Das Betreibungsamt ist eine kantonale oder kommunale Behörde, welche nach schweizerischem Recht für die Durchführung der Betreibungen (Einleitungsverfahren und spezialexekutorische FortsetzungsverfahrenHunziker/Pellascio, S. 11) zuständig ist.

Daneben führt das Betreibungsamt u. a. auch diverse Register.s. Art. 715 ZGB zum Eigentumsvorbehalt Bundesrechtlich finden sich einschlägige Vorschriften insbesondere im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht.

Die Betreibungsämter geben – als öffentliche, unabhängige und demokratisch kontrollierte Stellen – auch Auskünfte und Bestätigungen (Registerauszüge) über die Schuldensituation von Organisationen oder Personen (z. B. Bestätigungen für Vermieter). Dies entspricht in Deutschland dem beim Amtsgericht geführten Schuldnerverzeichnis.

Neben dem Betreibungsamt sind im schweizerischen Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht noch weitere Stellen tätig, so zum Beispiel Gerichte (namentlich Nachlassgerichte), Aufsichtsbehörden, Konkursämter, kantonale Depositenanstalten, Sachwalter usw.

Das deutsche Pendant für das Betreibungsamt ist der Gerichtsvollzieher.

Auszüge aus dem Betreibungsregister In den Auszügen erscheinen sämtliche Betreibungsvorgänge für fünf Jahre, mit folgenden Ausnahmen: Die Betreibung wurde vom Gläubiger zurückgezogen Nach einem Rechtsvorschlag hat der Gläubiger die Betreibung nicht fortgesetzt, und der Betriebene hat die Löschung der Betreibung verlangt. Wurde die Forderung ganz oder teilweise bezahlt, besteht kein Anspruch mehr auf Löschung. Verlustscheine erscheinen während 20 Jahren.

Nach den gültigen Weisungen des Bundesamts für Justiz dürfen die Betreibungsämter weder angeben, wie lange eine Person schon in ihrem Betreibungskreis wohnhaft war, noch ob sie überhaupt dort wohnhaft ist. Dies kann etwa von Mietnomaden ausgenutzt werden; diese haben sofort nach dem Zuzug in einen anderen Kanton ein sauberes Betreibungsregister. Derselbe Umstand begünstigt auch die so genannte Konkursreiterei, bei welcher der Firmensitz eines verschuldeten Unternehmens in einen anderen Betreibungskreis umzieht, und dann von dort aus Waren bestellt. Voraussichtlich 2029 wird ein schweizweites Betreibungsregister eingeführt, welche mittels eindeutigen, unveränderbaren Identifikationsnummern (AHV-Nummer für natürliche Personen, Unternehmens-Identifikationsnummer für juristische Personen) sicherstellt, dass sich innerhalb der Schweiz niemand dem Betreibungsregister entziehen kann.

Quellen

Weblinks Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)

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