Der Artikel Kreisreformen in der DDR erfasst die Durchführung von Gebietsreformen auf Kreisebene, also der kreisfreien Städte und Landkreise (Stadtkreise und Kreise) in der DDR. Die nach dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erfolgten Änderungen der Kreisstrukturen befinden sich im Artikel Kreisreformen in Deutschland nach 1990.

Kreisreformen mini|Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Änderung von Grenzen der Länder In allen fünf Ländern der DDR wurden im April 1950 Gesetze zur Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen erlassen, die zum 1. Juli 1950 wirksam wurden. In Verbindung mit der Änderung der Kreis- und Gemeindegrenzen wurde am 8. Juli 1950 das Gesetz über Änderung von Grenzen der Länder vom 28. Juni 1950 veröffentlicht, das rückwirkend am 28. Juni in Kraft trat. Details regelte die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Änderung von Grenzen der Länder vom 13. Juli 1950.

In der Verwaltungsreform von 1952 aufgrund des Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Länder in der Deutschen Demokratischen Republik vom 23. Juli 1952 (Gesetzbl. S. 613) wurden in Verbindung mit fünf entsprechenden Gesetzen der Länder vom 25. Juli 1952 mit gleichem Datum die Länder aufgelöst. An ihre Stelle traten Bezirke. Zu diesem Zeitpunkt trat auch eine große Kreisreform in Kraft.

Am 4. Dezember 1952 gab es kleine Korrekturmaßnahmen zu dieser großen Reform. Die Anzahl der Kreise blieb unverändert.

In den Folgejahren kam es mehrmals durch kleine Gebietsreformen zu Neubildungen und Auflösungen von Stadtkreisen und zu Änderungen in der Anzahl der Kreise.

Bei den Kreisen betrafen diese Änderungen 1956 die Zusammenlegung der Kreise Bergen und Putbus zum Kreis Rügen, 1957 die Auflösung des Kreises Loburg, 1965 die Eingliederung des Kreises Seehausen in den Kreis Osterburg, 1988 die Auflösung der Kreise Kalbe (Milde) und Tangerhütte Bei den Stadtkreisen betrafen diese Änderungen 1953 die Bildung des Stadtkreises Stalinstadt, 1954 die Bildung des Stadtkreises Cottbus, 1957 die Eingliederung des bisherigen Stadtkreises Johanngeorgenstadt in den Kreis Schwarzenberg, 1958 die Eingliederung des bisherigen Stadtkreises Schneeberg in den Kreis Aue, 1961 die Bildung des Stadtkreises Schwedt/Oder, 1967 die Bildung der Stadtkreise Halle-Neustadt und Suhl 1969 die Bildung des Stadtkreises Neubrandenburg 1974 die Bildung des Stadtkreises Greifswald 1990 die Eingliederung des Stadtkreises Halle-Neustadt in den Stadtkreis Halle (Saale)

Bezeichnungen Seit der „Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise“ vom 24. Juli 1952 wurden die nunmehr zu den Bezirken gehörenden Landkreise als Kreise geführt. Die Kreisordnungen der aufgelösten Länder wurden zum 25. Januar 1957 außer Kraft gesetzt durch § 49 des Gesetzes über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 18. Januar 1957.

In dessen § 2 werden für den „Stadtkreis“ die „Stadtverordnetenversammlung“ und für den „Landkreis“ der „Kreistag“ als die „örtlichen Volksvertretungen“ bezeichnet. Die gleichen Bezeichnungen werden auch in § 1 des „Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe in der Deutschen Demokratischen Republik“ vom 12. Juli 1973 verwendet. Erst im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. Juli 1985 ist von Landkreisen keine Rede mehr – von „Kreisen“ in der alleinigen Bedeutung Landkreis dagegen z. B. in § 39. Knapp fünf Jahre später kehrt das „Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung)“ vom 17. Mai 1990Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990, im Gesetzblatt der DDR 1990, Teil I, S. 255–269 (vgl. § 71), Online (PDF). wieder zur Bezeichnung „Landkreis“ zurück. Nicht kreisangehörige Gemeinden werden nun erstmals nicht mehr als „Stadtkreise“, sondern allein als „kreisfreie Städte“ bezeichnet.

Berlin (Hauptstadt der DDR) Zum Status des Ostteils der Stadt → Ost-Berlin

1961, 1. Januar: Vergrößerung des Kreises Nauen, Bezirk Potsdam, um West-Staaken, damals Stadtteil von Ost-Berlin (!)

Brandenburg Bei der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik existierten im Land die folgenden Stadt- und Landkreise: Stadtkreise: Brandenburg an der Havel, Cottbus, Eberswalde, Forst (Lausitz), Frankfurt (Oder), Guben, Potsdam, Rathenow und Wittenberge Landkreise: Angermünde, Beeskow-Storkow, Calau, Cottbus, Guben, Lebus, Lübben, Luckau, Luckenwalde, Niederbarnim, Oberbarnim, Osthavelland, Ostprignitz, Prenzlau, Ruppin, Spremberg, Teltow, Templin, Westhavelland, Westprignitz und Zauch-Belzig Am 25. Juli 1952 wurde es in die Bezirke Cottbus (Hauptteil), Frankfurt und Potsdam aufgelöst. Am 3. Oktober 1990 wurde es aus diesen Bezirken wiedererrichtet; dabei wurden die Kreise Hoyerswerda und Weißwasser an Sachsen und Jessen an Sachsen-Anhalt abgetreten. Der Kreis Perleberg wurde aus dem Bezirk Schwerin und die Kreise Prenzlau und Templin wurden aus dem Bezirk Neubrandenburg nach Brandenburg umgegliedert.

1950, 1. Juli: Auflösung des Landkreises Beeskow-Storkow und Aufteilung auf die Landkreise Frankfurt (Oder), Fürstenwalde (Hauptteil) und Lübben (Spreewald) des Landkreises Calau und Aufteilung auf die Landkreise Lübben (Spreewald), Luckau, Senftenberg (Hauptteil) und Spremberg (Lausitz) des Landkreises Guben und Aufteilung auf die Landkreise Cottbus und Frankfurt (Oder) des Landkreises Jerichow II, Sachsen-Anhalt, und Aufteilung auf die Landkreise Genthin, Sachsen-Anhalt, (Hauptteil) und Westhavelland des Landkreises Lebus und Aufteilung auf die Landkreise Frankfurt (Oder), Fürstenwalde und Seelow Eingliederung des Stadtkreises Cottbus in den Landkreis Cottbus des Stadtkreises Eberswalde in den Landkreis Oberbarnim des Stadtkreises Forst in den Landkreis Cottbus des Stadtkreises Frankfurt (Oder) in den Landkreis Frankfurt (Oder) des Stadtkreises Guben in den Landkreis Cottbus des Stadtkreises Rathenow in den Landkreis Westhavelland des Stadtkreises Wittenberge in den Landkreis Westprignitz Neubildung des Landkreises Frankfurt (Oder) aus der Stadt Frankfurt (Oder) und Gemeinden der Landkreise Beeskow-Storkow, Guben, Lebus und Lübben (Spreewald) des Landkreises Fürstenwalde aus Gemeinden der Landkreise Beeskow-Storkow, Lebus und Niederbarnim des Landkreises Seelow aus dem Landkreis Lebus und Gemeinden der Landkreise Niederbarnim und Oberbarnim des Landkreises Senftenberg aus dem Landkreis Calau und den Gemeinden Illmersdorf des Landkreises Cottbus und Pademack des Landkreises Luckau (Eingemeindung nach Zinnitz) Vergrößerung des Stadtkreises Brandenburg/Havel um Gemeinden des Landkreises Zauch-Belzig sowie die Gemeinden Klein Kreutz und Mötzow des Landkreises Westhavelland des Landkreises Angermünde um Gemeinden des Landkreises Randow, Mecklenburg, bei Abtretung von Gemeinden an die Landkreise Oberbarnim, Prenzlau und Templin des Landkreises Cottbus um die Stadtkreise Cottbus, Forst (Lausitz) und Guben sowie Gemeinden des Landkreises Guben bei Abtretung von Gemeinden an die Landkreise Lübben (Spreewald) (bei Zugewinn zweier Gemeinden des Landkreises Lübben) und Spremberg (Lausitz) sowie der Gemeinde Illmersdorf an den Landkreis Senftenberg des Landkreises Lübben (Spreewald) um Gemeinden der Landkreise Beeskow-Storkow, Calau, Cottbus (bei Abtretung zweier Gemeinden an den Landkreis Cottbus) und Luckau bei Abtretung von Gemeinden an den Landkreis Frankfurt (Oder) des Landkreises Luckau um Gemeinden der Landkreise Calau, Luckenwalde und Schweinitz, Sachsen-Anhalt, sowie die Gemeinde Staakow des Landkreises Teltow bei Abtretung von Gemeinden an den Landkreis Lübben (Spreewald) und der Gemeinde Pademack an den Landkreis Senftenberg (Eingemeindung nach Zinnitz) des Landkreises Niederbarnim um Gemeinden des Landkreises Oberbarnim bei Abtretung von Gemeinden an den Landkreis Fürstenwalde des Landkreises Oberbarnim um den Stadtkreis Eberswalde und Gemeinden des Landkreises Angermünde bei Abtretung von Gemeinden an den Landkreis Niederbarnim des Landkreises Osthavelland um Gemeinden des Landkreises Zauch-Belzig und die Gemeinde Lietzow des Landkreises Westhavelland des Landkreises Ostprignitz um die Gemeinde Porep des Landkreises Parchim, Mecklenburg des Landkreises Prenzlau um Gemeinden der Landkreise Angermünde, Randow, Mecklenburg, und Templin bei Abtretung von Gemeinden an den Landkreis Pasewalk, Mecklenburg des Landkreises Ruppin um die Gemeinde Buchholz des Landkreises Neustrelitz, Mecklenburg des Landkreises Spremberg (Lausitz) um Gemeinden des Landkreises Cottbus und die Gemeinde Rehnsdorf des Landkreises Calau (Eingemeindung nach Heinersbrück) des Landkreises Teltow um Gemeinden des Landkreises Luckenwalde (beim Wechsel der Gemeinde Schöneweide vom Landkreis Teltow in den Landkreis Luckenwalde) und die Gemeinde Schiaß des Landkreises Zauch-Belzig bei Abtretung der Gemeinde Staakow an den Landkreis Luckau des Landkreises Templin um Gemeinden der Landkreise Angermünde und Neustrelitz, Mecklenburg, bei Abtretung von Gemeinden an den Landkreis Prenzlau des Landkreises Westhavelland um den Stadtkreis Rathenow und Gemeinden des Landkreises Jerichow II, Sachsen-Anhalt, bei Abtretung der Gemeinde Lietzow an den Landkreis Osthavelland des Landkreises Westprignitz um den Stadtkreis Wittenberge

1950, 1. August: Vergrößerung des Landkreises Templin um die Gemeinde Buchholz des Landkreises Ruppin

1951, 1. August: Vergrößerung des Landkreises Fürstenwalde um die Gemeinde Berkenbrück des Landkreises Seelow

1952, 25. Juli: Auflösung des Landkreises Frankfurt (Oder) und Aufteilung auf den Stadtkreis Frankfurt (Oder) und die Kreise Beeskow, Fürstenberg, Fürstenwalde und Guben des Landkreises Niederbarnim und Aufteilung auf die Kreise Bernau, Fürstenwalde, Gransee, Oranienburg und Strausberg des Landkreises Oberbarnim und Aufteilung auf die Kreise Bad Freienwalde, Eberswalde und Fürstenwalde des Landkreises Osthavelland und Aufteilung auf die Kreise Nauen, Neuruppin, Oranienburg und Potsdam-Land des Landkreises Ostprignitz und Aufteilung auf die Kreise Kyritz, Parchim, Pritzwalk und Wittstock des Landkreises Ruppin und Aufteilung auf die Kreise Gransee, Kyritz, Neuruppin und Oranienburg des Landkreises Teltow und Aufteilung auf die Kreise Königs Wusterhausen, Luckenwalde, Potsdam-Land und Zossen des Landkreises Westhavelland und Aufteilung auf die Kreise Brandenburg-Land, Nauen und Rathenow des Landkreises Westprignitz und Aufteilung auf die Kreise Havelberg, Ludwigslust, Perleberg und Pritzwalk des Landkreises Zauch-Belzig und Aufteilung auf die Kreise Belzig, Brandenburg-Land und Potsdam-Land

+ Anzahl der Stadt- und Landkreise Datum StadtkreiseAnzahl LandkreiseAnzahl 7. Oktober 1949 9 21 1. Juli 1950 2 21

Mecklenburg(-Vorpommern) Bei der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik existierten im Land (ohne den Zusatz Vorpommern) die folgenden Stadt- und Landkreise: Stadtkreise: Greifswald, Güstrow, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar Landkreise: Anklam, Demmin, Greifswald, Grimmen, Güstrow, Hagenow, Ludwigslust, Malchin, Neubrandenburg, Neustrelitz, Parchim, Randow, Rostock, Rügen, Schönberg, Schwerin, Stralsund, Ueckermünde, Usedom, Waren und Wismar

Am 25. Juli 1952 wurde es in die Bezirke Neubrandenburg (Hauptteil), Rostock und Schwerin (Hauptteil) aufgelöst. Am 3. Oktober 1990 wurde es aus den Bezirken Neubrandenburg, Rostock und Schwerin unter dem Namen Mecklenburg-Vorpommern wiedererrichtet. Dabei wurden die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin an das Land Brandenburg abgetreten.

1950, 1. Juli: Auflösung des Landkreises Randow und Aufteilung auf die Landkreise Angermünde, Brandenburg, Pasewalk und Prenzlau, Brandenburg Eingliederung des Stadtkreises Greifswald in den Landkreis Greifswald des Stadtkreises Güstrow in den Landkreis Güstrow