mini|Lahn und Naunheimer Mühle
Naunheim ist ein Stadtteil der mittelhessischen Kreisstadt Wetzlar. Er liegt östlich der Wetzlarer Kernstadt im Lahntal nördlich der Lahn und wird im Osten durch die Bundesautobahn 45 begrenzt. Naunheim verfügt über einen alten Ortskern.
Geschichte Ortsgeschichte Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Naunheim erfolgte im Codex Laureshamensis des Klosters Lorsch unter dem Namen Niuuenheim und wird auf die Zeit von 779 bis 783 datiert.
Der Ort bildete zusammen mit Waldgirmes und zwischenzeitlich auch Blasbach einen Gerichtsbezirk und gehörte den Grafen von Solms. Im Jahr 1372 erlangten die hessischen Landgrafen einen Mitbesitz am östlichen Teil der Solmser Grafschaft und somit auch an Naunheim. 1420 teilte sich das solmsische Adelsgeschlecht und das Dorf kam zur Linie Solms-Lich im Amt Königsberg. Von 1629 bis 1866 gehörte Naunheim zum Großherzogtum Hessen. Daraufhin wurde der Ort preußisch und dem Kreis Biedenkopf zugeordnet. Erst im Jahr 1932 kam es zum Landkreis Wetzlar.
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Naunheim:
Die bis dahin eigenständige Gemeinde Naunheim wurde im Zuge der Gebietsreform in Hessen kraft Landesgesetz zum 1. Januar 1977 in die neu gebildete Stadt Lahn eingemeindet. Nach deren Auflösung infolge heftiger Proteste der Bevölkerung am 1. August 1979, wurde Naunheim zu einem Stadtteil der Stadt Wetzlar. Für Naunheim wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach Maßgabe der §§ 81 und 82 HGO und des Kommunalwahlgesetzes in der jeweils gültigen Fassung gebildet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Naunheim angehört(e):
779/783: Frankenreich, Lahngau, Naunheimer Mark (in pago Logenehe in Niuuenheimer marca) vor 1357: Heiliges Römisches Reich, Grafen von Solms ab 1357: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen und Hohensolms gemeinschaftlich, Amt Königsberg ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg und Hohensolms gemeinschaftlich, Amt KönigsbergDie Zugehörigkeit des Amtes Königsberg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1627: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, und Hohensolms gemeinschaftlich, Amt Königsberg ab 1629: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt (durch Abteilungsvertrag), Amt Königsberg 1787: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Königsberg ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Oberhessen, Amt Königsberg ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Königsberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GießenTrennung zwischen Justiz (Stadtgericht Gießen) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Gießen ab 1867: Norddeutscher Bund, Königreich Preußen,Infolge des Deutschen Krieges. Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf (übergangsweise Hinterlandkreis) ab 1871: Deutsches Reich, Königreich Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1918: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Biedenkopf ab 1932: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Hessen-Nassau, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1944: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Provinz Nassau, Kreis Wetzlar ab Deutsches Reich: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Wiesbaden, Kreis Wetzlar ab 1968: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Kreis Wetzlar ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Stadt Lahn ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Wetzlar ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Wetzlar
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Naunheim das „Amt Königsberg“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. „Stadtgericht Gießen“ war daher von 1821 bis 1866 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Naunheim zuständig war.
Nach der Abtretung des nordwestlichen Teils des Landkreises Gießen und mit ihm Naunheim an Preußen, infolge des Friedensvertrags vom 3. September 1866 zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen wurde Naunheim vom Stadtgericht Gießen abgetrennt.Art. 14 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866 () Im Juni 1867 erging eine königliche Verordnung, die die Gerichtsverfassung im vormaligen Herzogtum Nassau und den vormals zum Großherzogtum Hessen gehörenden Gebietsteilen neu ordnete. Die bisherigen Gerichtsbehörden sollten aufgehoben und durch Amtsgerichte in erster, Kreisgerichte in zweiter und ein Appellationsgericht in dritter Instanz ersetzt werden.Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim vom 26. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1094–1103) Im Zuge dessen erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Landgerichts in Amtsgericht Gladenbach und die Zulegung Naunheim zu diesem Gericht. Die Gerichte der übergeordneten Instanzen waren das Kreisgericht Dillenburg und das Appellationsgericht Wiesbaden.Verfügung vom 7. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Herzogthum Nassau und den vormals Großherzoglich Hessischen Gebietstheilen, mit Ausschluß des Oberamtsbezirks Meisenheim, zu bildenden Gerichte () Aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes 1877 kam es mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 zum Wechsel des Amtsgerichts in den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Marburg.Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS 1878, S. 275–283) Mit Wirkung zum 1. Oktober 1902 wurden Naunheim vom Amtsgerichtsbezirk Gladenbach getrennt und dem Amtsgericht Wetzlar zugelegt.Gesetz, betreffend die Abänderung von Amtsgerichtsbezirken vom 22. Juni 1902 (PrGS 1902, S. 227–228) In der Bundesrepublik Deutschland sind die übergeordneten Instanzen das Landgericht Limburg, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Naunheim 3723 Einwohner. Darunter waren 249 (6,7 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 609 Einwohner unter 18 Jahren, 1536 zwischen 18 und 49, 783 zwischen 50 und 64 und 792 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 1656 Haushalten. Davon waren 522 Singlehaushalte, 501 Paare ohne Kinder und 474 Paare mit Kindern, sowie 126 Alleinerziehende und 36 Wohngemeinschaften. In 384 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 1095 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1806: 546 Einwohner, 98 Häuser • 1829: 651 Einwohner, 101 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit Quelle: Historisches Ortslexikon • 1834: 933 evangelische und 9 andere Christen • 1961: 2722 evangelische (= 82,41 %) und 505 (= 15,29 %) katholische Einwohner • 2017: 1872 evangelische (= 49,6 %), 460 (= 12,2 %) katholische, 1440 konfessionslose und sonstige (= 38,3 %) Einwohner
Staatsangehörigkeit Quelle: Stadt Wetzlar • 2005: 3654 Deutsche, 275 Nichtdeutsche (7,5 %) davon 150 Frauen und 125 Männer • 2012: 3528 Deutsche, 258 Nichtdeutsche (6,8 %) davon 141 Frauen und 117 Männer • 2015: 3447 Deutsche, 339 Nichtdeutsche (8,9 %) davon 184 Frauen und 155 Männer • 2017: 3346 Deutsche, 426 Nichtdeutsche (11,3 %) davon 224 Frauen und 202 Männer
Politik Ortsbeirat Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 gab es für den Ortsbeirat Naunheim die folgenden Ergebnisse. Zum Vergleich die Wahlergebnisse der vorhergehenden Wahlperioden.
Parteien und Wählergemeinschaften %2021 Sitze2021 %2016 Sitze2016 %2011 Sitze2011 %2006 Sitze2006SPDSozialdemokratische Partei Deutschlands 56,8 5 60,2 5 62,3 6 64,4 6 GRÜNE Bündnis 90/Die Grünen 10,1 1 8,3 0 13,3 1 6,8 1 CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands 15,8 1 12,4 1 11,2 1 15,2 1 FW Freie Wähler 10,8 1 12,2 1 10,2 1 10,6 1 FDP Freie Demokratische Partei 6,5 1 3,0 1 3,0 0 2,9 0 Gesamt 100,0 9 100,0 9 100,0 9 100,0 9 Wahlbeteiligung in % 50,6 50,3 46,3
Ortsvorsteher Ortsvorsteherin ist Andrea Volk (SPD).
Bauwerke
Wirtschaft und Infrastruktur Verkehr Naunheim ist aus der Wetzlarer Kernstadt über die L3285 (in Wetzlar als Dammstraße, in Naunheim als Naunheimer Straße geführt) zu erreichen, welche an Naunheim vorbei nach Lahnau führt. Naunheim wird durch die Stadtbuslinie 24, Wetzlar–Gießen, der ESE Verkehrsgesellschaft GmbH sowie durch die Überlandlinie 240 des Verkehrsverbundes Lahn-Dill (VLD) angefahren.
Öffentliche Einrichtungen Naunheim verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr. Sie ist mit einem Löschgruppenfahrzeugen (LF 10/6), einem Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W), einem Rettungsboot (RTB 1) und einem Mannschaftstransportfahrzeug ausgerüstet. Des Weiteren hat der Stadtteil eine eigene Rettungswache der Malteser. Auf der Wache wird ein Rettungswagen im 24-Stunden-Dienst sowie ein zweites Fahrzeug zur Abdeckung von Spitzenauslastungen im Tagesbereich vorgehalten.
Auch existieren in Naunheim ein Stadtteilbüro der Stadt Wetzlar, welches sich zusammen mit der örtlichen Bibliothek im Gebäude der alten Schule befindet, eine Grundschule und zwei Kindergärten. Ebenfalls wird von der Kirchengemeinde neben dem örtlichen Gotteshaus auch das Gemeindezentrum unterhalten, in dem mehrere gemeinnützige Gruppen ihre Treffen abhalten.
Industrie und Handel Der Stadtteil verfügt über Geschäfte des täglichen Bedarfs.
Außerdem befindet sich eine Filiale der Volksbank Mittelhessen im Ort.
Anmerkungen und Einzelnachweise Anmerkungen
Einzelnachweise Webauftritt der Stadt Wetzlar (aus webarchiv): 2005; 2006; 2009; 2012; 2015; 2017 Abgerufen im Januar 2019.
Literatur Reinhold Schneider, Martina Weißenmayer: Kulturdenkmäler in Hessen: Stadt Wetzlar. Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland. Herausgegeben vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Konrad Theiss Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-8062-1900-1, S. 436–447.
Weblinks
Stadt Wetzlar: Stadtteile: Naunheim
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