Minderherrschaft (status minor) ist eine Bezeichnung für diejenigen Mediatsherrschaften in Schlesien (siehe Standesherrschaft), deren Besitzer im Mittelalter die Rechte der Standesherren in Schlesien innehatten, aber von der Teilnahme an den Schlesischen Fürstentagen ausgeschlossen waren. Bis zum Siebenjährigen Krieg gab es in Oberschlesien die Minderherrschaften Loslau und Oderberg,Principatus Rattiboriensis commonstrans insimul statum minorem Loslau cum Oderberg, (Fürstentum Ratibor mit der Minderherrschaft Loslau und Oderberg), Topographische Karte (Ratibor, Fürstentum/Ratibor) im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz Freistadt, Freudenthal, Friedek, Deutschleuthen, Reichenwaldau und Roy, in Niederschlesien die Minderherrschaften Neuschloß, Freihan und Suhlau.Gustav-Adolf von Kloeden: Erdkunde. 1875, 1. Teil Niederschlesien, zweiter Teil Oberschlesien; familienkunde.at
Weblinks Franz Chocholatý Gröger: Kurze Übersicht der Geschichte Schlesiens und nationale Fragen der Region Vortrag, 2009, silesia-schlesien.com
Einzelnachweise
! Kategorie:Recht (Heiliges Römisches Reich) Kategorie:Schlesien Kategorie:Feudalismus