Der Europäische Nationalitätenkongress (ENK – Englisch: European Congress of Nationalities; französisch: Congrès des Nationalités Européennes; spanisch: Congreso de Nacionalidades EuropeasXosé-Manoel Nuñez Seijas: El problema de las nacionalidades en la Europa de entreguerras. El Congreso de Nacionalidades Europeas (1925-1938). Dissertation, Europäisches Hochschulinstitut Florenz 1992.) war eine Nichtregierungsorganisation, die 1925 von Vertretern nationaler Minderheiten in Europa gegründet wurde und bis 1938 bestand. Während dieser Zeit fanden unter der gleichen Bezeichnung jährliche Tagungen statt, zu denen sich Delegierte aus bis zu 33 europäischen Ländern versammelten. Ziel des Interessenverbundes war der Schutz und die völkerrechtliche Anerkennung ethnischer Minderheiten als Rechtssubjekt. Der ENK hatte Beobachterstatus beim Völkerbund. Sein Hauptsitz und Sekretariat befand sich anfangs in Genf und wurde am 1. April 1927 nach Wien verlegt.Rudolf Michaelsen: Der Europäische Nationalitäten-Kongreß 1925–1928: Aufbau, Krise und Konsolidierung. Lang, 1984, S. 233.
Als offizielle Nachfolgeorganisation versteht sich die Föderalistische Union Europäischer Nationalitäten, welche heute einen Teilnehmenden Status beim Europarat und einen Konsultativen Status bei den Vereinten Nationen besitzt.
Gründung und Struktur mini|Ewald Ammende auf einer Kundgebung der Basken 1933 in Donostia-San Sebastián
Der Gründungskongress fand am 15. und 16. Oktober 1925 mit 45 Delegierten aus zwölf europäischen Ländern in Genf statt. Zum Präsidenten wurde der Italo-Slowene Josip Wilfan und zum geschäftsführenden Generalsekretär der in Lettland ansässige Deutschbalte Ewald Ammende gewählt. Weitere Mitglieder des Präsidiums waren zeitweise Geza von Szüllö (ein Ungar in der Tschechoslowakei), der polnische Zionist Jitzchak Gruenbaum, der Deutschbalte Paul Schiemann sowie Stanislaus Graf von Sierakowski vom Bund der Polen in Deutschland.Albert S. Kotowski: Polens Politik gegenüber seiner deutschen Minderheit 1919–1939. Otto Harrassowitz Verlag, 1998, S. 185. Seine Hauptaufgabe sah der ENK in der Förderung eines einvernehmlichen Zusammenlebens der Völker und in der Friedenswahrung. Im Gründungsstatut war dazu festgehalten:
„In den Staaten Europas, in deren Grenzen auch andere nationale Volksgruppen leben, soll jede nationale Volksgruppe berechtigt sein, in eigenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, je nach den besonderen Verhältnissen, territorial oder personell organisiert, ihr Volkstum zu pflegen und zu entwickeln. In diesem Recht der Selbstverwaltung erblicken die Delegierten einen Weg, um die loyale Zusammenarbeit aller, der Minderheiten und Mehrheiten, reibungslos zu gestalten und um die Beziehungen der Völker Europas zu verbessern.“Dan Diner: Enzyklopädie jüdischer Geschichte und Kultur: Band 2: Co–Ha. Springer-Verlag, 2016, S. 285–290.
Allein bis 1926 traten Minderheitengruppen aus 20 Ländern als ständige Mitglieder dem Verbund bei, der damit die Interessen von 40 Millionen Angehörigen nationaler Minderheiten in Europa repräsentierte. An den jährlichen Kongressen nahmen bis 1930 regelmäßig mehr als 200 Vertreter teil, darunter 74 deutsche und 25 jüdische Repräsentanten. Die nächstgrößeren Gruppen waren die Katalanen und die Ukrainer mit jeweils 17 Delegierten, gefolgt von den Ungarn (16), Russen (13), Polen (11) und Tschechen (8). Die übrigen Ethnien hatten einen bis sechs Delegierte. Jedoch verfügte in den Plenarsitzungen des Kongresses jede nationale Gruppe nur über eine Stimme. An den Tagungen nahmen stets zahlreiche ausländische Journalisten teil. Seinen Höhepunkt hatte der Kongress 1929 mit Teilnehmern aus 33 europäischen Ländern erreicht.
Von Anbeginn wirkten jüdische Organisationen bei der Arbeit des Nationalitätenkongresses mit. Ausdrücklich das im ENK vertretene Comité des Délégations Juives verstand Angehörige des Judentums als Ethnie und kämpfte für die Anerkennung der Juden als eigenständige Nation.Kerstin Armborst-Weihs: Die Formierung der jüdischen Nationalbewegung im transnationalen Austausch: Der Zionismus in Europa bis zum Ersten Weltkrieg. Institut für europäische Geschichte, 2010, S. 4 f. Überwiegend polnische und andere osteuropäische Juden vertraten diese Ansicht, britische und französische Juden lehnten derartige nationale Forderungen größtenteils ab. Auch die Mehrheit der deutschen Juden betrachtete sich nicht als eine nationale Ethnie, sondern zu jedem Zeitpunkt als Deutsche. Selbst 1933, als der ENK seine Bestürzung über die Behandlung der Juden in Deutschland öffentlich zum Ausdruck brachte und den deutschen Juden nahelegte, sich ab sofort als nationale Minderheit zu verstehen, lehnten deutsche Juden die Einforderung entsprechender Minderheitenrechte ab.Dan Diner: Synchrone Welten: Zeitenräume jüdischer Geschichte. Vandenhoeck & Ruprecht, 2005, S. 160 f.
Neben der Lobbyarbeit beim Völkerbund sowie in einzelnen Ländern, unterstützte der ENK finanziell in verschiedenen europäischen Staaten Zeitungen und Zeitschriften für Minderheitengruppen. Zudem erarbeitete er Denkschriften über Minoritätenrechte in den nach dem Ersten Weltkrieg neu erstandenen oder in ihren Grenzen teilweise stark veränderten Staaten in Ostmittel-, Südost- und Osteuropa. Darin war das Prinzip des kulturellen Nationalitätenrechts auf der Grundlage von Gruppenautonomie festgeschrieben. Große Energie wurde darauf verwandt, Minderheitenrechte in den jeweiligen Verfassungen der einzelnen Staaten zu verankern. So konnte der ENK beispielsweise für jüdische Minderheiten in mehreren Ländern die rechtliche Anerkennung des Sabbats, das Betreiben eigener Schulen, oder die Möglichkeit für Juden sonntags zu arbeiten, durchsetzen. Als Vorbildstaaten galten Estland und Lettland, die in ihren Verfassungen nationalen Minderheiten eine weitgehende sprachliche und kulturelle Autonomie gewährten. Auch die deutsche Minderheit in Dänemark konnte Erfolge verbuchen, von denen Johannes Schmidt-Wodder als deutscher Abgeordneter für die Schleswigsche Partei im dänischen Folketing vertreten war. Allein die Schaffung des Minoritätenstatus und der damit verbundenen Anerkennung kultureller Eigenartigkeiten stellten für die ENK-Vertreter Fortschritte dar.
Zur Durchsetzung der Minderheitenrechte verfügte der Nationalitätenkongress lange Zeit über erhebliche finanzielle Mittel, die aus Mitgliedsbeiträgen der einzelnen nationalen Minderheitenverbände aufgebracht wurden. Von den „Wirtsländern“ erhielten die Minderheiten grundsätzlich keine finanzielle Unterstützung, umso mehr jedoch von den jeweiligen nationalen „Mutterländern“. Dadurch gelang es unter anderem einigen Staaten, die (noch) nicht Mitglied im Völkerbund waren, Einfluss auf Entscheidungen des Völkerbundrats zu nehmen, der überwiegend die Interessen der Völker nach dem Nationalstaatsprinzip vertrat.
Assimilation oder Entnationalisierung Mehrere europäische Regierungen versuchten, den ENK politisch zu beeinflussen. Beispielsweise bereitete das Außenministerium in Warschau regelmäßig die Kongressteilnehmer polnischer Minderheitengruppen sorgfältig vor. Deren Taktik bestand darin, alle für den polnischen Staat als ungünstig anzusehende Projekte, vornehmlich in der Frage der Kulturautonomie der deutschen und russischen Minderheiten, zu verhindern. So trugen polnische Delegierte dazu bei, dass Anträge über Situationsbesprechungen oder die Umbenennung des ENK in „Verband der nationalen Minderheiten in Europa“ sowie die Vorlage bestimmter Minderheitenstatistiken abgelehnt wurden.Albert S. Kotowski: Polens Politik gegenüber seiner deutschen Minderheit 1919–1939. Otto Harrassowitz Verlag, 1998, S. 190.
Nachweislich erfolgten derartige Einmischungen auch seitens der deutschen, tschechoslowakischen und sowjetischen Regierungen. Bereits 1924 erklärte sich Deutschland unter Gustav Stresemann zur Schutzmacht der deutschen Minderheiten im Ausland.Natali Stegmann: Kriegsdeutungen – Staatsgründungen – Sozialpolitik: Der Helden- und Opferdiskurs in der Tschechoslowakei 1918–1948. Walter de Gruyter, 2010, S. 203. Das Auswärtige Amt versuchte, über den Verband der deutschen Minderheiten in Europa Einfluss auf den ENK zu nehmen, was jedoch bis 1932 abgewehrt werden konnte. Der Verband der deutschen Minderheiten in Europa wurde 1929 auf Betreiben des Auswärtigen Amtes in Verband der deutschen Volksgruppen in Europa umbenannt. Diese Vereinigung ist vom Verband der nationalen Minderheiten in Deutschland zu unterscheiden, dessen Interessen der ENK ebenfalls vertrat.
Tatsächlich nahmen spätestens ab 1928 in vielen Ländern die kulturelle und ökonomische Unterdrückung der Minderheiten extrem zu. Ewald Ammende erklärte im September 1931 auf dem VI. Europäischen Nationalitätenkongress, dass zwischen „drei Arten von Beeinträchtigungen“ unterschieden werden kann:
Die konsequent durchgeführte und offen zugegebene Entnationalisierung, die darauf abziele, Minderheiten auszurotten oder auf andere Weise zu vernichten. Die theoretische Anerkennung von Minderheitsrechten, die formell in mehreren Verfassungen europäischer Staaten zum Ausdruck kommen, aber in der Praxis faktisch nicht umgesetzt werden. Die vollständige Negation der Existenz von Minderheiten.Rolf Wörsdörfer: Krisenherd Adria 1915–1955: Konstruktion und Artikulation des Nationalen im italienisch-jugoslawischen Grenzraum. F. Schöningh, 2004, S. 233–234.
Nach ENK-Untersuchungen waren in den meisten Ländern jede der drei Arten vertreten. Als Beispiel der Entnationalisierungspolitik führte der ENK wiederholt die Tschechoslowakei (ČSR) auf. Dieser 1918 von den Siegermächten des Ersten Weltkriegs künstlich erschaffene Staat war de facto ein Vielvölkerstaat. Er stellte sowohl politisch als auch konfessionell ein heterogenes Gebilde dar, welches nur aus Minderheiten bestand. Bei einer Volkszählung 1922 wurde ein Bevölkerungsanteil von Tschechen (37,3 %), Sudetendeutschen (23,4 %), Slowaken (14,7 %), Mährern (13,5 %); Ungarn (5,6 %), Ruthenen (3,5 %), Polen (0,6 %) sowie Rumänen, Ukrainern und Juden ermittelt.Christoph Boyer: Nationale Kontrahenten oder Partner? Studien zu den Beziehungen zwischen Tschechen und Deutschen in der Wirtschaft der CSR (1918–1938). Walter de Gruyter, 1999, S. 22 f. Die Zwangsassimilation war in der ČSR eine Staatsdoktrin und in der Verfassung verankert.Verfassung der Tschechoslowakei, § 121/1920 Sb., tschechisch online: psp.cz; deutsch online: www.verfassungen.net. Damit wurden sämtliche Ethnien unterdrückt und einem Tschechoslowakismus unterworfen, ohne den es in der Tschechoslowakei überhaupt keine Staatsnation gegeben hätte.Kieran Williams: The Prague Spring and its aftermath. Czechoslovak politics. Cambridge 1997, S. 223 f. Eine ähnliche Vorgehensweise erfolgte beispielsweise auch im neu entstandenen SHS-Staat sowie in Deutschland ab 1936 gegenüber Minderheiten wie den Sorben, was der ENK ebenfalls aufs Schärfste verurteilte.
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