Zölibatsdispens ist in der lateinischen Kirche die Freistellung eines Mannes von der Verpflichtung der Priester zur Ehelosigkeit (Zölibat). Eine solche Dispens ist dem Papst vorbehaltenCIC 1047 §2 3° und wird derzeit nur unter zwei – sehr unterschiedlichen – Voraussetzungen erteilt.
Dispensfälle Sie kann erstens einem geweihten Priester auf dessen Antrag im Zuge der sogenannten Laisierung gewährt werden. Solche Priester haben meist zivilrechtlich geheiratet oder eine andere kirchlich nicht akzeptierte Lebensform angenommen und sind daraufhin durch ihren Bischof von allen Ämtern und Funktionen entbunden worden. Obgleich sie den unauslöschlichen Weihecharakter behalten, dürfen sie keine priesterlichen Aufgaben mehr ausüben und auch nicht in nichtpriesterliche Dienste oder Ehrenämter eingesetzt werden, bis nach einem meist langjährigen Verfahren auf Wunsch und Antrag des Betroffenen die Laisierung gewährt werden kann. Mit dieser ist die Dispens zur kirchlich gültigen Eheschließung und (mit engen Einschränkungen) auch zur Ausübung nichtpriesterlicher Berufe im kirchlichen Dienst sowie zur Übernahme nichtliturgischer Ehrenämter in der Kirche verbunden – nicht jedoch zur Rückkehr in den priesterlichen Dienst oder die Seelsorge.Joachim Frank: Starke Reserve. In: Herder Korrespondenz 1/2018, S. 33–36. Eine besondere Bedeutung erhielt die Laisierung in Italien durch die Lateranverträge, da ohne Laisierung ehemalige Priester keine Anstellung im öffentlichen Dienst erhalten konnten.
Zweitens kann einem verheirateten Mann vor der Priesterweihe eine Zölibatsdispens erteilt werden, so dass er, ohne das Versprechen der Ehelosigkeit abzulegen und ohne Einschränkung seines Ehelebens, zum Priester geweiht werden kann. Diese Dispens kann nur der zuständige Bischof beantragen, und sie wird derzeit fast ausschließlich aus nichtkatholischen Kirchen konvertierten Geistlichen gewährt. Erstmals geschah dies für den Mainzer evangelischen Pfarrer Rudolf Goethe, der 1951 mit Zölibatsdispens Pius’ XII. zum Priester geweiht wurde. Bedingungen und Verfahrensdauer haben sich seither mehrfach geändert.
Eine Besonderheit ist der tschechische Priester Jan Kofroň, dem im Mai 2008 die Zölibatsdispens für eine Weihe sub conditione (also für den Fall, dass seine erste Weihe ungültig gewesen wäre) erteilt wurde. Kofroň wurde bereits im August 1988 während des kommunistischen Regimes in der tschechischen Untergrundkirche zum Priester geweiht. Nach dem Fall des Kommunismus wurde im Untergrund geweihten verheirateten Priestern der Übertritt zur griechisch-katholischen Kirche angeboten. Kofroň lehnte den Übertritt aber ab.Kirche In 07/2008, S. 9. Wiener Zeitung, 12. Juni 2008.
Derzeit liegen zwischen bischöflichem Antrag und römischer Dispens gewöhnlich mehrere Jahre. Über Zahlen und Namen gibt es keine zuverlässigen Quellen. Nach dem Konflikt über die Frauenordination in der anglikanischen Gemeinschaft im Jahr 1993 kam es während des Pontifikats Johannes Pauls II. zu einer Übertrittswelle von rund 200 ehemaligen Geistlichen der Church of England mit Zölibatsdispens.Verheiratete Priester: Wende bei Zölibat? Die Presse, 14. September 2005; abgerufen am 9. September 2008
Beispiele von mit Zölibatsdispens geweihten Priestern 1951: Rudolf GoetheTime Magazin, 31. Dezember 1951. (englisch) 1973: Otto P. Franzmann 1995: Peter Gerloff 2003: Robert Ploß 2004: Peter MoskopfGerd Felder: In: WAZ, 19. August 2008. 2005: Patrick Balland 2006: Stefan Thielkath.net 2007: Gerhard Stilletaz.de 15. Juni 2007: Gerhard HöberthMarkus Rohrhofer: Katholische Priester mit offizieller Frau und Kindern gibt es. Der Standard, 28. Juni 2007Markus Rohrhofer: Irrwege zur Priesterweihe. Der Standard, 30. Juni / 1. Juli 2007 30. Juni 2007: Hans-Tilman GoldeVerheirateter Mann zu katholischem Priester geweiht. Welt Online. 12. Mai 2008: Jan Kofron 6. Juli 2010: Peter KemmetherSZ, 7. Juli 2010 15. Januar 2011: Keith Newton 22. Februar 2011: Harm Klueting 26. Mai 2012: Hans JanßenMit päpstlichem Segen: Katholischer Priester darf verheiratet sein. Hamburger Morgenpost, 25. Mai 2012; abgerufen am 26. Mai 2012 28. Oktober 2018 André SchneiderEr ist verheiratet, hat vier Kinder – und wird katholischer Priester. Augsburger Allgemeine, 26. Oktober 2018 28. Oktober 2018 Andreas Theurer
Einzelnachweise
Kategorie:Kanonisches Recht Kategorie:Zölibat