Als Erfahrungsstufe wird bezeichnet:

die nach Erfahrungszeiten bemessene Stufe des Grundgehaltes bei der Besoldung von Beamten, siehe Besoldung#Stufen Erfahrungsstufen im öffentlichen Dienst (Anerkennung bisheriger beruflicher Erfahrungen nach § 16 TVöD), siehe Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst#Vergütung Stufen im Rollenspiel