Sicherer Herkunftsstaat ist ein Begriff aus dem deutschen, österreichischen und dem schweizerischen Asylrecht sowie dem europäischen Sekundärrecht. Mit Ausnahme von Italien und Schweden nutzen alle Länder der Europäischen Union die Möglichkeit, Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.Deutschland und die „sicheren Herkunftsstaaten“. mediendienst-integration.de
Definition Für die Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff in Abs. 3 Grundgesetz definiert; für die Republik Österreich im österreichischen Asylgesetz, für die Schweiz in Abs. 2 Bst. a Asylgesetz (AsylG). Im europäischen Sekundärrecht ist er in Artikel 29 bis 31 der Richtlinie 2005/85/EG (Asylverfahrensrichtlinie) definiert.
Als sichere Herkunftsstaaten gelten – vereinfacht ausgedrückt – Staaten, in denen weder politische Verfolgung noch „unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung und Behandlung stattfindet“ (Formulierung des deutschen Grundgesetzes). Bei Asylantragstellung wird eine Identitätsfeststellung vorgenommen, und der Asylantrag einer Person aus einem sicheren Herkunftsstaat wird in der Regel abgelehnt, wenn der Bewerber nicht besondere Umstände dafür geltend machen kann.
Deutschland
Der Asylantrag eines Asylbewerbers aus einem sicheren Herkunftsstaat ist nach AsylG als „offensichtlich unbegründet“ abzulehnen, sofern er nicht Tatsachen oder Beweismittel angibt, welche die Annahme begründen, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht.
Welche Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten gehören, ist in der Anlage II zum Asylgesetz aufgeführt ( AsylG). Das Gesetz unterliegt der Zustimmungspflicht durch den Bundesrat. Als sichere Herkunftsstaaten gelten derzeit:Anlage II (zu § 29a AsylG)
die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Moldau, Senegal, Serbien.
Als sichere Drittstaaten gelten hingegen Norwegen und die Schweiz.Anlage I (zu § 26a AsylG)Urteil vom 01.06.2017 - BVerwG 1 C 9.17: Keine Anwendung asylrechtlicher Drittstaatenklausel auf Mitgliedstaaten der EU
Frankreich Frankreich macht von der Einstufung als „sicheres Herkunftsland“ (pays d’origine sûr) seit dem 30. Juni 2005 Gebrauch, als zum ersten Mal eine Liste dieser Länder veröffentlicht wurde. Die Entscheidung über eine Einstufung trifft der Verwaltungsrat des Office français de protection des réfugiés et apatrides (Französisches Amt für Flüchtlinge und Staatenlose), der Conseil d’État kann diese Entscheidungen in letzter Instanz bestätigen oder verwerfen. Zuletzt wurde diese am 9. Oktober 2015 aktualisiert und umfasst seither folgende Länder:ofpra.gouv.fr (PDF)
Albanien Armenien Benin Bosnien und Herzegowina Georgien Ghana Indien Kap Verde Kosovo Nordmazedonien Mauritius Moldau Mongolei Montenegro Senegal Serbien
In der Vergangenheit befanden sich auf der Liste außerdem zeitweise Bangladesch, Madagaskar, Mali, Niger, Tansania, die Türkei und die Ukraine. Kroatien wurde mit seinem EU-Beitritt 2013 von der Liste gestrichen. Besonders die Einstufung von Albanien sorgte in der Vergangenheit immer wieder zur Diskussionen und wurde mehrfach vom Conseil d’Etat verworfen.
Österreich In Österreich umfasst die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aktuell 52 Länder:Asyl: Fekter erweitert Liste der sicheren Herkunftsländer. diepresse.comAlbanien nun sicherer Herkunftsstaat. oe24.at Die anderen 26 EU-Mitgliedstaaten, Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Island, Kanada, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, Serbien, Algerien (seit 2/2016), Georgien (seit 2/2016), Ghana (seit 2/2016), Marokko (seit 2/2016), Mongolei (seit 2/2016), Tunesien (seit 2/2016), Armenien (seit 2/2018), Benin (seit 2/2018), Senegal (seit 6/2018), Namibia (seit 5/2019), Südkorea (seit 5/2019), Uruguay (seit 5/2019).
Schweiz In der Schweiz gelten per Juli 2014 per Bundesratbeschluss folgende Staaten als „Safe Countries“:Safe-Countries-Liste. (PDF; 70 kB) Bundesamt für Migration; abgerufen am 3. September 2015.
Die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern (Republik) Albanien Benin Bosnien und Herzegowina Burkina Faso Ghana Indien Island Kosovo Liechtenstein Nordmazedonien Moldova (ohne Transnistrien) Mongolei Montenegro Norwegen Senegal Serbien Vereinigtes Königreich
Italien In Italien gelten per Oktober 2019 folgende Staaten als Sichere Herkunftsstaaten: Die 27 Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern Albanien Algerien Benin Bosnien und Herzegowina Ghana Kap Verde Island Kosovo Liechtenstein Marokko Nordmazedonien Montenegro Norwegen Senegal Serbien Tunesien UkraineZeit.de: Italien benennt 13 sichere Herkunftsländer Vereinigtes Königreich
Europäische Union
Am 10. Februar 2026 stimmte das Europaparlament mehrheitlich der EU-Liste Sicherer Herkunftsstaaten zu.News.de: Sichere Herkunftsländer Asyl: Mehrheit deutscher EU-Abgeordneter stimmen für Antrag, 10. Februar 2026Deutsche Welle: EU-Parlament billigt final strengeres Asylrecht, 10. Februar 2026 Zeit.de: EU-Parlament beschließt europaweite Liste sicherer Herkunftsstaaten, 10. Februar 2026
Als Sichere Herkunftsstaaten gelten danach die Beitrittskandidaten der Europäischen Union, sofern nicht relevante Umstände wie ein bewaffneter Konflikt oder Menschenrechtsverletzungen entgegenstehen sowie
Ägypten Bangladesch Indien Kolumbien Marokko und Tunesien.
In der Europäischen Union führen 13 Staaten eine Liste sicherer Herkunftsstaaten: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Österreich, Slowakei, Tschechien und Vereinigtes Königreich (Stand: Oktober 2019). Im Oktober 2019 plant ebenso die Regierung von Griechenland eine solche Liste zu führen.Zeit.de: Italien benennt 13 sichere Herkunftsländer Es besteht jedoch noch keinerlei Harmonisierung unter den Mitgliedsstaaten; es gibt aber Bemühungen, eine gemeinsame Liste zu definieren und sie schrittweise auszubauen.
Im April 2025 machte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine EU-weite Liste sicherer Herkunftsstaaten. Diese Liste, die die nationalen Regelungen ergänzen und nicht ersetzen soll, soll zunächst den Kosovo, Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Marokko und Tunesien umfassen. Im Dezember 2025 einigten sich die Innenminister aller EU-Mitgliedsstaaten auf diese Liste. Am 18. Dezember 2025 einigten sich die Unterhändler der 27 EU-Länder und des Europaparlaments auf ein neues Gesetz, wonach künftig schneller in die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien, Ägypten sowie Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch abgeschoben werden kann. Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können. Am 10. Februar 2026 stimmte das Europaparlament mehrheitlich der EU-Liste Sicherer Herkunftsstaaten zu.News.de: Sichere Herkunftsländer Asyl: Mehrheit deutscher EU-Abgeordneter stimmen für Antrag, 10. Februar 2026Deutsche Welle: EU-Parlament billigt final strengeres Asylrecht, 10. Februar 2026 Zeit.de: EU-Parlament beschließt europaweite Liste sicherer Herkunftsstaaten, 10. Februar 2026
Siehe auch Drittstaat Sicherer Drittstaat Grundsatz der Nichtzurückweisung
Einzelnachweise
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