mini|Heinrich Göbel, Fotografie aus New York

Johann Heinrich Christoph Conrad Göbel (* 20. April 1818 in Springe, Königreich Hannover; † 4. Dezember 1893 in New York; nach 1849 auch als Henry Goebel bekannt) war ein deutscher Feinmechaniker und Erfinder, der 1848 in die USA auswanderte und 1865 US-Staatsbürger wurde.

Göbel wurde 1893 in den USA und Europa durch Zeitungsberichte über seine Behauptung bekannt, er habe bereits in den 1850er-Jahren die ersten Glühlampen mit hochohmigem Kohleglühfaden (Kohlenfadenlampen) hergestellt und genutzt, ohne jedoch ein diesbezügliches Patent anzumelden. Das Patent für diesen Lampentyp wurde 1880 Thomas Alva Edison erteilt.

Glühlampenhersteller in den USA versuchten in einer Reihe von Patentrechtsstreiten, anhand von Göbels Behauptung die Ungültigkeit des Edison-Patents von 1880 zu beweisen, um selbst einer vom Patentinhaber Edison Electric Light Co. angestrengten Schließung ihrer Produktion wegen Patentverletzung zu entgehen. Göbels Erfindungsbehauptungen konnten jedoch nicht bewiesen werden. Sie werden nach aktuellem Forschungsstand als unwahr zurückgewiesen.Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende – Der Kampf um die Erfindung der Glühlampe. Zu Klampen, Springe 2007, ISBN 978-3-86674-006-8.

Nach Göbels Tod entstand eine in verschiedenen Varianten tradierte und zum Teil episch ausgestaltete Legende, wodurch Göbel in Deutschland oftmals als Ersterfinder der Glühlampe gilt.

Göbel hat Patente für eine Verbesserung von Nähmaschinen (1865), für eine Verbesserung der Geißler-Pumpe (1882) sowie für eine Technik zur Verbindung von Kohlefäden mit Metalldrähten in Glühlampen (1882) erworben. Auf weitere technische Entwicklungen hatten diese drei Patente keinen Einfluss.

Leben und Leistungen Springe 1818–1848 mini|Geburtshaus von Heinrich Göbel in Springe.Göbels Geburtshaus im Denkmalatlas Niedersachsen Das 1929 deklarierte Geburtshaus ist jedoch nach Ergebnissen der Quellenforschung nicht das tatsächliche Geburtshaus, welches nicht mehr existent ist und auch nicht an dieser Stelle stand.Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 96. Der Hauseigner lehnt die Anbringung einer Messingtafel am Haus mit neuen Forschungsergebnissen ab.Eingangstafel wird nicht berichtigt - Göbel Geburtshaus bleibt unverändert. In: Hannoversche Allgemeine Zeitung, Lokalteil Deisteranzeiger, 28. September 2020, S. 1

Göbel wurde als Sohn von Johann Heinrich Christian Göbel aus Zorge und seiner Ehefrau Marie Eleonore Hüper aus Springe geboren.Biografische Angaben bis 1848 sind einem Faltblatt vom 15. Februar 2004 von Friedrich Gisselmann entnommen, der sich in Springe mit den Quellen beschäftigte. Die Quellen über Göbel in Springe bestehen im Wesentlichen aus Eintragungen im Kirchenbuch und einem aufgefundenen Lehrvertrag, der den Beginn einer Schlosserlehre dokumentiert. Sein Vater war Landschaftsgärtner und verdingte sich daneben als Hausierer mit dem Verkauf von Schokolade.

Göbel schloss den Besuch der kirchlichen Knabenschule in Springe 1832 ab. 1834 begann Göbel in Springe eine Schlosserlehre. In noch vorhandenen Steuerunterlagen wird er nach 1837 als Uhrmacher mit geringen Einkünften geführt. In New York gab er später 1837 als Gründungsjahr seines Geschäftes an. Hinweise auf ein Ladengeschäft in Springe gibt es jedoch nicht.

1844 heiratete Göbel Sophie Lübke geb. RodewigIhr Name lautete laut Kirchenbuch Sophie Betty Julie Lübcke geborene Rodewig. Betty ist eine Kurzform von Elisabeth, englisch Eliza. Möglicherweise führte sie nach Auswanderung in die USA den Namen Eliza. aus Springe. Bei der Hochzeit ließ er als Beruf Uhrmacher in das Kirchenbuch eintragen. Sohn Ernst August Friedrich wurde am 13. Dezember 1844 geboren, verstarb jedoch bald. Am 8. Juni 1846 wurde Sohn Johann Carl, am 30. Juli 1848 die Tochter Marie Sophie geboren.

1848 wanderte Göbel mit seiner Familie über Bremen in die USA aus. Er verließ Springe am 13. November 1848 und kurze Zeit später Deutschland auf dem Auswanderer-Segelschiff „J.W. Andrews“. Bei der Einreise in die USA gab er Mechaniker als Beruf an.

New York 1849–1881 mini|Göbel-Variante der Geißler-Pumpe. Die Kurbelmechanik und die Einhebel-Kippmechanik vereinfachen die Bedienung. Die kippbare Anordnung erspart ein mechanisches Ventil, da ein Rohrverschluss durch Quecksilber je nach Position erfolgt. Die Geißler-Pumpe an sich war 1882 bereits veraltet, da mit Vakuumpumpen von Sprengel u. a. eine bessere Vakuumqualität erreichbar war.

Am 31. Januar 1849 traf Göbel mit seiner Familie in New York ein. Er eröffnete in der Monroe Street 391 einen Juwelierladen (Bindung im Mietvertrag), den er später nach Monroe Street 271 verlegte. Den Laden betrieb Göbel indes als Reparaturmechaniker.

Von Ende der 1850er- bis in die 1870er-Jahre fuhr Göbel regelmäßig mit einem Pferdewagen ins Zentrum New Yorks, um als Schausteller eines angeblich selbst gebauten ca. 12 Fuß langen Teleskops einen Zusatzverdienst zu erwerben. In Patentprozessen von 1893 erinnerten sich eine große Anzahl Zeugen beider Seiten an den „telescope-man“. Göbel war in New York Mitglied in einer Freimaurerloge deutscher Einwanderer.

Am 23. März 1865 legte er den Eid auf die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika ab und war fortan amerikanischer Staatsbürger. Das Dokument ist mit Henry Goebel unterschrieben. Die Änderung des Namens erfolgte zu einem unbekannten Zeitpunkt nach 1852, als er noch mit H.Göbel unterschrieb.Hans-Christian Rohde: Die Göbel-Legende. S. 65. Ebenfalls 1865 meldete Göbel das Patent „Säumer für Nähmaschinen“ an. Möglicherweise hatten ihn seine als Näherin arbeitende Tochter und ein befreundeter Juwelier, der ebenfalls Patente für Nähmaschinentechnik erwarb, dazu angeregt. Das Patent blieb wirtschaftlich erfolglos, allerdings behauptete Göbel 1893, der Nähmaschinenhersteller Singer habe es rechtswidrig verwendet und er habe beim erfolglosen Versuch der Wahrung seiner Rechte nur „Unannehmlichkeiten“ gehabt.

1872 verlegte Göbel seinen Laden in die Grand Street 500 und 1877 in die Grand Street 468. Die Grand Street war offenkundig eine bessere Geschäftslage. Das Geschäft entwickelte sich möglicherweise im Laufe der Jahre zu einem besser sortierten Laden für Uhren, Schmuck, Optik und Feinmechanik.

Im Januar 1880 wurde Thomas Alva Edison das US-Patent Nr. 223.898 für eine elektrische Glühlampe mit Kohlefaden in einem evakuierten Glaskolben zugesprochen. Nach der durch Edison ausgelösten Gründungswelle von Elektrofirmen arbeitete Göbels Sohn Adolph 1881 bei der American Electric Light Co. Bei diesem Unternehmen waren einige vormalige Mitarbeiter der Edison Electric Light Co. mit der Entwicklung und Produktion von Glühlampen beschäftigt.Dietmar Moews: Gutachten zur Quellenkritik Heinrich Göbel. In: Neue Sinnlichkeit. 56 (März 2007), S. 25–46 (Der Autor ist Herausgeber der Neuen Sinnlichkeit. Publikation im Eigenverlag) Auf der Suche nach Mitarbeitern zur Lösung feinmechanischer Probleme bei der Konstruktion von Glühlampen wurde man nach Angaben von Zeugen 1893 über den Sohn auf Göbel aufmerksam, den man dann ebenfalls anstellte. Göbel selbst beeidete 1893, dass Manager der American Electric Light Co. wegen angeblicher Elektrolampen in seinem Laden auf ihn aufmerksam wurden. Er beschrieb 1893 eine Art Berater- und Zuliefertätigkeit für die American Electric Light Co. ab 1881. Im Vertrag soll eine weisungsgebundene Tätigkeit vereinbart gewesen sein. Er leistete insbesondere einen Beitrag zur Beseitigung eines Fertigungsengpasses bei Glühfäden durch den Entwurf einer Schneidemaschine, die dann von Werkzeugmachern angefertigt wurde. Der Vertrag wurde offenkundig auf Wunsch Göbels nach einem halben Jahr nicht verlängert, da er seine Verbesserungsideen selbst vermarkten und nicht der American Electric Light Co. überlassen wollte.

New York 1882–1893 mini|Angebliche Göbel-Lampe Nr. 5 von 1882

Zusammen mit seinem Freund John W. Kulenkamp wollte Göbel am Glühlampengeschäft teilhaben. Mehrere von Kulenkamp finanzierte Patentanmeldungen wurden jedoch zurückgewiesen, da man bereits bekannte Technik zu patentieren versuchte.

1882 suchte Göbel mittels einer Ausstellung in seinem Laden nach Geldgebern für die Produktion einer angeblich von ihm entwickelten Glühlampe.Berichte in The New York Times und The New York World vom 30. April 1882 bzw. 1. Mai 1882. In den späteren Patentprozessen wurde dieser Typ als Göbel-Lampe Nr. 5 geführt. Acht Lampen wurden nach dem Bericht der The New York Times ausgestellt, die ein weißes, flackerfreies Licht spendeten. Göbel soll gesagt haben, dass diese Lampen einen Glühfaden mit dem höchsten bislang erreichten Widerstand hätten, was einen günstigen Energieverbrauch ermögliche. Als Material gab er Schilfgras an. Nach dem Zeitungsbericht soll Göbel den Besitz aller Patente für die Produktion seiner vorgeführten Lampe behauptet haben. Er hatte zu diesem Zeitpunkt jedoch noch gar kein erteiltes Lampenpatent. Zudem verletzte die vorgestellte Lampe in einigen Punkten das Edison-Patent.

Die The New York Times berichtete, dass Göbel bei der Lampenausstellung am 29. April 1882 gesagt habe, dass das elektrische Licht viel älter sei als die Amerikaner glaubten. Er selbst habe bereits vor 29 Jahren ein elektrisches Licht erfunden und Probleme gehabt, da die Nachbarn an ein Feuer glaubten und die Feuerwehr alarmierten. Seither sei er kontinuierlich mit Experimenten befasst gewesen. Ein Professor in Hannover habe bereits vor seiner Auswanderung in die USA ein gutes elektrisches Licht entwickelt, sei aber verstorben, ehe der Aufbau einer Produktion möglich gewesen sei. Nach der Berichterstattung der The New York Times behauptete Göbel Ende April 1882 aber keineswegs, dass er die Edison-Erfindung antizipiert habe. Die Formulierung der Zeitung „elektrisches Licht“ lässt die technische Umsetzung zudem offen. Die am 29. April 1882 erstmals in Erscheinung getretene Behauptung elektrotechnischer Arbeiten Göbels vor 1880 lässt sich nicht mit Quellen vor diesem Datum belegen.Online-Archiv der The New York Times: A NEW INCANDESCENT LIGHT. A GERMAN ELECTRICIAN’S INVENTION 30. April 1882, abgerufen am 21. September 2007. mini|Detailzeichnung aus Patent 266.358. Der Spiralhalter für den Kohlefaden ist direkt aus dem einleitenden stromführenden Platindraht gefertigt. Verglichen mit den 1882 entwickelten Verbindungen durch Galvanisierung ist das unwirtschaftlich. Das Patent konnte nicht vermarktet werden.

1882 erhielt Göbel ein Patent zur Verbesserung der Geißler-Pumpe und, gemeinsam mit John W. Kulenkamp, ein weiteres Patent für eine Verbindungstechnik von Kohlefäden mit stromführenden Zuleitungsdrähten in Glühlampen. Göbel behauptete 1893, diese Technik bereits in den 1850er-Jahren entwickelt und bei angeblichen Lampenherstellungen verwendet zu haben. The Electrical World kommentierte, dass die Patentierung 1882 unter diesen Umständen verspätet und damit rechtlich unzulässig sei.The Oconto Incandescent Lamp Case. In: The Electrical World. Vol. XXII, No. 3, 15. July 1893, S. 49.

Die frühesten eindeutigen Beweise, dass Göbel etwas mit Glühlampen zu tun hatte, stammen aus den Jahren 1881 und 1882: Patentanmeldungen und -erteilungen, ein Vertrag mit einem Lampenhersteller und Zeitungsberichte über eine Lampenvorführung in Göbels Laden.

In der Folge der Lampenausstellung interessierte sich der Technikmakler William C. Dreyer für Göbels Arbeit und zahlte diesem Geld für eine Verwertungsoption. Göbel zerriss bei einem Notar die Vereinbarung mit seinem Partner John W. Kulenkamp und zerstritt sich mit diesem, um an sich abzeichnenden Geschäftsmöglichkeiten allein zu partizipieren. Für das Unternehmen Arnoux & Hochhausen sollte Göbel in dieser Zeit eine Glühlampe entwickeln; das Resultat war jedoch unbefriedigend.