miniatur|Die drei Säulen des Schweizer Altersversorgungssystems.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) (französisch Assurance-vieillesse et survivants (AVS), italienisch Assicurazione vecchiaia e superstiti (AVS), bündnerromanisch Assicuranza per vegls e survivents (AVS)) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz. Sie bildet die staatliche Säule des schweizerischen Dreisäulensystems zur Sicherung des Grundbedarfs, dazu können Ergänzungsleistungen ausbezahlt werden. Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert und hat den Charakter eines Solidaritätswerks.Zur Solidarität Die AHV: Wie sie funktioniert – und was wir an ihr haben, SRF Fokus, 26. Januar 2024 Minute 15:40

Altersrenten erhalten Frauen und Männer ab dem vollendeten 65. Altersjahr (für Frauen mit Jahrgang 1961–1969 gelten nach der Erhöhung ab 1. Januar 2024 von 64 auf 65 Jahre besondere Übergangsbestimmungen). Es besteht die Möglichkeit, bereits vor dem 65. Altersjahr AHV-Renten zu beziehen, jedoch nur unter bestimmten Auflagen und mit einer Rentenkürzung. Der Bezug der AHV-Rente kann auch um bis zu fünf Jahre aufgeschoben werden, wonach ein Zuschlag auf die Rente gewährt wird. Hinterlassenenrenten erhalten Witwen und Witwer mit unmündigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern im gemeinsamen Haushalt. Im Weiteren erhalten Frauen nach dem Tod ihres Mannes in jedem Fall eine Rente, sofern sie das 45. Altersjahr erreicht haben. Bei einer eingetragenen Partnerschaft erhält der überlebende Teil ebenfalls eine Rente. Sie entspricht derzeit der Witwerrente.

Überblick Im Jahr 2022 bezogen rund 2,5 Millionen Personen Altersrenten und 200'000 Personen Hinterbliebenenrenten je zwischen dem Minimum von 1225 Franken und dem Maximum von 2450 Franken. 350'000 Personen bezogen Ergänzungsleistungen, also etwa dreizehn Prozent der Rentenbezüger. Die Auszahlung in einem Jahr belief sich auf rund 50 Milliarden Franken, 73 Prozent dieser Kosten wurden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt, die restlichen 27 Prozent stammen aus der Mehrwert-, der Tabak- und der Direkten Bundessteuer.Die AHV: Wie sie funktioniert – und was wir an ihr haben, SRF Fokus, 26. Januar 2024 Die Kaufkraft der Renten im Jahr 2022 war auf das Vierfache jener von 1948 gestiegen und war auch seit 1982 um 17 Prozent gestiegen.

Bei den Rentenzahlungen handelt es sich um eine ökonomische Umverteilung: Die Einzahlung ist im Gegensatz zur Auszahlung nicht gegen oben begrenzt; 92 Prozent der Bezüger beziehen so mehr Geld, als sie jemals eingezahlt haben.Mit den Rentnern will sich niemand anlegen, doch das Unpopuläre muss gesagt sein: Die Pensionierten verdienen keine pauschalen Subventionen, NZZ, 6. September 2022Weshalb wir eine 13. Rente brauchen, WOZ, 11. Januar 2024 Die absoluten Bezüge stiegen zudem durch die Erhöhung der Lebenserwartung und damit der Bezugsdauer. Bezahlt wird diese Umverteilung durch die höchsten Einkommen sowie nochmals durch die höchsten Einkommen sowie Firmensteuern bei der Alimentierung der direkten Bundessteuer.

Entstehung und Geschichte mini|Plakat für die Rothenberger-Initiative, die im Mai 1925 abgelehnt wurde. Im Dezember desselben Jahres wurde die AHV-Vorlage (Verfassung) des Bundesrates in einer Volksabstimmung angenommen. Das Gesetz wurde 1947 verabschiedet und ist seit 1948 in Kraft. mini|Banner "Nein zur Erhöhung des Rentenalters", während des Frauenstreiks am 14. Juni 2022 (Genf). mini|Button der Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente, angenommen in der Volksabstimmung am 3. März 2024.

Bis ins 19. Jahrhundert kümmerten sich Familienangehörige, gemeinnützige Organisationen und die Kirche um Betagte und Erwerbsunfähige. Es gab lediglich eine öffentliche Armenfürsorge. In der Schweiz herrschte um 1880 vor allem unter Fabrikarbeitern Armut. Arbeiter mussten mit wenig Lohn auskommen, weder für schwierige Zeiten noch für das Alter konnten sie vorsorgen. Daher forderten Gewerkschaften sowie PolitikerAlters- und Hinterlassenenversicherung, AHV gestern, 1880 auf entwicklung-ahv.ch, abgerufen am 19. Februar 2021. von FDP und SP ab 1904 eine AHV auf eidgenössischer Ebene. Umstritten war vor allem die Finanzierung.

Die Verfassungsgrundlage für die spätere AHV wurde bei einer Volksabstimmung am 6. Dezember 1925 geschaffen. 65 % der Stimmbürger nahmen die Ergänzung der Bundesverfassung an. Der Bund wurde beauftragt, auf dem Wege der Gesetzgebung die AHV einzuführen. Hinzu kam die Befugnis, später auch die Invalidenversicherung (IV) zu errichten. Aus der Besteuerung der gebrannten Wasser und des Tabaks fliessendes Geld diente der AHV-Finanzierung. Die erste Gesetzesgrundlage hierzu scheiterte am 6. Dezember 1931 mit nur 39,7 % Ja-Stimmen vor dem Volk. Der Bund überwies daher einen kleinen Beitrag an die Vorläuferorganisation der Pro Senectute, welche alte Bedürftige unterstützt. Die heutige AHV entstand aus der Lohn- und Verdienstausgleichskasse für Wehrmänner, die man in den Aktivdienstzeiten des Zweiten Weltkriegs neu konzipierte. Am 6. Juli 1947 wurde in einer Volksabstimmung die AHV nach ähnlichem Konzept mit 80 % Ja-Stimmen angenommen. Am 1. Januar 1948 wurde die AHV eingeführt. Federführend war dabei Bundesrat Walther Stampfli. Die Weiterentwicklungen, wie die Ergänzungsleistungen (1965) und das Drei-Säulen-System (1972), erfolgten unter Bundesrat Hans-Peter Tschudi, der oft als «Vater der AHV» bezeichnet wird.Das Wunderwerk – ein Rückblick auf die erstaunliche Geburt der AHV In: Neue Zürcher Zeitung vom 9. Juli 2022 Um die AHV den Bedürfnissen der geänderten Demographie anzupassen, folgten weitere Revisionen. Die 10. AHV-Revision, die 1995 von 60,7 % der Stimmberechtigten befürwortet wurde, gilt dabei als Meilenstein durch den Systemwechsel hin zu einer individuellen sowie beide Geschlechter berücksichtigende Rente. Dieser AHV-Revision verdankt die Schweiz das sog. Ehegattensplitting, an dem auch BR Ruth Dreifuss massgeblich beteiligt war.https://www.entwicklung-ahv.ch/alters-und-hinterlassenenversicherung/ahv-gestern/detail/Timeline/show/37/, abgerufen am 15. April 2020Keine Chance für die AHV-Initiative In: Neue Zürcher Zeitung vom 26. Juni 1995, S. 13 (PDF) Hierbei stimmte man ausserdem der schrittweisen Erhöhung des Frauenrentenalters von 62 auf 64 Jahre zu.https://www.annabelle.ch/leben/gesellschaft/65-ist-neue-64-48410 Die 11. Revision, die unter anderem die Anhebung des Renteneintrittsalters für Frauen auf 65 Jahre vorsah, wurde am 16. Mai 2004 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und verworfen. Ebenfalls abgelehnt (mit 52,7 %) wurde am 24. September 2017 die Rentenreform 2020. Diese Reform hatte Änderungen bei der AHV (Flexibilisierung, Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre, eine Erhöhung der Neurenten um monatlich 70 CHF) sowie beim BVG (Absenkung des Rentenumwandlungssatzes von 6,8 auf 6 %) vorgesehen. Eine positive Beurteilung des Gesamtpakets erfuhr der Reformplan mehrheitlich vom links-grünen Lager, von Gewerkschaften und von der politischen Mitte, was aber nicht für eine Abstimmungsmehrheit reichte.Therese Wüthrich: Die Altersvorsorge 2020. Erhöhung des Frauenrentenalters - Anlass zur Kontroverse. Schweizer Zeitschrift Widerspruch 69/36. Jg., 1. Halbjahr 2017, ISBN 978-3-85869-753-0, S. 139 2019 stimmten die Stimmberechtigten dafür der STAF-Vorlage zu (Senkung der Unternehmenssteuern kombiniert mit einer jährlich wiederkehrenden Einlage von 2 Mia. CHF in die AHV).

Die AHV 21 wurde hingegen am 25. September 2022 angenommen (mit 50,5 %). Die Reform sieht eine Vereinheitlichung des Referenzalters von Frauen und Männern auf 65 Jahre vor. Die Reform trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 11. Oktober 2022 ergab, dass Witwer und Witwen nicht gleich behandelt werden (EGMR-Beschwerde Nr. 78630/12). Witwen erhalten daher künftig keine lebenslange Rente mehr. Ohne Kinder gibt es nur 2 Jahre Witwen- oder Witwerrente, mit Kindern maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jüngsten Kindes. Ist das betreute Kind behindert, kann die Witwenrente länger gezahlt werden. Verwitwete Personen ab dem 58. Lebensjahr, die nach dem Tod des Ehepartners von Armut bedroht sind, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Für kinderlose Witwen oder Witwer, die bei Gesetzesänderung das 55. Lebensjahr erreichten, wird die Witwen- oder Witwerrente weitergezahlt wie bisher.https://rentenbescheid24.de/lebenslange-witwenrente-wird-abgeschafft/ Peter Knöppel: Die lebenslange Witwenrente wird abgeschafft! 14.12.2023

Am 24. September 2025 beschloss der Nationalrat zahlreiche Änderungen.srf.ch: Nationalrat will lebenslange Witwenrente abschaffen.

Organisation Die AHV weist weitgehend die gleiche Struktur wie die Invalidenversicherung auf, mit der sie auch organisatorisch eng verbunden ist.

Zwei Bereiche der AHV sind zentral organisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherung gewährleistet die einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) in Genf führt die Gesamtbuchhaltung der AHV und weist jeder versicherten Person ihre Versichertennummer zu. Alle anderen Aufgaben werden von den Ausgleichskassen wahrgenommen, die die Ansprechpartner der Versicherten sind. Die über hundert Kassen werden von Verbänden, Arbeitgebern, den Kantonen und dem Bund getragen.

Versicherte Obligatorisch bei der AHV versichert sind: alle in der Schweiz wohnhaften Personen ab dem 20. Altersjahr (Erwerbstätige ab dem 18. Altersjahr), also auch Studierende und nicht erwerbstätige Personen, jedoch ohne Personen, die aufgrund zwischenstaatlicher Verträge (insbesondere der «Bilateralen II») in anderen Staaten pflichtversichert sind Arbeitnehmer, die im Ausland wohnen, aber in der Schweiz arbeiten Schweizer Bürger, die bei einem Schweizer Arbeitgeber im Ausland beschäftigt sind

Freiwillig versichern lassen können sich Staatsangehörige der Schweiz, EU oder EFTA, die mindestens fünf Jahre obligatorisch bei der AHV versichert waren und unmittelbar danach Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, EU und EFTA nehmen.

Finanzierung Die Finanzierung der AHV erfolgt hauptsächlich über die einkommensabhängigen Beiträge der Versicherten. Ausser den Kindern sind alle Versicherten beitragspflichtig. Weitere Gelder fliessen der AHV vom Bund zu (aus Mehrwertsteueranteilen sowie Tabak- und Alkoholsteuern und ein Grossteil der Gewinne der Schweizer Casinoswww.suchtschweiz.ch). Diese staatlichen Beiträge belaufen sich auf rund 20 % der Erträge. Bei unselbständig Erwerbenden teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämie je hälftig mit je 4,35 % des Bruttolohnes. Inklusive IV und EO ergibt dies einen Abzug von je 5,3 % (Stand seit 1. Januar 2021). Bei selbständig Erwerbenden richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (max. 9,95 % des Erwerbseinkommens).

Die AHV finanziert die Renten nach dem Umlageverfahren, das heisst, sie sammelt kein Kapital an, sondern gibt die Einnahmen sofort zur Zahlung der Renten wieder aus; das Vermögen des AHV-Ausgleichsfonds entspricht knapp einer Jahresausgabe.Leistungen und Finanzierung der AHV, Bundesamt für Sozialversicherungen.

Um die Finanzierung und die Leistungsfähigkeit der AHV gibt es ständige Diskussionen zwischen Bürgerlichen und Linken. Während die einen die Demographie und die ungünstige Entwicklung zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern mit Sorge beobachten und Reformen (u. a. Leistungskürzungen, höhere Beiträge, höheres Rentenalter, Aufhebung des Mischindexes) fordern, vertrauen die anderen auf den Generationenvertrag und einen sich fortsetzenden Produktivitätszuwachs; sie wollen die AHV ausbauen und das Rentenalter ohne Rentenkürzungen flexibilisieren. Diese gesellschaftspolitische Auseinandersetzung mündet in die wiederkehrenden Versuche zur Revision der AHV.

Bei den Ergänzungsleistungen beteiligen sich die Kantone und teils auch Gemeinden an der Finanzierung.Ergänzungsleistungen AHV / IV, Bundesamt für Statistik

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