mini|Der Hafen von KōbeDieser Artikel behandelt die verschiedenen Verkehrsformen in Japan.
Landverkehr
Fußgängerverkehr mini|Die schmale Nijō Straße in Kyoto Der Fußgängerverkehr ist in Japan insbesondere in den dicht besiedelten Ballungsräumen ein bedeutender Bestandteil des Personenverkehrs und steht in engem Zusammenhang mit der hohen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Viele Wege werden als Kombination aus Fußweg und Bahn- oder Busfahrt zurückgelegt; die japanische Volkszählung erfasst „zu Fuß“ zudem als eigenständige Verkehrsform sowie in Kombination mit anderen Verkehrsmitteln. Im Straßenverkehr haben Fußgänger an Fußgängerüberwegen grundsätzlich Vorrang. Kraftfahrzeugführer müssen vor einem Fußgängerüberweg erforderlichenfalls abbremsen und anhalten, um querende oder zum Queren ansetzende Fußgänger passieren zu lassen. Für Fußgänger gelten Regeln zur Nutzung von Fußgängerüberwegen und zum Überqueren von Straßen. In vielen japanischen Städten, insbesondere in Wohngebieten, gibt es schmale Straßen ohne getrennte Gehwege, auf denen sich Fußgänger und Fahrzeuge den Verkehrsraum teilen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit werden unter anderem Gehwege ausgebaut, Fahrbahnen verengt, Geschwindigkeiten reduziert und Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umgesetzt.mini|Der Chūō-Expressway (im Hintergrund der Fujisan) Straßenverkehr mini|Rechtsverkehr im amerikanischen Okinawa in den 1950er JahrenJapan verfügt über ein 1,22 Mio. Kilometer langes Straßennetz, wovon 0,99 Mio. Kilometer (einschließlich 8.776 Kilometer Autobahn) befestigt sind. Auf den überregionalen Schnellstraßen gelten Tempolimits von 80 und 100 km/h. Auf Präfekturstraßen („Landstraßen“) gilt ein Limit von 60 km/h.
In Japan gilt Linksverkehr. Eine vorübergehende Ausnahme war der nach dem Zweiten Weltkrieg in Okinawa unter der US-Militärregierung eingeführte Rechtsverkehr. Dort galt auch nach der Rückgabe 1972 noch bis zum 30. Juli 1978 Rechtsverkehr, als um 6 Uhr morgens präfekturweit wieder auf Linksverkehr umgestellt wurde. Nach dem Datum (7/30) wird die Rückstellung auch als 730 (nana-san-maru) bezeichnet.
Japans Straßen gelten als sehr sicher. Pro 100.000 Einwohner starben 2020 statistisch 2,7 Personen im Straßenverkehr. In Deutschland waren es 3,3 und in den USA knapp unter 12 Personen.
Autobahnen mini|Edobashi-Anschlussstelle der Stadtautobahn Tokio C1 mini|Autobahnen, für die 2017 ein landesweites Nummerierungssystem eingeführt wurde Das Autobahnnetz ( kōsokudōro) in Japan hat einen hohen Ausbaustandard. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt offiziell 100 km/h. Mautabgaben (ETC – electronic toll control) sind auch für kurze Strecken und Privatbenutzung üblich.
Die japanische Regierung kündigte im August 2020 (nach einem zweijährigen Pilotprojekt) an, dass auf einigen wenigen Teilabschnitten die Höchstgeschwindigkeit auf 120 km/h angehoben wird. Diese Strecken sollen von der Polizei überwacht werden und bei einer Häufung von Überschreitungen des Limits wieder abgeschafft werden. Für Nutzfahrzeuge bleibt es bei maximal 80 km/h.
Das 1956 gegründete öffentliche Unternehmen Nihon Dōro kōdan (, Japan Highway Public Corporation, JHPC) war von 1956 bis 2005 als einzige landesweite Gesellschaft für den Bau und Betrieb der Autobahnen zuständig. Die drei privatrechtlichen Nachfolger der Nihon Dōro teilen sich den Autobahnbetrieb regional: Ostjapanische, Zentraljapanische und Westjapanische Autobahnen. Die Stadtautobahnen der beiden größten Ballungsräume (Hauptstadt- und Hanshin-Autobahnen) sowie die Verbindungsautobahn zwischen Honshū und Shikoku (Hon-Shi-Autobahn) wurden von drei eigenen zentralstaatlichen kōdan betrieben, die ebenfalls 2005 formell privatisiert wurden, aber weiterhin im Eigentum der öffentlichen Hand sind. Für alle Autobahnen dieser vier ehemaligen kōdan (einschließlich neu gebauter Strecken) übernimmt seit der formellen Privatisierung 2005 eine Selbstverwaltungskörperschaft, kurz kōsokudōro kikō genannt („Autobahnorganisation“, engl. JEHDRA),Website der Nihon kōsokudōro hoyū saimu hensai kikō (engl. Japan Expressway Holding and Debt Repayment Agency) (japanisch, teilweise englisch) die Besitzrechte und die aus dem Bau entstandenen Verbindlichkeiten; sie stellt den sechs privatrechtlichen Betreibergesellschaften die Autobahnen gegen Pacht zur Verfügung, mit der die aufgenommenen Kredite beglichen werden. Die Betreibergesellschaften erheben wiederum von den Autobahnnutzern eine Maut. Andere, ebenfalls mautpflichtige Stadtautobahnen werden meist von regionalen öffentlichen Unternehmen der Gebietskörperschaften (Präfekturen oder Gemeinden) betrieben. Einen Sonderfall bildet die mautfreie Tōkyō Kōsokudōro („Autobahn Tokio“), eine 2 km lange, private Straße, die rechtlich in die Kategorie (ippan jidōshadō, „gewöhnliche Autostraße“) fällt, zu der sonst vor allem mautpflichtige Panoramastraßen gehören.
Auffällig am japanischen Autobahnnetz ist die häufige Verzweigung und die starke Konzentration auf den Pazifik-Küstengürtel (Omote-Nihon). Das Hinterland ist ebenfalls durch Schnellstraßen und Autobahnen erschlossen.
Die Mautgebühr richtet sich nach Fahrzeugklassen. Die niedrigste Klasse bilden Motorräder zusammen mit Kei-Cars bzw. Kei-Trucks. Es folgen vier Klassen für kleine, mittlere, große und sehr große PKW bzw. LKW. Mit einer ETC-Karte bzw. einem für eine automatische Abrechnung im Auto verbauten ETC-System wird nach der gefahrenen Strecke die Kilometerzahl abgerechnet. Es wird noch ein von den gefahrenen Kilometern unabhängiger Grundpreis hinzugerechnet. Ausländische Touristen können einen Autobahn-Pass kaufen, der 7 bzw. 14 Tage gültig ist.
Andere öffentliche Straßen mini|Alle-Gehen-Kreuzung in Shibuya 2018 waren von den rund 1,2 Mio. km im japanischen Straßengesetz (, dōro-hō; schließt unter anderem Forst-, Landwirtschafts- und Fischereistraßen nicht ein) geregelten öffentlichen Straßen 84,1 % Gemeindestraßen, 10,6 % Präfekturstraßen, 4,5 % (gewöhnliche) Nationalstraßen und 0,7 % nationale Autobahnen.
Nach Zuständigkeit von Zentralregierung oder Gebietskörperschaften lassen sich die meisten öffentlichen Straßen in Japan in drei Gruppen einteilen: Nationalstraßen () zu denen im rechtlichen Sinne auch nationale Autobahnen (jur. kōsoku jidōsha kokudō) gehören, von denen die anderen Nationalstraßen als „gewöhnliche Nationalstraßen“ (ippan kokudō) unterschieden werden (im normalen Sprachgebrauch nennt man meist nur letztere kokudō), Präfekturstraßen () und Gemeindestraßen (), zu denen rechtlich auch die Straßen der Bezirke Tokios (kudō) gehören, aber meist nennt man außerhalb eines rein Tokioter Kontexts alle Gemeindestraßen einschließlich der Straßen aller Bezirke, Städte und Dörfer Tokios nur shichōsondō (siehe auch Gemeinde (Japan)#Sammelbegriffe und Übersetzungen). Auf Gemeindestraßen in Innenstädten galt meist eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und in Seitenstraßen von 30 km/h. Während in einigen Präfekturen wie Tokio für Gemeindestraßen bereits zuvor niedrigere Höchstgeschwindigkeiten erlassen wurden, galt auf nicht beschilderten Straßen in anderen Präfekturen bisher das allgemeine Limit von 60 km/h. Seit dem 1. September 2026 gilt landesweit auf allen Straßen ohne Mittelstreifen und ohne eigene Geschwindigkeitsbeschilderung eine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die Tōkyō-wan-Aqua-Line ist eine Kombination eines Straßentunnels mit einer Brücke und mit 9,6 km der zweitlängste Unterseetunnel der Welt für Autoverkehr. Die Nationalstraße 409 führt über die Line.
mini|dōro genpyō auf der Nihonbashi in Tokio Vor dem Zweiten Weltkrieg war gesetzlich vorgeschrieben, alle Entfernungen relativ zu einer „Straßenausgangsmarkierung“ () an der Nihombashi in Chūō, Tokio als Fundamentalpunkt Japans anzugeben. Die Brücke ist bis heute der Ausgangspunkt mehrerer Nationalstraßen (1, 4, 6, 14, 15, 17, 20) und der Referenzpunkt für Entfernungsangaben nach Tokio.
Historische Straßen des alten Japan werden als Kaidō bezeichnet. Eine der wichtigsten historischen Handelsstraßen war der Tōkaidō.
Motorisierung In den Großstädten der ist der öffentliche Verkehr (U-Bahn, S-Bahn und Bus) das wichtigste Transportmittel im Personenverkehr. Nur in den wenigen Gebieten, die per Bahn schlecht zu erreichen sind, spielen Überlandbusse eine wichtige Rolle.
Für die Kfz-Anmeldung außerhalb ländlicher Gebiete ist ein Parkplatznachweis (, shakoshōmei) erforderlich. Der Motorisierungsgrad liegt bei 651 Kfz je 1000 Einwohner. 2020 waren in Japan 81,9 Mio. Kfz (davon 61,8 Mio. PKW) zugelassen. Kei-Cars sind die beliebteste Fahrzeugklasse. Es gibt drei japanische Kfz-Steuern.
Der japanische Automarkt war bis 1978 durch hohe Einfuhrzölle gegen ausländische Anbieter praktisch abgeschottet. Heute gibt es keine Importsteuer für normale PKW mehr. Trotzdem hatten heimische Autohersteller 2014 zusammen einen Marktanteil von deutlich über 90 %. In Deutschland kommen heimische Hersteller auf ca. 60 %.
Der Verband der Automobilhersteller JAMA ist eine Selbstverpflichtung bezüglich Geschwindigkeitsbegrenzern eingegangen, durch die fast alle japanischen Autos seit Mitte/Ende der 1970er Jahre für den einheimischen Markt auf 180 km/h beschränkt sind und alle Kei-Cars auf 140 km/h. Zudem bestand ein Gentlemen’s Agreement über Motorbeschränkungen von 280 PS, wobei der damalige Vorsitzende der JAMA im Juli 2004 für ein Ende dieser Vereinbarung warb. Hintergrund dieser Selbstverpflichtungen der Autoindustrie war die Problematik der Verkehrssicherheit und zudem die mit den Bōsōzoku, deren Tuningszene und bewusste Provokation durch Verstöße gegen die Tempolimits und andere Regeln die staatlichen Stellen besorgte und so Druck auf die Autoindustrie ausgeübt wurde, etwas hiergegen zu unternehmen.
Die Automodelle Toyota Crown und Nissan Cedric werden häufig als Taxi verwendet. Die Sitze sind üblicherweise mit weißen Schonbezügen versehen. Taxifahrer tragen während der Fahrt weiße Handschuhe und eine Uniform. Tankstellen firmieren unter anderem unter den Namen Shell, Esso und Eneos.
Radverkehr mini|Radspur auf der Präfekturstraße 427 in Tokio Fahrräder müssen in Japan vom Besitzer registriert werden und erhalten eine Nummer (kein Kennzeichen). Wild zu parken ist verboten. Sie dürfen nur an gekennzeichneten Flächen abgestellt werden und werden an wichtigen Straßen und nahe Kreuzungen „abgeschleppt“. Es wird hierfür eine Strafgebühr fällig. Wer wiederholt Strafen bezüglich des Radfahrens erhält (z. B. Missachtung roter Ampeln, Alkohol am Lenker), muss einen Sicherheitskurs belegen. Eine gut ausgebaute Radinfrastruktur existiert in der Regel nicht. Es werden aber vermehrt Spurmarkierungen für Radfahrer auf großen Straßen angebracht. Auf Gehwegen darf fahren, wer jünger als 13 oder älter als 70 Jahre ist oder unabhängig vom Alter an Stellen, wo es für Fahrradfahrer auf der Straße zu „gefährlich“ ist. Autofahrer müssen einen Sicherheitsabstand von einem Meter beim Überholen von Fahrradfahrern einhalten. In Japan gab es 2017 mit 72 Mio. Fahrrädern ebenso viele wie in Deutschland. Der Weltmarktführer für Schaltungen und Fahrradzubehör ist die japanische Firma Shimano. Shimano setzt insbesondere auf den Export ins Ausland. In Japan sind Billigräder aus der Volksrepublik China beliebt.
Bei Elektrofahrrädern gilt Japan als Pionierland. Die E-Unterstützung beträgt laut Standard bis 10 km/h maximal 1:2 und wird bei einer Geschwindigkeit über 10 km/h gleichmäßig heruntergefahren, bis sie bei 24 km/h ganz aufhört.
Wie in vielen anderen Regionen der Welt stieg durch die COVID-19-Pandemie 2020 der Radverkehr deutlich an.
Schienenverkehr mini|links|Shinkansen der Baureihe 300 (links) und 700 (rechts)