Die Polizeidienstkunde (Abkürzung PDK oder PD) ist die Lehre von der praktischen „Polizeiarbeit“. Sie ist ein wichtiger Ausbildungsinhalt an allen deutschen Polizeischulen und wird in vielen Laufbahnprüfungen schriftlich und mündlich abgeprüft.
Sie vermittelt das polizeiliche Handeln in der Praxis; im Einzelnen behandelt die Polizeidienstkunde beispielsweise:
Organisation der Polizei, z. B. Hierarchien, Verwaltungsaufbau die Umsetzung von Vorschriften, z. B. die Polizeidienstvorschriften und die RiStBV die tatsächliche Durchführung von Maßnahmen, z. B. Taktik im Polizeieinsatz, Durchsuchungen, Absperrungen, Personenkontrollen, Fahndungen Polizeiliches Handeln Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen Funkverkehr im Polizeifunk (BOS-Funk) und Bedienung von Funkgeräten Sachbearbeitung, z. B. Erstellung von Strafanzeigen, Führen von Tagebüchern, behördlicher Schriftverkehr, Verkehrsunfallaufnahme u. Ä. Trageweise der Uniform (Anzugsordnung) Meldewege und Lagemeldungen Führungs- und Einsatzmittel Recht des Öffentlichen Dienstes in der Praxis, z. B. Pausen, Arbeitszeit, Schichtdienst, Urlaub Einsatzlehre, z. B. im geschlossenen Einsatz
In vielen Bundesländern wurde die Einsatzausbildung aus dem Unterrichts- und Prüfungsstoff der Polizeidienstkunde herausgelöst.
Literatur
Richard Taschenmacher: Polizeidienstkunde Dienst- und Einsatzlehre. Leitfaden für Theorie und Praxis. 11. Auflage. Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden 1996, ISBN 3801103285
Kategorie:Polizeiliches Handeln