mini|Zentraler Kurierdienst mit Stempel: ungültig, wohl Gefälligkeitsstempel für Sammlerzwecke, da noch gummiert Der Zentrale Kurierdienst war ein von der Deutschen Post der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) durchgeführter Postdienst des Ministeriums des Innern der DDR.

Dienstbriefe und Postsache Das Gebührenablösungs-Verfahren für Briefsendungen der Reichsbehörden (Frei durch Ablösung Reich) wurde nach dem Krieg nicht wieder eingeführt, wie das Amtsblatt für die Sowjetische Besatzungszone Deutschlands vom 15. September 1947 verkündete. Es sind aber noch Postsendungen mit Ablösungsvermerken von Sachsen, gemeint sind die Ober-Post-Direktions-Bezirke Dresden und Chemnitz, bis Ende 1945 bekannt.

Gebührenfrei waren die von den alliierten Kontrollbehörden ausgehenden Postsendungen an Behörden, Firmen und Privatpersonen. Unter Dienstpostsendungen verstand man die von Postdienststellen ausgehenden Schreiben an Besatzungs-, Staats-, Landes-, Provinzial- und Gemeindebehörden usw. sowie an Privatpersonen gerichtete Schreiben, die nicht überwiegend den eigenen Belangen des Empfängers dienten, ferner Antworten auf Beschäftigungsgesuche. Ab 1948 war die Versendung als Dienstpost auch zulässig für Beiträge der Betriebskorrespondenzen der Deutschen Post an die Hauptverwaltung Post- und Fernmeldewesen. Diese Sendungen trugen den Vermerk „Postsache“ unter Angabe des Absenders und waren mit Dienstsiegel oder -stempel zu versehen. Solche Sendungen waren gebührenfrei. Postsachen, die überwiegend eigenen Belangen des Empfängers dienten, galten als „Gebührenpflichtige Dienstsache“. Waren solche Sendungen nicht- oder ungenügend frankiert, wurde bis zur Postordnung von 1959 nur der eigentliche Fehlbetrag nacherhoben. Mit Ausnahme der Zeit vom 15. Januar 1947 bis zum 30. Juli 1949 galten auch die gelben Postscheckbriefumschläge als Postsache.

Behördenpost und Geschäftspost Briefsendungen des Zahlungsverkehrs von Banken und Sparkassen mit dem rot umrandeten Vermerk „Zahlungsverkehr“ wurden ab Oktober 1948 beschleunigt befördert und abgetragen. Eine besondere Gebühr wurde dafür nicht erhoben. Fast gleichzeitig wurde im November 1948 die Behördenpost eingeführt. Man verstand darunter die Briefsendungen aller Behörden und öffentlichen Organisationen, unter anderem der Landesregierungen, Kreisräte, Bürgermeister, Polizei, Gerichte. Arbeitsämter, Handwerkskammern, Forstämter, Industrie- und Handelskammern, Parteien, der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe, Volkssolidarität, Freie Deutsche Jugend (FDJ) und des Frauenbundes (DFD). Mit dem Vermerk „Behördenpost“ oberhalb der Anschrift wurden sie bevorzugt behandelt. Auch hierfür wurden keine besonderen Gebühren erhoben. Solche Sendungen waren möglichst zu vereinbarten Zeiten bei den Postanstalten abzugeben. Sie wurden dann in Bunden oder Beuteln mit der Aufschrift „Dienstpost“ zum Bestimmungsort befördert und dort schnellstmöglich ausgetragen.

Am 15. März 1949 wurden alle Arten von Briefsendungen, Päckchen und Pakete mit dem Vermerk „Saat“ oder „Ernte“ als Behördenpost zugelassen. Vom 1. August 1949 an konnten auch die von privaten Absendern (insbesondere Rechtsanwälten, Sachverständigen usw.) eingelieferten Sendungen an Behörden durch den Vermerk „Behördenpost“ gekennzeichnet werden. Für Sendungen, die regelmäßig getauscht wurden, wurde die Versendung als Bahnhofsbrief vorgeschlagen.

Am 15. März 1950 wurde die Bezeichnung „Behördenpost“ durch „Geschäftspost“ ersetzt. Die alte Bezeichnung wurde weiter akzeptiert. Immerhin gehörte nun auch die Post aller für die Volkswirtschaft arbeitenden Betriebe zur Geschäftspost und wurde wie bisher getrennt von der normalen Post in eigenen Bunden bearbeitet.

Direkter Postaustausch 1951–1955 Am 2. Januar 1951 wurde zwischen den Regierungsstellen in Berlin und bei der sächsischen Landesregierung ein direkter Postaustausch eingerichtet. Die Regierungsstellen brachten durch Kurier ihre Post zum Postamt W 1 im Haus der Ministerien in der Leipziger Straße und nahmen die für sie bestimmten Sendungen in Empfang. Nach einer internen Anordnung waren die Sendungen gebührenfrei. Sie erhielten den Tagesstempel BERLIN W 1a oder 1b. Mit der Einführung der „Verwaltungspost A“ endete der Dienst am 9. Oktober 1955.

Kalter Krieg Mitten im „kalten Krieg“ zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland glaubte man, in der DDR Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Postbeförderung der Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsorgane treffen zu müssen. Das Ministerium des Innern richtete im Februar 1952 einen entsprechenden Postdienst für Postsendungen zwischen staatlichen Stellen ein. Es sollte verhindert werden, dass feindliche Kräfte irgendwelche Schriftstücke in den Verkehr einschleusen konnten. Die Behörden ließen ihre Post von einem Boten bei vereinbarten Postanstalten einliefern. Solche Sendungen wurden, getrennt von der normalen Post, beschleunigt befördert. Der Dienst war auf den Sendungen nicht besonders gekennzeichnet.

Verwaltungswertpost 1952–1956 Für wichtige oder wertvolle Postsendungen wurde am 1. Oktober 1952 die Verwaltungswertpost geschaffen. Es war dies ein vereinfachtes Verfahren der amtlichen Wertpost, bei der auf die Wertangabe verzichtet wurde. Die Koordinierungsstelle kennzeichnete die Sendungen mit dem Vermerk „Verwaltungswertpost“, ab 1. Juni 1954 rot unterstrichen. Zur Briefgebühr kam eine feste Behandlungsgebühr. Zur Frankatur waren alle gängigen Frankaturmöglichkeiten zugelassen, später nur Dienstmarken.

Zum 1. Juli 1954 kam es zu einer Neuregelung der Verwaltungspost. Behörden, Verwaltungen und volkseigene Betriebe, der Konsum und andere Handelsgenossenschaften sowie Institutionen und Einrichtungen staatlicher Organe waren jetzt verpflichtet, Schriftstücke, die nicht als Verschlusssache galten, als Verwaltungswertpost zu versenden. Die Versendung an Privatpersonen war untersagt. Am 31. März 1956 wurde die Beförderung von Verwaltungswertpost eingestellt.

Zentraler Kurierdienst 1955–1956 mini|DDR-Stempel „Berlin 0 17“ Das Verwaltungspostverfahren genügte den Sicherheitsanforderungen der Regierung der DDR nicht und so kam es am 10. Oktober 1955 zur Einrichtung eines Zentralen Kurierdienstes. Vom 10. Oktober 1955 bis zum 31. März 1956 kam es als Nächstes zur Verwaltungspost mit rotem „Bezahlt“-Stempel aus Berlin. Entsprechende Postsendungen wurden beim Postamt Berlin O 17 angeliefert und dort gestempelt weiterbefördert. Briefe nach Berlin hatten einen normalen Stempel und blieben daher weitgehend unerkannt. Allerdings trugen solche Sendungen auf der Rückseite Durchgangsstempel. mini|DDR-Verwaltungspost 1956

Die gesamte Post der staatlichen, wirtschaftlichen und anderer Verwaltungsstellen wurde auf dem Kurierwege befördert. Von Berlin aus ging dieser Dienst bis in die Bezirke und Kreise (ab 10. Oktober 1956) und zurück (ab 11. Oktober 1956). Nach Aufnahme der Tätigkeit des Zentralen Kurierdienstes waren die bestehenden Kurierdienste innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen. Ausgenommen hiervon war der Kurierdienst des Ministeriums des Innern und des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten. Gleichzeitig wurde eine zusammenfassende Anleitung für die Mitarbeiter der Deutschen Post herausgegeben. Für den Zentralen Kurier-Dienst (ZKD) war der Minister des Innern, für das nun eingeschränkte Verfahren mit Dienstmarken bis zur Einstellung am 7. Juni 1960 der Minister für Post- und Fernmeldewesen zuständig.

Die interne Bezeichnung der Deutschen Post für Postsendungen mit Dienstmarken lautete „Verwaltungspost“. Mit der Einrichtung des Zentralen Kurierdienstes wurde eine Unterscheidung erforderlich. Es wurde nun zwischen „Verwaltungspost A“ (mit Dienstmarke) und „Verwaltungspost B“ unterschieden. In beiden Fällen bestand die Aufgabe der Post in der Annahme, Sortierung, Beförderung und Zustellung der Sendungen. Dieser Zentrale Kurierdienst bestand bis zum 31. März 1956.

Dienstmarken Ab 15. August 1954 wurden im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern Dienstmarken ausgegeben.Die Regelung war im „Zentralblatt der Deutschen Demokratischen Republik“, das vom Büro des Präsidiums des Ministerrates der DDR herausgegeben wurde und im Deutschen Zentralverlag 1953 und 1954 erschien (siehe: Zeitschriftendatenbank), veröffentlicht worden. Alle staatlichen Organe, alle staatlichen Institutionen, die Betriebe und Verwaltungen der volkseigenen Wirtschaft, die Organe des staatlichen Handels sowie die volkseigenen Kreditinstitute sind verpflichtet, die von ihnen ausgehenden und nach Orten in der Deutschen Demokratischen Republik oder nach dem demokratischen Sektor von Groß-Berlin gerichteten Postsendungen mit Dienstmarken freizumachen. Auf Antrag können den Parteien, den demokratischen Massenorganisationen und den Genossenschaften die Verwendung von Dienstmarken gestattet werden. Absenderfreistempler können weiterverwendet werden, wenn der Wertstempel in blauer Farbe abgedruckt wird. Die Dienstmarken dürfen nur für die Freimachung dienstlicher Postsendungen Verwendung finden. Ihr Verbrauch ist zu überwachen. <br/ > Dienstsendungen waren an dem vom Postamt bezeichneten Schalter gegen speziellen Ausweis zu vorher vereinbarten Zeiten einzuliefern. Die Verwendung gewöhnlicher Briefmarken und die Einlieferung über den Briefkasten waren untersagt. Das Höchstgewicht solcher Sendungen betrug 1 kg, Päckchen und Pakete waren nicht zulässig. Zur Beschleunigung der Dienstpost wurden diese nicht der Abteilung 12 zugeführt. Bei der Abteilung 12 handelte es sich um die Zensurstelle des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Im Laufe der Zeit kamen immer neue Institutionen hinzu, sogar Unternehmen, an denen der Staat nur beteiligt war. Anfangs gab es keine umfassende Dienstanweisung, Sicherheitslücken taten sich auf. Die Post war für die Durchsetzung zuständig, die Verfügungen des Innenministeriums waren aber streng vertraulich, meist auch nur mündlich erteilt.

Das Motiv der einfarbig auf weiß gedruckten der DDR bestand aus der zweizeiligen Inschrift „Deutsche Demokratische Republik“ am oberen Markenrand, dem Staatswappen der DDR in der Markenmitte sowie der Bezeichnung „Dienstmarke“ am unteren Markenrand, die rechts und links von einer Wertziffer (Frankaturwert in Pfennig) eingerahmt ist. Bis zum 26. September 1955 öffnete sich der Zirkelbogen des DDR-Staatswappen nach links, danach, bis zum Ende der DDR mit Ablauf des 2. Oktobers 1990, nach rechts. Diese Veränderung spiegelt auch die Gestaltung des Staatswappens auf den ausgegebenen Dienstmarkenausgaben wider. Bei den einzelnen Ausgaben kamen zwei verschiedene Wasserzeichen-Papiere („DDR und Posthorn“, ab 1957 „DDR um Kreuzblume“) und als Druckverfahren zuerst der Offsetdruck (1. Ausgabe vom 15. August/1. Oktober 1954) und danach der Buchdruck zum Einsatz. Durch die Druckverfahren und durch die Bearbeitung der Klischees liegen bei den einzelnen Ausgaben kleinereVeränderungen in der Markenzeichnung vor. Insgesamt verzeichnete der DDR-Universalkatalog 36 Kataloghauptnummern in neun verschiedenen Ausgaben, die teilweise aber auch nur einen Wert umfassen. Peter Fischer, Fritjof Skupin und Wolfgang Gudenschwager (Hrsg.): DDR-Universalkatalog. transpress Verlag für Verkehrswesen, Berlin 1986, S. 597 ff. Dagegen sind im Michel Deutschland-Katalog 41 Kataloghauptnummern aufgeführt, die in vier Ausgaben zusammengefasst sind.