mini|hochkant|Stammwappen derer von Pappenheim
Pappenheim ist der Name eines alten fränkisch-schwäbischen Adelsgeschlechts des Hochadels, das seinen Stammsitz im gleichnamigen Ort Pappenheim bzw. auf der Burg Pappenheim an der Altmühl hatte. Das Geschlecht übte von etwa 1100 bis 1806 das Amt des Reichserbmarschalls (Vicemarescallus) in Stellvertretung des Kurfürsten von Sachsen als Erzmarschall des Heiligen Römischen Reiches aus.
Das Geschlecht ist nicht zu verwechseln mit den westfälischen Rabe von Pappenheim.
Geschichte Ursprung Als Stammvater gilt der Ministeriale Heinrich Haupt (Henricus Caput), ein Gefolgsmann des Kaisers Heinrich V., der im Jahre 1111 erstmals urkundlich erscheint. Möglicherweise war er ein Sohn oder Bruder des beim Kreuzzug von 1101 erwähnten Konrad, Marschall König Heinrichs IV.
Ein Henricus de Pappenheim wird 1138 bis 1147 in Urkunden genannt, 1141 als Marschall.Haupt Graf zu Pappenheim: Die frühen Pappenheimer Marschälle vom 12. bis z. 16. Jahrhundert. Bd. 1. vgl. Regesta Imperii. Haupts Nachfolger Heinrich II. nahm unter dem ersten Staufer Konrad III. als Marschall am Zweiten Kreuzzug (1147/49) teil. Heinrich könnte es auch gewesen sein, der mit Kaiser Friedrich I. Barbarossa den Zweiten Italienzug (1158/62) bestritt. Auch am Vierten Italienzug (1166/68) nahm er teil und überstand die Seuchenkatastrophe. Im Amt war er noch von 1168 bis 1173. Marschall Heinrich III. (auch Haupt II. genannt, da er mit dem Beinamen Testa erwähnt wird, * um 1137) war 1174 Berater Barbarossas und wurde unter dessen Sohn, Kaiser Heinrich VI. Marschall und Legat. Er scheiterte zusammen mit dem Kaiser bei der Belagerung Neapels (1191) und starb vermutlich 1191 in Montecassino. Heinrich von Kalden (* vor 1175; † nach 1214), ab 1191 Reichshofmarschall Kaiser Heinrichs VI., war vermutlich ein Sohn von Heinrich III. Testa.
Der Sippenname variiert also zunächst zwischen Caput, Testa (beides lat. für Haupt) oder cum Caputae (mit dem Haupte), was sich auf das Wappensymbol des mit einem Stirnreif gekrönten Imperatorenkopfes bezieht, den die Familie im Siegel führte und der, zum Mohr gewandelt, ihre Helmzier und später auch Stadtwappen von Pappenheim wurde. Die frühen Familienangehörigen wurden immer als Marschall bezeichnet, sie trugen aber auch den Namen Kalendin oder Kalden. Der Familiensitz, die Burg Pappenheim, wurde im Mittelalter „Burg Kalteneck“ genannt.
mini|hochkant|Wappen der Grafen von Pappenheim als Reichserbmarschälle Das Reichsmarschallamt, eines der Erbämter des Heiligen Römischen Reichs, besaß die Familie also vermutlich ab etwa 1100, urkundlich mit dem Namen Pappenheim verbunden seit 1141. Ein weiterer Heinrich von Pappenheim nannte sich im Jahre 1263 Marschall von Gottes Gnaden des kaiserlichen Hofes und des Herzogtums Schwaben. Seit 1420 führten die Pappenheimer den Titel Reichserbmarschall.
Die Funktion der Pappenheimer war bei der Kaiserwahl und der Kaiserkrönung von Bedeutung sowie auch bei den Reichstagen, bei denen sie für die Verpflegung der Gesandten zu sorgen hatten. Unterstützt wurden sie dabei vom Reichsquartiermeister und von Juden, die Nahrungsmittel herbeischaffen und zum Tagungsort des Reichstages bringen mussten, der ab 1669, nach Beginn des Immerwährenden Reichstages, immer in Regensburg stattfand. Deshalb wurde es einer wachsenden Anzahl von Juden unter dem Schutz von Pappenheim auch gestattet, einen dauerhaften Aufenthalt in Regensburg zu nehmen. Dafür erhielt Pappenheim von den Juden ein Schutzgeld. Als Pappenheim die Zahl seiner Schutzjuden immer weiter erhöhte, führte das zum Streit mit dem Magistrat der Stadt Regensburg. Der Magistrat bestand nach der im Jahr 1519 betriebenen gewaltsamen Vertreibung aller Juden aus der Stadt auf der Einhaltung des der Stadt vom Kaiser gewährten städtischen Judenprivilegs, das es dem Magistrat erlaubte, keine Juden im Stadtgebiet dulden zu müssen (privilegium de non recepiendis Judäis). Für dieses städtische Privileg musste die Stadt den Kaiser für jeden vertriebenen Juden finanziell entschädigen, was dann dazu führte, dass der Reichserzmarschall Kurfürst August von Sachsen 1715 die Zahl der in Regensburg ansässigen Judenfamilien auf vier begrenzte. Die Begrenzung blieb ohne große Auswirkung, denn am Beginn des 19. Jahrhunderts lag die Anzahl jüdischer Personen bereits wieder bei 110 Personen, unter ihnen war als Vorstand der kleinen jüdischen Gemeinde der Thurn und Taxissche Hofbankier Philipp Reichenberger, später der erste Bauherr des Dörnbergpalais. Ein eigener jüdischer Friedhof war damals noch nicht gestattet, so dass verstorbene Juden bis nach Fürth oder Pappenheim verbracht werden mussten.
Außerdem wurde den Pappenheimern das Amt eines Reichsforst- und Jägermeisters im Nordgau übertragen. Nachdem sich die Grafen Pappenheim in mehrere Linien geteilt hatten, blieb die Verwaltung des Untermarschallamts seit 1473 immer beim in Pappenheim residierenden Senior. Diese Linie durfte sich (seit 1574) „zu Pappenheim“ nennen, alle anderen nur „von Pappenheim“.
Im Kloster Pappenheim befindet sich eine umfangreiche Grablege der Familie.
Entwicklung der verschiedenen Linien Nachdem im 13. Jahrhundert die Linie des Marschalls Heinrich von Kalden sowie die der älteren Biberbacher mit Ulrich von Pappenheim-Rechberg 1231 ausgestorben waren, entstanden noch im gleichen Jahrhundert, von Marschall Heinrich VII. kommend, 1279 die ältere oder Pappenheimer Linie und, von Marschall Hiltprand begründet, die Jüngere, nach dem zweiten Familiensitz Biberbach benannte Linie mit weiteren Abzweigungen.
1444 teilte sich das Geschlecht unter den Erben des Marschalls Haupt II. in die Linien Alesheim, Bad Grönenbach (ausgestorben 1612), Rothenstein (ausgestorben 1639), Treuchtlingen (ausgestorben 1647) und Gräfenthal in Thüringen (ausgestorben 1599).
Der Zusammenhalt trotz religiöser Verschiedenheit wurde durch Familienverträge bewahrt. Herrschaft und Burg Pappenheim wurden gemeinsam regiert und vom jeweiligen Familiensenior verwaltet, vergleichbar mit anderen reichsunmittelbaren Grafen wie den bayerischen Ortenburgern. Somit teilte sich die pappenheimische Herrschaft in Familien-, Linien- und Individualbesitz auf. In der Konfessionsfrage eingebunden zwischen dem protestantischen sächsischen Kurfürsten und dem katholischen Reichsoberhaupt konnten die Pappenheimer nur vorsichtig agieren. Während sich Gräfenthal 1530 den Lutheranern anschloss, besetzten andere Pappenheimer Bischofs- und Domherrnstühle. Erst nach dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 führten auch die Herrschaften Rothenstein (1558), Treuchtlingen (1559) und Pappenheim (1562) die Reformation ein. Der Familienzusammenhalt wurde in internen Verträgen von 1534 und 1580 geregelt. Dazu gehörten vor allem Bestimmungen zum Seniorat und zur gemeinsamen Herrschaft sowie zum Prozessbeistand.
Pappenheim mini|Burg Pappenheim, der Stammsitz der Familie
Die staufische Burg Pappenheim in Pappenheim an der Altmühl wurde im Jahr 1175 fertiggestellt, wie das Weihedatum der Burgkapelle verrät. Erbaut wurde diese Anlage vermutlich als kaiserliche Burg, die als Lehen, später als Allod, dem Reichs-Ministerialengeschlecht der Calatine überlassen wurde, die sich nun Marschälle von Pappenheim nannten. Pappenheim wurde als Residenzstadt regionaler Mittelpunkt der Herrschaft; die Reichserbmarschälle besaßen Privilegien wie Halsgericht und Judenregal. Im Dreißigjährigen Krieg musste die Burg 1634 nach kurzer Belagerung den Schweden übergeben werden. Im Spanischen Erbfolgekrieg wurde sie 1705 von französischen Truppen eingenommen und beschädigt. Danach zerfiel sie zusehends und wurde Anfang des 19. Jahrhunderts in eine romantische Ruine umgewandelt, die dem Zeitgeschmack entsprach. Schon 1593 war Wolf Christoph zu Pappenheim von der Burg in das Alte Schloss Pappenheim umgezogen, das durch Erweiterung eines älteren Baues in der Stadt entstanden war. Es blieb die Residenz der Marschälle von Pappenheim bis zum Bau des Neuen Schlosses um 1820, das der Architekt Leo von Klenze im klassizistischen Stil gestaltete. Dieses ist bis heute Wohnsitz von Nachfahren in weiblicher Linie der Grafen von Pappenheim.
Nach dem Erwerb der reichsunmittelbaren Herrschaft Pappenheim Anfang des 12. Jahrhunderts erhielten Angehörige der Familie weitere Besitzungen und Güter.
Biberbach Die Orte Biberbach und Markt werden bereits im Jahre 1214 im Pappenheimer Urbar erwähnt. Auch die mit den Pappenheimern verwandten Marschälle von Rechberg (Hildebrand, Sohn Ulrich I. von Rechberg heiratete Anna von Pappenheim) hatten in Biberbach und in der Umgebung Besitz, der durch Erbfolge später an die Pappenheimer fiel. Im Jahre 1279 teilten die Brüder Heinrich und Hiltbrand von Pappenheim den Besitz so, dass der jüngere Hiltbrand den gesamten Besitz südlich der Donau, somit auch Biberbach, erhielt. Nach 1300 nannten sich die Nachfahren nur noch selten „von Pappenheim“, sondern meist „Marschälle von Biberbach“. Ein Nachkomme Hiltbrands verkaufte die Herrschaft Biberbach, mit den Orten Biberbach, Markt, Eisenbrechtshofen, Prettelshofen, Langenreichen und Feigenhofen am 16. Juni 1514 für 32.000 Gulden an Jakob Fugger.
Treuchtlingen Den Ort Treuchtlingen kaufte Georg zu Pappenheim 1447/53 von den Seckendorffern zurück. Treuchtlingen blieb danach Lehen der Markgrafen von Ansbach aus dem Haus Hohenzollern, die damit entscheidenden Einfluss auf die Konfession hatten. Zeitweise war es an den Deutschen Orden in Ellingen verpfändet. Ursprünglicher Herrschaftssitz war die Burg Treuchtlingen, doch existierte auch bereits das Stadtschloss Treuchtlingen, das Veit zu Pappenheim 1575 umbauen ließ. Am 29. Mai 1594 wurde dort sein berühmter Sohn Gottfried Heinrich geboren. Reichserbmarschall Veit zu Pappenheim (1535–1600) war seit 1555 protestantisch (bereits sein Vater hatte 1521 Martin Luther zum Verhör nach Worms geleitet) und verlor deshalb die bayerische Hofmark Schwindegg, die er 1591 an Ritter Sebastian von Haunsperg veräußern musste. Nach dem Tod des Feldmarschalls Gottfried Heinrich Graf zu Pappenheim in der Schlacht bei Lützen 1632 und dem Tod seines Sohnes in einem Duell mit Martin Maximilian von der Goltz kam es 1647 zum Erlöschen der Treuchtlinger Linie, Treuchtlingen fiel den Markgrafen von Ansbach zu.
Rothenstein Nach dem Tod Ludwig von Rothensteins gelangten 1482 die Burg Rothenstein und das Hohe Schloss Grönenbach in den Besitz derer von Pappenheim. Auf der Burg Rothenstein lebte auch Philipp von Pappenheim, der ab 1559 nahe der Burg die ersten calvinistischen Predigten in Grönenbach halten ließ. Während des Bauernkrieges 1525 wurde Burg Rothenstein von aufständischen Bauern eingenommen. Marschall Wolfgang von Pappenheim und die Witwe des Marschalls Alexander von Pappenheim mussten von der Burg Rothenstein während der Besetzung nach Kempten fliehen.Joseph Sedelmayer; Historischer Verein zur gesamten Förderung der Heimatkunde des Allgäus (Hrsg.): Geschichte des Marktfleckens Grönenbach. Kempten 1910, S. 249. 1612/13 ging das Hohe Schloss Grönenbach durch Erbschaft an die Fugger von Kirchberg-Weißenhorn. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde 1632 auch die Burg Rothenstein geplündert. Im Jahr 1646 war die Burg Hauptquartier des schwedischen Feldmarschalls Carl Gustav Wrangel. 1692 verkaufte Graf Philipp Gustav zu Pappenheim die Burg für 65.000 Gulden an das Fürststift Kempten.
Landgrafschaft Stühlingen