mini|Der Judenstern.

Der Judenstern (umgangssprachlich auch „Gelber Stern“) war ein vom nationalsozialistischen Regime am 19. September 1941 durch PolizeiverordnungPolizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden vom 1. September 1941. Verfassungen der Welt, verfassung.de, abgerufen am 14. September 2021 verfassungen.deInkrafttreten: Zwangskennzeichen (Judenstern). FELTAS-Archiv, feltas.de, abgerufen am 14. September 2021 feltas.deDer „Judenstern“, dieser „gelbe Lappen in Herzhöhe“. WELT, welt.de, abgerufen am 14. September 2021 welt.de für das Gebiet des Deutschen Reichs und des Protektorats Böhmen und Mähren eingeführtes öffentliches Zwangskennzeichen für Personen, die nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 als Juden galten.

Das von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels entworfene handtellergroße Abzeichen besteht aus gelbem Stoff in Form eines sechszackigen Sterns. Der schwarze Aufdruck zeigt einen Davidstern mit der Inschrift „Jude“, deren geschwungene Buchstaben die hebräische Schrift verhöhnen sollen.Konrad Kwiet: „Judenstern“, in: Enzyklopädie des Nationalsozialismus 1998, S. 535. Das Stoffabzeichen war sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstücks fest aufgenäht zu tragen.

Zuvor waren ähnliche Zwangskennzeichen für Juden bereits in den von Deutschland besetzten Gebieten eingeführt worden, so bereits ab Ende Oktober 1939 im besetzten Polen (gelber Winkel bzw. Stern, Armbinde mit blauem Davidstern auf weißem Untergrund). In den besetzten Gebieten wich die Ausführung und Trageweise des Judensterns ab; so konnte beispielsweise der Aufdruck der Landessprache angepasst sein (z. B. , usw.) oder ganz fehlen. mini|Verschiedene Ausführungen des Zwangskennzeichens.

Seine Einführung setzte die 1933 im NS-Staat begonnene soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Demütigung der europäischen Juden fort. Mit dem Zwangskennzeichen ließen sich die Träger leichter für die damals beginnenden planmäßigen Judendeportationen in die von den Nationalsozialisten eingerichteten Ghettos, Konzentrationslager und Vernichtungslager in Europa auffinden. Das Abzeichen war somit eine öffentlich sichtbare Maßnahme zur Durchführung des Holocausts.

Historischer Hintergrund mini|Gelber Ring laut Judenpatent König Ferdinands I., 1551

Besondere Kleiderordnungen für andersgläubige Minderheiten, nämlich Juden und Christen, waren 634 erstmals im Kalifat des arabischen Großreichs gefordert und eingeführt worden. In einzelnen Regionen Europas mussten Juden zur Unterscheidung von Christen ab dem 11. Jahrhundert besondere, meist gelbe, Kleidungskennzeichen tragen (1067 Prag, 1097 Regensburg). 1215 beschloss das Vierte Laterankonzil,Vgl. Josephus Alberigo (Hrsg.): Conciliorum oecumenicorum decreta. 3. Auflage. Bologna 1973, S. 266. dass Juden und „Sarazenen“ (Muslime, Araber) künftig überall in Europa ein besonderes, von der Tracht der Christen abweichendes Gewand zu tragen hätten, um Mischehen zu verhindern. Die konkrete Ausführung dieser ausgrenzenden MaßnahmeJörg Jarnut: Konsumvorschriften im Früh- und Hochmittelalter. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 119–128, hier: S. 127. überließ die Kirche den Landesherrschern. In vielen Regionen und Städten Europas wurden in den folgenden Jahrzehnten und Jahrhunderten verschiedene Kennzeichen für Juden eingeführt, etwa gelbe, blaue oder rote „Judenhüte“ und weiße, gelbe oder rote Stoffaufnäher auf Obergewändern. In Portugal sollte dieser Aufnäher seit 1492 die Form eines sechseckigen Sterns haben. Der seit dem 13. Jahrhundert in einigen deutschsprachigen Städten eingeführte gelbe Ring wurde ab 1530 für jüdische Männer, Frauen und Kinder aller deutschsprachigen Länder gefordert und in vielen eingeführt. 1690 schaffte Österreich, 1790 Preußen diese Judenkennzeichen wieder ab.Marion Neiss: Kennzeichnung. In: Wolfgang Benz (Hrsg.): Handbuch des Antisemitismus Band 3: Begriffe, Theorien, Ideologien. Walter de Gruyter, Berlin 2010, ISBN 3-11-023379-7, S. 174–176 (books.google.de).

Im 19. Jahrhundert, als die Emanzipation der Juden begann, forderten manche deutsche Antisemiten erneut die Ausgrenzung der Juden, auch mit solchen Judenkennzeichen: so 1815 Friedrich Rühs und 1816 Jakob Friedrich Fries. Fries forderte die „Ausrottung“ der „Judenkaste“, die er von einzelnen Juden unterschied. Gemeint war ein Verbot jüdischer Religionsausübung und die Ausweisung von Juden, die nicht zum Christentum konvertieren wollten. Um diese „Pest“ zu beenden, empfahl er der Regierung unter anderem, dass man Juden „nach alter Sitte wieder ein Abzeichen in der Kleidung aufnöthigte.“Jakob Friedrich Fries: Über die Gefährdung des Wohlstandes und Charakters der Deutschen durch die Juden (1816), S. 248 und 261; zitiert nach Renate Best (Hrsg.): Saul Ascher: Ausgewählte Werke. Böhlau, Wien 2010, ISBN 3-412-20451-X, S. 40 (books.google.de).

Diese Forderungen wurden damals kaum beachtet, aber später von deutschen und österreichischen Antisemiten übernommen, verschärft und öffentlich propagiert. Sie versuchten ab 1879, sie auch mit politischen Vereinen und Parteien durchzusetzen. Kleiderkennzeichen waren auch Teil des Programms einer „Endlösung der Judenfrage“, auf das sich rassistische Antisemiten im Kaiserreich bis 1914 verständigten.Gerald Hubmann: Völkischer Nationalismus und Antisemitismus im frühen 19. Jahrhundert: Die Schriften von Rühs und Fries zur Judenfrage. In: Renate Heuer, Ralph Rainer Wuthenow (Hrsg.): Antisemitismus, Zionismus, Antizionismus 1850–1945. Frankfurt am Main / New York 1997, ISBN 978-3-593-35677-8, S. 10–34.

Nationalsozialistische Judenkennzeichnungen mini|Kinderausweis William Kaczynski bei der Ausstellung mit einem J gekennzeichnet, 16. Juni 1939 mini|hochkant|Jüdische Frauen mit Stern, Paris 1942

Bald nach der nationalsozialistischen „Machtergreifung“ 1933 wurden deutsche Juden öffentlich aus der Gesellschaft ausgegrenzt. Unter dem Vorwand eines Boykottaufrufs jüdischer Händler aus London, der als „jüdische Kriegserklärung“ gegen Deutschland dargestellt wurde, kam es am 1. April 1933 zum reichsweiten Judenboykott: Dabei wurden jüdische Geschäfte, Notar- und Arztpraxen mit Plakaten, Spruchbändern und Aufschriften – darunter weißen oder gelben Davidsternen – markiert, auf denen antisemitische Boykottaufrufe standen. Dies weckte bei Betroffenen Erinnerungen an das Mittelalter. Der Journalist Robert Weltsch schrieb in der Jüdischen Rundschau am 4. April 1933: „Tragt ihn mit Stolz, den gelben Fleck!“Artikel „Kennzeichnung als Juden“, in: Enzyklopädie des Holocaust 1998, S. 750. Damals plante das NS-Regime noch nicht, solche Kennzeichen zu erzwingen.

Auf der Basis der Nürnberger Gesetze 1935 verschärfte das NS-Regime mit Verboten, Auflagen, Sonderregeln ständig die Lage der deutschen Juden. Angesichts der Judenverfolgung seit 1933 gab Lion Feuchtwanger 1936 eine Sammlung von Zeitungsberichten unter dem Titel Der Gelbe Fleck heraus,Dokument des DHM, Berlin: Der Gelbe Fleck. Die Ausrottung von 500 000 deutschen Juden. Mit einem Vorwort von Lion Feuchtwanger. Editions du Carrefour, Paris 1936. deren Autoren zahlreiche Gewalttaten und Morde an Juden und deren staatlich gewollte Folgen als „Erscheinungen des Aussterbens“ beschrieben: darunter Geburten- und Heiratsrückgang, gestiegene Selbstmord- und Sterblichkeitsrate. Feuchtwanger fasste zusammen:zitiert nach Holocaustreferenz: Lion Feuchtwanger: Der Gelbe Fleck

NSDAP-Mitglieder verlangten vor allem die Kennzeichnung jüdischer Geschäfte. 1937 erklärte Adolf Hitler in einer Rede vor NSDAP-Funktionären dazu: „Dieses Problem der Kennzeichnung wird seit zwei, drei Jahren fortgesetzt erwogen und wird eines Tages so oder so natürlich auch durchgeführt. […] Da muss man nun die Nase haben, ungefähr zu riechen: ‚Was kann ich noch machen, was kann ich nicht machen?‘“Götz Aly, Wolf Gruner (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Band 1: Deutsches Reich 1933–1937. München 2008, ISBN 978-3-486-58480-6, S. 658.

Im April 1938 mussten Juden gemäß der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden ihr Vermögen bei den Verwaltungsbehörden anmelden. Im Juni 1938 verpflichtete die Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz jüdische Inhaber, ihre Geschäfte als „jüdische Gewerbebetriebe“ registrieren zu lassen. Das Reichswirtschaftsministerium wurde dabei ermächtigt, von einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt ab ein besonderes Kennzeichen für jüdische Betriebe einzuführen. Seit der Namensänderungsverordnung vom 17. August 1938 mussten Juden den Vornamen Israel bzw. Sara annehmen und im Rechts- und Geschäftsverkehr führen. Nach der Verordnung über Reisepässe von Juden vom Oktober 1938 mussten sie ihre Pässe abgeben oder mit einem roten Judenstempel markieren lassen. Ab Januar 1939 hatten Juden stets eine neu geschaffene Kennkarte mitzuführen. Im Dezember 1939 mussten Doktoranden die Zitate jüdischer Autoren in ihren Dissertationen farblich markieren. Im Januar 1940 wurden auch die Lebensmittelkarten für Juden mit einem J gestempelt.Artikel „Kennzeichnung“, in: Wolfgang Benz (Hrsg.): Lexikon des Holocaust. C. H. Beck, München 1976, S. 119 f.

Einführung des Judensterns im Deutschen Reich Entscheidungsprozess Eine „allgemeine äußerliche Kennzeichnung für Juden“ wurde im Mai 1938 in einer von Joseph Goebbels angeregten Denkschrift vorgeschlagen, jedoch verworfen: Noch überwogen die Bedenken hinsichtlich einer eventuell negativen außenpolitischen Wirkung.Wolf Gruner: „Lesen brauchen sie nicht zu können“ – Die Denkschrift über die Behandlung der Juden in der Reichshauptstadt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens vom Mai 1938. In: Jahrbuch für Antisemitismusforschung 4 (1995), Frankfurt am Main 1995, ISBN 3-593-35282-6, S. 331 f. Nach den Novemberpogromen schlug Reinhard Heydrich auf einer Berliner Konferenz am 12. November 1938 die reichsweite Kennzeichnungspflicht für Juden erneut vor und ließ sofort Entwürfe für entsprechende Abzeichen anfertigen.Götz Aly, Wolf Gruner (Hrsg.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945. Band 2: Deutsches Reich 1938 – August 1939. München 2009, ISBN 978-3-486-58523-0, S. 432 (Dokument 146) und 442 f. (Dokument 149).

Hermann Göring teilte den Gauleitern am 6. Dezember 1938 mit, Hitler habe eine Entscheidung über diese Kennzeichnung bis auf Weiteres aufgeschoben. Im Mai 1940 ordnete die Zentrale Dienststelle für Juden, eine Einrichtung des Berliner Arbeitsamtes, ohne Absprache mit anderen Stellen für das gesamte Stadtgebiet an, jüdische Zwangsbeschäftigte beim Geschlossenen Arbeitseinsatz mit einem gelben Davidsternabzeichen zu kennzeichnen.Wolf Gruner: Der Geschlossene Arbeitseinsatz deutscher Juden. Zur Zwangsarbeit als Element der Verfolgung 1938 bis 1943. Berlin 1997, ISBN 3-926893-32-X, S. 141. Diese Anordnung wurde kurz darauf von der Gestapo zurückgenommen.Dokument VEJ 3/83 In: Andrea Löw (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung) Band 3: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren, September 1939–September 1941, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 236 f. Ende Juli 1941 bat Staatssekretär Karl Hermann Frank um Erlaubnis, für die Juden im Protektorat Böhmen und Mähren eine Kennzeichnung wie die im besetzten Polen einzuführen. Wilhelm Stuckart fragte, ob eine entsprechende Regelung nicht einheitlich für das gesamte Reichsgebiet gelten müsse, und schaltete weitere Ministerien ein.Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Band 1, Frankfurt am Main 1990, ISBN 3-596-24417-X, S. 186 f.