Die Volksabstimmung in Schleswig (dänisch: , französisch: , englisch: , seltener auch deutsch: Plebiszit in Schleswig) fand am 10. Februar und 14. März 1920 in Folge des Versailler Vertrags nacheinander in zwei Abstimmungszonen statt. Das Plebiszit hatte die Frage der Gebietszugehörigkeit eines Teils von Schleswig beziehungsweise Sønderjyllands zum Gegenstand und führte letztlich zur Abtrennung Nordschleswigs von Deutschland und der Angliederung an Dänemark, während Südschleswig bei Deutschland verblieb. Es wurde von der „Internationalen Kommission für die Überwachung des Plebiszits in Schleswig“ vorbereitet und durchgeführt, die für die Zeit der Volksabstimmung die Regierungsgewalt im Abstimmungsgebiet übernahm.
Die Abstimmung in Schleswig gehört zu den zentralen Ereignissen in dem seit dem 19. Jahrhundert währenden nationalistischen Konflikt über die territoriale Zugehörigkeit Schleswigs. In Deutschland wird dabei oftmals die Volksabstimmung und der Verlust von Nordschleswig in den Mittelpunkt gerückt, während in Dänemark das Plebiszit eher als Teil der Nordschleswigs mit Dänemark beschrieben wird.
Während in den ersten Jahrzehnten nach der Abstimmung nationalistische Kräfte in beiden Staaten das Plebiszit an sich in Frage stellten und jeweils eine Angliederung ganz Schleswigs forderten, wird die 1920 entstandene Grenze zwischen Dänemark und Deutschland seit den 1950er Jahren weithin akzeptiert. Dementsprechend hat sich auch die Einschätzung der Volksabstimmung geändert, die heute überwiegend als beispielhaft für die friedliche Beilegung eines Grenzstreits gesehen wird.
Das Plebiszit in Schleswig war das erste in der Geschichte, das unter der Kontrolle eines internationalen Gremiums abgehalten wurde.
Vorgeschichte mini|hochkant|Karte von Jütland, Schleswig und Holstein Im Jahr 811 wurde vom dänischen König Hemming in Haithabu und Karl dem Großen im Vertrag von Heiligen erstmals die Eider als Grenzfluss zwischen dänischen Wikingern und dem fränkischen Reich festgelegt.Ein unbekanntes Stück Landesgeschichte. In: Schleswig-Holsteinische Landeszeitung. Nr. 268, 14. November 2008, S. 16. Der südlichste Teil Schleswigs zwischen Danewerk, Schlei und Eider wurde zeitweise zum Römisch-Deutschen Reich gerechnet und als Dänische Mark oder Mark Schleswig bezeichnet. Die Reichseinigung Dänemarks wurde unter Gorm dem Alten und seinem Sohn Harald Blauzahn im 10. Jahrhundert verwirklicht. Im 11. Jahrhundert galt das Jarldom Schleswig, beziehungsweise wie es auf Dänisch bezeichnet wird, als dänisches Lehen. Ab etwa 1200 führt mit Knud Lavard der Fürst von Schleswig erstmals den Titel Dux (Herzog).
Noch im Mittelalter reichte der dänische Sprachraum bis zu einer Linie Eckernförde-Treene-Husum, wo auch etwa der Grenzwall Danewerk verlief. Nachdem das Herzogtum Schleswig 1386 schließlich an die Grafen von Holstein belehnt wurde, entwickelte sich von Süden her in wirtschaftlicher, aber auch in sprachlich-kultureller Hinsicht ein deutscher Einfluss.Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, S. 13. Mit dem vom dänischen König Christian I. 1460 geschlossenen Vertrag von Ripen unterstand das Herzogtum Schleswig in Personalunion dem dänischen König, der dort zugleich als Lehnsherr sowie als Vasall diente.Grażyna Szelągowska: Die Volksabstimmung in Schleswig 1920, S. 500–501. Gemäß dem dänischen Königsgesetz konnte die schleswigsche Herzogswürde auch über die weibliche Linie und an eine Frau vererbt werden.
Eine ähnliche Herrschaft durch Personalunion bestand für das südlich angrenzende Holstein. In dem ab 1474 bestehenden Herzogtum Holstein herrschte ebenfalls der dänische König dauerhaft als Herzog. Holstein jedoch gehörte – im Gegensatz zu Schleswig – zum Heiligen Römischen Reich. So wirkte der dänische König einerseits in seiner Funktion als Herzog im Reich als einer von vielen deutschen Fürsten mit. Zugleich gehörte Holstein jedoch auch zum Dänischen Gesamtstaat und unterlag damit den Entscheidungen des dänischen Königs. Für das Herzogtum Holstein galt das Prinzip der Patrilinearität, das eine Vererbung des Herzogtitels ausschließlich in der Manneslinie zuließ.
Ein weiteres verbindendes Element zwischen Schleswig und Holstein war die sogenannte schleswig-holsteinische Ritterschaft. Hierzu gehörten eine Reihe von lokalen Adelsfamilien, die sich vermutlich im 12. Jahrhundert herausgebildet hatten und über Landbesitz sowohl in Holstein als auch in Schleswig verfügten. Nicht zuletzt, um sich mit dieser einflussreichen Gruppe zu arrangieren, wurde im Vertrag von Ripen festgehalten: „dat se bliven ewich tosamende ungedelt“ („dass sie auf ewig ungeteilt bleiben“). Tatsächlich waren mit dieser Formulierung ausschließlich die Ländereien der Ritterschaft gemeint, denn jene befürchteten, der dänische König könne die Besitzverhältnisse in den beiden Herzogtümern Schleswig und Holstein getrennt regeln. Im 19. Jahrhundert wurde aus dieser Formulierung dann von der deutschen Nationalbewegung das Schlagwort „Up ewig ungedeelt“ abgeleitet, mit dem der gemeinsame Verbleib von Schleswig und Holstein bei Deutschland historisierend begründet wurde.Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, S. 17–18.
Der Streit um Schleswig mini|Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg vor 1864 Die sich aus der doppelten Einbindung von Schleswig und Holstein ergebenden Spannungen gewannen im 19. Jahrhundert an Bedeutung.Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, S. 30. Durch die Entstehung von nationalliberalen Bewegungen, sowohl in Dänemark als auch Deutschland, die jeweils einen ungeteilten Souveränitätsanspruch für das Herzogtum Schleswig vertraten, ergab sich die sogenannte Schleswig-Holstein-Frage als Politikum. Von den etwa 400.000 Einwohnern Schleswigs waren Mitte des 19. Jahrhunderts schätzungsweise 200.000 dänisch orientiert. Als im Jahr 1848 Friedrich VII. dänischer König wurde, weitete sie sich zum offenen Konflikt aus. Friedrich war in zwei Ehen kinderlos geblieben und galt allgemein als zeugungsunfähig. Während das Herzogtum Schleswig nach dänischem Recht über die weibliche Linie bei der dänischen Krone verbleiben können würde, war dies nach Auffassung einiger zeitgenössischer Beobachter aufgrund des traditionell in Deutschland angewendeten Salischen Rechts für das Herzogtum Holstein ausgeschlossen.
Im Zuge der Märzrevolution, die in Dänemark im Gegensatz zu Deutschland erfolgreich verlief, wurde das bisher aufgeklärt absolutistisch geführte Land in eine konstitutionelle Monarchie gewandelt und in Kopenhagen bildete sich eine von dänischen Konservativen (als Befürworter des bisherigen paternalistischen Gesamtstaates) und Nationalliberalen (eiderdänisch geprägt) zusammengesetzte Regierung. Zugleich bildete sich in den Herzogtümern eine deutsch ausgerichtete Provisorische Regierung. Beide Regierungen waren dualistisch aus Konservativen und Nationalliberalen zusammengesetzt, standen sich in ihrer nationalpolitischen Ausrichtung jedoch konträr gegenüber. Streitpunkt war vor allem die nationale Anbindung Schleswigs. Die dänischen Nationalliberalen forderten eine gemeinsame Verfassung für Dänemark und Schleswig, das Herzogtum Schleswig sollte also nicht mehr allein mittelbar als Lehen zu Dänemark gehören, sondern (unter Preisgabe des Gesamtstaates) unmittelbarer Teil eines dänischen Nationalstaates bis zum Fluss Eider werden. Dem standen die Forderungen der deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner entgegen, die einen Zusammenschluss der Herzogtümer und die Aufnahme eines geeinten Schleswig-Holsteins in den Deutschen Bund beziehungsweise eines zu schaffenden deutschen Nationalstaates wünschten. Die Provisorische Regierung sowie die Stände Schleswig-Holsteins, darin unterstützt von Preußen, unterbreiteten der dänischen Regierung mehrfach den Vorschlag ein Plebiszit über die Zugehörigkeit des Herzogtums Schleswig durchzuführen, was diese jedoch strikt ablehnte.Sarah Wambaugh: Plebiscites since the world war, S. 49. Die Spannungen eskalierten 1848 schließlich in der Schleswig-Holsteinischen Erhebung, in Dänemark als bezeichnet.Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, Band 1, S. 32–33.
Der Konflikt wurde zunächst mit dem Londoner Protokoll von 1852 beendet. Dieses legte fest, dass Schleswig und Holstein weiterhin in Personalunion vom dänischen Königshaus regiert werden sollten, zugleich jedoch Holstein ein Teil des Deutschen Bundes zu bleiben habe. Letztlich schrieb das Londoner Protokoll den Status quo fest, weshalb sowohl die dänischen als auch die deutschen nationalistischen Bewegungen es inhaltlich ablehnten.
Schleswig unter preußischer Herrschaft Deutsche Einigungskriege in Schleswig und Holstein mini|Karte der Gebietsveränderungen durch den deutsch-dänischen Krieg von 1864 Die ungelöste Schleswig-Holstein-Frage eskalierte schließlich erneut. Mit der Novemberverfassung hatten die dänischen Nationalliberalen 1863 erste Schritte zur engeren Einbindung Schleswigs in das Dänische Königreich entgegen dem Londoner Protokoll unternommen. Um eine Zurücknahme der Verfassung zu erzwingen, beschloss der Deutsche Bund im Dezember 1863, dies durch eine Bundesexekution zu erzwingen. Entgegen ihrem Auftrag rückten die hierzu von Preußen und Österreich im Auftrag des Bundes nach Holstein entsandten Truppen am 1. Februar 1864 auch nach Schleswig ein und lösten damit den Deutsch-Dänischen Krieg aus.Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, S. 36–39.
Er endete im Oktober 1864 mit dem zwischen Preußen, Österreich und Dänemark geschlossenen Friedensvertrag von Wien. Die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg wurden aus dänischer Hoheit gelöst und der gemeinsamen Verwaltung durch Preußen und Österreich unterstellt.Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, S. 39–40. Das Herzogtum Schleswig kam unter preußische Verwaltung, das Herzogtum Holstein wurde von Österreich kontrolliert.
Bereits zwei Jahre nach dem Krieg gegen Dänemark kam es jedoch zum Bruch zwischen den beiden Großmächten des Deutschen Bundes und zum Deutschen Krieg. In Schleswig und Holstein kam es diesmal nicht zu Kampfhandlungen. Letztlich war Holstein für die Österreicher zu weit entfernt, als dass eine sinnvolle Verteidigung im Krieg gegen Preußen möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund fanden der österreichische Statthalter in Holstein, Ludwig von Gablenz, und der preußische Statthalter in Schleswig, Edwin von Manteuffel, zu einer Übereinkunft: Die Österreicher erhielten freien Abzug und das Herzogtum Holstein fiel kampflos an Preußen. Preußen machte nach seinem Sieg schnell deutlich, dass es kein Interesse an einem Fortbestand der Herzogtümer Schleswig und Holstein hatte. Durch die Angliederung des bisherigen Staatsgebiets diverser Verbündeter Österreichs (so des Königreichs Hannover, des Kurfürstentums Hessen und des Herzogtums Nassau) konnte Preußen sein eigenes Staatsgebiet im Norden Deutschlands durch den Sieg deutlich ausweiten. Bereits am 12. Januar 1867 wurde die Provinz Schleswig-Holstein begründet, und die beiden Gebiete wurden unmittelbarer Bestandteil des Königreichs Preußen.Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, S. 43–44.
Der Prager Friedensvertrag Der Krieg Preußens mit Österreich war durch den Prager Friedensvertrag von 1866 beendet worden. Für die Schleswig-Frage war darin der auf französischen Druck hin aufgenommene Artikel 5 von besonderer Bedeutung:Jan Schlürmann: 1920. Eine Grenze für den Frieden, S. 48.