Leopold Isaak Obermayer (geboren am 10. Mai 1892 in Würzburg; gestorben am 22. Februar 1943 im KZ Mauthausen) wurde als Jude und Homosexueller in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt. Der promovierte Jurist war Schweizer Staatsbürger und betrieb einen Weingroßhandel in Würzburg. Im Oktober 1934 verhaftet, wurde Obermayer zwei Jahre überwiegend im KZ Dachau festgehalten und 1936 wegen Vergehens gegen § 175 dStGB zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt. Die zuständigen Schweizer Stellen taten sich mit der Betreuung des Gefangenen schwer; teilweise vertraten sie den Standpunkt, „daß Obermayer wohl kaum schweizerisch zu fühlen und denken versteht“.Schreiben von Paul Ritter, Generalkonsulat München an die Gesandtschaft in Berlin vom 21. August 1936, zitiert bei Broda, Bürger, S. 22.

Leben Obermayers Vater hatte 1875 seine bayerische Staatsbürgerschaft abgelegt und die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben.Biographische Angaben zu Obermayer bei Fröhlich, Die Herausforderung; Broda, Bürger und Eintrag Obermayer, Leopold Isaak bei der Biographischen Datenbank jüdisches Unterfranken. Fröhlich rekonstruierte Obermayers Verfolgung anhand der erhaltenen Gestapo-Akte. Broda standen zusätzlich die Akten des Schweizerischen Bundesarchivs in Bern zur Verfügung. Ebenso wie seine Eltern und Geschwister war Leopold Obermayer in Siblingen im Kanton Schaffhausen heimatberechtigt. Obermayer besuchte die Israelitische Religionsschule in Fürth und das Neue Gymnasium in Würzburg. Anschließend studierte er Rechts- und Staatswissenschaften in Würzburg, Dresden und Frankfurt am Main, wo er 1918 mit Auszeichnung promovierte. Nach Ausbildung und Militärdienst in der Schweiz trat Obermayer als Prokurist in die Weingroßhandlung seines Vaters ein; nach dem Tod seines Vaters 1926 übernahm er das Unternehmen. Seine Homosexualität akzeptierte der gläubige Jude nach anfänglichem Zögern und lebte sie offen und selbstbewusst.

Verhaftung Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten beschwerte sich Obermayer am 31. Oktober 1934 beim damaligen Leiter der Würzburger Bayerischen Politischen Polizei (B.P.P.), Josef Gerum, über die Kontrolle seiner Post. Gerum war 1920 der NSDAP beigetreten; Mitte April 1934 war der als „besonders homophob“Diese Einschätzung bei Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Schöningh, Paderborn 1990, ISBN 3-506-77482-4, S. 223. geltende Gerum von München nach Würzburg versetzt worden. Obermayer wurde am gleichen Tag unter dem Vorwurf der Spionage, der Verbindungen zur illegalen KPD und der Verbreitung von Gräuelnachrichten in „Schutzhaft“ genommen. Diese Beschuldigungen wurden in späteren Verhören Obermayers kaum thematisiert; ein wegen Landesverrat eingeleitetes Verfahren wurde im Juni 1936 eingestellt. Bei Durchsuchungen fand die Polizei in Obermayers Banksafe homoerotische Aktfotos und beschlagnahmte den Briefwechsel mit seinem umfangreichen Freundes- und Bekanntenkreis. In der Folgezeit wurden gegen mindestens 68 weitere Personen Ermittlungen eingeleitet. Gestützt auf Informationen Gerums, erschien am 7. November 1934 ein Bericht in der Mainfränkischen Zeitung:

„Anscheinend haben wir in der Person des Dr. Obermayer, Weinhändler, Würzburg, Wolframstraße 1, einen Vertreter jener Rasse erwischt, den man ohne Rücksicht auf seine Zugehörigkeit zum Stamm Manasse ruhig als einen der gemeinsten und moralisch minderwertigsten Menschen bezeichnen kann, die unter der Sonne wandeln. […] Also Dr. Obermayer […] ist auch heute noch ein Kommunist reinsten Wassers, er hat sich die Schweizer Staatsbürgerschaft zugelegt und ist – Jude. Er ist von jener gemeinen Veranlagung, die Mediziner Päderastie nennen und die der Volksmund mit anormal oder – nachsichtiger ausgedrückt – mit unglücklicher Veranlagung bezeichnet. […] Nun sind wir ihm auf der Spur. Wir wissen, daß wir in diesem Juden ein gemeingefährliches Individuum aufgespürt haben, das verdient hätte, auf eine andere Art und Weise gestraft zu werden, als durch eine humane Inschutzhaftnahme.“Mainfränkische Zeitung vom 7. November 1934, zitiert nach Fröhlich, Herausforderung, S. 79. Hier auch Gerum als Informant der Zeitung genannt.

Obermayer machte in den Verhören keine verwertbaren Aussagen, wies aber darauf hin, dass in der Umgebung des mainfränkischen Gauleiters Otto Hellmuth „Homosexuelle sitzen“ würden.Zu den Ermittlungen in der Gauleitung siehe Jellonnek, Homosexuelle, S. 267. Gerum nahm Ermittlungen auf, die am 5. Mai 1935 in einem zwölfseitigen Bericht an das bayerische Innenministerium über „Vorgänge bei der Gauleitung Mainfranken“ mündeten. Gauleiter Hellmuth forderte im Gegenzug die Ablösung Gerums und bezeichnete diesen als „zur Verwendung in der Politischen Polizei […] absolut untauglich“.

Dem Schweizer Generalkonsulat in München war die Verhaftung Obermayers vor dem 19. November 1934 bekannt geworden.Broda, Bürger, S. 6 ff. Am 24. November bestätigte die Münchner Vertretung, dass Obermayer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besaß. Die alleinige Schweizer Staatsbürgerschaft war Voraussetzung eines Schutzes durch die Schweiz. Der Würzburger Rechtsanwalt Obermayers, Karl Rosenthal, versicherte den Schweizer Behörden, sein Mandant habe als bekennender Homosexueller keine strafbaren Handlungen begangen, vor allem sei er kein Kommunist. Auch schlug Rosenthal eine Ausweisung Obermayers in die Schweiz vor. Der Gesandte der Schweiz in Berlin, Paul Dinichert, und der Chef der Abteilung für Auswärtiges in Bern, Pierre Bonna, beschlossen Ende des Jahres 1934, nichts zu Gunsten Obermayers zu unternehmen, da dieser ihrer Ansicht nach schwer belastet sei.Bezugnehmend auf Schriftverkehr der Gesandtschaft und der Abteilung für Auswärtiges zwischen dem 23. November 1934 und 25. Januar 1935: Broda, Bürger, S. 7. Eine Ausweisung Obermayers in die Schweiz setzte eine Eingabe des schweizerischen Generalkonsuls in München an die deutschen Behörden voraus. Die Eingabe unterblieb.

KZ Dachau Am 12. Januar 1935 wurde Obermayer von Gerum in das Konzentrationslager Dachau eingeliefert und dem dortigen Lagerkommandanten Heinrich Deubel übergeben. Die folgenden 21 Monate waren für Obermayer eine Abfolge von Folter, Verhören, mangelnder Hygiene, unzureichender medizinischer Versorgung, ungenügender Ernährung und Beschimpfungen bis hin zu Todesdrohungen. Neun Monate verbrachte er in einer Zelle, im bunkerartigen sogenannten Kommandanturarrest. Siehe dort auch erkennungsdienstliche Fotos der StA Würzburg Nach eigenen Angaben erfuhr Obermayer unter folgenden Umständen vom Tod seiner Mutter:

„Am 16. September früh nach dem Rasieren, durch Lang im Hof aufs grausamste mißhandelt. Anwesend noch Verwalter Kantschuster. Andere ohne weiteres vom Laufen dispensiert, meine diesbezügliche Bitte wegen Herzbeschwerden durch Lang und Kantschuster abgeschlagen. Lang befahl »Zelle 10«, seinen besonderen »Spezi«, neben mir zu laufen, mich vorwärts zu stoßen und zu treten, was »10« nach Kräften tat, er boxte auch in die Nieren, bis er mich niedergetreten hatte. Dann mußte ich zu Lang in sein Zimmer, er nahm einen Stock aus dem Schrank und drohte mir fürs nächste Mal 25 Hiebe an. Dann mußte ich erhitzt, mit jagendem Puls, angezogen unter die eiskalte Dusche, bis ich vom Rock bis zu den Schuhen tropfnaß war. Dann naß in den Hof zurück – es war recht kühl – und weiter marschiert. Hierauf wurde ich von Lang in Gegenwart von Kantschuster, naß in tropfnassen Kleidern, mit den Händen, Kopf nach unten, in Zelle 10 an den Bodenring gekettet. Hinsetzen mit Drohungen verboten. Mein Körper bildete einen Halbkreis! Ich fror jämmerlich, durch die Mißhandlung war ich aufs äußerste resp. total erschöpft. Um 11 Uhr kamen Kantschuster und Lang, schwenkten eine Depesche, Lang rief: »Wieder ein Jud' weniger, Ihre Mutter ist tot.« − Erst auf wiederholtes Bitten wurde ich losgekettet, trockene Sachen bekam ich nicht, mußte mich nackt in eine Decke hüllen. − So bekam ich vielleicht durch meine Mutter das Leben gerettet, ich hätte über Nacht so [angekettet bleiben]. Schreibsachen trotz Todesfall verweigert.“Bericht Obermayers vom 2. Oktober 1935, zitiert nach Fröhlich, Herausforderung, S. 86 f.

Nach Bitten eines Verwandten Obermayers schlug der Schweizer Gesandte in Berlin, Paul Dinichert, eine Intervention beim deutschen Auswärtigen Amt vor, um Obermayer vor ein ordentliches Gericht zu bringen. Dieser Vorschlag wurde am 21. Februar 1935 vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrat Giuseppe Motta, persönlich abgelehnt: Motta nannte eine Intervention „dem allgemeinen schweizerischen Interesse kaum förderlich“.Zitiert bei Broda, Bürger, S. 7. Der Gesandte in Berlin wurde angewiesen, „angesichts der Art und Zahl der Leopold Obermayer zur Last gelegten sittlichen Verfehlungen“ nicht „zu Gunsten dieses in moralischer wie auch in politischer Hinsicht schwer kompromittierten und übrigens geständigen Schweizerbürgers“ zu intervenieren. Die Haltung der Schweiz änderte sich im August 1935 nach einem Gutachten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, wonach die im nationalsozialistischen Deutschland praktizierte „Schutzhaft“ gegenüber Ausländern nicht zulässig erscheine. Ende August bewilligte der Bundesrat eine Eingabe zu Gunsten eines ordentlichen Gerichtsverfahrens gegen Obermayer.Broda, Bürger, S. 9.

Haftbefehl mini|Ausschnitt aus dem Bericht Obermayers über seine Haft im KZ Dachau Am 11. September 1935 ordnete die Münchner Zentrale der B.P.P. an, gegen Obermayer sei ein richterlicher Haftbefehl zu erwirken oder er sei in Ausweisungshaft zu überführen. Am 23. September wurde Obermayer in das Gefängnis nach Würzburg, später ins nahe gelegene Ochsenfurt überstellt. Dort wurde Obermayer am 1. Oktober ein Haftbefehl wegen Vergehens gegen § 175 eröffnet. Im Gefängnis hielt Obermayer in einem auf den 2. Oktober datierten handschriftlichen, 16-seitigen Bericht die Umstände seiner Haft in Dachau fest. Dieses Dokument gilt als „ein Stück von besonderem Quellenwert“Diese Einschätzung bei Fröhlich, Herausforderung, S. 81. Umfangreiche Auszüge aus Obermayers Bericht ebenda, S. 81–87. unter den wenigen zeitgenössischen Berichten von Dachauer Häftlingen. Obermayer versuchte, den Bericht an seinen Anwalt Rosenthal weiterzuleiten, was dieser angesichts der Brisanz des Schriftstückes verweigerte. Der Bericht gelangte in die Hände der Polizei. Josef Gerum drängte in einem Fernschreiben vom 12. Oktober auf eine erneute Überstellung Obermayers ins Konzentrationslager: „Obermayer fürchtet allein mich und meine Maßnahmen. […] Die Gefahr einer ungehemmten Aussprache bei Gericht in Sachen Dachau ist zu groß. Merkwürdig ist, daß der Mann über jeden Vorfall in Dachau genaue Notizen geführt hat und sich selbst auf Tage und Stunden genau erinnern [kann] und diese Erinnerungen restlos schriftlich niedergelegt hat.“Fernschreiben Gerum an SS-Standartenführer Stepp vom 12. Oktober 1935, zitiert bei Fröhlich, Herausforderung, S. 90.