Ein Erwerbsberechtigter (EWB) im Sinne des deutschen Waffenrechts ist der Inhaber einer Berechtigung zum Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen und Munition ( Waffengesetz). Die Erwerbsberechtigung wird als so genannter Voreintrag in die Waffenbesitzkarte eingetragen. Verkaufsanzeigen für erlaubnispflichtige Waffen müssen mit dem Zusatz „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“ versehen werden ( Waffengesetz).
Weblinks
Bundesverwaltungsamt: Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe
Kategorie:Jagdrecht (Deutschland) Kategorie:Waffenrecht (Deutschland) Kategorie:Gesetz und Regelwerk zur Jagd