Die duale Ausbildung ist ein System der Berufsausbildung. Die Ausbildung im dualen System erfolgt an zwei Lernorten, dem Betrieb und der Berufsschule, und zeichnet sich durch lernortübergreifende Lernprozesse (Duales Lernen) aus. Personen in der dualen Ausbildung werden als Auszubildende (kurz Azubi in Deutschland) oder als Lehrlinge in Österreich, der Schweiz und Südtirol bezeichnet.
Voraussetzung für eine Berufsausbildung im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag und in Österreich, der Schweiz und Südtirol (Italien) ein Lehrvertrag mit einem Betrieb. Die folglich zu besuchende Berufsschule ist abhängig vom Ort bzw. von der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes. Der größte praktische Teil der Ausbildung wird den Auszubildenden in den Betrieben vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt überwiegend die Berufsschule. Besondere Bedeutung für die Ausbildungsqualität kommt der Lernortkooperation zu und damit der Kooperation zwischen betrieblichen Ausbildenden und Lehrenden an beruflichen Schulen. Darüber hinaus ist es vielerorts an Berufsschulen auch möglich, Zusatzqualifikationen zu erwerben.
Bei Besuch einer berufsbildenden Schule (Schule mit Berufsabschluss) ist die duale Ausbildung durch den allgemeinbildend/theoretischen Unterricht und den praktischen Werkstattunterricht sichergestellt.
Deutschland
Geschichte Die duale Ausbildung wurde in Deutschland 1969 bundesweit einheitlich und unabhängig von der jeweiligen Branche im Berufsbildungsgesetz verankert. Der Begriff des „dualen System der Berufsausbildung“ prägte der Deutsche Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen fünf Jahre zuvor (1964). Die geschichtlichen Vorläufer der Handelskammern waren die Handwerkszünfte im Mittelalter, diese wurden im 12. Jahrhundert in deutschen Handelsstätten gegründet. Die Zünfte etablierten das Prinzip des Meistersystems, bei dem im Unternehmen und in der Zusammenarbeit mit erfahrenen Mitarbeitern gelernt wird. mini|270px|Überbetriebliches Berufs-bildungszentrum Handwerk Struktur Die duale Ausbildung findet in Deutschland nach den Grundsätzen des Berufsbildungsgesetzes () in einem Ausbildungsbetrieb, in einer Berufsschule und sonstigen Berufsbildungseinrichtungen statt.
Betriebliche Ausbildung Grundlage für die betriebliche Ausbildung ist der von dem Ausbilder zu erstellende betriebliche Ausbildungsplan auf Basis des Ausbildungsrahmenplanes der jeweiligen Ausbildungsordnung des Berufes.
Ausbildungsschwerpunkte nach und BBiG sind: Vermittlung von fachlichen Fähigkeiten, Kenntnissen und Fertigkeiten. Die sog. „berufliche Handlungsfähigkeit“. Dieses ergibt sich inhaltlich aus der Ausbildungsordnung für jeden Beruf: ermöglichen erster Berufserfahrung charakterliche Förderung Vermeidung von Gefährdungen (z. B. körperliche Gefahren vermeiden durch Einhalten der Unfallverhütungsvorschriften)
Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt, an ein bis zwei Tagen (Länderrechtliche Regelungen: je nach Ausbildungsberuf und Ausbildungsjahr) werden Berufsschultage angeboten. Alternativ wird auch Blockunterricht durchgeführt. Das bedeutet, dass der Auszubildende bzw. Lehrling für bis zu acht Wochen am Stück vollständig nur in der Schule ist. Sie wird oft ergänzt durch die überbetriebliche Ausbildung, die in eigenen Werkstätten der Handwerksinnungen und Kammern (Deutschland) stattfindet. Diese überbetrieblichen Lehrgänge sollen die Ausbildungsdefizite, die durch die Spezialisierung vieler Betriebe entstanden sind, ausgleichen. Die Dauer solcher Lehrgänge kann drei bis vier Wochen pro Jahr betragen. Einige Lehrgänge sind, je nach Ausbildungsberuf, in der jeweiligen Ausbildungsordnung vorgeschrieben (z. B. Schweißlehrgänge für Kfz-Mechaniker), andere sind freiwillig. In Österreich wird die theoretische Ausbildung einen Tag pro Woche, wie in Wien, oder geblockt bis zu zwei Monate im Jahr in Berufsschulen durchgeführt.
Schulische Ausbildung Die Ausbildung in der Berufsschule unterliegt den Schulaufsichtsbehörden der Bundesländer – in der Schweiz Kantone – und den jeweils geltenden Lehrplänen, die wiederum auf dem Rahmenlehrplan basieren. Die Rahmenlehrpläne sind nicht bundeseinheitlich im Gegensatz zu den Ausbildungsordnungen und den darin enthaltenen Ausbildungsrahmenplänen. Rahmenlehrpläne werden von der übergeordneten KMK (Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder) freigegeben, jedoch besteht das grundlegende Recht, dass die jeweiligen Bundesländer die Rahmenlehrpläne noch individuell auf die gegebenen Umstände anpassen können. Deshalb ist es für eine gute Abstimmung zwischen Berufsschule und betrieblicher Ausbildung wichtig, den jeweiligen Rahmenlehrplan des Bundeslandes respektive der entsprechenden Berufsschule anzufordern.
Generelle Aufgabenschwerpunkte der Berufsschulen sind: die Vermittlung von theoretischen Fachkenntnissen die Vertiefung der Allgemeinbildung und die Verleihung von Laufbahnberechtigungen (Bildungsabschlüsse)
Neben der „normalen“ Berufsschulpflicht erfüllen die Berufsschulen weitere Aufgaben: Berufsgrundschuljahre Berufsfachschule Fachhochschulreife Oberschulreife
Der Besuch der Berufsschule umfasst in der Regel zwölf Unterrichtsstunden pro Woche, was zwei Schultagen entspräche. Da jedoch im Allgemeinen nicht der volle Unterricht erteilt werden kann, beschränkt sich der Unterricht oft auf acht Stunden, die an einem oder zwei Tagen unterrichtet werden. Die Ausbildung in der Berufsschule umfasst einen fachtheoretischen und einen allgemeinen Teil. Zum allgemeinen Teil gehören in allen Berufen die Fächer Deutsch (Kommunikation), Politik (Gesellschaftslehre), Sport (Gesundheitsförderung) und vereinzelt auch Religion (Lebensfragen, Werte, Normen).
Der Berufsschulunterricht wird entweder in Teilzeitform (wöchentlich ein oder zwei Tage) oder in Blockform (zusammengefasst zu mehreren Wochen „am Stück“) organisiert. Berufe mit nur wenigen Ausbildungsverhältnissen (so genannte Splitterberufe) werden in Landes- oder Bundesfachklassen zusammengefasst.
Prüfungen Während der Berufsausbildung ist eine Zwischenprüfung abzulegen, die den Erfolg der bisherigen Ausbildung aufzeigen soll. Diese findet in etwa in der Mitte der Ausbildung statt. Am Ende der Ausbildung steht die Abschlussprüfung, in der die zu Prüfenden ihre berufliche Handlungskompetenz nachweisen müssen. Im Handwerk heißt die Abschlussprüfung traditionell Gesellenprüfung. Die Prüfungen sind von den zuständigen Stellen, in der gewerblichen Wirtschaft z. B. von den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern (IHKs), zu organisieren. Abgenommen werden sie von den durch die Kammern eingesetzten („berufenen“) Prüfungsausschüssen. Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt entsprechend der jeweils geltenden Prüfungsordnung entweder durch den Ausbildungsbetrieb oder durch den Auszubildenden selbst. Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen sind je nach Prüfungsordnung verschieden, müssen jedoch mindestens enthalten:
Kopie des Berufsausbildungsvertrages Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses Ausbildungsnachweise bzw. Berichtshefte Bescheinigung über die Teilnahme an weiteren Maßnahmen über- und außerbetrieblich.
Der Betrieb ist grundsätzlich verpflichtet, den Auszubildenden auf eine Prüfung vorzubereiten. Er entscheidet nach eigenem Ermessen.
Die schriftlichen IHK-Zwischen- und Abschlussprüfungen sind (mit Ausnahme der baden-württembergischen IHKs in der Abschlussprüfung) bundesweit einheitlich, d. h. sie werden gleichzeitig und mit für den jeweiligen Beruf identischen Aufgabensätzen durchgeführt. Die Aufgaben werden arbeitsteilig bei drei Aufgabenerstellungseinrichtungen der IHKs in einem aufwändigen Verfahren, bei dem drittelparitätisch mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Lehrern besetzte Fachausschüsse eine zentrale Rolle spielen, erstellt. Für die kaufmännischen und kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberufe sind das die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) in Nürnberg und die Zentralstelle für Prüfungsaufgaben Nord-West (ZPA Nord-West) in Köln, für die gewerblich-technischen Ausbildungsberufe die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL). Prüfungsaufgaben für das grafische Gewerbe werden vom ZFA Druck-Medien in Kassel erstellt.
Wesentlicher Vorteil der einzigartigen zentralen IHK-Prüfungen ist, dass alle Auszubildenden eines Berufes bundesweit mit den gleichen Aufgaben geprüft werden. Damit ist gewährleistet, dass die Prüfungen objektiv sind und die jeweiligen Prüfungsergebnisse bundesweit vergleichbar sind. Die Durchschnittsergebnisse nach IHK-Bezirk, Bundesland und bundesweit können auf jeder IHK-Homepage eingesehen werden, so dass sich jeder Prüfling, aber auch jeder Ausbildungsbetrieb mit seinen Ergebnissen einordnen kann.
In den Jahren 2003 bis 2007 fand ein Umbruch im Prüfungsverfahren statt. In einigen neugeordneten bzw. neuen Ausbildungsberufen wurden im Rahmen eines Modellversuches Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine „gestreckte“ Prüfung ersetzt. Das heißt im Detail, dass Prüfungsteil 1 (vormals die Zwischenprüfung) bis zu 40 % in das Gesamtergebnis eingeht und Prüfungsteil 2 (vormals die Abschlussprüfung) dementsprechend 60 oder mehr Prozent der Gesamtprüfung entspricht.
Mit bestandener Prüfung bekommt der „ehemalige“ Auszubildende drei Zeugnisse:
Zeugnis des Ausbildungsbetriebes Berufsschulzeugnis Abschlusszeugnis bzw. Gesellen- oder Facharbeiterbrief Der Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, das betriebliche Zeugnis auszustellen.
Wird die Abschlussprüfung nicht bestanden, kann der Auszubildende die Prüfung zwei Mal wiederholen. Das Ausbildungsverhältnis kann auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächsten Wiederholungsprüfung verlängert werden, jedoch höchstens um ein Jahr.
Vorteile der dualen Ausbildung in Deutschland Als Vorteil gilt, dass durch die Bildung im Betrieb eine Praxisnähe garantiert wird. Die Auszubildenden werden mit neuesten technischen Entwicklungen vertraut gemacht. Sie können sich in den Betrieben einen Ruf erarbeiten, was eine Übernahme nach der Ausbildung positiv beeinflusst. Die Anlernphase ist durch die Erfahrungen als Auszubildender auch verkürzt. Den Lehrlingen wird durch die Ausbildungsvergütung ermöglicht, sich auf die Ausbildung zu konzentrieren.
Durch den Besuch der Berufsschule wird eine Grundlagenbildung sichergestellt und der theoretische Hintergrund zu den Tätigkeiten des Betriebes gelegt. Durch die Berufsschule ist es möglich, die Schulpflicht in der allgemeinbildenden Schule zu verringern, da durch die Fächer wie Deutsch, Sozialkunde, Religion und Sport die Schulbildung der Jugendlichen abgeschlossen wird. Es wird ein Mindestniveau der Ausbildung durch den Staat sichergestellt.
Durch die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer beziehungsweise der Handwerkskammer wird die Vergleichbarkeit der Abschlüsse sichergestellt.
Nachteile der dualen Ausbildung in Deutschland Die Beteiligung von drei Partnern macht einen erhöhten Abstimmungsaufwand notwendig.
Dadurch, dass die Lehrpläne für die Berufsschulen vom jeweiligen Bundesland und die Ausbildungsrahmenpläne von Bund erlassen werden, ist deren Vereinbarkeit nicht immer gegeben.
In einem Teil der Betriebe werden Auszubildende als billige Arbeitskräfte ohne Mindestlohn betrachtet und nicht umfassend ausgebildet, sondern es werden nur Teilbereiche vermittelt. Aufgrund von Spezialisierung des Betriebes können nicht alle Teilaspekte des Berufes abgebildet werden. Dies muss mit Hilfe der überbetrieblichen Ausbildung oder durch Partnerschaften mit anderen Betrieben mit organisatorischen und finanziellen Aufwand abgefedert werden. Als Beispiel kann beim Zahnmedizinischen Fachangestellten gelten, dass nicht jede Zahnarztpraxis Zahnimplantate einbringt. Dies ist aber für eine umfassende Ausbildung in diesem Beruf Bestandteil.
Neuere technische Entwicklungen werden in der Berufsschule nur mit Verzögerung berücksichtigt.