mini|Fehlheim 1970er mini|Fehlheim 2000er Fehlheim ist ein im Hessischen Ried gelegener Stadtteil von Bensheim. Es liegt circa vier Kilometer westlich von Bensheim.

Geographie Fehlheim liegt im Hessischen Ried und ist mit rund 1700 Einwohnern nach Auerbach der zweitgrößte Bensheimer Stadtteil. In unmittelbarer Nähe von Fehlheim befindet sich ein Naherholungsgebiet um den Niederwaldsee, der jedoch zur Gemarkung Bensheim-Auerbach gehört.

Geschichte Überblick Der Ort wurde am 6. Juni 782 erstmals urkundlich in einem Schenkungsbuch des Klosters Lorsch erwähnt. Hurfelden, so der damalige Name, kam damit unter die Herrschaft des Klosters. Der Name leitet sich möglicherweise von Horo (althochdeutsch für Sumpf) oder aber von Hur (mittelhochdeutsch für Heuer, Miete, Zins) ab, was so viel wie an „Zinspflichtige vergebenes Königsland“ bedeutet. Es ist wahrscheinlich, dass bereits vor 782 eine Siedlung existierte. Darüber gibt es allerdings keine schriftliche Aufzeichnungen.

Bis um das Jahr 1130 gehörte Fehlheim zum Kloster Lorsch. 1232 kam das Kloster zum Erzstift Mainz und wurde 1461 an die Kurpfalz verpfändet, die das Kloster 1564 aufhob. Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges kam Fehlheim wieder unter Kurmainzer Herrschaft. Durch den Reichsdeputationshauptschluss 1803 fiel Fehlheim dann an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt, der sich 1806 unter Druck Napoleons dem Rheinbund anschloss und zum Großherzog erhoben wurde.

1803 wurden lediglich 269 Bewohner gezählt, denn ein paar Jahrhunderte zuvor hatten Kriege und Epidemien, Pest und Cholera die Bevölkerung dezimiert. Im Gegensatz zu anderen umliegenden Dörfern, hatten die Fehlheimer die Erlaubnis, sich hinter die schützenden Mauern der Stadt Bensheim zurückzuziehen und bei deren Verteidigung zu helfen. So geschah es im Jahr 1620, als im Zuge des Dreißigjährigen Krieges der spanische General Ambrosio Spinola vor den Toren stand.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Fehlheim:

Am 17. Dezember 1957 wurde im Nibelungensaal des Lorscher Rathauses der „Wasserbeschaffungsverband Riedgruppe Ost“ gegründet, dem neben Fehlheim auch die damaligen Gemeinden Einhausen, Lorsch, Rodau und Schwanheim angehörten. Im Dezember 1958 wurde daraufhin mit dem Bau des Wasserwerkes „Kannegießer Tannen“ begonnen und ein Jahr später konnte der Verbandsvorsteher in Einhausen verkünden: „Für 15.000 Riedbewohner läuft jetzt Wasser aus den Hähnen – und wir wollen dankbar sein“. Es folgte im September 1960 das Wasserwerk „Kannegießer Tannen“ an der Gemarkungsgrenze zwischen Lorsch und Einhausen. Das mit einem Kostenaufwand von 4,5 Millionen D-Mark errichtete Wasserwerk, zusammen mit den 74 Kilometern verlegter Rohrleitungen, wurde nach dessen Fertigstellung als „Größtes Gemeinschaftsprojekt des Kreises Bergstraße“ bezeichnet.

Fehlheim gehörte über längere Zeit zu Bensheim und dessen Gemarkung, hatte aber seinen eigenen Schultheißen. Erst im Jahre 1831 wurde es eine selbstständige Gemeinde mit eigener Gemeindeverwaltung. Die Eigenverantwortung dauert bis ins Jahr 1971. Am 1. Juli 1971 wurde Fehlheim im Zuge der Gebietsreform in Hessen auf freiwilliger Basis nach Bensheim eingemeindet. Für Fehlheim wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.

Verwaltung Unter Kurmainzer und Kurpfälzer Herrschaft gehörte Fehlheim zur „Zent Heppenheim“ des Amtes und späteren „Oberamtes Starkenburg“. Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, bei der Fehlheim der neu geschaffenen „Amtsvogtei Bensheim“ zugeordnet wurde. Diese war dem „Oberamt Starkenburg“ des „Unteren Erzstifts“ im „Kurfürstentum Mainz“ unterstellt.

Als das „Oberamt Starkenburg“ infolge des Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 an die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die sich ab 1806 Großherzogtum Hessen nannte, fiel, wurde die „Amtsvogtei Bensheim“ unter hessischer Hoheit bis 1820 weiter geführt, während das Oberamt 1815 aufgelöst wurde. 1821 erfolgte eine umfassende Verwaltungsreform, bei der die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt wurden, wobei Fehlheim zum Landratsbezirk Bensheim kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die jetzt unabhängig von der Verwaltung waren. Die Landgerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken und für den Landratsbezirk Bensheim war das Landgericht Zwingenberg als Gericht erster Instanz zuständig. Der Gerichtssitz wurde bewusst vom Landratssitz getrennt, um die Unabhängigkeit der Justiz zu unterstreichen. Diese Reform ordnete auch die administrative Verwaltung auf Gemeindeebene. So war die Bürgermeisterei in Bensheim auch für Fehlheim zuständig, wobei seit 1820 die Bürgermeister durch die Gemeinde gewählt wurden und es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr gab.

1832 wurden die Einheiten ein weiteres Mal vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Dadurch gelangte Fehlheim im August 1832 in den Kreis Bensheim. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.

Infolge der Märzrevolution 1848 wurden in den Provinzen die Kreise und Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, was jedoch bereits am 12. Mai 1852, im Laufe der Reaktionsära, wieder rückgängig gemacht wurde. Dadurch gehörte Fehlheim zwischen 1848 und 1852 zum Regierungsbezirk Heppenheim, bevor wieder der Kreis Bensheim für die übergeordnete Verwaltung zuständig war.

Die hessischen Provinzen Starkenburg, Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflösung der Provinzial- und Kreistage aufgehoben. Zum 1. November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft. In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen, da er aufgelöst und zum größten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde. Der Kreis Heppenheim übernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstraße.

Das Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und ab 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches. Es bestand bis 1919, nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Großherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen. 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militärregierung entstand Groß-Hessen, aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 269 ha angegeben, davon waren 2 ha Wald.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Fehlheim angehört(e):

vor 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Amt Starkenburg (1461–1650 an Kurpfalz verpfändet), Zent Heppenheim ab 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Unteres Erzstift, Oberamt Starkenburg, Amtsvogtei Bensheim ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt,Durch den Reichsdeputationshauptschluss. Fürstentum Starkenburg, Amt Bensheim ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Bensheim ab 1815: Großherzogtum HessenDas Großherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 Mitglied des Deutschen Bundes. Ein Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Römischen Reichs. Er gilt als gescheiterter Versuch einer erneuten Reichsgründung., Provinz Starkenburg, Amt Bensheim ab 1821: Großherzogtum Hessen, Landratsbezirk BensheimTrennung zwischen Justiz (Landgericht Zwingenberg) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1871: Deutsches Reich,Infolge Bismarcks Politik. Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen,Infolge des Ersten Weltkriegs. Provinz Starkenburg, Kreis Bensheim ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis BergstraßeIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1946: Amerikanische Besatzungszone, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Stadt BensheimAm 1. Juli 1971 als Ortsbezirk zur Stadt Bensheim.

Gerichte In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für schriftsässige Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. Die zuständige Gerichtsbarkeit der ersten Instanz lag ab 1821 beim Landgericht Zwingenberg, ab 1879 beim Amtsgericht Zwingenberg. In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Darmstadt, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Im Jahr 1934 wurde das Amtsgericht Zwingenberg aufgelöst und dessen Aufgaben an das Amtsgericht Bensheim übertragen.

Bevölkerung Einwohnerstruktur Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Fehlheim 1692 Einwohner. Darunter waren 57 (3,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 252 Einwohner unter 18 Jahren, 723 waren zwischen 18 und 49, 399 zwischen 50 und 64 und 318 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 399 Haushalten. Davon waren 183 Singlehaushalte, 213 Paare ohne Kinder und 228 Paare mit Kindern, sowie 63 Alleinerziehende und 12 Wohngemeinschaften. In 138 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 468 Haushaltungen leben keine Senioren.

Einwohnerentwicklung • 1623: 12 Einwohner • 1806: 259 Einwohner, 47 Häuser • 1829: 408 Einwohner, 47 Häuser • 1867: 542 Einwohner, 72 Häuser

Religionszugehörigkeit • 1829: 412 katholische (= 100 %) Einwohner • 1961: 87 evangelische (= 7,59 %), 1055 katholische (= 91,98 %) Einwohner

Politik Für Fehlheim besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Fehlheim) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus sechs Mitgliedern. Seit den Kommunalwahlen in Hessen 2021 gehören ihm sieben Mitglieder der Wählerliste „Freie Wählerliste fehlheim“ (FWF) an. Die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat lag bei 51,86 %. Ortsvorsteher ist Stefan Stötzel.

Sehenswertes und Kultur

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