mini|Flugblatt Klagrede der armen verfolgten Götzen und Tempelbilder (Erhard Schön, um 1530, hier ohne Text)Das Flugblattes macht darauf aufmerksam, dass die Bilder nicht verantwortlich sind, dass sie zu Götzen werden; rechts im Bild: Ein Mann mit einem Stachel im Auge betrachtet den Bildersturm. (Uwe Fleckner, Martin Warnke, Hendrik Ziegler (Hrsg.): Handbuch der politischen Ikonographie, Band 1, S. 145, ISBN 978-3-406-57765-9) (online). mini|Bildersturm in Holland (Darstellung von 1882) mini|Ikonoklastische Ausschreitungen von Calvinisten in der Liebfrauenkathedrale von Antwerpen am 20. August 1566 (Kupferstich von Frans Hogenberg, 1588) Der reformatorische Bildersturm war eine Begleiterscheinung der Reformation im 16. Jahrhundert. Auf Weisung von Theologen und der Obrigkeiten, die die reformatorische Lehre angenommen hatten, wurden Gemälde, Skulpturen, Kirchenfenster und andere Bildwerke mit Darstellungen Christi und der Heiligen sowie weiterer Kirchenschmuck – teilweise auch Kirchenorgeln – aus den Kirchen entfernt, teils verkauft oder beschlagnahmt, zerstört oder beschädigt.

Der Bildersturm betraf Städte und Dörfer in ganz Europa, vor allem im Heiligen Römischen Reich (1522–1566) einschließlich der Schweiz und der Spanischen Niederlande (1566). Zudem waren auch Schottland (1559) und während des Bürgerkriegs (1642–1649) England betroffen.

Theologie Dem Bildersturm liegt ein theologischer Konflikt innerhalb des Christentums zugrunde: Zwar übernahm das Christentum vom Judentum die zehn Gebote, doch wurden in der Spätantike und im Mittelalter zunehmend Darstellungen Christi und der Heiligen angefertigt, teils auch in die Liturgie einbezogen. Rechtfertigungen der Bilderverwendung beriefen sich auf folgende Argumente: Bilder dienten der einfacheren Vermittlung der Katechese an des Lesens Unkundige; Gott habe sich durch die Menschwerdung selbst in menschlicher Gestalt gezeigt und sei in dieser Gestalt darstellbar; die Verehrung des Bildes gelte nicht dem Werk selbst, sondern dem Dargestellten.

Diese Begründung war schon in der Spätantike umstritten. In der Frühzeit der orthodoxen Kirchen gab es kurze Phasen, in denen die Ikonoklasten dominierten, die sich auf das erste Gebot beriefen. Die Reformatoren lehnten die Anfertigung christlicher Bildwerke ebenfalls grundsätzlich ab. Die Theologie der Reformation sah in der liturgischen Verwendung Götzendienst und sinnliche Ablenkung von der Frömmigkeit. Gemäßigte Reformatoren im Umfeld Martin Luthers erlaubten Bilder für didaktische Zwecke; andere, etwa Ulrich Zwingli und Johannes Calvin, traten für ein völliges Bilderverbot ein. Sie bewirkten in ihrem Einflussbereich die Entfernung sämtlicher figürlicher Darstellungen aus dem Innenraum der Kirchengebäude. Die schottischen Presbyterianer lehnten sogar große Kirchengebäude als Ausdruck menschlicher Hybris ab.

Kunstgeschichte Durch den Bildersturm gingen sehr viele Kunstgegenstände des Mittelalters und der frühen Neuzeit unwiederbringlich verloren. Die wenigen als protestantische Bauten vollendeten oder neugeschaffenen Kirchen der Spätgotik hatten von vornherein keinen Skulpturenschmuck.

Etymologie Der deutsche Ausdruck „Bildersturm“ wurde bereits 1525 von Martin Luther verwendet. Das lateinische Mittelalter sprach von , oder . In der Frühzeit der orthodoxen Kirchen waren die Ikonoklasten Vertreter einer Strömung, die zum byzantinischen Bilderstreit führte. In späteren Jahrhunderten vor der Reformation wurden als meist Delinquenten bezeichnet, die mutwillig christliche Kunst beschädigten; man nahm jedoch nicht an, dass sie Ketzer, sondern dass sie von Dämonen verführt oder mit dem Teufel im Bunde gewesen seien.

Die deutsche Übersetzung „Bilderstürmer“ trug von der ersten Verwendung an die Konnotation eines „kollektiven, aufständischen und illegalen […] Vorgangs“,Schnitzler 1996, S. 33. der zur Verbreitung eines neuen Glaubens diente („Bilderstürmer wollen einen neuen Glauben predigen“, Goethe). „Bilderfreunde“ und „Bilderfeinde“, „Stürmer“ und „Schirmer“ wurden in den zeitgenössischen und späteren Debatten einander polemisch gegenübergestellt.

Vorgeschichte

Bildtheologie vom frühen Christentum bis zum 10. Jahrhundert mini|Bildpraxis des Frühmittelalters: Justinian II. (rechts) ließ erstmals ein Christusbild (links) auf eine byzantinische Münze prägen (705 n. Chr.). Im Christentum gab es beinahe von Anbeginn an Auseinandersetzungen um die Frage, ob es erlaubt sei, Bildnisse Christi und der Heiligen anzufertigen und diese Bildwerke zum Teil christlicher Riten zu machen. Die neue Religion wurzelte im Judentum und übernahm in den Zehn Geboten auch das Verbot, Bildnisse Gottes anzufertigen (, , ). Die Geschichte vom Tanz um das Goldene Kalb () stand im Judentum wie im Christentum als bekanntestes Beispiel für gotteslästerliche Verehrung eines Götzen.

Zudem wollte sich das Christentum von den bilderfreundlichen römischen und griechischen Religionen abgrenzen. Vom 3. bis 7. Jahrhundert wurden Illustrationen biblischer Erzählungen und Abbilder der Heiligen jedoch zunehmend üblich. Bildwerke biblischen Inhalts erschienen zuerst als Reliefs oder Fresken auf römischen Sarkophagen, Gräbern und Kirchen (frühestes belegtes Beispiel ist die Hauskirche von Dura Europos), wurden apotropäisch verwendet und schließlich wie Reliquien in die Liturgie einbezogen. Der byzantinische Kaiser Justinian II. ließ das Antlitz Christi zu Anfang des 8. Jahrhunderts erstmals sogar auf Münzen prägen. Die sich immer mehr ausbreitende Praxis war ein Problem für die christliche Theologie, die entweder mit vollständiger oder teilweiser Verurteilung (Ikonoklasten) oder apologetischer Rechtfertigung reagierte. Während Fresken und vor allem Glasmosaiken (wie in Ravenna) zunehmend Verbreitung fanden, hielt man sich mit Skulpturen noch lange Zeit zurück.

Bereits im frühen Christentum entfaltete sich die christliche Bildtheologie, die im Wesentlichen um folgende Fragen kreiste:

ob die Verehrung von Abbildern Christi und der Heiligen zu tolerieren sei, weil sie nicht den Bildern selbst, sondern den in ihnen verkörperten Personen gelte, oder ob sie als heidnischer Götzendienst zu untersagen sei welche Art der Verehrung den Bildern (wenn überhaupt) rechtmäßig zukommen dürfe (Latrie oder Dulia) welche Ikonografie Gottes zulässig sei (in seiner menschlichen Form als Christus oder als Dreifaltigkeit)

Frühchristliche Bildapologetik Einige wenige Argumente, die bereits im 4. bis 8. Jahrhundert formuliert wurden, dominierten die Rechtfertigung der christlichen Bildpraxis bis zur Reformationszeit und darüber hinaus:

Kommunikative Aufgabe der Bilder: Die didaktische Rechtfertigung wird auf Papst Gregor den Großen (Amtszeit 590–604) zurückgeführt. Bilder seien nützlich zur Unterweisung der Leseunkundigen (Bildkatechismus). Bilder regten die Menschen zur Andacht an (Mystik) und stützten das Gedächtnis (Memoria).Brief Gregors des Großen an Bischof Serenus von Marseille, PL 77, li. XI, indict. IV, epist. XIII, Sp. 1128C; ep. 9; ep. 11; ep. 105 MPL 77, 1027f. Gregors Argumente – besonders die Funktion der Bilderzählung als litteratura illiterato – fanden sehr weite Verbreitung und dienten späteren Bildbefürwortern als wichtigste Standardargumente. (Nicht zuletzt stützten sie sich auf die Auctoritas eines großen Kirchenlehrers.) Gregors Lehre wurde ins Kirchenrecht aufgenommen.Decretum magistri Gratiani, Decreti tertia pars de consecratione dist. III, c. 27; in: Aemilius Friedberg (Hrsg.): Corpus Iuris Canonici I, Graz 1959. Im Jahr 1025 bekräftigte die Synode von Arras diese Ansicht; sie wurde durch viele Autoren wie etwa Walahfrid StraboWalahfrid Strabo: De exordiis et incrementis rerum ecclesiasticarum. und Honorius AugustodunensisHonorius Augustodunensis: Gemma animae. bestätigt und fand sogar noch bei Luther Anerkennung. (Ob die komplexen mittelalterlichen Bilderzählungen in der Praxis diese didaktische Rolle überhaupt erfüllen konnten, ist heute umstritten; die meisten Bildformen waren wohl an theologisch vorgebildete Rezipienten gerichtet.)Scribner 1990, S. 12

Verweischarakter des Bildes: Im frühen Christentum verteidigte der Kirchenvater Athanasius (um 298–373) die Verehrung von Christusbildern mit folgendem Argument: Die Verehrung, die man Bildern Christi entgegenbringe, gelte nicht dem materiellen Bild, sondern Christus selbst. Athanasius argumentiere mit einer Analogie zur Verehrung von Bildnissen des römischen Kaisers: Der Kniefall vor dem Bild des Kaisers war in spätrömischer Zeit so viel wert wie der Kniefall vor dem Kaiser selbst (Entsprechend galt eine Schändung des Kaiserbildes als Vergehen an dessen Person und wurde streng bestraft). Vor Bildern des Kaisers fiel man rituell nieder, entzündete Weihrauch und sprach Fürbitten; gleiches durfte man demzufolge auch vor Bildern Christi tun, da es nicht dem Bild selbst, sondern Christus gelte. Die richtige Art der Verehrung verschiedener Bildgegenstände differenzierte später Thomas von Aquin (siehe Abschnitt Bildpraxis im Mittelalter).

Menschwerdung Gottes: Ebenfalls sehr früh beriefen sich Bildapologetiker auf die Rechtfertigung, dass Gott sich selbst zweifach in menschlicher Form gezeigt habe. In seiner Menschwerdung habe sich Gott selbst in Jesus Christus eine menschliche Form gegeben. Das aber konnte nur heißen: In seiner menschlichen Form konnte Gott abgebildet werden. Das Fleischwerdungsargument wurde vom Ersten Konzil von Nicäa im Jahr 325 vorgebracht und durch Johannes von Damaskus im 8. Jahrhundert wirkmächtig verbreitet. Augustinus im 5. Jahrhundert ergänzte ein weiteres Argument: Gott habe den Menschen nach seinem Bild erschaffen, wodurch selbst nach dem Sündenfall eine „Ähnlichkeit“ (similitudo) mit Gott geblieben sei. Wenn man den Menschen abbilde, so bilde man auch das Göttliche in ihm ab.

Byzantinischer Bilderstreit Im 8. und 9. Jahrhundert kam es zu schweren bildtheologischen Auseinandersetzungen in der byzantinischen Oberschicht, die sich gegen eine angeblich ausufernde Bilderverehrung richtete. Kaiser Leo III. ließ eine monumentale Christusstatue zerstören; im nun folgenden sogenannten byzantinischen Bilderstreit folgte die erste schriftliche bildtheologische Debatte, bei der die Standpunkte beiderseits theoretisch fundiert wurden. Das Zweite Konzil von Nicäa im Jahr 787 bestätigte die Bildapologetik des Johannes von Damaskus als Lehrmeinung und verwarf damit die Beschlüsse des Konzils von Hiereia 33 Jahre zuvor, das die göttliche Natur für nicht darstellbar erklärt hatte.

Die Synode von Frankfurt 794 unter Karl dem Großen versuchte von Westeuropa aus, auf das Zweite Konzil von Nicäa zu antworten. Unter Karl dem Großen wurden Skulpturen in Westeuropa als kirchliche Kultbilder verboten, mit Ausnahme des Kruzifixes und der didaktischen Bilderzählung.

Langfristig konnten sich die Bildgegner jedoch weder im Westen noch im Osten Europas durchsetzen: Den byzantinischen Bilderstreit legte Theodora II. im Jahr 843 bei und gab damit für die Ostkirche die Verehrung der Ikonen frei. Bereits um die Mitte des 10. Jahrhunderts wurden auch in Mitteleuropa wieder erste Reliquienstatuen hergestellt (die frühesten wahrscheinlich in Clermont-Ferrand und Sainte-Foy), womit eine Blütezeit der mittelalterlichen Sakralkunst begann.Jean Wirth: Die Bestreitung des Bildes vom Jahr 1000 bis zum Vorabend der Reformation. In: Hoeps 2007

Bildpraxis im Mittelalter mini|Kölner Hermann-Ida-Kreuz mit Reliquienbehälter (11. Jahrhundert)