mini|Detail eines Gemäldes von Antonio Pisanello, 1436–1438 Als Erhängen wird die Tötung eines Menschen durch Aufhängen in einer – in der Regel laufenden (d. h. sich durch den Zug des Körpergewichts zusammenziehenden) – um den Hals gelegten Schlinge bezeichnet, wobei die Schlingenbildung durch einen geeigneten Knoten, eine Öse o. Ä. erreicht wird. Das Erhängen ist eine der häufigsten Methoden des Suizids und zugleich eine der ältesten Hinrichtungsarten, es findet Verwendung bei Mordtatbeständen und kommt manchmal versehentlich bei bestimmten Praktiken vor, etwa im Rahmen eines autoerotischen Unfalls.
Begriffsdefinition Wie bei anderen Verben, die für Gewalt- bzw. Schadenseinwirkungen stehen, bezeichnet auch beim Hängen die Vorsilbe er- einen tödlichen Ausgang (vergleiche z. B. würgen – erwürgen, frieren – erfrieren, stechen – erstechen, schlagen – erschlagen usw.). Strenggenommen versteht man unter Hängen (veraltend auch: Henkenhen|ken (schwaches Verb; Perfektbildung mit »hat«; veraltend), von mhd., ahd. henken = hängen machen; (auf)hängen; hängen. In: Duden, (zuletzt) abgerufen am 1. Juni 2016.) lediglich die Tätigkeit des Henkers, wovon sich auch seine Berufsbezeichnung ableitete, nämlich das Aufhängen eines zum Tode Verurteilten in einer Schlinge um den Hals an einem geeigneten Gegenstand, etwa einem Baumast oder einem Galgen. Rein begrifflich ist dabei über den „Erfolg“ der Maßnahme nichts ausgesagt. Tatsächlich sind bis ins 20. Jahrhundert Fälle belegt, wo jemand durch Hängen nicht unmittelbar zu Tode gekommen ist, etwa weil der Strick gerissen ist. Eine solche Person gilt also als gehängt, aber nicht als erhängt. Andere populäre, jedoch im juristisch-gehobenen Sprachgebrauch eher unübliche Ausdrücke sind „Aufhängen“ oder (salopp) „Aufknüpfen“.
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Medizinische Aspekte Seit den Selbstversuchen von Nicolae Minovici Anfang des 20. Jahrhunderts ist bekannt, dass die Zusammenschnürung der Halsweichteile zu erheblichen Schmerzen führt. Unabhängig von dieser generellen Erkenntnis kommt es zum Tod durch eine der drei folgenden Mechanismen (oder auch eine Kombination daraus), was zu großen Unterschieden hinsichtlich der Länge und der Empfindung des Sterbeprozesses führt.
Zum Tode führende Mechanismen 1. Verletzung der oberen Halswirbelsäule Fällt jemand mit umgelegter, oberhalb befestigter Schlinge mit hinreichend großer Energie (was durch eine entsprechend große Fallhöhe bzw. – seltener – eine Beschwerung mit Gewichten erreicht wird) nach unten, so führt das plötzliche Abbremsen beim Erreichen der Seillänge zu Brüchen und Subluxationen im Bereich der obersten Halswirbel, was wiederum die Zerstörung des verlängerten Rückenmarks (Medulla oblongata) zur Folge hat. Die hiermit verbundene Zerstörung der Regulationszentren für Atmung und Kreislauf sowie des aufsteigenden retikulären Aktivierungssystems (ARAS) führt – soweit dies beurteilbar ist – zu einem schlagartigen Verlust des Bewusstseins, es finden sich keine Lebensäußerungen mehr. Die Zerstörung des Halsmarks hat diese Form des Erhängens mit dem Enthaupten gemeinsam, doch gibt es einen wichtigen Unterschied: Beim Enthaupten wird das Rückenmark an einer mehrere Zentimeter tiefer liegenden Stelle durchtrennt; das kommt einer hohen Querschnittslähmung gleich, doch tritt nicht zwangsläufig ein augenblicklicher Bewusstseinsverlust ein. Dies wird durch Berichte von verschiedenen Hinrichtungsfällen und Tierversuche gestützt.
Auch wenn die genauen Verletzungsmuster naturgemäß nicht ganz einheitlich sind, so kommt es doch häufig zu einem doppelseitigen Bruch der pars interarticularis des zweiten Halswirbels („Kopfdreher“, Axis), verbunden mit einer Scherbewegung gegenüber dem dritten Halswirbel; dies wird im angelsächsischen Schrifttum als „hangman’s fracture“ („Erhängungsbruch“) bezeichnet. Alternativ kann auch der „Zahn“ () des Kopfdrehers abbrechen („klassischer“ Genickbruch); dies kommt zum Beispiel in den – eher seltenen – Fällen vor, dass der Knoten der Schlinge unter dem Kinn befestigt ist.
Inwieweit es zu einem Wirbelbruch kommt, hängt nicht nur von der Fallhöhe ab, sondern auch von der Positionierung und Dimensionierung von Strick und Knoten. Ein seitlich, etwa im Bereich des Warzenfortsatzes, angebrachter, hinreichend großer Henkersknoten, gewährleistet eher einen Wirbelbruch als ein relativ kleiner Knoten im Nackenbereich.
Ein Sonderfall ist gegeben, wenn die kinetische Energie beim Fall in die Schlinge so groß ist, dass der Kopf abreißt. Ein solches Ereignis fand z. B. bei der Hinrichtung des Halbbruders von Saddam Hussein, Barsan al-Tikriti, statt.
Im Gegensatz zu den beiden nachfolgend beschriebenen Sterbevorgängen ist der so Gehenkte sofort unwiderruflich tot, jegliche Wiederbelebungsmaßnahmen wären zwecklos.
2. Verschluss der großen Blutgefäße des Halses Ist die Energie beim Fallen in die Schlinge nicht groß genug, kann die Halswirbelsäule unbeschädigt bleiben. Die Schlinge kann gleichwohl die großen Halsschlagadern (Karotiden) abschnüren und die Blutzufuhr in den Kopf unterbrechen. Hierdurch wird das Opfer nach einigen Sekunden bewusstlos, und Minuten später tritt der Hirntod ein, d. h. der irreversible Ausfall der Hirnfunktion, an die das bewusste Leben geknüpft ist. Das Herz kann noch bis zu etwa einer halben Stunde weiter schlagen. Wie beim Enthaupten ist die Todesursache ein Sauerstoffmangel im Gehirn. Dafür muss das Opfer nicht frei am Seil hängen; es gibt zahlreiche Berichte zu Erhängten, die in kniender, halbsitzender oder liegender Stellung aufgefunden wurden. Tatsächlich handelt es sich bei der großen Mehrheit der Suizide durch Erhängen um dieses Vorgehen.
Nicht in jedem Fall müssen beide großen Halsschlagadern verschlossen sein, insbesondere bei Karotisstenosen reicht die Versorgung durch die verbleibende Arterie für das Überleben nicht immer aus. Häufig kommt es auch bei dieser Form des Erhängens zum Bruch des Zungenbeins.
Wenn sich, was häufig vorkommt, der Druck auf den Hals nur allmählich steigert, gibt es eine Phase, in der der Rückstrom des Blutes zum Herzen über die Drosselvenen (Venae jugulares) blockiert ist, während weiterhin arterielles Blut in den Kopf gepumpt wird. Der dadurch entstehende Rückstau des Blutes im Kopf ist vergleichbar mit dem, der bei einer medizinischen Blutentnahme am Arm gezielt herbeigeführt wird. Selbst wenn der Druck dauerhaft zu niedrig bleibt, um die Schlagadern zu unterbinden (z. B. bei atypischem Erhängen, s. u.), bildet sich durch den Blutrückstau auf jeden Fall ein tödliches Hirnödem aus. Zugleich kommt es häufig zu kapillaren Einblutungen, z. B. in die Bindehäute der Augen, was in der Forensik von Bedeutung sein kann.
Die erforderlichen Suspensionsgewichte für einen Verschluss der Halsgefäße beim Erwachsenen sind etwa 2 kg für die Drosselvenen, 5 kg für die Halsschlagadern und 15–30 kg für die Wirbelarterien.
Auch ein reflektorischer Herzstillstand durch Druck auf das Glomus caroticum („Hering-Reflex“, „Karotissinusreflex“) kann im Einzelfall eine Rolle spielen.
Der Verschluss der Halsgefäße ist die häufigste Todesursache beim Selbstmord durch Erhängen. Diesen Mechanismus wies Nicolae Minovici durch die Selbstversuche nach. Seine Forschungsergebnisse wurden auch dadurch bestätigt, dass es einen dokumentierten Selbstmord eines Tracheotomierten durch Erhängen gibt, wobei ein Verschluss der Atemwege naturgemäß keine Rolle spielte.
Wird ein so Erhängter innerhalb der ersten Minuten aufgefunden, können unmittelbare Reanimationsmaßnahmen erfolgversprechend sein.
3. Ersticken In bestimmten Fällen, nämlich bei entsprechender Schlingenposition und geringer Fallhöhe, bleiben die Halsschlagadern offen und die Blutzufuhr ins Gehirn zunächst erhalten; es tritt also keine unmittelbare Bewusstlosigkeit ein. Die oberen Atemwege werden zusammengedrückt und verschließen sich erst allmählich durch das Körpergewicht und Bewegungen des Opfers im Todeskampf. Es erstickt langsam und qualvoll, vergleichbar mit dem Tod durch Garottieren bzw. Erdrosseln. Oftmals brechen die Kehlkopfknorpel. Während bei einem vollständigen Verschluss der Atemwege nach etwa drei Minuten Bewusstlosigkeit eintreten würde, dauert der Todeskampf bei einem langsamen Zuziehen der Schlinge teils erheblich länger. Beispielsweise dauerte der Sterbevorgang bei allen Verurteilten des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher 15 Minuten und länger. Gleiches gilt auch für die Erhängung von Aufseherinnen des KZ Stutthof am 4. Juli 1946 mit kurzem Fall, wobei der entsetzliche 10–20-minütige Todeskampf im Beisein der Öffentlichkeit beabsichtigt war. Die Verurteilten wurden in einem zeitlichen Abstand von 12 Minuten gehängt, damit die noch nicht Hingerichteten sahen, was ihnen bevorstand.
Von dieser Erhängungsart, die im Mittelalter gang und gäbe war, leiten sich verschiedene Redewendungen ab, etwa, dass sich „die Schlinge (langsam) zuzieht“ oder auch, dass etwas „mit Hängen und Würgen“, also nur mit äußerster Mühe, gelungen ist.
Forensische Aspekte Rechtsmedizinisch wird zwischen typischem und atypischem Erhängen unterschieden. Beim typischen Erhängen hängt der Körper in einer frei schwebenden Position und der über die Strangfurche nachweisbare Aufhängepunkt befindet sich hinten in der Mitte des Nackens, so dass die Strangfurche annähernd symmetrisch verläuft. Im Gegensatz zu dem, was der Begriff „typisch“ suggeriert, weichen tatsächliche Erhängungen (sowohl in suizidaler Absicht als auch durch fremde Hand) meistens von diesem Muster ab, und zwar in mindestens einem der beiden folgenden Aspekte: Zum einen kann die Position des Knotens (bzw. der Durchschlauföse oder -schlaufe) an einer anderen Stelle als der Nackenmitte sein, und zum anderen kann der Erhängungstod, wie oben beschrieben, auch dann eintreten, wenn der Körper nicht freischwebend hängt, sondern zumindest teilweise den Untergrund berührt. Daher spricht man sowohl bei „atypischer“ Stranglage als auch bei nicht-freiem Hängen von „atypischem Erhängen“.
Hinsichtlich der Knotenposition ist die Definitionslage in der Rechtsmedizin allerdings nicht völlig einheitlich; manche Autoren verstehen nur eine solche Strangposition als atypisch, bei der sich der Knoten vor dem Ohr befindet. Die Knotenpositon ist insofern bedeutsam, als der Verschluss der großen Halsschlagader (Arteria carotis communis) unvollständig sein kann, woraus Stauungsblutungen resultieren. Stimmt dieser Zusammenhang zwischen Knotenposition und Stauungsblutung bei einer Leiche nicht überein, muss von einer Fremdeinwirkung ausgegangen werden, die üblicherweise eine ausführliche polizeiliche und forensische Abklärung erfordert.
Körperliche Reaktionen Verschiedene „archaische“ körperliche Reaktionen sind im Zusammenhang mit der eintretenden Asphyxie beschrieben, etwa der Abgang von Harn und Stuhl. Bei Männern kommt es in Erhängungsfällen, die durch Asphyxie herbeigeführt werden, recht häufig zu einer Erektion und schließlich auch einer Ejakulation, weshalb immer wieder geltend gemacht wurde, der Tod beim Erhängen sei mit einem Lustgewinn verbunden (); tatsächlich wurde dies von in letzter Minute geretteten Selbstmordkandidaten bestätigt. Inzwischen sind zahlreiche Fälle von versehentlicher Selbsttötung dokumentiert, bei denen sich masturbierende Männer in der Hoffnung, dadurch einen besonders intensiven Orgasmus zu bekommen, mittels einer um den Hals gelegten Schlinge einen künstlichen Sauerstoffmangel im Gehirn erzeugten, was dann aber zur Bewusstlosigkeit und zum vollständigen Hineinfallen in die Schlinge, mithin zum versehentlichen Erhängen, führte. Der genaue Pathomechanismus des Lustgewinns durch Sauerstoffmangel („Hypoxyphilie“) ist noch nicht ganz geklärt.
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