Die Erste Kammer der Generalstaaten () ist das Oberhaus des niederländischen Parlaments, der Generalstaaten. Ihr Sitz ist im Binnenhof in Den Haag. Häufig nennt man sie Senaat und ihre Mitglieder senatoren. Steht der Begriff Kamer allein, dann ist normalerweise die politisch wichtigere Zweite Kammer gemeint.
Beide Kammern wurden 1815 mit der Verfassung der Niederlande geschaffen, dabei wählten die reichen Bürger die Zweite Kammer, während der König die (adligen) Mitglieder der Ersten einsetzte. Seit der großen Staatsreform von 1848/1849 wählen die Provinzparlamente die Erste Kammer. Wahlbeschränkungen wie das Vorweisen einer hohen Steuerlast wurden um 1918 endgültig abgeschafft. Die Verfassung verlangt seitdem, dass beide Kammern durch Verhältniswahl zu wählen sind.
Seit 1956 sind es 75 Senatoren und seit 1983 dauert ihre Wahlperiode vier Jahre. Gewählt werden sie am selben Tag von den Provinzparlamenten nach reichseinheitlichen Listen. Die Provinzparlamente selbst werden etwa zwei Monate davor, ebenfalls alle an einem Tag, vom Volk gewählt.
Grundsätzlich bedarf jedes Gesetz der Zustimmung beider Kammern. Allerdings kann nur die Zweite Kammer einen Entwurf mit Zusätzen versehen, der Senat kann ihn nur annehmen oder ablehnen. Neben der indirekten Wahl hat dies in der Praxis dazu geführt, dass die eigentliche Gesetzesarbeit in der Zweiten Kammer stattfindet und auch die Regierung de facto vom Vertrauen in der Zweiten Kammer abhängt.
Der Senat mit seinen Teilzeitpolitikern gilt traditionell als chambre de réflection, in der Gesetzentwürfe zum Schluss noch einmal auf technische Qualität und Ausführbarkeit geprüft werden. Ablehnungen eines Entwurfes sind selten. Seit Bestehen des Senats wurde, vor allem von der politischen Linken, seine Abschaffung diskutiert.
Geschichte
mini|Gijsbert Karel van Hogendorp aus Rotterdam gilt als Frühliberaler und als Vater der ersten Verfassung des Königreichs In den Burgundischen (Habsburger) Niederlanden kamen zuerst 1464 die Staten-Generaal zusammen, die Allgemeinen Stände. Dabei handelte es sich um Abgesandte der Stände in den einzelnen Provinzen.Erik Knippenberg: De Senaat. Rechtsvergelijkend onderzoek naar het House of Lords, de Sénat, de Eerste Kamer en de Bundesrat. Diss. Maastricht, Sdu Uitgevers. Den Haag 2002, S. 25/26. Während der französischen Besatzungszeit gab es einen niederländischen Staat mit geringer Macht auch für die Parlamentsmitglieder. Nachdem Wilhelm von Oranien 1813 in den Niederlanden eingetroffen war, erarbeitete der Jurist Gijsbert Karel van Hogendorp eine neue Verfassung. Wie auch in anderen Monarchien kam es in den Niederlanden zu einem Parlament mit zwei Kammern. Davon sollte eine den Adel repräsentieren, so dass die Macht des Königs nicht einseitig durch das Volk beschränkt wurde.Bert van den Braak: De Eerste Kamer. Geschiedenis, samenstelling en betekenis 1815–1995. Diss. Leiden, Den Haag 1998, S. 13, S. 34–36.
In den ersten Jahren nach 1815 ernannte der König die Mitglieder der Ersten Kammer. Sie kam selten zusammen und wirkte vor allem dadurch, dass sie Gesetzesinitiativen (der Zweiten Kammer) blockierte. Aus Furcht vor einer Revolution wie in Deutschland befürwortete der König im Frühling 1848 eine Reform. Seit 1849 wurden beide Kammern gewählt, die Erste jedoch indirekt. Die Mitglieder der Provinzparlamente dienten als Wahlkollegien für die Wahl der Senatoren auf neun Jahre (seit 1923: sechs). Ein Kandidat für die Erste Kammer musste ein reicher Steuerzahler sein, noch reicher als bei der Direktwahl der Zweiten Kammer.
Weiterhin unterstützte die Erste Kammer den König, auch wenn im Laufe der Zeit die Mehrheit eine liberale wurde. Die Sitzungen wurden öffentlich. Die Erste Kammer überlebte mehrere Versuche, sie abzuschaffen oder wenigstens direkt wählen zu lassen. Immerhin wurde sie im Zuge der Verfassungsreformen 1917 (Pacificatie, ein konfessionell-liberaler Kompromiss ursprünglich zur Unterrichtsfrage) bis 1922 demokratisiert. Die Senatoren unterschieden sich nicht mehr besonders in ihrem gesellschaftlichen Hintergrund von den anderen Kammermitgliedern. Die Direktwahl wurde abgelehnt, auch mit dem Argument, dass sie dann eine unerwünschte Wiedergängerin der Zweiten wäre. Die Mehrheitsverhältnisse waren auch so (von 1923 bis in die 2010er-Jahre) in beiden Kammern fast dieselben, so dass der Senat zurückhaltend auftreten konnte. Von 1940 bis 1946 war die Arbeit des Parlaments durch die deutsche Besatzung unterbrochen.
Nach Ansätzen in den ersten Nachkriegsjahrzehnten kam es in den 1970er-Jahren zu einer breiten Diskussion, die 1983 in eine Verfassungsreform mündete. Seitdem wählen die Provinzparlamentarier die Erste Kammer am gleichen Tag, nicht mehr hälftig alle drei Jahre. Gewählt wird alle vier Jahre, vergleichbar mit der Zweiten Kammer. Davon abgesehen blieb die Stellung der Ersten Kammer kaum verändert, trotz Versuchen der linken Parteien von den Linksliberalen bis zu den Linkssozialisten, sie ganz abzuschaffen. Seit 1995 muss der Senat nicht mehr zur Grundgesetzänderung aufgelöst werden, sondern nur noch die Zweite Kammer.Frank de Vries: De staatsrechtelijke positie van de Eerste Kamer. Diss. Groningen, Kluwer. Deventer 2000, S. 81.
Stellung und Aufgaben Im Vergleich zur Zweiten Kammer ist die Erste eindeutig die schwächere. Staatsrechtlich gibt es dafür keinen Grund. Der Senat kann seine Tagesordnung selbst bestimmen und theoretisch jedes Gesetz ablehnen. Die Zurückhaltung des Senats ist eine Sache der Praxis. So werden Gesetzesentwürfe zuerst der Zweiten Kammer vorgelegt, und die Koalitionsabsprachen binden nur die Fraktionen dort.Bert van den Braak: De Eerste Kamer. Geschiedenis, samenstelling en betekenis 1815–1995. Diss. Leiden, Den Haag 1998, S. 406.
Auch wenn der Senat nur selten (weniger als einmal im Jahr) einen Gesetzentwurf ablehnt, gab es doch mehrere spektakuläre Fälle, in denen bedeutende politische Reformen am Senat scheiterten. So wurde 1999 in der Nacht van Wiegel das korrigierende Referendum abgelehnt, und 2005 in der Nacht van Van Thijn die Direktwahl der Bürgermeister. Beide Male ging es um alte Forderungen des sozialliberalen Koalitionspartners D66. Die Kabinettskrise von 1999 wurde dadurch verschärft, dass die Partei von VVD-Senator Hans Wiegel damals ebenfalls in der Regierung vertreten war.
Der Senat scheut sich ferner nicht, einen kaum veränderten Gesetzentwurf mehrere Male abzulehnen. Zu berücksichtigen ist, dass in der niederländischen Verfassung die Beziehungen zwischen Regierung und Parlament relativ wenig geregelt sind. Dort wird nirgendwo erwähnt, dass die Regierung bei mangelndem Vertrauen des Parlaments zurücktreten müsste. Trotzdem hat es sich eingebürgert, dass ein Misstrauensvotum in der Zweiten Kammer oder ein Koalitionsbruch zum Rücktritt der Regierung führt.
Seit 1983 nennt die Verfassung (Art. 51,1) die Zweite vor der Ersten Kammer.Bert van den Braak: De Eerste Kamer. Geschiedenis, samenstelling en betekenis 1815–1995. Diss. Leiden, Den Haag 1998, S. 406. Allerdings ist der Vorsitzende der Ersten Kammer auch der Vorsitzende der Verenigde Vergadering, der gemeinsamen Sitzung beider Kammern beim Prinsjesdag oder bei der Vereidigung eines neuen Königs.
Politische Kontrolle mini|Debatte über die Regierungserklärung in der Ersten Kammer, 2013 Als 1848 die Grundlagen für das politische System neu geschaffen wurden, machte man die Minister dem Parlament gegenüber auskunftspflichtig. Allerdings galt dies bis 1887 nur für die Zweite Kammer. Der Senat erhielt das Fragerecht, um seiner Prüfungsaufgabe besser gerecht werden zu können. Realistischerweise ging man schon damals nicht davon aus, dass der Senat häufig davon Gebrauch machen würde. Der Senat hat nur ein schriftliches Fragerecht; während die Zweite Kammer jährlich mehrere Hundert Fragen stellt, sind es in der Ersten eher wenige Dutzende.Frank de Vries: De staatsrechtelijke positie van de Eerste Kamer. Diss. Groningen, Kluwer. Deventer 2000, S. 298, 301/302.
1887 erhielt der Senat auch das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Dazu ist es nie gekommen. Anfang der 1980er-Jahre meinten die Regierungsparteien, die auch im Senat die Mehrheit hatten, ein Untersuchungsausschuss sei kein Teil der Gesetzgebung, sondern der Regierungskontrolle. Laut de Vries würde eine aktive Kontrolle der Regierung im Senat die unerwünschte Frage aufwerfen, wie das Verhältnis zwischen beiden überhaupt zu beurteilen sei. Je nach Gang der Dinge könnte ein Untersuchungsausschuss oder ein anderes Instrument zur Frage des politischen Vertrauens führen.Frank de Vries: De staatsrechtelijke positie van de Eerste Kamer. Diss. Groningen, Kluwer. Deventer 2000, S. 298, 311–313.
Gesetzgebung Der Senat soll Gesetzentwürfe überprüfen nach juristisch-technischen Aspekten, nach nationalem und internationalem Recht, nach Kohärenz und nach gesellschaftlicher Akzeptanz und Handhabbarkeit.Erik Knippenberg: De Senaat. Rechtsvergelijkend onderzoek naar het House of Lords, de Sénat, de Eerste Kamer en de Bundesrat. Diss. Maastricht, Sdu Uitgevers. Den Haag 2002, S. 157. Allerdings erhält er die Entwürfe erst, wenn der Gesetzgebungsprozess im materiellen Sinn bereits abgeschlossen ist. Laut Art. 81 und 85 des Grundgesetzes kann der Senat einen Entwurf nur annehmen oder ablehnen, nicht etwa ein amendement (eine Änderung) einfordern oder auch nur formell vorschlagen. Er hat kein Recht zur Gesetzesinitiative, sondern nur die Regierung oder die Zweite Kammer.Erik Knippenberg: De Senaat. Rechtsvergelijkend onderzoek naar het House of Lords, de Sénat, de Eerste Kamer en de Bundesrat. Diss. Maastricht, Sdu Uitgevers. Den Haag 2002, S. 155/156.
In den Jahren 1945 bis 2001 wurden nur 47 Entwürfe (0,3 Prozent von allen) im Senat abgelehnt, weniger als einer pro Jahr. Das Motiv für die Ablehnung war meist nicht so sehr die Verteidigung einer Rechtsnorm, sondern die Frage nach der praktischen Handhabbarkeit neuer Regeln. Entwürfe, die im Senat ankommen, haben eine monate-, wenn nicht jahrelange Geschichte in Ministerien und in der Zweiten Kammer hinter sich und sind im Zusammenspiel von Regierung und Zweiter Kammer bereits oft abgeändert worden. Diese Arbeit soll nicht zunichtegemacht werden. Außerdem sind die Senatoren die Parteifreunde der Abgeordneten in der Zweiten Kammer, gerade Senatoren aus den Koalitionsparteien fällt eine Ablehnung schwer.Erik Knippenberg: De Senaat. Rechtsvergelijkend onderzoek naar het House of Lords, de Sénat, de Eerste Kamer en de Bundesrat. Diss. Maastricht, Sdu Uitgevers. Den Haag 2002, S. 164, 167/168.
Dennoch kann der Senat einen gewissen Einfluss auf den Gesetzesinhalt ausüben, ohne konkret einen Entwurf abzulehnen. So kann er einen Entwurf aanhouden (anhalten), also implizit mit der Ablehnung drohen. Von einer novelle spricht man in den Niederlanden, wenn dann die Regierung oder die Zweite Kammer ein neues Gesetz auf den Weg bringt, das die Änderungswünsche des Senats berücksichtigt. Kommt diese novelle nach Durchlauf des Gesetzgebungsprozesses in den Senat, nimmt er sie zusammen mit dem alten Entwurf an. In einer weicheren Variante gibt der Senat dem alten Entwurf bereits seine Zustimmung, aber mit der Inkraftsetzung wird auf die novelle gewartet.Erik Knippenberg: De Senaat. Rechtsvergelijkend onderzoek naar het House of Lords, de Sénat, de Eerste Kamer en de Bundesrat. Diss. Maastricht, Sdu Uitgevers. Den Haag 2002, S. 158. Wiederum eine Variante stellt eine toezegging dar, eine Zusage eines Ministers, bei der künftigen Rechtssetzung oder in der Handhabung eines Gesetzes die Wünsche des Senats zu berücksichtigen. Das kann beispielsweise durch einen Brief des Ministers an den Senat geschehen.Erik Knippenberg: De Senaat. Rechtsvergelijkend onderzoek naar het House of Lords, de Sénat, de Eerste Kamer en de Bundesrat. Diss. Maastricht, Sdu Uitgevers. Den Haag 2002, S. 161/162.