Thomas S. (* 1979), bekannter unter der Bezeichnung Kannibale von Koblenz, ist ein deutscher Mörder und Kannibale. Der Tatort war der kleine Ort Brohl-Lützing, Ortsteil Niederlützing, im Kreis Ahrweiler nordwestlich von Koblenz.
Tat
Im Jahr 2002 wurde Sabine, damals 22 Jahre alt, vermisst gemeldet. Thomas S., ihr Cousin, mit dem sie eine Wohnung teilte, geriet daraufhin unter Verdacht. Die Polizei entdeckte in der gemeinsamen Wohnung in Tüten verpackte Leichenteile sowie weitere Leichenteile in einem nahegelegenen, stillgelegten Steinbruch. Thomas S. soll Sabine getötet und Teile ihres Leichnams zubereitet und verzehrt haben.
Gerichtsprozess Das Landgericht Koblenz als Schwurgericht sprach den Angeklagten zunächst im Dezember 2003 wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit vom Vorwurf des Mordes frei und ordnete seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Einem Sachverständigen zufolge leide der Angeklagte zwar an einer schweren seelischen Abartigkeit, war aber bei der Tat nicht ausschließbar schuldunfähig, jedoch sicher vermindert schuldfähig. Weil eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung gleichartiger Taten bestehe, sei er für die Allgemeinheit gefährlich.
Auf die Revision des Angeklagten hob der Bundesgerichtshof im November 2004 das erstinstanzliche Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf und verwies die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts Koblenz zurück.BGH, Beschluss vom 12. November 2004, Az. 2 StR 367/04, Volltext Der Verfahrensfehler bezog sich auf Mängel des Gutachtens des psychiatrischen Sachverständigen und auf nicht nachvollziehbare Darlegungen über die Eingangsmerkmale des StGB und die Voraussetzungen des StGB im Urteil.
Die neue Kammer sprach den Angeklagten in der neuen Hauptverhandlung mit Urteil vom 10. April 2006 des Mordes schuldig und ordnete erneut seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ( StGB) an. An der Verhängung der für Mord vorgesehenen lebenslangen Freiheitsstrafe war es auf Grund des damals noch geltenden Verschlechterungsverbots gehindert, da nur der Angeklagte Revision eingelegt hatte. Nach einer Gesetzesänderung im Jahre 2007Gesetz vom 16. Juli 2007, BGBl I S. 1327 ist nun auch die Verhängung von Strafe bei Aufhebung einer Unterbringung möglich ( Abs. 2 Satz 2 StPO).
Mit Beschluss vom 1. Dezember 2006 wurde die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Ein vom Landgericht Koblenz ausgesprochener Freispruch wurde aus formalen Gründen aufgehoben, da ein Schuldspruch ergangen war und lediglich die Rechtsfolgen nach damaliger Rechtslage nicht verschlechtert werden durften.BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006, Az. 2 StR 436/06, Volltext
Thomas S. bestreitet bis heute die Tat. Auch konnte das Gericht nicht klären, ob der Beschuldigte Teile der Toten gegessen hatte. Aufgrund etlicher fehlender Körperteile nehmen die Behörden jedoch ein solches Tatgeschehen als sehr wahrscheinlich an.
Weblinks Kannibalismus-Prozess: "Er war absolut emotionslos". Artikel zum Revisionsprozess auf spiegel.de, 9. Juni 2005
Einzelnachweise
Kategorie:Kriminalfall 2002 Kategorie:Person (Geschichte, Rheinland) Kategorie:Kannibale Kategorie:Medialer Personenname Kategorie:Verurteilte Person Kategorie:Kriminalfall in Deutschland Kategorie:Mordfall Kategorie:Brohl-Lützing Kategorie:Deutscher Kategorie:Geboren 1979 Kategorie:Mann