Als Non-Juror oder Nonjuror (deutsch: „Nicht-Schwörer“) werden die Anhänger einer strengen Auslegung der anglikanischen Kirchen- und Staatsvorstellung im Gefolge der Glorious Revolution 1688/89 in England bezeichnet. Der Erzbischof von Canterbury und weitere Bischöfe weigerten sich aufgrund ihrer Vorstellung von Gottesgnadentum, den Treueid auf den neuen König Wilhelm III. zu leisten. Sie fühlten sich weiterhin durch ihre Treueide gebunden, die sie auf Jakob II. und seine Nachfolger geleistet hatten. Aus ihrer Sicht war der gültige Episkopat Wesensmerkmal der Kirche und ihre eigene Gemeinschaft deshalb die Fortsetzung der Church of England.Paul Avis: Anglican Ecclesiology. In: Paul Avis (Hrsg.): The Oxford Handbook of Ecclesiology. Oxford University Press, Oxford / New York 2018, S. 239–262, hier S. 257.

Zudem rekrutierten sich aus ihren Reihen zahlreiche aktive Jakobiten, d. h. Anhänger der exilierten Stuartdynastie. Nach dem Tod der ersten Generation (um 1720) traten die Non-Jurors immer weniger in Erscheinung. Als Jakob II. 1701 starb, waren die Non-Jurors uneinig, ob sie in die englische Staatskirche zurückkehren sollten, ebenso nach dem Tod von Charles Edward Stuart. Als die Thronfolge 1714 an das Haus Hannover überging, wurden alle schottischen Bischöfe zu Non-Jurors.

Geschichte Bischofsweihen Dass neun Bischöfe den Eid verweigerten, bedeutet, dass die Church of England ein Drittel des Episkopats verlor. Am 1. August 1689 wurden sie vom Parlament suspendiert. Drei Bischöfe starben, bevor die Amtsenthebung in Kraft trat. Die übrigen sechs zogen sich teils ins Privatleben zurück, teils nahmen sie eine aktive Haltung ein, gründeten eigene Gemeinden und setzten ihre eigene Sukzessionslinie unabhängig von der Staatskirche fort. Dieser Gruppe von Bischöfen schlossen sich etwa 300–400 Gemeindepfarrer und einige Tausend Laien an.Robert D. Cornwall: Nonjuring bishops. In: Oxford Dictionary of National Biography Online (2004) Zunächst übertrug William Sancroft am 9. Februar 1692 seine erzbischöflichen Befugnisse auf William Lloyd; 1694 wurden George Hickes und Thomas Wagstaffe im Geheimen zu Titularbischöfen von Thetford und Ipswich geweiht; die Erlaubnis hierzu (congé d’élire) hatte Jakob II. im Exil erteilt. Hickes trat nach dem Tod Lloyds (Januar 1710) dessen Nachfolge an und weihte 1713 drei weitere Bischöfe: Jeremy Collier, Samuel Hawes und Nathaniel Spinckes.Art. Nonjurors. In: F. L. Cross and E. A. Livingstone (Hrsg.): The Oxford Dictionary of the Christian Church. 3. Auflage, Oxford University Press, Online-Version 2009. Thomas Ken dagegen, der aus der Gruppe der neun Eidesverweigerer am längsten lebte, erklärte die Spaltung der Kirche mit dem Tod Lloyds für beendet, erzielte 1700 eine Übereinkunft mit dem Erzbischof von Canterbury, Thomas Tenison, und kehrte mit einem Teil der Non-Jurors in die Staatskirche zurück.

Die Non-Jurors bildeten eine eigenständige Glaubensgemeinschaft, die aufgrund der intellektuellen Kapazitäten ihrer Mitglieder über einige Jahrzehnte eine Art „schlechtes Gewissen“ für die anglikanische Staatskirche darstellte. Zurückgedrängt ins Privatleben, entfalteten sie eine rege literarische Tätigkeit, in der sie das Recht des Parlaments hinterfragten, in kirchliche Belange unter Bruch des Kirchenrechts einzugreifen. Die vom Parlament ernannten Bischöfe seien „Nicht-Bischöfe“. Theologisch zwar dem Katholizismus nahestehend, lehnten die Non-Jurors die Transsubstantiationslehre und die Realpräsenz ab; politisch befürworteten sie die Aufnahme verfolgter (calvinistischer) Hugenotten.

Kontakte zur Orthodoxie Als Bischof setzte sich Jeremy Collier ab 1716 für eine Vereinigung der von den Non-Jurors repräsentierten Church of England mit der Orthodoxen Kirche ein. Der russische Kaiser Peter der Große stellte die Verbindung zu den orthodoxen Kirchen in Griechenland, Russland und Ägypten her. Das implizierte, dass die Non-Jurors sich einem Patriarchat unterstellen mussten, und da das Patriarchat von Rom für sie inakzeptabel war, ordneten sie sich dem griechisch-orthodoxen Patriarchat von Jerusalem zu. Jerusalem lag auch deshalb nahe, weil die Non-Jurors bei den Ursprüngen des Christentums anknüpfen wollten.Ann Shukman: The Non-Jurors, Peter the Great, and the Eastern Patriarchs, Oxford 2006, S. 181. Es blieben aber auch Punkte, in denen sie mit der Orthodoxie nicht übereinstimmten:Ann Shukman: The Non-Jurors, Peter the Great, and the Eastern Patriarchs, Oxford 2006, S. 183.

Die Canones der Ökumenischen Konzilien, obwohl hoch zu schätzen, hatten für sie nicht die Autorität der Bibel. Die Gottesgebärerin Maria sollte nicht in einer Weise verehrt werden, die nur Gott zukomme. Die Anrufung von Heiligen und Engeln sei eine Ablenkung von der Ausrichtung auf Jesus Christus. Wie die Gläubigen bei der eucharistischen Feier Leib und Blut Christi empfingen, sei ein unergründbares Mysterium. Die Bilderverehrung sei für die ungebildeten Christen gefährlich und gebe Juden und Muslimen Anlass zur Kritik.

Trotz dieser fünf Probleme hielten die Non-Jurors in ihrem auf den 18. August 1716 datierten Brief an die zur Synode in Konstantinopel versammelten Patriarchen für möglich, dass in London eine neue Kirche mit dem Titel Concordia gebaut werden könnte, die unter der Jurisdiktion des orthodoxen Patriarchen von Alexandria stehen sollte und in der Gottesdienste für „britische Katholiken“ gefeiert werden könnten. Bei günstiger politischer Entwicklung (d. h. bei der Restauration der Stuart-Herrschaft) sei angestrebt, dass griechische Bischöfe in der St. Paul’s Cathedral die Messe feiern könnten. Der Antwortbrief aus Konstantinopel war von Patriarch Chrysanthos von Jerusalem verfasst und mitunterzeichnet vom Ökumenischen Patriarchen Jeremias III. und dem Patriarchen Samuel von Alexandria. Höflich, aber bestimmt wurde die orthodoxe Theologie für vollkommen und unveränderlich erklärt; „Papisten“ und „Luthero-Calvinisten“ seien Häretiker; zu der letzteren Gruppe wurden auch die Non-Jurors ihrer Herkunft nach gerechnet. Dieser Brief kam aber erst im Herbst 1721 in London an. Die Non-Jurors orientierten sich nun (Mai 1722) in Richtung auf die russische Kirche, wo man größere Gesprächsbereitschaft erhoffte. Der Heiligste regierende Synod nahm den Brief aus London freundlich auf und regte im Februar 1724 an, dass die Londoner für weitere Verhandlungen zwei Gesandte nach Russland schicken sollten. Die Non-Jurors bestimmten diese beiden Theologen, schrieben aber, dass sich ihre Abreise aus persönlichen Gründen bis ins nächste Jahr verzögere. Dadurch scheiterten alle weiteren Pläne bzw. die Non-Jurors machten keine genaueren Erfahrungen mehr mit der Kirchenpolitik Peters des Großen. Nach dem Tod Peters des Großen Anfang 1725 verliefen die Gespräche im Sande, da seine Witwe Katharina I. nicht daran interessiert war.Ann Shukman: The Non-Jurors, Peter the Great, and the Eastern Patriarchs, Oxford 2006, S. 184–191.

Liturgie Die Non-Jurors wurden durch interne Spaltungen geschwächt, zum Beispiel über die Frage, ob man anglikanische Gottesdienste in der örtlichen Pfarrkirche besuchen dürfe; die meisten lehnten dies ab und feierten eigene (illegale) Gottesdienste. Bischof Collier erarbeitete gemeinsam mit Thomas Brett und T. Deacon eine neue Agende, die sich teilweise auf die Alt-Jerusalemer Liturgie und die Göttliche Liturgie und teilweise auf das Book of Common Prayer in der Fassung von 1549 stützte. Dieses Communion Office von 1718 beeinflusste die schottischen Liturgien von 1764 und 1929. Es wurde aber nicht allgemein in Gebrauch genommen, vielmehr teilten sich die Non-Jurors in eine Gruppe, die nach dieser Agende feierte (die Usagers), und eine Gruppe, die sie ablehnte (Non-Usagers), ein Schisma, das 1732 überwunden wurde. Die Kennzeichen der von Collier, Brett und Deacon entwickelten Agende waren:Art. Usagers. In: F. L. Cross and E. A. Livingstone (Hrsg.): The Oxford Dictionary of the Christian Church. 3. Auflage, Oxford University Press, Online-Version 2009.

Mischen des eucharistischen Weins mit Wasser; Gebet für die Toten; Gebet um Herabkunft des Heiligen Geistes auf Brot und Wein während der Eucharistiefeier (Epiklese); Oblationsgebet.

Marginalisierung Die reguläre Sukzessionslinie endete mit dem Tod von Robert Gordon (1779). Er wurde am 11. Juni 1741 von den Bischöfen Thomas Brett, Timothy Mawman und George Smith geweiht. Während seines langen Episkopats war er ein radikaler Jakobit, dem die Seelsorge inhaftierter politischer Gesinnungsgenossen wichtig war. 1770 leitete er die letzte Non-Juror-Gemeinde in London in Theobald’s Court, die nach seinem Tod von einem letzten Priester bis zu dessen Tod 1782 versorgt wurde und danach, Gordons Wunsch entsprechend, zu einer extradiözesanen Gemeinde der Scottish Episcopal Church umgewandelt wurde. Die kleine Gemeinde, die sich dort versammelte, war politisch radikal jakobitisch, während die Scottish Episcopal Church einen Kurs der Annäherung an die Church of England verfolgte. Daher ließ sie die Pfarrstelle vakant, wodurch die letzten Londoner Non-Jurors noch weiter marginalisiert wurden. Nach 1788 verliert sich ihre Spur.Steven Robb: Gordon, Robert (bap. 1703, d. 1779). In: Oxford Dictionary of National Biography Online (2004) Eine irreguläre Sukzessionslinie wurde weitergeführt bis zu Charles Booth, der 1805 verstarb. Zu diesem Zeitpunkt waren die Non-Jurors in der Öffentlichkeit kaum mehr wahrnehmbar.

In Manchester hielt sich bis ins frühe 19. Jahrhundert eine Non-Juror-Gemeinde.

Liste bekannter Non-Jurors