang einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung (z. B. per E-Mail, Fax oder Post) die Widerrufsfrist in Gang. Demzufolge können Verbraucher geschlossene Verträge in jedem Fall widerrufen, solange die Pflicht zur Widerrufsbelehrung noch nicht oder nicht vollständig erfüllt wurde.OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 28. November 2001 - Az. 9 U 148/01
Das Widerrufsrecht erlischt allerdings (außer bei Verträgen über Finanzdienstleistungen) spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen (§ 356 Abs. 3 Satz 2 BGB). Die nach § 355 in der vor dem 13. Juni 2014 geltenden Fassung unendliche Widerrufsfrist wurde damit abgeschafft.vgl. ; Kaiser in: Staudinger, Kommentar zum BGB, Art. 245 EGBGB, Rdnr. 3
Ein Widerruf erfolgt durch einfache Erklärung gegenüber dem Unternehmer, aus der Entschluss zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgeht. Es ist keine Begründung erforderlich. Yvonne Gasch: FAQ zum Widerrufsrecht im Online-Handel Händlerbund.de, Stand: 9. Oktober 2015, S. 2 Eine Rücksendung der Ware ohne Erklärung genügt nicht ( Abs. 1 Sätze 2 und 3 BGB).
Nach Abs. 6 BGB tragen Verbraucher grundsätzlich die Kosten der postalischen Rücksendung nur dann, wenn sie vorab entsprechend unterrichtet wurden. Der Warenwert ist dabei unerheblich, jedoch ist die Größe der Ware erheblich. Kann diese nicht per Post zurückgeschickt werden, muss ebenfalls nach selbem § 357 Abs. 6 BGB der Verkäufer die Ware auf seine Kosten beim Käufer abholen.
Grundsätzliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung Die Widerrufsbelehrung muss eindeutig, klar und unmissverständlich formuliert sein und in ihrer Darstellung übersichtlich und vollständig sein.
Die Widerrufsbelehrung muss in sich widerspruchsfrei sein. Es dürfen ebenfalls keine zusätzlichen Angaben enthalten sein, welche den Verbraucher möglicherweise ablenken oder verwirren (BGH NJW-RR 2005, 180).
Weiterhin muss für den Verbraucher klar erkennbar sein, auf welchen Vertrag sich die Widerrufsbelehrung bezieht.
Die Widerrufsbelehrung muss hinreichend übersichtlich und in angemessener Schriftgröße dargestellt werden.Spindler/Schuster/Schirmbacher Art.246a EGBGB Rn. 10.
Darüber hinaus ist der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung über sein Widerrufsrecht zu belehren. Hierdurch soll der Verbraucher in der Lage sein, eine überlegte Entscheidung zu treffen.
Weblinks Bundesjustizministerium: Musterbelehrungen Stand: 14. September 2015 Christos Paloubis: EU-Verbraucherrechterichtlinie: Was ändert sich für Onlinehändler? Teil 2: Widerrufsrecht des Verbrauchers, 2. August 2012 Muster für das Widerrufsformular, BGBl. I 2013, S. 3665 Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, BGBl. I 2013, S. 3666–3667
Einzelnachweise
Kategorie:Schuldrecht (Deutschland) Kategorie:Verbraucherschutz Kategorie:Wirtschaft und Recht