Der Wetterauer Grafenverein, auch Wetterauisches Reichsgrafenkollegium oder Wetterauische Grafenbank genannt, war ein Zusammenschluss gräflicher Häuser aus dem Bereich der Wetterau, des Westerwaldes und benachbarter Gebiete. Er entstand im späten Mittelalter und bestand formal bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (1806).

mini|Die Wetterau nach Matthäus Merian (Topographia Hassiae)

Voraussetzungen

Der Raum der Wetterau war bis in staufische Zeit und danach einerseits geprägt von königlichen Rechten und Besitz, andererseits von einer Vielzahl entstehender kleinräumiger gräflicher, ritterschaftlicher und städtischer Territorien.

Mit dem Ende der Staufer im Reich und mit dem Aussterben der Münzenberger 1255 traten die unterschiedlichen politischen Kräfte der Wetterau deutlicher hervor, vor allem die großen Familien derer von Hanau, Eppstein, Falkenstein und Isenburg-Büdingen. Daneben bestanden die Friedberger Burgmannschaft, die Burgmannschaft in der Pfalz Gelnhausen, niederadelige Verbände, die Freigerichte (insbesondere Kaichen) und die Städte Friedberg, Frankfurt, Wetzlar und Gelnhausen. Wegen einer fehlenden Hegemoniemacht, der Lage des Gebiets zunächst im Spannungsfeld zwischen der Landgrafschaft Hessen und dem Erzbistum Mainz und später in dem Bereich, auf den sich hessische Hegemoniebestrebungen bezogen, konnte das Königtum seinen gestaltenden Einfluss als Bündnispartner der Wetterauer Grafen lange erhalten. Dem dienten auch die bis 1419 nachweisbaren Landvögte, deren „Zuständigkeitsbereich“ aber südlich und westlich weiter ausgriff als der spätere Wetterauer Grafenverein. Die Landvögte stammten in der Regel aus den führenden Familien der Region und nutzten ihre Stellung auch, um eigene territoriale Interessen durchzusetzen.

Die spätmittelalterliche Landfriedenspolitik führte zunächst zu gemischtständischen Einungen von Rittern, Herren und Grafen der Wetterau. Diese Einungen stifteten regionale Identität, die selbst bei zunehmender sozialer Abgrenzung der Stände Bestand hatte. Vier stabilisierende Elemente lassen sich im Übergang von Mittelalter zu Neuzeit in der Wetterau ausmachen: Die vier Reichsstädte, von denen letztendlich aber nur Frankfurt auf die Dauer Bedeutung zukam; ein Verbund von Rittern und weiteren Adeligen, die sich in den Burgmannschaften der Burg Friedberg und der Pfalz von Gelnhausen konzentrierten; eine Reihe von Ganerbschaften (Reifenberg, Kronberg, Falkenstein, Lindheim, Dorheim, Staden), z. T. personenidentisch mit der vorgenannten Gruppe und der Wetterauer Grafenverein, zunächst ebenfalls zumindest teilweise unter Einschluss der bereits in den Ganerbenschaften und Burgmannschaften organisierten Familien.

Geschichte Anfänge

Der Wetterauer Grafenverein entstand 1422 als Nachfolgeorganisation der Landvogtei und der Landfriedenseinungen. Auslöser war wohl ein Konflikt, ausgelöst durch Expansionsversuche der Landgrafschaft Hessen gegen die Grafen von Katzenelnbogen und anderen Herren und Grafen der Region. Zu dem Wetterauer Grafenverein gehörten anfangs Grafen Katzenelnbogen (1479 erloschen) Nassau-Weilburg Nassau-Dillenburg (erst 1436 beigetreten) Rieneck Solms Ziegenhain (1450 erloschen) Wertheim Herren Eppstein Isenburg Hanau

Obwohl damit erstmals alle Grafen und Herren im Raum zwischen Rhein und Vogelsberg, Main und Rothaargebirge versuchten, eine gemeinsame politische Organisation zu schaffen, blieb deren Randbereich – sowohl territorial als auch hinsichtlich der Zuständigkeiten – verschwommen. Weder der verfassungsrechtliche Status des Zusammenschlusses noch die Grenzen der einzelnen Herrschaftsbereiche waren exakt festgelegt.

Als 1479 Katzenelnbogen erlosch und das Territorium an die Landgrafschaft Hessen fiel, übernahm Nassau die Führung im Wetterauer Grafenverein. 1495 wurde der Bund von Nassau, Solms und Hanau (die seit 1429 ebenfalls den Grafentitel besaßen) erneuert und durch den Beitritt der Ganerbschaften Reifenberg, Kronberg, Falkenstein, Lindheim, Dorheim und Staden verstärkt. Die Familien aus den Ganerbenschaften verließen den Verein allerdings bald wieder und organisierten sich selbständig im mittelrheinischen Kanton der Reichsritterschaft. Ebenfalls 1495 erhielt der Wetterauer Grafenverein auf dem Reichstag von Worms die Reichsstandschaft und eine Kuriatstimme im Reichsfürstenrat. Ab 1512 entsandte er auf Reichstage regelmäßig einen Vertreter.

Zweite Phase: 1525–1575 Innere Organisation

Spätestens um 1525 kristallisierte sich eine weithin geschlossene Region gräflicher Territorien in Wetterau und Westerwald heraus. Alle Mitglieder erreichten den Status der Reichsunmittelbarkeit. 1540 wurde eine ständige Geschäftsführung eingerichtet, 1565 der Bund erneuert durch Nassau Solms Grafen von Hanau-Münzenberg Grafen von Hanau-Lichtenberg (für das Amt Babenhausen) Wittgenstein Sayn Stolberg-Königstein Isenburg-Ronneburg Leiningen-Westerburg Wied

Im Innern stießen die Grafen, die seit der Mitte des 16. Jahrhunderts den Ausbau ihrer Territorien zu mehr Staatlichkeit anstrebten, überall an die Grenzen des politisch Machbaren. Die geringe Größe der eigenen Herrschaftsbereiche, Geleits- und Zollrechte benachbarter Fürsten, Lehnsabhängigkeiten und der im Vergleich zu Fürsten niedere ständische Status stellten unüberwindliche Schwellen dar, um aus den gräflichen Herrschaftsbereichen vollwertige Staaten zu formen. Da der gräfliche territoriale Staat so ein unerfüllter Traum blieb, sollte der Wetterauer Grafenverein die Defizite durch gemeinsames Auftreten ausgleichen. Er ermöglichte die schnelle Regulierung internen Streits und ein koordiniertes Vorgehen gegen auswärtige, gegen die gräfliche Obrigkeit gerichtete Eingriffe Dritter. Der Verbund stiftete und erhielt einen einheitlichen Polizei-, Münz-, Wirtschafts- und Rechtsraum (Solmser Landrecht). Die dazu erlassenen Ordnungen des Grafenvereins wurden durch die Grafen in ihren Grafschaften im eigenen Namen verkündet (ebenso wie die auf Grafen-, Reichs- oder Kreistagen beschlossenen Regelungen). Das war ein wichtiger Ausdruck der obrigkeitlichen Rechte des einzelnen Grafen im eigenen Territorium, denn Friedenssicherung war ein Ausweis landesherrlicher Macht.

Der Wetterauer Grafenverein behauptete sich im 16. Jahrhundert angesichts der Territorienbildung der Landgrafen von Hessen als wichtigste Ordnungskraft in der Wetterau. Dies geschah zunächst in enger Bindung an die Habsburger (auch bei allen nach 1517 auftretenden konfessionellen Unterschieden).

Reformation

In der Reformation nutzten die Grafen den reformatorischen Ansatz zunächst, um Geistliche zu besteuern. Erst in den dreißiger Jahren wurden die entstehenden Landeskirchen mit Hilfe einzelner Kirchenordnungen neu strukturiert. Und erst unmittelbar vor dem Schmalkaldischen Krieg gab der Wetterauer Grafenverein seinen konfessionsneutralen Kurs zu Gunsten eines deutlichen Bekenntnisses für die Augsburger Konfession auf.

Die Kriegsvorbereitungen Kaiser Karls V. zwangen die Grafen, sich wenigstens verbal der vermeintlich stärkeren evangelischen Gruppierung anzuschließen, denn Landgraf Philipp von Hessen, der eigentliche Gegenspieler des Kaisers, war ihr unmittelbarer Nachbar. Während des Krieges blieben die Grafen neutral und zögerten 1547 sehr lange, bevor sie sich zu Unterstützung des siegreichen Kaisers entschlossen. Dessen Bundespläne lehnten sie ab und das Augsburger Interim vollzogen sie – wie fast alle evangelischen Stände – nur formal und hinderten in der Praxis seine Umsetzung.

Dritte Phase: zwischen 1576 und dem Dreißigjährigen Krieg Innere Organisation

1576 wurde die Organisation des Wetterauer Grafenvereins grundlegend reformiert. Ein Korrespondenzvertrag legte fest, dass die Grafen einen der ihren, jährlich wechselnd, zum „Ausschreibenden“ wählten, der die Funktion eines Sprechers und Repräsentanten des Vereins wahrnahm. Er bestimmte Termin und Ort der Versammlungen und legte die Tagesordnung fest. Dadurch bestimmte er Entscheidungen wesentlich vor, denn Delegierte der Grafen konnten nur zu den vom Ausschreibenden vorher übermittelten Punkten instruiert werden.

Zweite Reformation

Für die Nachfolger Karls V., die sich auf die Türkenabwehr im Osten konzentrierten, spielten die Wetterauer Grafen keine große politische Rolle mehr. Ab dem Reichstag zu Augsburg von 1566 orientierten sich die Grafen daher mehr und mehr in Richtung einer regionalen Vormacht, der Kurpfalz, um das Gegengewicht gegen Hessen weiter zu gewährleisten. Dies galt auch religionspolitisch. Die Pfalz war reformiert, die Grafen wurden es in den folgenden Jahren auch – zumal deren führende Köpfe am Heidelberger Hof Spitzenpositionen einnahmen. Sie gewannen dadurch wieder an Bedeutung, da sie den Augsburger Religionsfrieden, der ja nur Lutheraner und Römisch-Katholische berücksichtigte, offen infrage stellten. Innenpolitisch war diese Zweite Reformation für die Grafen interessant, weil der neue, reformierte Klerus, im Gegensatz zu den lutherischen Pfarrern, keinen Rückhalt in der Bevölkerung hatte und damit völlig vom Landesherren abhängig war. Gleichwohl konnte der Konfessionswechsel der Untertanen auf dem Grundsatz „cuius regio, eius religio“ relativ problemlos durchgesetzt werden.

Auf der anderen Seite gingen mit dem Aussterben der Grafen von Königstein und der Grafen von Rieneck deren Gebiete weitgehend an das Erzbistum Mainz verloren. Weiter wurde eine Reihe von Grafenhäusern dadurch geschwächt, dass ihnen nach der Reformation der Zugang zu geistlichen Pfründen verwehrt war und sie zur Versorgung nachgeborener Söhne Landesteilungen durchführen mussten. Dies erschütterte das Sozialsystem der Grafenfamilien und konnte nur zum Teil dadurch ausgeglichen werden, dass für nachgeborene Söhne Gouverneurs- oder Militärstellen aufgetan werden konnten.

Die Versuche, das politische System des Reiches umzukrempeln, evangelisch zu bleiben und wieder an geistliche Pfründen zu gelangen, schlug gänzlich fehlt. Sowohl bei ihrer Unterstützung des Reformationsversuchs des Kölner Erzbischofs Gebhard I. von Waldburg, bei dem Versuch die Generalstaaten für ihre politischen Ziele einzuspannen als auch im Straßburger Kapitelstreit erlitten die Grafen herbe Niederlagen. Andererseits war der Wetterauer Grafenverein so konsolidiert, dass er, als 1605 mit der Grafschaft Nassau-Wiesbaden das Territorium eines Dritten Mitglieds des Grafenvereins an das Erzbistum Mainz zu fallen drohte, die Drohung mit einer Mobilisierung der „Landesdefension“ ausreichte, den Erzbischof von seinem Annexionsversuch abzuhalten.

Die intensiven Bemühungen der Nassau-Dillenburger im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts, führende calvinistische Adlige in den niederrheinischen Herzogtümern zu einer Übernahme der Regierung zu bewegen, schlugen zwar fehl.Mostert, Rolf-Achim: Wirich von Daun Graf zu Falkenstein (1542–1598), Ein Reichsgraf und bergischer Landstand im Spannungsgefüge von Machtpolitik und Konfession. Diss. phil. Düsseldorf 1996, Essen 1997. doch leisteten sie in Verbindung mit anderen Wetterauer Grafen und Landgraf Moritz von Hessen-Kassel einen wesentlichen Beitrag zum Übertritt der Hohenzollern 1610/13 zum Calvinismus.Franz Josef Burghardt: Zwischen Fundamentalismus und Toleranz. Calvinistische Einflüsse auf Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg vor seiner Konversion. Berlin 2012, ISBN 978-3-428-13797-8, dort insbes. Kurzbiografie S. 103. Deren Erbanspruch auf Jülich-Kleve-Berg, durch die eine calvinistische Landbrücke zwischen den Wetterauer Grafschaften und den Vereinigten Niederlanden geschaffen werden sollte, konnte allerdings militärisch gegen die katholischen Mächte nur teilweise durchgesetzt werden.

Dreißigjähriger Krieg