mini|Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg mit seinem schwarzen Amerikanischen Wolfshund Melac, um 1720 von einem unbekannten Künstler

Herzog Eberhard Ludwig (* in Stuttgart; † 31. Oktober 1733 in Ludwigsburg) war von 1677 bis 1733 der zehnte (ab 1693 regierende) Herzog von Württemberg. Er begründete im Herzogtum Württemberg den Absolutismus, konnte ihn jedoch aufgrund des Widerstandes der württembergischen Landstände nie in voller Ausprägung durchsetzen. Einerseits reformierte er das Steuerwesen, förderte Manufakturen und Bergbau, machte durch die Aufnahme der Hugenotten neue Gewerbe heimisch und setzte ein stehendes Heer durch. Andererseits hinterließ er mit seinem höfischen Repräsentationsbedürfnis, das allerdings typisch für die Zeit des Barock war, einen hohen Schuldenberg.

Mit der außerehelichen Beziehung zu seiner Mätresse Wilhelmine von Grävenitz provozierte Eberhard Ludwig eine Staatsaffäre. Als erfahrener Feldherr stieg er bis zum Reichsgeneralfeldmarschall des Heiligen Römischen Reiches auf. Da sein einziger Sohn schon vor ihm starb, fiel nach seinem Tod die Regentschaft im lutherischen Württemberg an die katholische Nebenlinie Württemberg-Winnental. Auf Eberhard Ludwig geht die barocke Gründung von Residenzschloss und Stadt Ludwigsburg zurück.

Leben bis zum Herrschaftsantritt (1676–1693) Herkunft Herzog Eberhard Ludwig wurde am 18. September 1676 in Stuttgart geboren. Er war das dritte Kind von Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg und dessen Ehefrau Magdalena Sibylla von Hessen-Darmstadt. Als erstgeborener Sohn war er von Anfang an zum Thronerben für das Herzogtum Württemberg bestimmt. Als sein Vater am 23. Juni 1677 starb, wurde der neun Monate alte Eberhard Ludwig Herzog von Württemberg. Da er noch nicht in der Lage war, selbst zu regieren, bestimmte das Oberhaupt des Heiligen Römischen Reiches, Kaiser Leopold I., am 27. November 1677 Friedrich Carl von Württemberg-Winnental zum Obervormund des jungen Eberhard Ludwig. Friedrich Carl war der fünf Jahre jüngere Bruder des verstorbenen Herzogs Wilhelm Ludwig. Die Mutter von Eberhard Ludwig ernannte der Kaiser zur Mitvormünderin. Sie hatte in Eberhard Ludwigs Erziehung zwar ein Mitspracherecht, war dem Obervormund Friedrich Carl aber untergeordnet. De facto nahm er die Stellung eines regierenden Reichsfürsten ein.

Erziehung Der Obervormund festigte mit seiner am französischen Vorbild orientierten Hofhaltung das absolutistische Standesbewusstsein Eberhard Ludwigs. Ein selbstbewusstes Auftreten und vornehme Umgangsformen waren im 17. und 18. Jahrhundert in der höfischen Gesellschaft unerlässlich, um den eigenen Rang widerzuspiegeln. Aber auch Frömmigkeit wurde von einem zukünftigen Reichsfürsten erwartet. Eberhard Ludwigs Mutter Sibylla von Hessen-Darmstadt setzte eine streng religiöse Erziehung durch. So hat sich bis heute ein theologisches Lehrbuch des Herzogs erhalten, die sogenannte Theologia Ihro Hochfürstliche Durlaucht Eberhardi Ludovici Herzogen von Württemberg und Teck. In diesem Lehrbuch wurden dem Herzog Fragen gestellt, die detaillierte Bibelkenntnisse voraussetzten. Eberhard Ludwig erhielt vier Erzieher, die ihn in den Sprachen Latein, Französisch und Italienisch, aber auch in Religion, Geographie, Geschichte, Kriegswissenschaft und Staatsrecht unterrichteten. Von Hofmeister Johann Friedrich von Staffhorst lernte Eberhard Ludwig Reit-, Fecht- und Tanzkunst. Zu ihm sollte der spätere Herzog ein Leben lang ein enges Vertrauensverhältnis pflegen. Staffhorst sollte sogar zum Leiter des Geheimen Regierungsrates aufsteigen, der höchsten gesetzgebenden Staatsinstitution.

Pfälzischer Erbfolgekrieg (1688–1697) 282x282px|mini|Kampfgebiete von 1688/1689: visualisiert auf den heutigen deutschen Grenzen Die Kindheit Eberhard Ludwigs wurde durch den sogenannten Pfälzischen Erbfolgekrieg (1688–1697) überschattet. Schon zuvor in den 70er und 80er Jahren des 17. Jahrhunderts, mitten im Frieden, hatte der französische König Ludwig XIV. zum Heiligen Römischen Reich gehörende Territorien im Elsass und nördlich von Lothringen bis zur Eifel dem französischen Königreich einverleibt. Im Regensburger Waffenstillstand von 1684 hatte Kaiser Leopold I. die französischen Eroberungen auf 20 Jahre anerkannt. Mit dem erneuten Waffengang, dem Pfälzischen Erbfolgekrieg, wollte Ludwig XIV. vom Kaiser die dauerhafte Anerkennung seiner Eroberungen erzwingen.Bernd Zemek: Karl Wilhelm Markgraf von Baden-Durlach. 2015, ISBN 978-3-7322-9491-6, S. 174. Unter Berufung auf angebliche Erbansprüche seiner Schwägerin Liselotte von der Pfalz unternahm Ludwig XIV. einen Feldzug gegen das Heilige Römische Reich.

Nachdem französische Truppen die Festung Philippsburg eingenommen hatten, floh Eberhard Ludwig vor den vordringenden Truppen erst in die Reichsstadt Nürnberg und dann weiter nach Regensburg, dem Sitz des Immerwährenden Reichstages. Die demütigende Flucht trug dazu bei, dass er als Herzog trotz erheblichen politischen Widerstandes daran interessiert war, ein stehendes Heer beizubehalten. Noch konnte der 16-jährige Herzog aber keinen eigenen politischen Willen geltend machen, da er nach bestehendem Recht erst mit 18 Jahren die Regierungsgeschäfte übernehmen konnte. Bis Mitte Dezember 1688 brachten die Franzosen den Norden des Herzogtums Württemberg unter ihre Kontrolle und eroberten sogar die herzogliche Hauptstadt Stuttgart. Eberhard Ludwigs Vormund, Friedrich Carl, erreichte in Regensburg jedoch, dass Kaiser Leopold I. 3000 Soldaten, die zuvor gegen die Osmanen in Ungarn gekämpft hatten, in Richtung Stuttgart geschickt wurden. Die französischen Truppen ließen es nicht auf eine Schlacht ankommen, sondern zogen sich aus Stuttgart zurück.

Vorzeitige Mündigkeit (1693) mini|291x291px|Kaiser Leopold I. Porträt von 1667, Jean Thomas van Yperen Der Pfälzische Erbfolgekrieg wurde noch in anderer Hinsicht folgenreich für das Herzogtum Württemberg, indem er Eberhard Ludwigs Regierungsantritt beschleunigte. Am 27. September 1692 geriet Friedrich Carl in französische Kriegsgefangenschaft. Zwar gelang es, die französische Armee aus Württemberg auf das linke Rheinufer zurückzudrängen, doch blieb Friedrich Carl ein wichtiges Faustpfand für Ludwig XIV. Der französische König bot dem Obervormund die Freilassung an, sofern er die außenpolitische Neutralisierung Württembergs garantiere. Der militärische Abfall Württembergs von Kaiser Leopold I. hätte der französischen Armee den Weg nach Bayern und Österreich geöffnet.

Die württembergischen Landstände, Vertreter des Bürgertums und der evangelischen Geistlichkeit, erkannten nun die Chance, den verhassten Obervormund abzusetzen. Friedrich Carl hatte gegenüber den Landständen mehrfach den Vorrang der herzoglichen Macht betont und war nicht auf eine Auflösung des stehenden Heeres eingegangen. Aus diesem Grund forderten die Landstände nun Eberhard Ludwigs Mutter Magdalena Sibylla von Hessen-Darmstadt auf, den Kaiser darum zu bitten, ihren Sohn für mündig zu erklären. Dies kam einem Staatsstreich gleich. Allerdings verfolgte auch Magdalena Sibylla das Interesse, sich ihres wichtigsten politischen Rivalen zu entledigen. In der Abwesenheit Friedrich Carls hatte sie eine Versöhnungspolitik mit den Landständen betreiben können. Eine Rückkehr des Obervormunds an die Macht hätte ihren politischen Einfluss beendet. Magdalena Sibylla unterrichtete Kaiser Leopold I. brieflich über die Neutralitätsverhandlungen Friedrich Carls mit Frankreich. Daraufhin teilte der Kaiser ihr am 10. Januar 1693 mit, dass er Eberhard Ludwig für mündig erklärt habe. Eine Kopie der Mündigkeitsurkunde war dem Brief beigefügt. Mit diesem Schriftstück konnte Eberhard Ludwig offiziell die Regierungsgeschäfte als Herzog von Württemberg übernehmen.

Eberhard Ludwig als regierender Herzog (1693–1733) Frühe Regierungsjahre (1693–1700) Rahmenbedingungen Bei seiner Regierungsübernahme stand Eberhard Ludwig immensen außen- und innenpolitischen Herausforderungen gegenüber. Zwar hatten die Grafen und Herzöge von Württemberg ihr Land durch eine geschickte Heiratspolitik zum bedeutendsten Kleinstaat im Südwesten des Heiligen Römischen Reiches erhoben, doch lag Württemberg geopolitisch zwischen habsburgischen Territorien wie Freiburg im Breisgau und dem Königreich Frankreich. Seine Lage zwischen den beiden europäischen Großmächten Österreich und Frankreich machte Württemberg wiederholt zum Kriegsschauplatz. Durch die Folgen des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648), des Pfälzischen Erbfolgekrieges (1688–1697) und später noch des Spanischen Erbfolgekrieges (1701–1714) war das Herzogtum von schweren Zerstörungen und Entvölkerungen gekennzeichnet, die den Staat wirtschaftlich in seiner Entwicklung zurückwarfen. 1693 wurden württembergische Städte wie Marbach, Backnang, Großbottwar und Beilstein von den französischen Soldaten niedergebrannt. Die Plünderungen, Kontributionszahlungen und Brandschatzungen begünstigten die Ausbreitung von Seuchen und Nahrungsmittelmangel. Die 340.000 Einwohner Württembergs waren zum Großteil mittellose Bauern, die noch die mittelalterliche Dreifelderwirtschaft betrieben und regelmäßig von Hungersnöten betroffen waren. Zu Württemberg gehörten nur wenige Städte wie Stuttgart und Tübingen; Esslingen und Heilbronn waren Reichsstädte.

Zu den innenpolitischen Problemen gehörte auch, dass das Land ein dualistischer Ständestaat war. Dualistisch meint hier, dass zwei voneinander unabhängige Kräfte (der Herzog auf der einen und die württembergischen Landstände auf der anderen Seite) sich die Macht im Staat teilten und dabei gegensätzliche politische Ziele verfolgten. Seit dem Tübinger Vertrag von 1514 hatten die Landstände als Vertreter der evangelischen Geistlichkeit und bürgerlichen Oberschicht das Recht auf Steuerbewilligung. Mit diesem Druckmittel konnten sie vielfach bedeutenden Einfluss auf die Politik der württembergischen Herzöge ausüben.

Regierungspraxis Der junge Herzog war auf die immensen politischen Herausforderungen, die ihn als Herzog erwarteten, nicht vorbereitet. Er hatte zwar eine gute Erziehung erhalten, war jedoch weder von seinem Obervormund noch von seiner Mutter in das eigentliche Regierungsgeschäft eingeführt worden. Dem 16-jährigen Herzog fehlte die Disziplin, Akten durchzuarbeiten oder Reformen zu delegieren. Dieser Umstand begünstigte die Etablierung von fähigen Günstlingen des Herzogs im Geheimen Rat, dem höchsten gesetzgebenden Organ. Eine besonders wichtige Stütze wurde der Hofmeister Johann Friedrich von Staffhorst. Anfangs bemühte sich noch Magdalena Sibylla von Hessen-Darmstadt, Einfluss auf den Geheimen Rat auszuüben, doch Eberhard Ludwig drängte sie letztlich an den politischen Rand. Nur seine Repräsentationspflichten füllte Eberhard Ludwig zuverlässig aus. Die großzügige Förderung von Musik und Theater diente dazu, seine politische Zugehörigkeit zum zivilisierten Kreis des Hochadels zu demonstrieren. Da einerseits der Herzog die Verwaltung seines Landes dem Geheimen Rat nahezu vollständig überließ und andererseits die höfische Kultur derart gefördert wurde, nannte der französische Gesandte als erste Charaktereigenschaft Eberhard Ludwigs die Oberflächlichkeit.

Heirat (1697) mini|226x226px|Die Ehefrau: Johanna Elisabeth von Baden-Durlach, Jahr und Künstler unbekannt