mini|Zivilschutzzeichen von 1960–1966 mini|Fahrzeuge des Brandschutz-, Fernmelde-, Sanitäts-, Bergungs- und ABC-Dienstes vor dem Kieler Schloss (1966) Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) war eine 1957 gegründete Organisation des Zivilschutzes in Westdeutschland. Aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung durften ab 1965 keine überörtlichen Einheiten des LSHD mehr aufgestellt werden. 1968 wurde der LSHD formell aufgelöst und bis 1971 letztlich in den erweiterten Katastrophenschutz eingegliedert.
Der LSHD war noch vom Luftschutz des Zweiten Weltkriegs geprägt und speziell für den Verteidigungsfall (V-Fall) aufgestellt. Er sollte nach einem Luftangriff tätig werden. Seine gesetzlichen Aufgaben waren die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten, die Instandsetzung zerstörter Infrastruktur und die Schadensfeststellung sowie die Vorbeugung solcher Schäden. Im zivilen Katastrophenfall sollte er nicht zum Einsatz kommen. Die Finanzierung erfolgte aus Bundesmitteln.
Geschichte Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) wurde 1957 mit dem Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung gegründet. § 9 des Gesetzes regelte, dass der LSHD vordringlich in Orten aufgestellt werden sollte, in welchen eine besonders große Gefahr durch Luftangriffe besteht. In der Gesetzesbegründung wurde dazu ausgeführt, dass hier vor allem an Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern und ihre Nachbargemeinden gedacht wurde. Später wurden diese Orte als Luftschutzorte (LS-Orte) bezeichnet. Es wurde in örtliche Verbände in den LS-Orten und überörtliche Verbände unterschieden. Die Gemeinden waren zur Aufstellung, Ausrüstung un Ausbildung der örtlichen Verbände verpflichtet, während die Länder die überörtlichen Verbände aufstellen mussten. Dem Bund oblag die Einrichtung von Ausbildungsstätten. § 32 des Gesetzes bestimmte aber, dass die Kosten der Gemeinden und der Länder ebenfalls vom Bund getragen wurden, sofern es sich nicht um Verwaltungskosten handelte.
1958 wurden dann 97 Orte in Deutschland als Luftschutzorte ausgewiesen. Nahezu die Hälte der Orte, nämlich 48, lagen in Nordrhein-Westfalen. In Bayern gab es zehn, in Niedersachen neun, in Baden-Württemberg acht, in Hessen sechs, in Rheinland-Pfakz fünf, im Saarland und in Schleswig-Holstein je vier und in Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven zwei Luftschutzorte. Hamburg stellte ebenfalls einen LS-Ort dar. Berlin wurde von der Luftschutzgesetzgebung wegen alliierter Vorbehaltsrechte nicht erfasst.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über das Zivilschutzkorps 1965 durften keine überörtlichen Einheiten des LSHD mehr aufgestellt werden. Ursprünglich war im Gesetz vorgesehen, dass die örtlichen Einheiten des LSHD neben dem überörtlich zuständigen Zivilschutzkorps zu belassen sind. Die überörtlichen Einheiten sollten dazu in dem Maß, in dem das Zivilschutzkorps aufgebaut wird, in die örtlichen Einheiten übergeleitet werden. Das Zivilschutzkorps wurde aus Kostengründen jedoch niemals aufgestellt. 1968 wurde daher der LSHD durch das Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes aufgelöst und bis 1971 letztlich in den Katastrophenschutz eingegliedert.
Bis 1971 wurden insgesamt 3199 Einheiten des örtlichen LSHD und 783 des überörtlichen LSHD aufgestellt. Außerdem gab es insgesamt zwölf Schulen (Zentrale Ausbildungsstätten des LSHD der Länder) in zehn Ländern und die Zentrale Ausbildungsstätte des Bundes für den LSHD in Marienthal, die seit 1960 örtlich mit der Bundesschule des Technischen Hilfswerks zusammengelegt war. Später zogen die Schulen wegen des Platzbedarfs nach Bad Neuenahr-Ahrweiler und wurden, nach Auflösung des LSHD, 1971 mit dem Namen „Katastrophenschutzschule des Bundes“ zusammengelegt.
Organisation mini|Zivilschutzzeichen von 1966–1982 Unterstellt war der LSHD dem Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB) im Bundesministerium des Innern. Dabei handelt es sich um eine Vorgängerbehörde des heutigen Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Die Einheiten des LSHD wurden meist Hilfsorganisationen, der Feuerwehr und dem Technischen Hilfswerk zugeordnet und mit Ehrenamtlichen besetzt, wenngleich der LSHD eine eigenständige Institution mit eigenen Ausbildungsstätten war. Es gab auch sogenannte Regieeinheiten, die von Gemeinden aufgestellt wurden, wenn es keine Organisation gab, die die Aufgabe übernehmen konnte oder wollte. So waren zum Beispiel waren die Feuerwehrbereitschaften in Bremen Regieeinheiten und nicht der Feuerwehr angegliedert.
Geleitet wurde der LSHD im Luftschutzort vom örtlichen Luftschutzleiter. Das war, je nach Aufbau der Verwaltung, der (Ober-)Bürgermeister oder (Ober-)Stadtdirektor der Gemeinde. In den Fällen, in welchen Luftschutzorte nahe beeinander lagen (zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen) konnten diese zu einem Luftschutzgebiet zusammengefasst werden und standen dann unter Führung eines Luftschutzleiters, der von den beteiligten Gemeinden bestimmt wurde. Der Luftschutzleiter hatte einen Führungsstab.
Zur Bewältigung seiner Aufgaben war der LSHD in mehrere Fachdienste aufgegliedert.
Taktische Grundeinheit waren vor allem die Bereitschaften, die örtlich und überörtlich aufgestellt waren. Die Bereitschaften setzten sich aus mehreren Zügen und Gruppen zusammen. In der Regel bildeten jeweils drei Züge eine Bereitschaft. Örtliche Bereitschaften wurden nur in den 97 Orten aufgestellt, für die eine besondere Gefahr von Luftangriffen erwartet wurde. Einige wenige Fachdienste hatten auch Züge als Grundeinheit.
Innerhalb der LS-Orte mit mehr als 150.000 mussten mindestens zwei Luftschutzabschnitte (LS-Abschnitte) gebildet werden, die auch in LS-Teilabschnitte unterteilt werden konnten. Kleinere LS-Orte bestanden aus einem LS-Abschnitt.
In einem LS-Ort sollten folgende Einheiten aufgestellt werden: 1 LS-Veterinärzug 1 LS-Tiertransportzug 1 LS-Fernmeldezug (Ort)
In einem LS-Abschnitt sollten folgende Einheiten aufgestellt werden: 2 LS-Feuerwehrbereitschaften 1 LS-Wasserförderbereitschaft 10 LS-Feuerwehrschnelltrupps 1 LS-Bergungsbereitschaft 4 LS-Bergungsschnelltrupps 1 LS-Sanitätsbereitschaft 1 LS-Krankentransportzug 1 LS-Fernmeldezug (Abschnitt)
Je nach Gefahrenlage mussten noch je eine LS-Bergungsbereitschaft, ein LS-Räumzug, eine weitere LS-Sanitätsbereitschaft, ein weiterer LS-Krankentransportzug, eine LS-ABC-Bereitschaft und fünf LS-ABC-Schnelltrupps je Abschnitt aufgestellt werden. In jedem Regierungsbezirk oder vergleichbarer Verwaltungseinheit gab es eine LS-ABC-Entgiftungsbereitschaft und eine LS-ABC-Meßbereitschaft. Die Zahlen wurden aber bis zum Ende des LSHD nirgends erreicht.
Mit dem Gesetz zur Erweiterung des Katastrophenschutzes wurde der Luftschutzhilfsdienst aufgelöst, da nun der erweiterte Katastrophenschutz als Vorhaltung von Personal aus dem normalen Katastrophenschutz für den Verteidigungsfall an seine Stelle trat. Die Ausrüstung des LSHD fiel zum Teil an andere Organisationen, wurde ausgesondert oder verkauft.
Fachdienste Luftschutz-ABC-Dienst Der Luftschutz-ABC-Dienst war für den ABC-Schutz im V-Fall zuständig. Seine Aufgaben waren insbesondere die Aufklärung und Erkundung von Gebieten, welche mit atomaren, biologischen und chemischen Stoffen, insbesondere Kampfstoffen, kontaminiert waren. Weiterhin war er mit der Dekontamination von Personen, Geräten und Flächen betraut. Hierzu war er in Luftschutz-ABC-Schnelltrupps, örtliche Luftschutz-ABC-Bereitschaften und überörtliche Luftschutz-ABC-Messbereitschaften organisiert. Diese waren in der Regel mit Vorausentgiftungsfahrzeugen (VEF), Tankwasserwagen (TW 30), Entgiftungsfahrzeugen (EF) mit Entgiftungsanhängern (EA) sowie Funkkommandowagen, Kompressoraggregat (KA) und Feldkochherden zur Versorgung ausgestattet.
Luftschutz-Bergungsdienst Der Luftschutz-Bergungsdienst war nach dem Luftschutz-Brandschutzdienst der zahlenmäßig größte Fachdienst. Seine Aufgaben waren die Rettung und Bergung von Menschen und Sachwerten aus Trümmern nach einem Luftangriff, sowie das Räumen und Instandsetzen zur Wiederherstellung einer Infrastruktur. Der Luftschutzbergungsdienst war dazu in Luftschutz-Bergungsschnelltrupps, örtlichen und überörtlichen Luftschutz-Bergungsbereitschaften, sowie örtlichen und überörtlichen Luftschutzräumzügen organisiert. Ausgestattet war er mit Funkkommandowagen (FukoW), Mannschaftskraftwagen (MKW), Gerätekraftwagen (GKW) und Bergungsschnelltruppwagen (BSW).
Luftschutz-Brandschutzdienst Der Luftschutz-Brandschutzdienst war der größte Fachdienst des Luftschutzhilfsdienstes und eng mit den örtlichen Feuerwehren verknüpft. Lediglich die überörtliche Bereitschaft des Brandschutzdienstes war unabhängig von bestehenden Feuerwehren aufgestellt. Dementsprechend wurde die Ausbildung auch nach Feuerwehr-Dienstvorschriften durchgeführt. Der Brandschutzdienst hatte im Wesentlichen zwei Aufgabenbereiche: Brandbekämpfung/Menschenrettung und Wasserförderung. Die Wasserförderung wiederum sollte Löscheinheiten bei der Brandbekämpfung versorgen oder der Zivilbevölkerung Trink- und Brauchwasser bereitstellen. Dabei war der Brandschutzdienst in örtlichen und überörtlichen Luftschutz-Feuerwehrbereitschaften sowie in Luftschutz-Feuerwehrschnelltrupps aufgestellt.
Überörtliche Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft Die überörtliche Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft (kurz: üöLS-FB) war eine taktische Einheit des Luftschutz-Brandschutzdienstes. Sie bestand aus zwei Lösch-Angriffszügen (A-Zügen), einem Lösch-Wasserversorgungszug (W-Zug) und einem Versorgungszug. Das Personal wurde von ehrenamtlichen Helfern aus der Zivilbevölkerung gestellt, während die Fahrzeuge und Ausrüstung z. T. aus Bundesbeschaffung stammten, aber auch aus der Zivilbevölkerung mobilgemacht wurden (Krafträder, Personen- und Lastkraftwagen). Personell bestand die üöLS-FB laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN) aus 88 Helfern und war mit 22 Kraftfahrzeugen und einem Anhänger beweglich gemacht.
Organisation Führungsgruppe Die Führungsgruppe war die oberste Führungseinheit der Feuerwehrbereitschaft. Sie setzte sich aus dem Bereitschaftsführer, dessen Fahrer, zwei Fernmeldern zusammen und konnte auf einen Funkkommandowagen (Fukow) mit einem Hand-Sprech-Funkgerät FuG 6 bzw. FuG 6a und einem Kraftfahrzeug-Sprech-Funkgerät FuG 7 bzw. FuG 8 zurückgreifen. Dazu traten noch ein Zugführer z. b. V. und ein Melder, die jeweils mit einem Kraftrad (Krad) beweglich waren.
Lösch-Angriffszug Die Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft verfügte über zwei Angriffszüge, die jeweils aus einem Führungstrupp, einer Voraus-Löschstaffel, zwei Tank-Löschtrupps und einer Löschgruppe bestanden.
Der Führungstrupp setzte sich aus einem Zugführer, einem Fernmelder und einem Kraftfahrer zusammen, die über einen Personenkraftwagen (Pkw) verfügten; der Kraftfahrer war darüber hinaus auch Sanitäter. Dem Zugführer stand ein Hand-Sprech-Funkgerät FuG 6 bzw. FuG 6a zur Verfügung. Die Voraus-Löschstaffel bestand aus einem Staffelführer, zwei Truppführern und zwei Truppmännern (Helfer), sowie einem Maschinisten, der zugleich auch Kraftfahrer des Vorauslöschfahrzeuges (VLF) war. Jeder der beiden Tank-Löschtrupps bestand aus einem Truppführer, einem Truppmann (Helfer) und einem Maschinisten, der auch hier zugleich Kraftfahrer des Tanklöschfahrzeuges 8 (TLF 8) war. Die Löschgruppe war mit einem Löschgruppenfahrzeug 16 mit Tragkraftspritze (LF 16-TS) ausgerüstet und bestand aus einem Gruppenführer, drei Truppführern, drei Truppmännern (Helfern), einem Melder und dem Maschinisten/Kraftfahrer. Damit bestand jeder Lösch-Angriffszug aus 24 Helfern.
Lösch-Wasserversorgungszug Jede Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft verfügte über einen Lösch-Wasserversorgungszug, der sich aus einem Führungstrupp, einer Tank-Löschstaffel, einer Schlauch-Löschstaffel und einer Löschgruppe zusammensetzte.