Hermannstein ist ein Stadtteil der Kreisstadt Wetzlar im mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis.
Geographie mini|Die Nachbargemeinden Geographische Lage Hermannstein liegt im unteren Dilltal am südlichen Rand des Gladenbacher Berglandes zwischen Aßlar im Nordwesten und der Wetzlarer Kernstadt mit dem Stadtbezirk Niedergirmes im Südosten. Mit Niedergirmes ist der Stadtteil Hermannstein zusammengewachsen und auch von Aßlar trennt ihn kein Landschaftsraum mehr, sondern nur noch die Trasse der Autobahn 480. Die Dill fließt am westlichen Ortsrand, auf der anderen Flussseite schließen sich große gewerblich und teils auch agrarisch genutzte Gebiete des Wetzlarer Dillfelds an. Das Siedlungsgebiet Hermannsteins liegt zwar größtenteils im Dilltal, zieht sich aber auch die anliegenden Berghänge Richtung Galgenberg im Norden und Simberg im Osten hinauf.
Gemarkungs- und Landesgrenzen Bis 1866 waren die Hermannsteiner Gemarkungsgrenzen zum größten Teil auch Landesgrenzen zwischen Solms und Hessen. Bei jährlich stattfindenden Grenzgängen wurden die Grenzsteine kontrolliert. Nachdem Wetzlar und die ehemals solmsischen Nachbargemeinden Niedergirmes, Blasbach und Aßlar 1815 preußisch geworden waren, mussten umfangreiche Protokolle über die Wiederaufrichtung der Grenzsteine geschrieben werden.
Grenzstreitigkeiten gab es häufig mit Niedergirmes, da die Dill, die einen Teil der Grenze bildete, ihr Flussbett nach Osten verlagerte. Nach dem großen Brand in Wetzlar 1643 wurde ein von den Schencken zu Schweinsberg an der Gemarkungsgrenze errichtetes Zollhaus zu einer schweren Belastung für die Wetzlarer, die vor allem die Brandgeschädigten traf.
Nachbarorte Nachbarorte des Wetzlarer Stadtteils Hermannstein sind im Uhrzeigersinn: im Norden die Gemeinde Hohenahr, im Osten die Wetzlarer Stadtteile Blasbach und Naunheim, im Süden die Kernstadt Wetzlar selbst (mit den Stadtbezirken Niedergirmes und Dillfeld) und im Westen die Stadt Aßlar.
Geologie mini|Die Geologie des Lahn-Dill-Gebiets Geologisch gehört das Gebiet von Hermannstein zum Ostteil des Rheinischen Schiefergebirges, zum sogenannten „Hessischen Synklinorium“. Dieses hat den kompliziertesten Aufbau des Rheinischen Schiefergebirges überhaupt und wird in Dillmulde, Hörre und Lahnmulde untergliedert. Hermannstein liegt in der Lahnmulde, die hier überwiegend aus devonischen Gesteinen besteht. Es sind vor allem Kalksteine und Schalsteine.
Bergbau Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wurden für die Hermannsteiner Gemarkung viele Anträge für Schürf- und Mutrechte gestellt. 14 Bergwerke wurden im Berggrundbuch der Gemeinde eingetragen. Die Braun- und Roteisenfunde waren aber nicht so mächtig, dass über Jahrzehnte hätte abgebaut werden können. Sichtbare Zeichen des historischen Hermannsteiner Bergbaus sind nicht erhalten.
In der Gegenwart wird im Osten des Ortes in einem mittlerweile über fünf Hektar großen Steinbruch Kalkstein abgebaut.
Geschichte Vor- und Frühgeschichte Die ältesten Funde in der Hermannsteiner Gemarkung werden in die Zeit der älteren bis jüngeren Steinzeit datiert. Bei den vier Fundstücken vom Westhang des Galgenbergs handelt es sich um einen Nasenschaber oder Bohrer, einem kleinen Schaber mit deutlicher Retusche, einem kleinen Abspliss (alle aus grauem Kieselschiefer) und einer kleinen Klinge aus hellgrauem, feinem Quarzit.
Im Bereich der Dreiherrensteine befinden sich 14 Hügelgräber, die in die Hallstattzeit zwischen 800 und 450 v. Chr. datiert werden. Die in der Nähe befindlichen Ackerraine weisen ebenfalls auf eine frühe Besiedlung hin.
Mittelalter Mulenheim Bevor die Gemeinde unter ihrem heutigen Namen bekannt wurde, hieß der Ort Mulenheim. Über das genaue Alter lassen sich keine Aussagen machen, es dürfte aber eine fränkische Siedlung gewesen sein. Darauf deuten Bodenfunde, die bis in das 6./7. Jahrhundert zurückreichen und das „heim“ im Ortsnamen hin. Im Gegensatz zu einigen Nachbargemeinden wird Mulenheim nicht im Lorscher Codex erwähnt. Die erste urkundliche Erwähnung von Mulenheim stammt aus der Schiffenberger Urkunde von 1150. Vom 12. bis in das 15. Jahrhundert wird Mulenheim in den Schreibweisen Mulinheim, Mulnheim, Mühlheim, Molnheym, Molinheim und Molenheim in verschiedenen Urkunden erwähnt.
Der Ort dürfte innerhalb der heutigen Gemarkungsgrenzen gelegen haben. Die in den Urkunden erwähnten Mulenheimer Flurbezeichnungen sind mit den Hermannsteiner Flurnamen identisch.
In Mulenheim waren unter anderem das Wetzlarer Marienstift, das Kloster Altenberg, Kloster Schiffenberg, das Rittergeschlecht Lesch von Mühlheim, die Wetzlarer Patrizierfamilie von Driedorf und etliche Wetzlarer Bürger begütert.
Nach dem Bau der Burg Hermannstein errichteten die Mulenheimer Bürger wahrscheinlich unterhalb der Burg neue Häuser, um in den unruhigen Zeiten schnell Schutz zu finden. Eine Reihe alter Gehöfte wird zunächst weiterbestanden haben. In einer Urkunde aus dem Jahr 1399 wird von Ackerland gesprochen, das bei dem Hermannstein um das Dorf Molenheim gelegen ist. 1404 wird bereits ein Rule von Hirmansteyn erwähnt. Man kann also nicht von einem Untergang des Ortes Mulenheim, sondern einer Verlagerung und Umbenennung ausgehen.
Gerichtszugehörigkeit Mulenheim gehörte mit Bechlingen, Aßlar, Kleinaltenstädten und Niedergirmes zum Cent- und Gerichtsbezirk Lohe. Gerichtsherren waren zunächst nur die Grafen von Solms. 1359 verpfändete aber Graf Heinrich von Solms-Braunfels seinen Anteil an den Dillcenten Dillheim, Lohe und Blasbach an den Grafen Johann von Nassau-Weilburg. Dieser überließ wenig später seine Rechte an den Dillcenten dem Landgrafen von Hessen, sodass sich fortan Solms und Hessen die Gerichtsbarkeit an der Dill teilten. Die Richtstätte des Loher Gerichts befand sich auf einer Anhöhe zwischen Aßlar und Hermannstein, dem Galgenberg, der heute noch diesen Namen trägt. Das älteste erhaltene Protokollbuch des Loher Gerichts, in dem die Gerichtsgrenzen beschrieben werden, wurde 1512 begonnen. Hermannstein gehörte vermutlich bis 1629 zum Loher Gericht. Trotz der niederen Gerichtsbarkeit, die die Freiherren Schenck besaßen, wurden alle Grundstücksangelegenheiten der Hermannsteiner Bewohner am Loher Gericht verhandelt.
Kirche und Kloster Mulenheim besaß eine Kirche, die zum Archipresbyterat Wetzlar und damit zum Erzbistum Trier gehörte. Der erste urkundlich erwähnte Pfarrer ist Gottfried von Driedorf, der 1279 sein ganzes Eigentum dem Stift zu Wetzlar übereignete. Aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts sind vier weitere Pfarrer bekannt: Hartmann, genannt Gönse (bis 1365), Wygand von Girmes (1365 bis 1383), Johann Schreiber (ab 1383) und der Wetzlarer Kleriker Konrad (ab 1388).
Im 15. Jahrhundert waren das Deutschordenshaus und die Familie Schenck zu Schweinsberg Patrone der Kirche. 1427 präsentierten die Brüder Schenck zu Schweinsberg Valentin von Lotich aus Hadamar als Pfarrer der Kirche St. Paulini zu Hermannstein. Bei dieser Kirche könnte es sich einerseits um die alte Mulenheimer Kirche handeln, die nach der Umsiedlung der Mulenheimer Bevölkerung dem Paulini geweiht worden sein könnte. Andererseits könnte sie auch eine Vorläuferkirche der heutigen Hermannsteiner Paulskirche sein, die diese Bezeichnung aber in früheren Zeiten nicht trug.
Außerdem besaß Mulenheim wie das spätere Hermannstein ein Beginen-Kloster, das 1255 zum ersten Mal urkundlich erwähnt wird.
Hermannstein Der Ort geht zurück auf die Burg Hermannstein, die der hessische Landgraf Hermann II. im 14. Jahrhundert als Schutz gegen marodierende Ritterbünde und zur Sicherung der Gebietsansprüche seines Hauses im Raum Wetzlar und im Lahntal gegenüber Graf Johann von Dillenburg erbauen ließ. Begonnen wurde der Bau 1373 noch unter der Herrschaft von Heinrich II., der 1367 Hermann II. bereits eine Mitregentschaft gestattet hatte. 1379 konnte die Burg auf dem Schwarzenberg vollendet werden.
In der Folge beendete Johann von Dillenburg die Auseinandersetzung mit Hermann II., beide vereinbarten den Aufbau eines gemeinsamen Ortes am Fuße der Burg. Somit fällt die Gründung Hermannsteins in die Zeit nach 1380. In den folgenden Jahren wechselten die Burg und der Ort Hermannstein mehrfach den Besitzer, Hermanns Nachfolger Ludwig I. führte kostspielige Kriege gegen den Mainzer Erzbischof und musste Teile seiner Besitzungen verpfänden.
Im späten 15. Jahrhundert gingen sie schließlich in den Besitz von Johann Schenk zu Schweinsberg über, dessen Nachfahren sich später nach der Burg als Hermannsteiner Linie bezeichneten. Unter der Herrschaft von Johann Schenk zu Schweinsberg wurden 1491 bis 1492 die noch heute erhaltene örtliche Kirche, nach der Reformation Paulskirche genannt, sowie ein Kloster erbaut.
Die Freiherren von Schenck und die Grafen von Solms Zwischen den Freiherren Schenck und den Grafen von Solms kam es im Laufe der Jahrhunderte immer wieder zum Streit über die Besitzverhältnisse in Hermannstein. 1610 reichte Graf Wilhelm zu Solms gegen die Herren Schenck zu Schweinsberg am Reichskammergericht Klage ein. In 130 Punkten legte er seine Auffassung über die Besitzverhältnisse dar. Dabei kam er zu dem Schluss, dass die Mulenheimer Mark und das Loher Gericht, also auch der Ort Hermannstein, solmsischer Besitz seien, weil Solms und Hessen seit 1350 gemeinsam Herren der Mulenheimer Zent gewesen, der hessische Landgraf aber 1468 die Solmser mit seiner Hälfte belehnt hätte. Seiner Ansicht nach gehörten den Landgrafen von Hessen nur die Burg und der Berg, auf dem sie erbaut war. Folglich verstießen die Schencken gegen geltendes Recht, wenn sie sich in der Mulenheimer Zent der Obrigkeit anmaßten. Erst 1637 kam es zu einem außergerichtlichen Vergleich, in dem den Schencken die Zivilgerichtsbarkeit und die damit verbundene Obrigkeit über Hermannstein zuerkannt wurden. Den Schencken wurden auch die hohen und niederen Jagden im Hermannsteiner Wald zugesprochen, außerdem das Fischereirecht in der Dill, dies allerdings wie von alters her gegen einen namhaften Zins. Da Caspar Magnus Schenck zu Schweinsberg, der mit 25 % am Hermannsteiner Lehen beteiligt war, am Dreißigjährigen Krieg teilnahm, konnte er den Abmachungen dieses Vergleichs nicht zustimmen.
1718 nahm dies der Graf zu Solms zum Anlass, den Vergleich für nichtig zu erklären und die Schencken und ihre Bediensteten vor allem an der Ausübung der Jagd zu hindern.
Ein weiteres Streitobjekt zwischen Solms und den Schencken war der Niedergirmeser Wald, der auf hessischem Gebiet lag. Die Hermannsteiner besaßen das Recht, gemeinsam mit den Niedergirmesern in diesem Wald ihr Vieh zu hüten. Im Siebenjährigen Krieg war der Baumbestand durch die in der Nähe stationierten Truppen stark dezimiert worden. Solms bat die Schencken im Namen der Gemeinde Niedergirmes, den Wald zu schonen, diese waren aber nur zur Schonung eines Teilstückes bereit. Diese Uneinigkeit machten sich die Hermannsteiner zunutze. Sie hüteten nach wie vor ihr Vieh im Wald und schlugen dort auch Holz.
Die Schenck zu Schweinsberg und die Hermannsteiner Über das Verhältnis zwischen den neuen Herren auf Burg Hermannstein und den Bewohnern des Ortes liegen aus dem 16. Jahrhundert keine Berichte vor. Die Hermannsteiner Einwohner waren zu Hand- und Spanndiensten verpflichtet, während die Schencken ihrerseits die Dorfbewohner mit Holz versorgen mussten. Wegen dieser Dienste kam es zu Auseinandersetzungen, die 1612 durch einen Vergleich beigelegt wurden. 1819 wurden die Verpflichtungen der Dorfbewohner gegenüber den Freiherren erneut genau festgelegt.
Die Schencken waren Inhaber des Patrimonialgerichts Hermannstein, also des Gerichts erster Instanz. 1707 erstellten sie eine Gerichtsordnung, in der Straftaten und entsprechende Bußen geregelt wurden. 1822 traten die Schencken ihre Gerichtsrechte an den hessischen Staat ab.Abtretung der Patrimonial-Gerechtsame in den Orten Herrmannstein, Rülfenrod und Wisselsheim vom 17. April 1822. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 16 vom 29. Mai 1822, S. 187.