Als Endphaseverbrechen oder Verbrechen der Endphase werden nationalsozialistische Verbrechen bezeichnet, die in den letzten Wochen und Monaten des Zweiten Weltkrieges begangen wurden; meist wird die Endphase dabei als der Zeitraum zwischen Oktober 1944 und Juli 1945 verstanden, bedingt durch das örtlich unterschiedliche Vorrücken der alliierten Truppen auf das Reichsgebiet.Sven Keller: Volksgemeinschaft am Ende. München 2013, ISBN 978-3-486-72570-4, S. 5 f.Veronika Diem: Verbrechen der Endphase des Zweiten Weltkriegs. NS-Dokumentationszentrum München, 16. Januar 2025. Der Begriff wurde im Umfeld der NS-Prozesse in Deutschland und Österreich nach 1945 geprägt. In der Gerichtsurteilssammlung Justiz und NS-Verbrechen werden 410 Urteile zum Tatkomplex „Verbrechen der Endphase“ dargestellt.
Täter und Opfer Typische Täter waren Angehörige staatlicher Organe und nationalsozialistischer Organisationen wie Gestapo, SS sowie der Wehrmacht, nach Daniel Blatmans zusammenfassender Studie oft Zivilisten aus HJ, Volkssturm, Wachmänner irgendwelcher Herkunft und auch unorganisierte Bürger. Typische Opfer waren Zivilisten und Soldaten, die der Wehrkraftzersetzung oder der Fahnenflucht beschuldigt wurden, KZ-Häftlinge auf Todesmärschen sowie Zwangsarbeiter und Kriegsgefangene aus anderen Ländern.
Ferdinand Schörner, von Hitler am 30. April 1945 in seinem politischen Testament zum Oberbefehlshaber des Heeres ernannt, wurde als der „blutige Ferdinand“ bekannt; er galt und gilt als „der brutalste von Hitlers Feldmarschällen“.Mark Mazower: Militärische Gewalt und nationalsozialistische Werte – Die Wehrmacht in Griechenland 1941 bis 1944. In: Hannes Heer, Klaus Naumann (Hrsg.): Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944. Hamburg 1995, S. 172. Regelmäßig riss er zurückweichenden Offizieren Orden und Rangabzeichen herunter und verurteilte versprengte Soldaten zum Tode. Viele Soldaten und Volkssturmmänner schickte er auf sogenannte Himmelfahrtskommandos. Im März 1945 wollte Schörner General Hanns von Rohr hinrichten lassen, weil dieser sich weigerte, Soldaten, die vor sowjetischen Panzern geflüchtet waren, zu erschießen. Das OKH milderte das Todesurteil zu Degradierung und Bewährungseinsatz.
Juristische Aufarbeitung Durch das Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 20. Oktober 1945Kontrollratsgesetz Nr. 4 vom 30. Oktober 1945. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 2 vom 30. November 1945, S. 26, Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: . zur Umgestaltung des deutschen Gerichtswesens wurde es deutschen Gerichten ermöglicht, eine Strafverfolgung auch von Verbrechen der NS-Zeit aufzunehmen, aber nur im begrenzten Umfang. Verbrechen gegen Staatsangehörige der Alliierten durften zunächst nicht verfolgt werden, diesen Bereich behielten sich die alliierten Militärbehörden noch selbst vor. Ihre Hauptprozesse, der Nürnberger Prozess sowie dessen Folgeprozesse, die gegen die hochrangigen Täter geführt wurden, begannen etwa zur selben Zeit. Mit diesem Kontrollratsgesetz war die Zuständigkeit deutscher Gerichte und Staatsanwälte zunächst vorwiegend auf Verbrechen an Deutschen oder Österreichern beschränkt.
Bedingt durch die zeitliche Nähe, die die Beweislage begünstigte, kamen daher in den ersten Jahren viele Verbrechen der letzten Kriegswochen, die sogenannten Endphaseverbrechen, vor Gericht. Angeklagt wurden dabei in der Regel zunächst diejenigen, die die Verbrechen ausgeführt hatten. Verfahren gegen Schreibtischtäter wurden erst in späteren Jahren in größerer Zahl angestrengt.
Viele westdeutsche Gerichte stellten heraus, dass die Endphaseverbrechen in einer „allgemeinen Untergangs- und Endzeitstimmung“, einer „Endkampf- und Massenpsychose“, einer Stimmung des Terrors und des Zusammenbruchs der staatlichen Ordnung stattfanden und werteten dieses als schuldentlastend und strafmildernd. Das Straffreiheitsgesetz von 1954 sah eine teilweise Amnestie vor für Straftaten, die „unter dem Einfluß der außergewöhnlichen Verhältnisse zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 in der Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht, insbesondere auf Grund eines Befehls“ begangen worden waren.Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren vom 17. Juli 1954, BGBl I S. 203, § 6. Verfahren, in denen Freiheitsstrafen unterhalb von drei Jahren zu erwarten waren, wurden eingestellt. Die Strafbefreiung bzw. Verfahrenseinstellung nach § 6 betraf im ersten Jahr 77 Fälle, darunter 44 wegen Totschlags bzw. Totschlags in minderschweren Fällen.Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. dtv 30720, München 2003, ISBN 3-423-30720-X, S. 127.
Der Gesetzestext nahm das Motiv „auf Grund eines Befehls“ auf und beflügelte die Kontroverse um den so genannten Befehlsnotstand. Der Historiker Norbert Frei sieht als Folge der Amnestie eine „politische und gesellschaftliche Delegitimation von Strafverfolgungsbemühungen“, die sich in einem „dramatischen Rückgang der neu eingeleiteten Ermittlungsverfahren“ gegen NS-Täter auswirkte.Norbert Frei: Vergangenheitspolitik. dtv 30720, München 2003, ISBN 3-423-30720-X, S. 128.
Eine weitere Erschwerung der Ahndung von NS-Verbrechen trat am 1. Oktober 1968 mit der Änderung des Ordnungswidrigkeiten-Gesetzes in Kraft, auch bekannt als Verjährungsskandal. Wenig später mussten die meisten Strafverfahren gegen NS-Täter in der Bundesrepublik eingestellt werden. Aufgrund einer angeblich übersehenen Nebenwirkung der Gesetzesänderung hatten nun alle NS-Straftaten außer Mord 15 Jahre nach Beginn einer möglichen Strafverfolgung als verjährt zu gelten.
Digitale Erschließung Im Zuge der historischen Forschung werden Endphaseverbrechen zunehmend auch digital erfasst und ausgewertet; neben gedruckten Dokumentationen und regionalen Studien existieren digitale Datenbanken, die Tatorte und Ereignisse systematisch verzeichnen. Der NaziCrimesAtlas macht nationalsozialistische Gewaltverbrechen der letzten Kriegsmonate in einem digitalen Atlas kartografisch zugänglich und basiert auf ausgewerteten Gerichtsakten.
Beispiele Beispiele für Kriegsendphasenverbrechen in Deutschland, Österreich, Italien und Kroatien sind (alphabetisch nach Ort):
Aachen 25. März 1945: Franz Oppenhoff, nach der Einnahme Aachens durch die US-Armee von den Amerikanern als Oberbürgermeister eingesetzt, wurde auf Befehl Heinrich Himmlers vor seinem Haus von einem Kommando (SS-Männer und Luftwaffe) ermordet. Das Kommando hatte mit einem erbeuteten US-Flugzeug die Frontlinie überquert.Peter Longerich: Heinrich Himmler. Eine Biographie. Siedler Verlag, München 2008, S. 736, Fn. 99.
Altötting
In Altötting wurden Adam Wehnert, Josef Bruckmayer, Hans Riehl, Monsignore Adalbert Vogl und Martin Seidel am 28. April 1945 durch ein SS-Kommando standrechtlich erschossen, während Landrat Josef Kehrer und Bürgermeister Karl Lex nach offizieller Darstellung Selbstmord begingen. Sie hatten nach einem Aufruf durch die Freiheitsaktion Bayern versucht, ihre Heimatstadt von der NS-Herrschaft zu befreien, um damit eine Zerstörung durch die heranrückenden US-Truppen zu verhindern. Am 1. Mai 1945 wurde schließlich auch noch der Elektromonteur Max Storfinger erschossen.LG Traunstein, 5. März 1953. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966. Bd. X, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. University Press, Amsterdam 1973, Nr. 348, S. 543–563
Amsterdam
Die Hinrichtung deutscher Deserteure am 13. Mai 1945 fand fünf Tage nach der Kapitulation Nazi-Deutschlands und der Wehrmacht im Zweiten Weltkrieg statt, als ein illegales Kriegsgericht, das sich aus gefangenen und entwaffneten deutschen Offizieren zusammensetzte, die unter alliierter Bewachung in Amsterdam, Niederlande, festgehalten wurden, ein Todesurteil gegen zwei ehemalige deutsche Deserteure der Kriegsmarine, Bruno Dorfer und Rainer Beck, verhängte. Der Scheinprozess fand in einem verlassenen Montagewerk der Ford Motor Company außerhalb von Amsterdam statt, das damals ein von der kanadischen Armee betriebenes Kriegsgefangenenlager war.
Ansbach Robert Limpert wurde wenige Stunden vor dem Einmarsch der Amerikaner vom Kampfkommandanten am Ansbacher Rathaus erhängt. Er hatte öffentlich und demonstrativ eine Telefonleitung vom (ehemaligen) Gefechtsstand zu einer Wehrmachtseinheit durchschnitten, um seine Heimatstadt vor sinnlosen Kämpfen zu bewahren. Der Kampfkommandant setzte sich unmittelbar nach der Hinrichtung mit dem Fahrrad in Richtung Gunzenhausen ab. Die Stadt Ansbach rang sich erst Jahrzehnte später zu einem würdigen Gedenken durch.
Apolda Im April 1945 wurden auf dem Sportplatz Bismarck-Höhe sechs fahnenflüchtige Wehrmachtsdeserteure erschossen. Zum Gedenken an die drei namentlich bekannten jungen Soldaten Gerd Funke, Anton Müller und Gerhard Volk wurden am 18. August 2009 unweit des Tatortes drei Stolpersteine verlegt.
Aschaffenburg 28. März 1945: Friedel Heymann wurde als angeblicher Fahnenflüchtiger öffentlich hingerichtet.
Aschendorfer Moor, Emslandlager, Leer/Ostfriesland Der Gefreite Willi Herold, „der Henker vom Emsland“ genannt, wurde von seiner Einheit getrennt und „beförderte“ sich selbst zum Hauptmann. Mit einer Gruppe von verstreuten Soldaten, die sich ihm angeschlossen hatten, übernahm er am 11. April 1945 unter Vortäuschung entsprechender Befugnisse das Emslandlager Aschendorfermoor. Herold und seine Mittäter töteten insgesamt 172 Lagerinsassen und Zivilisten.Erich Kosthorst, Bernd Walter: Konzentrations- und Strafgefangenenlager im Emsland 1933–1945. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, S. 483–491.
Bad Schmiedeberg Am 27. April 1945 wurde der 19-jährige Soldat Jürgen zur Nieden (geb. 26. Januar 1926) in Bad Schmiedeberg in letzter Minute standrechtlich erschossen, weil er sich unerlaubt von der Truppe entfernt hatte, und nahe dem Wasserturm am Waldrand verscharrt.Bundesarchiv, zentrale Personenkartei der Deutschen Dienststelle (WASt), Karteikarte B563-1 Kartei/N-524/424. Sein Leichnam wurde am 3. Februar 1946 umgebettet und feierlich auf der Kriegsgräberanlage des Bad Schmiedeberger Friedhofs in Grab Nr. 19 in Reihe 1 bestattet.Landesarchiv Sachsen-Anhalt P508, Nr. 21 Blatt 27: Umbettungsbericht zum 3. Februar 1946; Mitteilung der Friedhofsverwaltung der ev. Kirche Bad Schmiedeberg vom 13. Dezember 2022 zur Grabstätte auf der Kriegsgräberanlage.
Berlin Prinz-Albrecht-Straße und InvalidenstraßeDie Mordaktionen zwischen dem 22. und 24. April 1945 gedenkstaettenforum.de (PDF; 274 kB). 22./23. April 1945: 15 Häftlinge des Zellengefängnis Lehrter Straße, meist Angehörige des Kreises vom 20. Juli 1944, wurden zu nächtlicher Stunde auf einem Trümmergelände in der Invalidenstraße von einem SS-Kommando unter Führung von Kurt Stawizki durch Genickschuss umgebracht: Albrecht Haushofer (geb. 7. Januar 1903) Max Jennewein (geb. 4. August 1903) Carlos Wilhelm Moll (geb. 16. April 1900) Ernst Munzinger (Offizier) (geb. 6. Juli 1887) Hans Victor von Salviati (geb. 23. August 1897) Sergej Sossimow (geb. unbekannt, sowjetischer Kriegsgefangener) Wilhelm Staehle (geb. 20. November 1877) Klaus Bonhoeffer (geb. 5. Januar 1901) Hans John (Widerstandskämpfer) (geb. 31. August 1911) Herbert Kosney (überlebte den Genickschuss schwer verletzt) Richard Kuenzer (geb. 6. September 1875) Carl Adolf Marks (geb. 14. Februar 1894) Wilhelm zur Nieden (geb. 29. August 1878) Friedrich Justus Perels (geb. 13. November 1910) Rüdiger Schleicher (geb. 14. Januar 1895) Hans Ludwig Sierks (geb. 24. Juli 1877) 23./24. April 1945: Auf dieselbe Weise endeten Karl Ludwig Freiherr von und zu Guttenberg Albrecht Graf von Bernstorff Ernst Schneppenhorst Ruprecht Gehring Eugen Ense Hans Koch Josef Wagner?