Die Postorganisation ist die Gliederung der Post vom Postministerium bis hin zur kleinsten Postfiliale der amtlichen Post.

Entwicklung der Postorganisation in Deutschland

Die Organisationsstruktur der amtlichen Postverwaltung in Deutschland geht zurück auf das preußische General-Postamt, das von einer Abteilung des Handels- und später des Innenministeriums 1823 zu einer eigenständigen Behörde wurde, deren Verwaltungsstruktur 1868 auf die Bundespost des Norddeutschen Postbezirks bzw. 1871 auf die Reichspost übertragen wurde, der wiederum 1920 die zuvor selbstständige württembergische Post und ebenso die bayerische Post angegliedert wurden. Auch die Deutsche Bundespost führte diese Organisationsstruktur – wenngleich inzwischen vielfach in Details modifiziert – bis zur Privatisierung 1995 fort.

Preußen

Am 16. Dezember 1808 wurde die Verfassung der obersten preußischen Staatsbehörden in Bezug auf die innere Landes- und Finanzverwaltung geändert. War die Post bisher dem Departement für Fabriken und Handel unterstellt, wurde das General-Postamt künftig der 1. Abteilung des Ministeriums des Inneren (Allgemeine Polizei) zugeteilt. Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbständig. Schon am 27. Oktober 1810 bildete das General-Postamt eine besondere Abteilung (4.) innerhalb des Innenministeriums. Am 3. Juni 1814 wird die Postverwaltung vom Ministerium losgelöst und dem General-Postmeister allein untergeordnet. Die Kontrolle und Oberleitung blieb vorläufig dem Staatskanzler vorbehalten. Mit dem Tode Hardenbergs am 26. November 1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt. Die Postverwaltung unter dem General-Postmeister von Nagler wurde nun selbständig und unterstand unmittelbar dem König (Kab. Ordre v. 4. April 1823). Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehörde. Jedes Postamt unterstand unmittelbar dem General-Postamt in Berlin. Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister. Die Amtsbezeichnung Ober-Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel für die Vorsteher der Postämter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostämtern, jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse.

Die Postämter, zu diesen zählten auch das Hofpostamt und die Oberpostämter, hatten für die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebühren zu haften. Sie mussten auch Ersatz leisten, wenn von untergeordneten Behörden Fehler gemacht worden waren. Sie vermittelten den Verkehr von Personen, Briefen, Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren für die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich. Für Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt, bewaffnete Männer als Postbegleiter mitreisen zu lassen. Zur Überwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prüfen. Weiter hatte der Postmeister dafür Sorge zu tragen, dass die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden.

Den Postämtern waren Nebenpostämter zugeordnet. Die Postwärterämter, auch Postverwaltungen und Post-Expediteurs genannt, wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. (1713–1740) begründet. Sie waren hinsichtlich des Kassen- und Rechnungswesens dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt, standen aber sonst unmittelbar unter dem General-Postamt. Die Verwaltung der Postwärterämter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschäftigung übertragen. Gelegentlich der Stein-Hardenbergischen Verwaltungsreform, die auch einige Änderungen in der Behördenverfassung der Post brachte, erhielten die Postwärterämter den Namen Post-Expeditionen, ohne dass an ihrer rechnungsmäßigen Unterstellung unter die Postämter etwas geändert wurde.

Der Postwärter hatte nur einen verhältnismäßig kleinen Geschäftskreis zu verwalten. Für jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen. Er hatte die Ankunfts- und Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken, die aus dem Orte hinzukommenden Poststücke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen, die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen, um Zeit zu sparen. Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden. Zu seinen Pflichten gehörte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen für die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung. Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen.

In kleineren Orten waren Briefsammlungen eingerichtet worden. Wie schon der Name sagt, beschränkte sich der Geschäftskreis nur auf die Abfertigung des Postboten oder auf die Abgabe der vorhandenen Briefe an die durchgehenden Posten, die Sammlung und Aushändigung der Lokalkorrespondenz und auf die Berechnung des eingenommenen Portos.

Die Bildung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten brachte die Post als 1. Abteilung, Postdepartement, an dieses Ministerium. Die Stelle des General-Postmeisters wurde nicht besetzt, seine Aufgaben übernahm der Minister.

Der 1. Mai 1849 brachte die Eröffnung von 8 Post-Speditionsämtern, ihnen waren die in den Eisenbahnzügen tätigen Post-Speditions-Bureaus unterstellt.

Seit dem 1. Oktober 1849 war G. H. Schmückert der Leiter des Generalpostamts der General-Postdirektor. Mit ihm begann eine Neuordnung des Postwesens, sowohl in der Verwaltung als auch im Dienstbetrieb.

Für jeden Regierungsbezirk und für Berlin wurde je eine Ober-Post-Direktion eingerichtet. Sämtliche Postanstalten des Bezirks wurden der OPD untergeordnet nur das Ober-Postamt in Hamburg blieb dem General-Postamt unterstellt. Für die anderen Ober-Postämter fiel diese Bezeichnung weg. Mit Amtsblattverfügung 147 vom 21. Juli 1850 wurden vier Klassen für die untergeordneten Postanstalten eingeführt. Die Postämter 1. und 2. Klasse wurden von pensionsberechtigten Provinzialbeamten 1. bzw. 2. Klasse geleitet. Als Vorsteher der Postexpeditionen 1. Klasse wurden Provinzialbeamte 3. Klasse vorgesehen. Die Postexpeditionen 2. Klasse wurden Ortseinwohnern übertragen. Alle diese Postanstalten rechneten mit der Bezirks-Ober-Postkasse ab. Die General-Postkasse in Berlin war schon 1849 aufgehoben worden. Als Ausnahme waren die Speditionsämter in dieser Klasseneinteilung nicht berücksichtigt. Sie wurden auf Grund besonderer Aufträge im Einzelfall verwaltet, an ihrer Spitze stand der Postdirektor. Die Vorsteher der Postämter 1 erhielten die Amtsbezeichnung Postdirektor und den Rang der höheren Provinzialbeamten V. Klasse, die Vorsteher der Postämter II die Amtsbezeichnung Postmeister und den Rang der III. Klasse der Subalternen.

Die Postexpeditionen waren nun selbständige Postanstalten geworden, sie unterstanden unmittelbar der OPD. Die Vorsteher der Postexpeditionen 1. Klasse waren kündbare Fachbeamte mit der Amtsbezeichnung Postexpeditient, die der II. Klasse nebenamtlich tätige Ortseinwohner mit der Bezeichnung Postexpediteur. Die Amtsbezeichnungen Post-Speditionsämter bzw. Post-Speditions-Bureaus wurden mit Amtsblatt Verfügung 20 vom 29. Januar 1856 in Eisenbahn-Postämter bzw. Eisenbahn-Postbüros umbenannt.

Norddeutsche Bundespost

Zur Zeit der Norddeutschen Bundespost wurde diese Organisationsform beibehalten. Die obere Leitung des Postwesens stand nun dem Bundespräsidenten zu (einziger Inhaber dieses Amtes war König Wilhelm I.). Unter Leitung des Bundeskanzlers wurde das Post- und Telegraphenwesen vom General-Postamt und der General-Direktion der Telegraphen verwaltet. Die beiden Behörden bildeten die I. und II. Abteilung des Bundeskanzleramts. Dem Generalpostamt waren alle Ober-Postdirektionen des Bundes, die Ober-Postämter in Lübeck, Bremen und Hamburg mit ihnen nachgeordneten Postanstalten untergeordnet.

Deutsche Reichspost

Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das Amtsblatt 3 vom 23. Mai 1871 die Klasseneinteilung geändert. Eine Unterteilung in Postämter 1. bzw. II. Klasse wurde aufgehoben. Aus den Postexpeditionen 1. Klasse wurden Postverwaltungen. Die Postexpeditionen II. Klasse wurden entweder in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt. Postagenturen hatten zwar den Postbenutzern gegenüber die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie andere Postanstalten, waren aber in der Betriebs- und Kassenführung wesentlich einfacher gestaltet. Für den Betriebsverband und die Rechnungslegung sowie in Personalangelegenheiten waren die Postagenturen einem benachbarten Abrechnungs-Postamt zugewiesen.

Ab dem 5. Januar 1875 hießen die Eisenbahnpostämter Bahnpostämter, die Eisenbahn-Postbüros Bahnposten.

Bei der Verschmelzung von Post und Telegraphie am 1. Januar 1876 wurden 1648 Telegraphenstationen (von insgesamt 1949) mit den örtlichen Postanstalten vereinigt. Gleichzeitig wurde vorgeschlagen, die Postämter wieder in drei Klassen einzuteilen. Der Vorsteher eines Postamts 1. (bisher ohne Zusatz) war der Postdirektor. Beim Postamt II. (bisher Postverwaltung) war der Postmeister als Vorsteher und die Amtsbezeichnung für den Vorsteher des Postamts III. (bisher Postexpedition) war Postverwalter.

In gleicher Form wurden die Telegraphenämter eingeteilt, soweit sie in größeren Orten bestehen geblieben waren. Die Postagenturen blieben unverändert bestehen.

Diese neuen Benennungen wurden durch Amtsblatt 10 vom 8. Januar 1876 eingeführt. Im Schriftwechsel mit Postbehörden waren die römischen Ziffern zu verwenden, mit Privatpersonen und Behörden die Bezeichnung Kaiserliches Postamt bzw. Telegraphenamt. Die vereinigten Ämter hießen Postamt, waren mehrere Postämter an einem Ort, wurden diese durch arabische Ziffern unterschieden.

Am 22. Dezember 1875 war die Verwaltung des Post- und Telegraphenwesens vom Ressort des Reichskanzlers getrennt worden. Unter seiner Verantwortlichkeit wurde nun die Leitung der Verwaltung dem General-Postmeister übertragen. Er hatte die Befugnisse einer obersten Reichsbehörde. Unter seiner Leitung stand das General-Postamt und das General-Telegraphenamt, während die OPD als gemeinsame Bezirksbehörde fungierte.

Der General-Postmeister erhielt am 23. Februar 1880 die Amtsbezeichnung Staatssekretär, sein General-Postamt die Bezeichnung Reichs-Postamt (Reichsgesetzblatt S. 25).

Bei der Umgestaltung des Landpostdienstes im Jahre 1881 wurden Posthilfsstellen als neue untergeordnete Gattung von Postanstalten zur Unterstützung des Landpostdienstes geschaffen. Die Posthilfsstellen besorgen die Abgabe von Postwertzeichen und Formblätter sowie die Annahme von gewöhnlichen Briefen und Paketen. Bis 1888 wurden vom Posthalter keine Briefe zugestellt. Die Entgegennahme von Postanweisungen, Einschreib- und Wertsendungen war lediglich Vertrauenssache des Absenders zum Inhaber der Posthilfsstelle, der diese als unbesoldetes Ehrenamt verwaltete.

Diese Posthilfsstellen besaßen nicht die rechtliche Eigenschaft von Postanstalten, hatten keine festen Dienststunden und waren einem benachbarten Postamt untergeordnet.

Bis zum Jahre 1898 waren alle Postbeamten und Angestellten verpflichtet, eine Kaution zu zahlen. Mit der Amtsblattverfügung 19 vom 28. Februar 1898 wurde diese Kautionspflicht aufgehoben. Die Amtsbezeichnung Reichspostministerium anstelle von „Reichs-Postamt“ wurde am 3. März 1919 eingeführt.

Vom 29. bis 31. März 1920 wurden die Staatsverträge mit Bayern und Württemberg abgeschlossen, so dass am 1. April 1920 deren zuvor eigenständiges Postwesen auf das Reich übergehen konnte. In München wurde eine besondere Abteilung des Reichspostministeriums eingerichtet.