Die einvernehmliche private Schuldenbereinigung ist ein Sanierungsinstrument im schweizerischen Recht für nicht konkursfähige Schuldner.Hunziker/Pellascio, S. 338

Geregelt ist die einvernehmliche private Schuldenbereinigung in Art. 333 ff. SchKG.

Das Nachlassgericht verfügt eine Stundung und ernennt einen Sachwalter.

Am Ende des Verfahrens sollte zwischen den Gläubigern und dem Schuldner ein privatrechtlicher (Teil-)Erlassvertrag stehen.Hunziker/Pellascio, S. 339

Weblinks Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)

Quellen

Kategorie:Schuldbetreibungs- und Konkursrecht