Ein Kraftfahrzeug (Abkürzung: Kfz, Kfz. oder KFZ, selten auch fälschlicherweise KfZ), in der Schweiz und in Liechtenstein Motorfahrzeug (Mfz), ist ein „durch einen Motor angetriebenes, nicht an Schienen gebundenes Fahrzeug“,Kraftfahrzeug. Duden, abgerufen am 19. Dezember 2013. das „auf dem Erdboden bewegt wird“,Nach Art. 7 Abs. 1 SVG: «Fahrzeug mit eigenem Antrieb, durch den es auf dem Erdboden unabhängig von Schienen fortbewegt wird.», vgl. also ein Automobil (D/A: Kraftwagen, CH: Motorwagen), Motorrad (D: Krafträder) oder eine Zugmaschine.Der Brockhaus in einem Band. Leipzig 1994, ISBN 3-7653-1676-8. Den Verkehr aller Kraftfahrzeuge nennt man auch Kraftverkehr beziehungsweise in der Schweiz Motorfahrzeugverkehr.
Definition
Deutschland Im deutschen Straßenverkehrsrecht existiert folgende Legaldefinition:
In Nr. 1 der deutschen Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden Kraftfahrzeuge definiert als „nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“ Eine Ausnahme bilden dort allerdings die Fahrräder mit Hilfsantrieb ( Abs. 2 StVZO) sowie Fahrzeuge, die nicht schneller als 6 km/h fahren können ( Abs. 2 StVZO).
Österreich In Österreich gilt nach Kraftfahrgesetz ():
(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als
1. Kraftfahrzeug ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist, auch wenn seine Antriebsenergie Oberleitungen entnommen wird;
Schweiz In der Schweiz ist definiert:
International Das international anerkannte Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen definiert:
Sonstiges In anderen Ländern gilt meist eine analoge Definition.
Kraftfahrzeuge gelten als Straßenfahrzeuge, da die Spurführung in der Regel durch Reibung auf ebener oder unebener Fläche erreicht wird. Schienenfahrzeuge gehören trotz des motorischen Antriebs nicht zu den Kraftfahrzeugen. Entsprechende Definitionen finden sich in den verkehrsrechtlichen Gesetzen, so im deutschen Straßenverkehrsgesetz ( Abs. 2 StVG), im österreichischen Kraftfahrgesetz ( (1) Z 1 KFG) und im Schweizer Strassenverkehrsgesetz ( SVG).
Geschichte
Fahrzeug- und Aufbauarten (Deutschland)
Zur einheitlichen Erfassung von Fahrzeugdaten trat am 1. Oktober 2005 das Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern des Kraftfahrt-Bundesamtes in Kraft. Aufgeführt werden unter anderem EU-Fahrzeugklassen, Emissionsklassen, Fahrzeug- und Aufbauarten (national) sowie Kraftstoffarten bzw. Energiequellen.Kraftfahrt-Bundesamt: Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern. 7. Ausgabe. Juni 2012, Teil A 1B. Zu den Kraftfahrzeugen zählen demnach (in Klammern die entsprechenden Abkürzungen):
Zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge (Kfz), EU-Fahrzeugklasse L Kleinkrafträder Motorfahrräder (Mofas) (auch Fahrräder mit Hilfsmotor und Elektromotorroller) Leichtmofa 3-rädrig bis 50 cm³, 45 km/h / Piaggio Ape 50 Leichtkraftfahrzeuge 4-rädrig, unter 350 kg, bis 50 cm³ bzw. 4 kW Krafträder (Kraftrad) Motorräder (Krad) in den straßenverkehrsrechtlichen Kategorien Leichtkrafträder / Motorroller Drei- und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Autorikscha / Tuk-Tuk E-bikes S Class Pedelecs Voiturette Quad / All Terrain Vehicle Rollermobil / Piaggio Ape / Mopedauto / Trike / Leichtfahrzeug Personenkraftwagen (Pkw), EU-Fahrzeugklasse M Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern Automobile aller Antriebsarten Amphibienfahrzeuge an Land Motorschlitten Kraftomnibusse (KOM) (Eng mit dem Kraftomnibus verwandt ist der Oberleitungsbus, der jedoch aufgrund seiner Abhängigkeit von einer Fahrleitung als Mischung aus Straßenbahn und Bus gilt,Winfried Reinhardt: Öffentlicher Personennahverkehr: Technik – rechts- und betriebswirtschaftliche Grundlagen. Seite 578. und daher eine Sonderstellung einnimmt. Weil er ähnlich einer Straßenbahn an eine feste Infrastruktur gebunden ist, gelten für ihn besondere gesetzliche Regelungen.) Lastkraftwagen (Lkw) Nutzfahrzeug (Nfz) / Nutzkraftwagen (Nkw) Oberleitungslastkraftwagen Zugmaschinen Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen / Traktoren Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sfAM) Baumaschinen, sofern nicht schienengebunden Sonstige Kraftfahrzeuge Sonder-Nfz Abschleppwagen Einachsschlepper Fahrzeuge der Feuerwehr (z. B. Drehleiter, Tanklöschfahrzeug) Fahrzeuge des Katastrophenschutzes (z. B. Gerätekraftwagen, Arzttruppkraftwagen) landgebundene Rettungsmittel (z. B. Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztwagen) Kommunalfahrzeuge (z. B. Müllfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kanalreinigungsmaschinen) Elektrokarren Fahrzeugkrane Flurförderzeuge (Hubwagen, Gabelstapler usw.) Golfplatzfahrzeug / Golfmobil / Golfcart / Golfcaddy Halbkettenfahrzeuge aller Art (werden in vielen Fällen zu den Zugmaschinen gerechnet) Kettenfahrzeuge aller Art (z. B. Panzer, Pistenraupen, Schneemobile) motorbetriebene Rollstühle Flugzeugschlepper Pferdetransporter Solarfahrzeug Wohnmobile Zweiwegefahrzeuge
Internationale Klassifizierung (EU-Fahrzeugklassen)
In der Europäischen Union sind Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2018/858 in die Klassen M, N und O und T eingeteilt. Außerdem sind zusätzliche zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge nach Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 in die Klasse L eingeteilt.
L L1 Einspurige Kleinkrafträder L2 Mehrspurige Kleinkrafträder L3 Motorräder L4 Motorräder mit Beiwagen L5 Motordreiräder L6 4-rädriges Leichtkraftfahrzeug L7 4-rädriges Kraftfahrzeug (max. Nutzleistung 15 kW, Leermasse bis 400 kg, bis 550 kg für Güterbeförderung (jeweils ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen))
M Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern M1 Fahrzeuge mit maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz) M2 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen unter 5 Tonnen M3 Fahrzeuge mit mehr als 8 Sitzplätzen über 5 Tonnen
N Kraftfahrzeuge für Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern N1 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. N2 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 12 t. N3 Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
O Anhänger einschließlich Sattelanhänger O1 Anhänger bis 750 kg (leichte Anhänger) O2 Anhänger bis 3,5 t O3 Anhänger bis 10 t O4 Anhänger über 10 t
Technik
Das Kraftfahrzeug besteht aus einer Vielzahl von Teilen, die in Aggregaten und selbstständigen Baugruppen zusammengefasst sind. Das mittelbare und unmittelbare Zusammenspiel aller Teile gewährleistet die ordnungsgemäße Funktion des Automobils. Zu den Hauptbaugruppen zählen: Motor Kraftübertragung Fahrwerk Karosserie oder auch Aufbau genannt Fahrzeugelektrik/-elektronik
Motor Motoren sind Maschinen, die durch Energieumwandlung mechanische Antriebskraft erzeugen. Im Automobilbau werden momentan vorrangig Verbrennungsmotoren eingesetzt.
Die Unterteilung der Verbrennungsmotoren erfolgt nach mehreren Gesichtspunkten:
nach der Bauform Hubkolbenmotor (heute vorherrschende Bauweise) Kreiskolbenmotor, auch Wankel- oder Drehkolbenmotor genannt (nur vereinzelt verbaut) Gasturbine (außer in Experimentalfahrzeugen ausschließlich in Panzern serienmäßig verbaut) Dampfmaschine (veraltet)
nach dem verwendeten Energieträger (Kraftstoff) mini|340px|Auto mit Holzvergaser Ottomotor (Benzinmotor) Dieselmotor Vielstoffmotor Holzgas
nach dem Wirkprinzip Zweitakt (ältere Pkw und Motorräder) Viertakt (aktuelle Pkw, Lkw und viele Motorräder)
Nachdem benzin- und dieselbetriebene Fahrzeuge lange Zeit die Automobiltechnik beherrschten, lassen gestiegenes Umweltbewusstsein und die Verteuerung sowie absehbare Verringerung der Verfügbarkeit von mineralölbasierten Kraftstoffen auch alternative Kraftstoffe sowie alternative Antriebskonzepte wieder in das Blickfeld von Automobilentwicklern und -produzenten rücken.
Alternative Kraftstoffe können sein: Für Hubkolbenmotoren: Kraftstoffe biogenen Ursprungs (Bioethanol, Biodiesel 1. und 2. Generation) Autogas (schon lange im Gebrauch, rückt wieder vermehrt in den Fokus) Erdgas Für Hubkolbenmotoren und Brennstoffzellen Wasserstoff Methan oder Methanol
Alternative Antriebstechniken werden teils durch eine Elektrifizierung des Antriebsstrangs realisiert oder ergänzt:
Elektroantrieb Hybridantrieb
Kraftübertragung Die Kraftübertragung beinhaltet alle Baugruppen, die im Antriebsstrang zwischen dem Motor und den Antriebsrädern angeordnet sind. Hauptaufgaben der Kraftübertragung sind die Weiterleitung, Verteilung und Regelung/Wandlung des Drehmoments und der Drehzahl.
Zur Kraftübertragung gehört: Ausgleichgetriebe, auch als Differentialgetriebe oder Differential bezeichnet Fahrzeuggetriebe Gelenkwelle oder Kette Kupplung Verteilergetriebe
Fahrwerk Als Fahrwerk versteht man die Teile des Fahrzeuges, die der Kraftübertragung vom Fahrzeugaufbau zur Straße dienen und die das Fahrverhalten eines Fahrzeuges bestimmen bzw. beeinflussen.
Die allermeisten Fahrzeuge werden mittels Rädern fortbewegt. Für Fahrzeuge, die auch im schweren Gelände bewegt werden sollen, wie bestimmte Bagger oder Kampfpanzer werden Kettenantriebe eingesetzt. Daneben gibt es exotische Fahrwerke wie den Schneckenantrieb des russischen ZIL-2906Film auf YouTube oder Fahrzeuge mit mechanischen Beinen wie den MondospiderMondospider auf dem Burning Man Festival: Film auf YouTube oder die plumpe Walking Machine.Die Walking Machine auf dem Burning Man Festival: Film auf YouTube
Zum Fahrwerk zählen:
Bremsanlage Federung und Dämpfung Lenkung Radaufhängung Räder und Bereifung
Das Fahrwerk dient in seiner Gesamtheit dazu, das Kraftfahrzeug fahrbar zu machen. Neben der Möglichkeit die Fahrtrichtung zu ändern, muss das Fahrwerk auch auf unebenen Strecken den stetigen Kontakt zur Fahrbahn halten, um so Kräfte zu übertragen.
Zurzeit wird in Pkw meist und bei Bussen häufig eine Einzelradaufhängung verwendet. Bei Geländewagen und Lkw kommen nach wie vor auch Starrachsen zur Anwendung. Dort kommt vereinzelt auch noch die Blattfeder als Federelement zum Einsatz, während sonst Drehstab- und Schraubenfedern dominieren. Insbesondere bei Bussen und bei den Lkw wird jedoch vermehrt auch die Luftfederung angewendet, die eine einfache Anpassung an die Beladung ermöglicht. Beim Pkw ist die Luftfederung aus Kostengründen bislang der Oberklasse vorbehalten. Das Konzept der modernen Luftfederung wurde bereits Anfang der 1950er Jahre von Citroën als Hydropneumatik erfunden.
Karosserie
Als Karosserie bezeichnet man den Aufbau und die Verkleidung des Kraftfahrzeugs.
Man unterscheidet drei verschiedene Bauformen:
mittragende Bauweise Rahmenbauweise selbsttragende Bauweise
Bei der Rahmenbauweise bilden Karosserie und Rahmen eine eigene Einheit und werden elastisch miteinander verbunden. Diese Bauweise wird vorrangig im Lkw-Bau eingesetzt. Bei der „selbsttragenden“ Bauweise übernimmt eine versteifte Bodengruppe die Funktion des Rahmens. Der gesamte Aufbau bildet eine Einheit. Diese Bauweise wird vorrangig im Pkw-Bau eingesetzt. Bei der „mittragenden“ Bauweise ist der Rahmen mit der Karosserie über Schweiß- oder Schraubverbindungen fest verbunden.
Fahrzeugelektrik/-elektronik Zur elektrischen Anlage des Kraftfahrzeugs gehören alle spannungsführenden Bauteile. Das sind:
Beleuchtungseinrichtung Bordnetz Fahrzeugbatterie Radio Generator Motorsteuerung Starter Zündanlage
sonstige elektrische Einrichtungen Airbagsysteme Anzeigeinstrumente und Kontrollleuchten Radio Diebstahl-Warnanlagen Fahrerassistenzsystem Fahrtrichtungsanzeiger Klimaanlage Komfortsysteme z. B. Sitzheizung Nachtsicht-Assistent Signalhörner Vorglühanlage Wegfahrsperren Zentralverriegelung
Umweltschutz, Landschaftsschutz