Eine Verwandtschaftsbeziehung (von mittelhochdeutsch verwant „zugewandt, zugehörig“) ist ein Verhältnis zwischen zwei Personen, deren eine von der anderen biologisch abstammt oder die beide einen gemeinsamen Vorfahren haben. Neben dieser zugrunde liegenden Blutsverwandtschaft gibt es die rechtliche Verwandtschaft durch Feststellung der Elternschaft für ein nicht leibliches Kind (Adoption, Vaterschaftsanerkennung, Geburt nach Eizellspende). Mit den Verwandten von Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern besteht in den meisten Ländern keine rechtliche Verwandtschaft, sondern eine Schwägerschaft, umgangssprachlich indirekte oder affine Verwandtschaft genannt, eine Form der sozialen Verwandtschaft.
Verwandtschaftssystem und Bezeichnungen
Allgemeines Der Grad der Verwandtschaft (nah oder entfernt) zwischen zwei betrachteten Personen geht von ihrer beider Abstammung aus. Dabei wird unterschieden zwischen dem bezifferten Generationen-Abstand von Seitenlinien („1. Grades“: eine Generation zurück; siehe Grafik) und dem rechtlichen Verwandtschaftsgrad („im ersten Grad“: eine vermittelnde Geburt liegt zwischen ihnen).
mini|hochkant=2|Übliches europäisches Verwandtschaftssystem mit nummeriertem rechtlichen Grad der Verwandtschaft (x°) sowie der Zahl des Generationen-Abstands (x. Grades):vom „Proband“ (In der Mitte links: Ich, Ego) entfernen sich nach rechts die senkrechten Familienzweige (Seitenlinien) umso weiter, je früher sie sich in der Ahnenreihe abspalten, entsprechend steigt jeweils ihr n. Grad Dieser Artikel erläutert die Beziehungsnamen, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz verwendet werden; regional finden sich viele abweichende Bezeichnungen. Alle sind kulturell geprägt von dem Verständnis, dass eine Person gleichermaßen von beiden Elternteilen abstammt (kognatisch-bilaterale Verwandtschaft). Im Wesentlichen entsprechen sie dem heutzutage in der westlichen Welt üblichen Verwandtschaftssystem.
Ethnologische Einordnung
Die deutschen Verwandtschaftsnamen werden ethnologisch (völkerkundlich) dem „Eskimo-System“ zugeordnet, das in den 1940er Jahren vom US-amerikanischen Anthropologen George P. Murdock eingeteilt wurde. Die Eskimo-Völker im nördlichen Polargebiet unterscheiden nicht zwischen Verwandten der väterlichen und der mütterlichen Seite (patri- und matrilateral), so kann ein Onkel der Bruder des Vaters oder der Mutter sein, eine Tante die Schwester der Mutter oder des Vaters. Dies entspricht den Bezeichnungen im deutschen Sprachraum, allerdings waren früher mutterseitig auch die Namen Oheim (Mutterbruder) und Muhme (Mutterschwester) verbreitet.
In den verschiedenen Kulturen haben sich für alle diese Verhältnisse einfache oder umfangreiche Verwandtschaftssysteme entwickelt, mit jeweils eigenen Verwandtschaftsbezeichnungen für die Familienangehörigen. Diese Namen beziehen sich immer auf denjenigen, der sie benutzt oder deren Beziehungen benannt werden, und sie sind wechselseitig ergänzend, beispielsweise ist jemand der oder die Enkel-in seiner oder ihrer Großmutter, gleichzeitig ist das der oder die Urenkel-in der Urgroßmutter. Bei der Darstellung von Verwandtschaftsverhältnissen in Stammbäumen oder Ahnentafeln wird die Hauptperson als Ego (Ich) oder Proband (Testperson) bezeichnet und alle Bezeichnungen nur auf sie bezogen (siehe dazu Genealogische Darstellung).
Als Cousins und Cousinen werden sowohl die Kinder von Onkel oder Tante als auch die Enkelkinder von Großonkel oder Großtante sowie die Urenkelkinder von Urgroßonkel (genannt auch Uronkel) oder -tante bezeichnet, ohne weitere Unterscheidung; ihnen wird gegebenenfalls ein Zusatz zur Angabe des Generationen-Abstands zugefügt: „1. Grades“ für Kinder von Onkel oder Tante, „2. Grades“ für Enkelkinder von Großonkel oder Großtante, und so fort.
Deutsche Grammatik
Die Duden-Grammatik hält in ihren Auflagen von 1959 bis 1995 fest, dass das grammatische Geschlecht (Genus) von Verwandtschaftsnamen mit dem Geschlecht der gemeinten Personen zusammenhängt: „Das Genus der Substantive, mit denen Personen benannt werden, darunter besonders das der Verwandtschaftsbezeichnungen, stimmt im allgemeinen mit dem natürlichen Geschlecht (dem Sexus) der Person überein: der Vater, die Mutter; der Sohn, die Tochter; der Bruder, die Schwester; […]“.Paul Grebe, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (= Der Große Duden. Band 4/9). Völlig neu bearbeitet Auflage. Bibliographisches Institut, Mannheim 1959, S. 137, Randnummer 1260 ().Günther Drosdowski, Peter Eisenberg (Hrsg.): Duden: Grammatik der deutschen Gegenwartssprache (= Der Duden. Band 4/12). 5., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage. Dudenverlag, Mannheim u. a. 1995, ISBN 3-411-04045-9, S. 196, Randnummer 345 (). Entsprechend sind männliche Verwandtschaftsnamen nicht verallgemeinernd als „generisches Maskulinum“ für beide oder alle Geschlechter zu gebrauchen. Fast alle Verwandtschaftsbezeichnungen sind sexusspezifisch (geschlechtsgebunden), wobei Bezeichnungen für Frauen feminines Genus haben und Bezeichnungen für Männer maskulines.Angelika Wöllstein, Duden-Redaktion (Hrsg.): Duden: Die Grammatik (= Der Duden. Band 4/12). 9., vollständig überarbeitete und aktualisierte Auflage. Dudenverlag, Berlin 2016, ISBN 978-3-411-04049-0, S. 157–161, Randnummern 236–238: Personenbezeichnungen ().
1988 vermerkt Gerhard Stickel (bis 2002 Direktor des Instituts für Deutsche Sprache) zu den Wortbedeutungen von Verwandtschaftsbezeichnungen:
Als Oberbegriffe für die geschlechtsspezifischen Verwandtschaftsbezeichnungen gibt es zwar die beiden Pluralworte -eltern und -geschwister sowie den Plural -kinder, aber keine Oberbegriffe für Onkel/Tanten (möglich: Elterngeschwister) oder Neffen/Nichten (möglich: Geschwisterkinder) oder Cousins/Cousinen (Cousins meint nur Männer). Hingegen kann Enkel als Abkürzung für Enkelkind, aber auch als generisches Maskulinum aufgefasst werden.
Manche Verwandtschaftsnamen können zum Teil des Eigennamens oder der Anrede werden: Mutter Courage, Onkel Willi.
Etymologien
Der Sprachforscher Heinrich Tischner erklärt 2011, woher die Wortendung -ter bei den vier deutschsprachigen Bezeichnungen Mutter, Tochter, Vater, Bruder stammt und woher die Wörter Schwester und Sohn kommen:
Andere Verwandtschaftsterminologien
Bei anderen Völkern und Ethnien gibt es beispielsweise zwei unterschiedliche Bezeichnungen für Onkel, die sich mit Vaterbruder und Mutterbruder übersetzen lassen. Damit wird ein Unterschied zwischen beiden kenntlich gemacht, ebenso bei ihren Kindern. Das Eskimo- und das deutschsprachige System treffen weniger Unterscheidungen, im Gegensatz zu deskriptiven, beschreibenden Systemen. Ein solches ist das „Sudan-System“, das in der Türkei und in China üblich ist und im Römischen Reich verbreitet war (siehe Lateinisch-deutsche Verwandtschaftsbezeichnungen). Dabei gibt es für Onkel und Tanten sowie für Cousins und Cousinen jeweils ganz eigene Bezeichnungen, die ihr Geschlecht, ihre Abstammung und ihr Verhältnis zu einem Elternteil angeben (siehe auch Verwandtschaftsterminologien).
Manche Kulturen unterscheiden zwischen älteren und jüngeren Geschwistern: So heißt auf Türkisch die „ältere Schwester“ abla, die „jüngere Schwester“ kız kardeş, der „ältere Bruder“ abi, der „jüngere Bruder“ kardeş (siehe Türkische Verwandtschaftsbezeichnungen). Das Thailändische unterscheidet zwischen einem älteren und einem jüngeren Geschwister. Die koreanische Sprache unterscheidet außerdem zwischen dem Bruder eines Mannes und dem Bruder einer Frau.
Eltern mini|hochkant=2|Eine allgemeine Verwandtschaftstafel, in der Mitte der Proband (Ich) in roter Farbe
Die Eltern sind die unmittelbaren Vorfahren einer Person, von denen sie in gerader Linie abstammt, oder deren Elternschaft rechtlich bestimmt wurde:
Herkunft: Das Wort Eltern (von „Älteren“) ist ein Pluralwort und nur als Mehrzahl gebräuchlich – Einzahl ist der Elternteil (fachsprachlich auch: das oder der Elter).
Biologische Elternschaft
Mutter = die ursprüngliche Trägerin der Eizelle (Ovum), aus der die Person gewachsen ist Vater = der Erzeuger der Samenzelle (Spermium), welche die Eizelle der Mutter befruchtete
Die biologische Elternschaft ist eine der drei Rollen von Eltern. Grundlage der biologischen Verwandtschaft (Blutsverwandtschaft) ist die Übereinstimmung der Erbanlagen zwischen einem Kind und seinen beiden Erzeugern (Genitor und Genetrix). In der modernen Fortpflanzungsmedizin kann die Eizelle einer Frau in eine andere Frau verpflanzt werden, die das entstehende Kind austrägt und ihm mit der Geburt „das Leben schenkt“; mit dieser Frau hat das Kind aber keine genetischen Übereinstimmungen (siehe dazu Leihmutter, Eizellspende, Biologische Abstammungslinie, Embryonenschutzgesetz). Der biologische Vater wird umgangssprachlich Erzeuger genannt, worunter traditionell oft fälschlich seine Alleinerzeugung des Kindes verstanden wird (Urheberschaft), während die fachsprachliche Bezeichnung Genitor auch die Mutter der Eizelle als Erzeugerin des Kindes einschließt. Der genetische Verwandtschaftskoeffizient von Elternteilen und ihren leiblichen Kindern beträgt 0,5: rund 50 % ihrer Erbinformationen ist durch Abstammung identisch (ebenso zwischen vollbürtigen Geschwistern, siehe dazu die Erbkrankheitsrisiken). In der Soziobiologie bezeichnet Elternaufwand jeden Aufwand der Eltern, der zum Fitnessgewinn von Nachkommen führt. Eine wichtige Rolle hierbei spielt auch die Mutter der Mutter (Großmutter): Ihre tatkräftige Unterstützung bewirkt einen wichtigen Überlebensvorteil für ihre Enkelkinder und ist von Bedeutung bei der evolutionsgenetischen Entwicklung der Menschheit (siehe Ethnologische Befunde zur Großmutterschaft).
Rechtliche Elternschaft Mutter = hat die Person geboren, zur Welt gebracht Vater = hat die Person als sein Kind anerkannt, oder wurde als Vater festgestellt Adoptiveltern: Adoptivmutter, Adoptivvater = haben die Person „an Kindes statt“ angenommen (siehe unten: Adoptiv-)
Rechtliche Elternschaft bezeichnet die gesetzliche Festlegung, wer als Mutter und Vater eines Kindes gilt. Damit verbunden sind Elternrechte und -pflichten (siehe dazu Erziehungsberechtigte, Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Familie).
Bereits im Römischen Reich galt das Rechtssprichwort: Mater semper certa est: „Die Mutter ist immer sicher“ – demgegenüber: „Der Vater ist immer ungewiss“: Pater semper incertus est. Bis vor wenigen Jahrzehnten musste unklar bleiben, ob der vermutete Vater wirklich an der Zeugung beteiligt war oder es sich um das Kuckuckskind eines anderen Mannes handelte (siehe Scheinvater). Eine Rolle spielte dabei bis ins späte 20. Jahrhundert die Weitergabe des Familiennamens nur über die Väterlinie (Stammlinie); dabei war die Ehelichkeit (Legitimität) eines Kindes von entscheidender Bedeutung. Bis 1970 galten in der Bundesrepublik Deutschland der Vater und sein uneheliches Kind als nicht verwandt, diese Fiktion wurde durch das Nichtehelichengesetz beseitigt (siehe auch Vaterschaft im deutschen Recht). Heute sind Vaterschaftstests, Samenspenden und die Frage des Klonens von Bedeutung.